Intermodale Mobilitätsstadt Frankfurt am Main
Begründung
Main In seiner Vorlage M 47/19 stellt der Magistrat fest, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main gemäß § 8b HGO unzulässig und daher abzulehnen sei. Weiterhin führt der Magistrat darin aus, dass er, neben einer Steigerung der Radverkehrssicherheit, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr "noch stärker zu erhöhen" gedenkt. Wie in der Vorlage angekündigt wurden zwischenzeitlich - unter der Prämisse dieser politischen Zielsetzung und der Vermeidung eines Rechtsstreites - seitens des Magistrats mit den Initiatoren des Bürgerentscheides Gespräche geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche mündeten in den gemeinsamen Antrag NR 895/19 der diesen Magistrat tragenden Fraktionen von CDU, SPD und Grünen mit dem Titel "Fahrradstadt Frankfurt am Main". Im Hinblick darauf, dass für den Erfolg des durchgeführten Bürgerbegehrens lediglich 15.064 Unterschriften wahlberechtigter Unterstützer erforderlich waren, erscheint die Zahl von rund 40.000 Unterzeichnern zunächst beachtlich. Stellt man letztere jedoch der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten gegenüber - gemäß Kommunalwahl 2016 sind dies 506.781 Frankfurterinnen und Frankfurter - repräsentieren die Unterstützer des Radentscheids nicht einmal 8 % aller Wählerinnen und Wähler in unserer Stadt. Dass die Stadt Frankfurt seitens des Magistrats versucht, einen Rechtsstreit mit den Initiatoren des Radentscheids zu vermeiden, darf nicht dazu führen, dass deren - im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität für alle - verkehrspolitisch fragwürdigen Ziele jetzt quasi eins zu eins von der Regierungskoalition mit dem Antrag NR 895/19 durchgesetzt werden. Denn der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr in Frankfurt liegt - im Rahmen einer statistischen Annäherung - lediglich bei etwa 14 Prozent (Stand 2018). Hingegen sind nahezu 100 Prozent aller Frankfurter zunächst einmal Fußgänger, auch wenn sie zugleich Autofahrer, Radfahrer und/oder Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs sein mögen. Aus diesen Vorbemerkungen wird bereits deutlich, dass die aus einer ideologischen Vorbelastung resultierende Zielsetzung einer "Fahrradstadt Frankfurt am Main" weder zukunftsweisend noch dazu in der Lage ist, die Herausforderungen des städtischen Gesamtverkehrs auch nur im Ansatz zu bewältigen; vielmehr werden mit der Beschreitung eines solchen verkehrspolitischen Irrwegs zusätzliche Konflikte und Probleme geschaffen. Als analoge Dekarbonisierungsstrategie ist das Konzept "Fahrradstadt Frankfurt" rückwärtsgewandt und führt direkt in eine digitale Spaltung unserer Stadtgesellschaft im Hinblick auf deren Mobilität, die so nicht gewollt sein kann. Nur ein intermodales Verkehrskonzept - auf der Basis empirischer Forschung und unter Einbeziehung durch Digitalisierung möglicher verkehrsmittelneutralen Lösungen - wird den zukünftigen Anforderungen des Stadtverkehrs (Hypermotion) in Frankfurt gerecht und ist damit auch nachhaltig.