Drohende Verjährung der Rückforderungen an die AWO vermeiden!
Begründung
an die AWO vermeiden! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sämtliche Zuwendungsbescheide an die AWO aus nicht verjährten Zeiträumen rückwirkend aufzuheben mit dem Ziel, die AWO dazu zu bewegen, alle zur Prüfung dieser Bescheide erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Aufhebung kann mit dem Hinweis versehen werden, dass sie zurückgenommen wird, wenn innerhalb der vom Magistrat festzusetzen Frist die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist dabei vom Revisionsamt festzustellen. Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2020 berichtete der Leiter des Revisionsamtes über die Ergebnisse seiner Prüfung, ob städtische Zuschüsse an die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt auftragsgerecht und wirtschaftlich verwendet wurden. Grundlage hierzu war ein entsprechender Auftrag, der im Januar 2020 durch die Stadtverordnetenversammlung erteilt wurde. Der Amtsleiter erläuterte, dass die Prüfung bislang nur sehr unzureichend erfolgen konnte, da weder der Bundesverband der AWO noch der Kreisverband Frankfurt kooperativ sei. Die Bitte des Revisionsamtes an die AWO, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sei "barsch abgelehnt" worden. Weiterhin berichtete er, dass etwa die Hälfte der Ämter Zuschüsse beschieden oder ausgezahlt habe, obwohl das nicht den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung entsprach. Auch würden nur etwas mehr als die Hälfte der Ämter das EU-Beihilferecht berücksichtigen. Problematisch ist dabei, dass durch die Verzögerungstaktik Ansprüche der Stadt an die AWO verjähren könnten, weil eine Prüfung durch die Stadt nicht möglich war. Die Verjährung kann jedoch dadurch unterbrochen werden, dass Zuwendungsbescheide rückwirkend aufgehoben werden. In diesem Fall müsste die AWO die entsprechenden Zahlungen an die Stadt zurückerstatten oder gegen die Aufhebung klagen und im Rahmen dieser Klage die geforderten Unterlagen vorlegen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, alle Zuwendungsbescheide an die AWO aus nicht verjährten Zeiträumen aufzuheben, um die drohende Verjährung zu vermeiden. Sollte die AWO dann die erforderlichen Unterlagen vorlegen, kann die Aufhebung wieder zurückgenommen werden.