Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Fahrradbügel gegen das Zuparken von Straßenkreuzungen
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Partei: LINKE.
S A C H S T A N D :
Etatantrag vom 20.02.2020, E 103
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Fahrradbügel gegen das Zuparken von Straßenkreuzungen
Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2020/21 werden Mittel eingestellt, um Kreuzungsbereiche im Straßenverkehr gemäß einer Prioritätenliste durch die Montage von Fahrradbügeln dauerhaft von falsch parkenden Fahrzeugen frei zu halten. Begründung:
Das Zuparken von Straßenkreuzungen behindert die zur Verkehrssicherheit freizuhaltenden Sichtachsen im Straßenverkehr. Zu Fuß Gehende und Radfahrende müssen unvorhersehbar in den Straßenraum ausweichen und laufen Gefahr vom Fließ- oder Abbiegeverkehr erfasst zu werden. In Notfällen werden Einsatzfahrzeuge durch falsch parkende Fahrzeuge behindert. Die Ordnungsbehörde schafft es nicht, die zahlreichen Verstöße ahndend in den Griff zu bekommen. Mit der Montage von Fahrradbügeln anstelle von Pollern wird nicht nur das verkehrsgefährdende Falschparken verhindert, sondern es werden zugleich auch dringend benötigte Fahrrad-Abstellmöglichkeiten geschaffen.
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.02.2020