Sukzessive Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung
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Bisheriger Verlauf
06.06.2018
08.03.2019
08.03.2019
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 94
Betreff: Sukzessive Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 3005 - NR 596/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Errichtung und Erneuerung der öffentlichen Straßen-, Wege- und Platzbeleuchtung erfolgt in Frankfurt am Main nach den aktuell gültigen Normen und Regeln. Bei der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "sukzessiven Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung" muss aus wirtschaftlichen Gründen zwischen der Neuerrichtung und Modernisierung im Bestand unterschieden werden. 1. Neuerrichtung Bei der Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen kann im Allgemeinen problemlos LED-Technik eingesetzt werden. In Frankfurt am Main wird bereits seit vielen Jahren die Straßenbeleuchtung mit effizienten, konventionellen Leuchten regelmäßig nachgerüstet. Daher ist mit wesentlich geringeren Einsparpotentialen zu rechnen, als in der Begründung zum Antrag NR 596 vom 06.06.2018 formuliert. Energieeinsparungen von 70 bis 80 Prozent sind bei der elektrischen Straßenbeleuchtung in Frankfurt am Main nicht realisierbar. 2. Modernisierung im Bestand Bei der Modernisierung der Straßen- und Wegebeleuchtung im Bestand stellt der Einsatz von LED-Leuchten nicht zwingend die wirtschaftlichste Lösung dar. Bei den bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen sind die Masthöhen, Leuchtenabstände und Leuchtenköpfe lichttechnisch aufeinander abgestimmt. Daher ist ein einfacher Austausch konventioneller Leuchtenköpfe gegen LED-Leuchtenköpfe nur bedingt möglich. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, ob bei einem Austausch noch eine verkehrssichere und normgerechte Beleuchtung der Straßen und Wege gewährleistet ist. Ansonsten müssen bei einer Umstellung auf LED-Leuchten auch die Maststandorte und -höhen angepasst werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine Umrüstung vorhandener Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Beleuchtung nicht immer zugunsten einer LED-Beleuchtung ausfallen. Berücksichtigt wurden dabei die Planungs-, Anpassungs- und Umbaukosten sowie der vorhandene Anlagenbestand und der abzurechnende Energiepreis. Der Weiterbetrieb der vorhandenen, konventionellen Beleuchtung bis zu deren wirtschaftlichem "Lebensende" kann hier die günstigere Lösung sein. Bisher wurde bei Nachrüstungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sowie beim Austausch einzelner Anlagenkomponenten wird zunächst immer die Wirtschaftlichkeit eines Umstiegs auf LED-Technik geprüft und anschließend die günstigere Variante gewählt. In Zukunft werden bei Nachrüstungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sowie beim Austausch einzelner Anlagekomponenten wirtschaftliche und ökologische Interessen gleichermaßen abgewogen. Da LED - Straßenbeleuchtungsanlagen jedoch langfristig zu einer Energieersparnis führen können und auch andere Kostenfaktoren (wie z.B. die Instandhaltungskosten) positiv beeinflusst werden können, ist der Magistrat bestrebt alle neuen Straßenbeleuchtungsanlagen in LED-Technik auszuführen. Langfristig werden so ökologische und ökonomische Interessen in einen Ausgleich gebracht. Auch wenn in der Vergangenheit, die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht gegeben waren, werden weiterhin alle Möglichkeiten geprüft, Fördermittel für den Umstieg auf LED-Straßenbeleuchtung zu nutzen.dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.06.2018, NR 596 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss
Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.03.2019
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 92 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Die Vorlage B 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4099, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 91 52