Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße
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Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 915 soll ein Allgemeines Wohngebiet schaffen, um dringend benötigten Wohnraum in Frankfurt am Main bereitzustellen. Es wird ein geförderter Wohnungsbau von 30% angestrebt, wobei die Neubauten den Passivhausstandard erfüllen müssen. Ziel ist es, den Eingriff in die Natur und Landschaft zu minimieren und ökologische Aspekte zu berücksichtigen.
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Weinstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Die Homburger Landstraße in Preungesheim im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Weinstraße ist seit Jahren in einem b13.05.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Städtepartnerschaften und europäischen Gedanken stärken13.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Im Gebiet wird es 30% geförderten Wohnungsbau je zur Hälfte im 1. und 2. Förderweg geben. Nach den Förderrichtlinien im Mietwohnungsbau der Stadt Frankfurt müssen die Wohnungen entweder als Passivhaus, Effizienzhaus Plus oder als Frankfurter-Aktivhaus errichtet werden. Die genannten drei Möglichkeiten besitzen einen vergleichbaren energetischen Standard. Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein Allgemeines Wohngebiet zu schaffen, um dringend benötigten Wohnraum herzustellen. Auch der rechtswirksame Regionale Flächennutzungsplan vom 17.10.2011 stellt die Fläche als Wohnbaufläche geplant dar. In einem Allgemeinen Wohngebiet sind Gebäude für freie Berufe nach § 13 BauNVO (Baunutzungsverordnung) nicht zulässig, so dass die Errichtung eines reinen Ärztezentrums bei dieser Ausweisung nicht möglich ist. Zulässig hingegen sind Praxisräume, so dass eine Gemeinschaftspraxis in einem Gebäude integriert werden kann. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein sehr kleines Baugebiet mit einer Fläche von nur zirka 5000 qm, auf dem maximal eine zirka 3000 - 3500 qm große Bruttogrundfläche realisierbar ist. 30% der Bruttogrundfläche Wohnen sollen für den geförderten Wohnungsbau bereitgestellt werden. Es wird geprüft, ob es sinnvoll ist bei der Größe des Gebietes auch gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen vorzusehen. Der Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich an der Wolfsweide wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6309 eingestellt. Es gibt dort keinen Auftrag mehr einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Die Erhaltungssatzung dient dem Erhalt der Gebäude, die das historische Ortsbild prägen und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen. Die geplante Neubebauung orientiert sich an der Hofreiten-Struktur in der Weinstraße und setzt diese fort. Eine dreigeschossige Bebauung betont die Anfangs- und Endpunkte der Gebäude im Inneren des Plangebietes und schafft neue Freiräume. Somit fügt sich die Bebauung ein und setzt die Erhaltungssatzung nicht außer Kraft. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch) ohne Umweltbericht und ohne externen Ausgleich aufgestellt, was aber nicht bedeutet, dass auf ökologische Aspekte verzichtet wird. Im Bebauungsplanverfahren werden alle relevanten Themen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 (6) 7 BauGB bearbeitet. Es wurde bisher eine Begehung und faunistische Kartierung durchgeführt. Die Bebauung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ziel ist es aber, den Eingriff soweit wie möglich zu minimieren. Es wird unter anderem Festsetzungen zum Erhalt von wertvollem Baumbestand, zur Neubegrünung der Freiflächen sowie der Dachflächen und zum Versiegelungsgrad geben. Das Regenwasser soll weitestgehend zurückgehalten und einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019MM 124Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 7. Oktober 2019OFOF 860/10Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2019OAOA 479Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124Anregung
- 7. Februar 2020BB 58Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassenMagistratsbericht
- 7. Februar 2020Sie sind hierBB 57Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeMagistratsbericht
- 18. Mai 2020OFOF 986/10Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6027Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeDirektanregung
- 30. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1924Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER