Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Schaffung eines Rahmens für die hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung die Nutzungsmöglichkeiten für Arztpraxen im Allgemeinen Wohngebiet zulässt, jedoch die Niederlassung von Ärzten von der Zulassungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung abhängt.
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Weinstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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Neues zu Weinstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Bauleitplanung kann nur einen Rahmen zu Art und Maß der Nutzung vorgeben, der dann später im Baugenehmigungsverfahren entsprechend den Vorgaben konkret ausgefüllt wird. Der rechtswirksame Regionale Flächennutzungsplan vom 17.10.2011 stellt die Fläche des Plangebietes als Wohnbaufläche geplant dar. Der Bebauungsplan baut auf den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans auf. Im Allgemeinen Wohngebiet sind unter anderem auch Räume für freie Berufe wie z. B. Räume für Praxen zulässig. Ebenso sind in einem Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Arztpraxen als so genannte Anlagen für gesundheitliche Zwecke regelmäßig zulässig. Die Bauleitplanung wird somit einen weiten bauplanungsrechtlichen Genehmigungsrahmen ermöglichen, jedoch wird die Niederlassung von Ärzten primär über die Zulassungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung gesteuert oder liegt in der unternehmerischen Entscheidung niederlassungswilliger Ärzte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2020BB 57Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeMagistratsbericht
- 7. Februar 2020BB 58Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassenMagistratsbericht
- 18. Mai 2020OFOF 986/10Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6027Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeDirektanregung
- 30. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1924Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab