Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, dass die Berichte des Magistrats zur hausärztlichen Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 angenommen werden, um die Grundversorgung in einem chronisch unterversorgten Gebiet zu verbessern. Ziel ist es, attraktive Angebote für Ärzte zu schaffen, die über das übliche Maß hinausgehen.
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Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Berichte B 57 und B 58 des Magistrats vom 07.02. 2020 werden mit der Maßgabe angenommen, dass der Magistrat alle Möglichkeiten des Planungsrechts bei der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 915 ausschöpfen möge, damit in diesem Gebiet Angebote für die hausärztliche Grundversorgung geschaffen werden können, die über das übliche Maß einer klassischen Arztpraxis hinausgehen.
Begründung
Gerade weil die Bauleitplanung Angebotsplanung ist, ist es wichtig, an dieser Stelle ein Angebot zu machen, das es Inhabern von Kassenarztzulassungen für die hausärztliche Versorgung attraktiv macht, sich genau an dieser Stelle im Ortsbezirk 10 niederzulassen. Der Ortsbezirk ist nämlich nach den auch von der kassenärztlichen Vereinigung zu Grunde gelegten zumutbaren Wegen zu hausärztlicher Versorgung chronisch unterversorgt, auch wenn es im Gesamtversorgungsbezirk eine ausreichende Versorgung geben mag. Um diese eklatanten Missstände im Ortsbezirk 10 auszugleichen, bedarf es also gerade einer Umverteilung der kassenärztlichen Sitze im Stadtgebiet. Hierzu muss die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, hier eben auch die Angebotsplanung des Baurechts, indem den Inhabern der Kassenarztsitze ein Angebot gemacht werden kann, was über das ansonsten im Stadtgebiet Übliche hinausgeht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2020BB 57Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeMagistratsbericht
- 7. Februar 2020BB 58Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassenMagistratsbericht
- 18. Mai 2020Sie sind hierOFOF 986/10Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6027Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeDirektanregung
- 30. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1924Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme