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Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen

Vorlagentyp: B
62 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats schlägt vor, ein medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zuzulassen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Planung berücksichtigt die Zulässigkeit von Arztpraxen in einem Allgemeinen Wohngebiet und stellt fest, dass eine Überversorgung an Hausärzten im Stadtgebiet besteht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein Allgemeines Wohngebiet zu schaffen, um dringend benötigten Wohnraum herzustellen. Auch im rechtswirksamen Regionalen Flächennutzungsplan vom 17.10.2011 wird diese Fläche als Wohnbaufläche geplant dargestellt. Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB unter anderem die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet, wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren angewendet. In einem Allgemeinen Wohngebiet sind Räume für freie Berufe nach § 13 BauNVO (Baunutzungsverordnung), zu denen auch Arztpraxen gehören, zulässig, nicht jedoch ganze Gebäude. Somit könnte eine Gemeinschaftspraxis für Hausärzte zum Beispiel im Erdgeschoss einer dreigeschossigen Bebauung integriert werden ohne das Ziel des Bebauungsplanes und die Anwendung des § 13b BauGB in Frage zu stellen. Die Bedarfsplanung der kassenärztlichen Vereinigung (nach deren Angaben in Fokus Gesundheit 2018 - Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung) stellt für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt hinsichtlich von Hausärzten als auch von Fachärzten eine Überversorgung fest, wobei bezogen auf einzelne Stadtteile diese Aussage nicht zutreffen muss. Das bedeutet aber, dass keine Neuzulassung möglich ist, sondern nur eine Verlagerung von Praxen oder die Einrichtung einer Zweigstelle. Die Bauleitplanung ist nur eine Angebotsplanung und kann nicht die Steuerung von Praxisniederlassungen übernehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2019MM 124Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 10. September 2019OFOF 831/10Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassenOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 22. Oktober 2019OAOA 478Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124Anregung
  4. 7. Februar 2020BB 57Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeMagistratsbericht
  5. 7. Februar 2020Sie sind hier
    BB 58Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen
    Magistratsbericht
  6. 18. Mai 2020OFOF 986/10Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  7. 19. Mai 2020OMOM 6027Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeDirektanregung
  8. 30. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1924Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 39 · 10.03.2020
TO I, TOP 35
Beraten
Die Vorlage B 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 58 dient unter Hinweis auf OM 6027 zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 38 · 25.05.2020
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 38 · 28.05.2020
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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