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Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen

Vorlagentyp: OFFDP
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Begründung

Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener so ergänzen, dass in einem der vorgesehenen dreistöckigen Gebäude die Nutzung für ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis möglich ist. Begründung: Der Ortsbezirk 10 ist laut Aussage in der FAZ vom 05.09.2019 in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim und Frankfurter Berg bereits jetzt mit Hausärzten chronisch unterversorgt. Er ist damit der vom Hausärztemangel am gravierendsten betroffene Ortsbezirk. Diese Lage wird sich zunehmend verschlechtern, da einige der in ihm praktizierenden Hausärzte ein Alter erreichen, dass sie sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen und nur sehr schwer Nachfolger für ihre Hausarztpraxen finden. Nach Aussage der kassenärztlichen Vereinigung in einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 03. September 2019 liegt dies auch daran, dass Berufseinsteiger auf Grund ihrer Lebensumstände nicht unbedingt eine eigene Praxis aufmachen wollen, sondern zunächst lieber angestellt werden möchten. Hierfür kann die Kommunalpolitik nur gute Ausgangsbasen schaffen, indem sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um entsprechend größere Einheiten räumlich zuzulassen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam praktizieren und Kollegen anstellen können oder ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann. Solche Plätze sind im Ortsbezirk 10 nicht zu zahlreich. Gesundheitsdezernent Majer hat deshalb in der genannten Veranstaltung die Ortsbeiräte ausdrücklich aufgefordert, darauf zu achten, dass in Neubaugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für solche medizinischen Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 eignet sich hierfür hervorragend, weil es verkehrstechnisch optimal erreichbar ist und aus allen unterversorgten Gebieten des Ortsbezirks hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Endhaltestelle der U 5 und die Haltestelle Sigmund-Freud-Straße zu erreichen ist. Auch müsste einer der vorgesehenen dreigeschossigen Gebäudekörper den notwendigen Platz aufweisen. So könnten also attraktivere Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich wieder Hausärzte in dem unterversorgten Gebiet niederlassen.

Inhalt

Antrag vom 10.09.2019, OF 831/10

Betreff: Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener so ergänzen, dass in einem der vorgesehenen dreistöckigen Gebäude die Nutzung für ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis möglich ist.

Begründung: Der Ortsbezirk 10 ist laut Aussage in der FAZ vom 05.09.2019 in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim und Frankfurter Berg bereits jetzt mit Hausärzten chronisch unterversorgt. Er ist damit der vom Hausärztemangel am gravierendsten betroffene Ortsbezirk. Diese Lage wird sich zunehmend verschlechtern, da einige der in ihm praktizierenden Hausärzte ein Alter erreichen, dass sie sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen und nur sehr schwer Nachfolger für ihre Hausarztpraxen finden. Nach Aussage der kassenärztlichen Vereinigung in einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 03. September 2019 liegt dies auch daran, dass Berufseinsteiger auf Grund ihrer Lebensumstände nicht unbedingt eine eigene Praxis aufmachen wollen, sondern zunächst lieber angestellt werden möchten. Hierfür kann die Kommunalpolitik nur gute Ausgangsbasen schaffen, indem sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um entsprechend größere Einheiten räumlich zuzulassen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam praktizieren und Kollegen anstellen können oder ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann. Solche Plätze sind im Ortsbezirk 10 nicht zu zahlreich. Gesundheitsdezernent Majer hat deshalb in der genannten Veranstaltung die Ortsbeiräte ausdrücklich aufgefordert, darauf zu achten, dass in Neubaugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für solche medizinischen Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 eignet sich hierfür hervorragend, weil es verkehrstechnisch optimal erreichbar ist und aus allen unterversorgten Gebieten des Ortsbezirks hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Endhaltestelle der U 5 und die Haltestelle Sigmund-Freud-Straße zu erreichen ist. Auch müsste einer der vorgesehenen dreigeschossigen Gebäudekörper den notwendigen Platz aufweisen. So könnten also attraktivere Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich wieder Hausärzte in dem unterversorgten Gebiet niederlassen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2019MM 124Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 10. September 2019Sie sind hier
    OFOF 831/10Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 22. Oktober 2019OAOA 478Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124Anregung
  4. 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 58Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 34 · 10.09.2019
TO II, TOP 25
Beraten
1. a) Die Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 478 2019 Anregung OA 479 2019 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 860/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneBFF
Ablehnung:
SPDFDP
Enthaltung:
Linke
zu 3 / c)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeBFFFDP
Ablehnung:
SPD
zu 3 / d)
Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeBFF
Ablehnung:
FDP2 Grüne
Enthaltung:
1 GrüneLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffern 1. und 2. b) sowie Satz 2 und 3 der Begründung: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) c) CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) d) SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu Satz 1. der Begründung: CDU, 2 GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

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Ortsbeiratssitzung
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