Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Weinstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Die Homburger Landstraße in Preungesheim im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Weinstraße ist seit Jahren in einem b13.05.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Städtepartnerschaften und europäischen Gedanken stärken13.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Weinstraße per E-MailInhalt
Anregung vom 22.10.2019, OA 479 entstanden aus Vorlage: OF 860/10 vom 07.10.2019
Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Vorgang: OA 478/19 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt.
- Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Investor gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass nach Möglichkeit
- a)Passivhausstandard,
- b)mit Blick auf die benachbarten U-Bahn- und Bushaltestellen ein Ärztehaus und
- c)auch genossenschaftliches Wohnen vorgesehen wird und
- d)im Gegenzug bezüglich einer etwaigen Bebauung der Kleingartenanlage An der Wolfsweide endgültig Verzicht erklärt wird. Begründung: Die Erhaltungssatzung wird mit dem Magistratsvortrag M 124 im alten historischen Ortskern des alten Preungesheim außer Kraft gesetzt. Zudem wird beschleunigt geplant. Dabei erscheint es jedoch nicht nachvollziehbar, warum zudem auch auf sämtliche ökologische und andere wichtige Gesichtspunkte bei dem Bauvorhaben vor Ort verzichtet werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019MM 124Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 7. Oktober 2019OFOF 860/10Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2019Sie sind hierOAOA 479Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124Anregung
- 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 57Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)