Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124
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Anregung vom 22.10.2019, OA 478 entstanden aus Vorlage: OF 831/10 vom 10.09.2019
Betreff: Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße - so zu ergänzen, dass in einem der vorgesehenen dreistöckigen Gebäude die Nutzung für ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis möglich ist.
Begründung: Der Ortsbezirk 10 ist laut Aussage in der FAZ vom 05.09.2019 in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim und Frankfurter Berg bereits jetzt mit Hausärzten chronisch unterversorgt. Er ist damit der vom Hausärztemangel am gravierendsten betroffene Ortsbezirk. Diese Lage wird sich zunehmend verschlechtern, da einige der in ihm praktizierenden Hausärzte ein Alter erreichen, dass sie sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen und nur sehr schwer Nachfolger für ihre Hausarztpraxen finden. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung in einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 03.09.2019 liegt dies auch daran, dass Berufseinsteiger aufgrund ihrer Lebensumstände nicht unbedingt eine eigene Praxis aufmachen wollen, sondern zunächst lieber angestellt werden möchten. Hierfür kann die Kommunalpolitik nur gute Ausgangsbasen schaffen, indem sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um entsprechend größere Einheiten räumlich zuzulassen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam praktizieren und Kollegen anstellen können oder ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann. Solche Plätze sind im Ortsbezirk 10 nicht zu zahlreich. Gesundheitsdezernent Majer hat deshalb in der genannten Veranstaltung die Ortsbeiräte ausdrücklich aufgefordert, darauf zu achten, dass in Neubaugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für solche medizinischen Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 eignet sich hierfür hervorragend, weil es verkehrstechnisch optimal erreichbar ist und aus allen unterversorgten Gebieten des Ortsbezirks hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Endhaltestelle der U 5 und die Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" zu erreichen ist. Auch müsste einer der vorgesehenen dreigeschossigen Gebäudekörper den notwendigen Platz aufweisen. So könnten also attraktivere Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich wieder Hausärzte in dem unterversorgten Gebiet niederlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019MM 124Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 10. September 2019OFOF 831/10Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Oktober 2019Sie sind hierOAOA 478Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124Anregung
- 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 58Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)