Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße
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- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Die Homburger Landstraße in Preungesheim im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Weinstraße ist seit Jahren in einem b13.05.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Städtepartnerschaften und europäischen Gedanken stärken13.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Weinstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der M 124 wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie dem Investor gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass nach Möglichkeit
- a)Passivhausstandard,
- b)mit Blick auf die benachbarten U-Bahn- und Bushaltestellen ein Ärztehaus,
- c)auch genossenschaftliches Wohnen vorgesehen wird und
- d)im Gegenzug bezüglich einer etwaigen Bebauung der Kleingartenanlage "An der Wolfsweise" endgültig Verzicht erklärt wird. Begründung: Die Erhaltungssatzung wird mit dem Magistratsbeschluss M 124 im alten historischen Ortskern des alten Preungesheims außer Kraft gesetzt. Zudem wird beschleunigt geplant. Dabei erscheint es jedoch nicht nachvollziehbar, warum zudem auch auf sämtliche ökologischen und andere wichtige Gesichtspunkte bei dem Bauvorhaben vor Ort verzichtet werden sollte.
Inhalt
Antrag vom 07.10.2019, OF 860/10
Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der M 124 wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie dem Investor gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass nach Möglichkeit
- a)Passivhausstandard,
- b)mit Blick auf die benachbarten U-Bahn- und Bushaltestellen ein Ärztehaus,
- c)auch genossenschaftliches Wohnen vorgesehen wird und
- d)im Gegenzug bezüglich einer etwaigen Bebauung der Kleingartenanlage "An der Wolfsweise" endgültig Verzicht erklärt wird. Begründung: Die Erhaltungssatzung wird mit dem Magistratsbeschluss M 124 im alten historischen Ortskern des alten Preungesheims außer Kraft gesetzt. Zudem wird beschleunigt geplant. Dabei erscheint es jedoch nicht nachvollziehbar, warum zudem auch auf sämtliche ökologischen und andere wichtige Gesichtspunkte bei dem Bauvorhaben vor Ort verzichtet werden sollte.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019MM 124Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 7. Oktober 2019Sie sind hierOFOF 860/10Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2019OAOA 479Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124Anregung
- 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 57Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffern 1. und 2. b) sowie Satz 2 und 3 der Begründung: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) c) CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) d) SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu Satz 1. der Begründung: CDU, 2 GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)