Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, alle Möglichkeiten des Planungsrechts auszuschöpfen, um ein attraktives Angebot für die hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 zu schaffen. Dies ist notwendig, da der Ortsbezirk 10 chronisch unterversorgt ist und eine Umverteilung der Kassenarztsitze erforderlich ist.
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Der Magistrat wird gebeten, alle Möglichkeiten des Planungsrechts bei der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 915 auszuschöpfen, damit in diesem Gebiet Angebote für die hausärztliche Grundversorgung geschaffen werden können, die über das übliche Maß einer klassischen Arztpraxis hinausgehen.
Begründung
Gerade weil die Bauleitplanung eine Angebotsplanung ist, ist es wichtig, an dieser Stelle ein Angebot zu machen, das es Inhabern von Kassenarztzulassungen für die hausärztliche Versorgung attraktiv macht, sich genau an dieser Stelle im Ortsbezirk 10 niederzulassen. Der Ortsbezirk ist nämlich - nach den auch von der kassenärztlichen Vereinigung zugrunde gelegten zumutbaren Wegen zu hausärztlicher Versorgung - chronisch unterversorgt, auch wenn es im Gesamtversorgungsbezirk eine ausreichende Versorgung geben mag. Um diese eklatanten Missstände im Ortsbezirk 10 auszugleichen, bedarf es also gerade einer Umverteilung der kassenärztlichen Sitze im Stadtgebiet. Hierzu muss die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, hier eben auch die Angebotsplanung des Baurechts, indem den Inhabern der Kassenarztsitze ein Angebot gemacht werden kann, was über das ansonsten im Stadtgebiet Übliche hinausgeht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2020BB 58Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassenMagistratsbericht
- 7. Februar 2020BB 57Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich WeinstraßeMagistratsbericht
- 18. Mai 2020OFOF 986/10Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6027Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeDirektanregung
- 30. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1924Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00