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Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.05.2008

Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Details im PARLIS A_535_2008
22.08.2008

Bericht des Magistrats

Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Details im PARLIS B_517_2008
23.09.2008

Nachfrage zur Antwort des Magistrats zur Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Details im PARLIS A_683_2008

S A C H S T A N D :

Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B 517

Betreff: Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag
Vorgang: A 535 FAG Zu Frage 1: Die offenen Forderungen sind Überhänge aus seitens der Stadt nicht beglichenen Forderungen des Eigenbetriebes und seiner Rechtsnachfolger aus der jährlichen Endabrechnung der Straßenbeleuchtung. Die Stadt behielt sich zunächst die Restzahlung bis zur Vorlage geforderter Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsunterlagen vor und deckelte ab 1994 bis auf weiteres die Zahlung auf den Betrag von 27 Mio. DM jährlich. Die unterschiedlichen Auffassungen zur Leistungserbringung einerseits und zu den Abrechnungsanforderungen andererseits bestanden trotz zahlreicher Verhandlungsrunden über Jahre fort und konnten erst jetzt durch die vorliegende Gesamtlösung (Vergleichsvereinbarung und Betriebsführungsvertrag) beigelegt werden. Bei dem Betrag von € 18,5 Mio. handelt es sich um ein Verhandlungsergebnis. Mit der Zahlung/Verrechnung dieses Betrages sind die Forderungen der Mainova AG und Stadtwerke Holding GmbH von ursprünglich € 44,3 Mio. abgegolten. Zu Frage 2: Anlässlich der Rechtsformumwandlung in eine GmbH wurde speziell u.a. für den Bereich der Stadtbeleuchtung in einer Grundlagenvereinbarung vom 28.5.1996 weiterhin die Fortgeltung aller bisherigen Regelungen und Übungen im Verhältnis zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb Stadtwerke bis zur Einigung auf eine vertragliche Regelung festgelegt. Diese liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor. Zur Frage 3: Diese Forderungen sind im Haushalt der Stadt für die Jahre 2007 und 2008 nicht dargestellt, weil der Betriebsführungsvertrag bereits ab dem 01.01.2007 gelten soll und den Abrechnungszeitraum von 1994 bis 2006 umfasst. Zur Frage 4: Die Forderung der Stadt ist ausreichend für die Verrechnung des verhandelten Betrages der Vergleichsvereinbarung. Zur Frage 5: Keine der beiden Forderungen wurde verzinst. Zur Frage 6 Mit Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages ab dem 01.01.2007 wird vertragskonform abgerechnet und gezahlt, so dass keine neuen Differenzen mehr entstehen, die ausgeglichen werden müssten.dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.05.2008, A 535 Anfrage vom 23.09.2008, A 683
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.08.2008

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2008, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 517 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO II, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 517 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 4584, 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 91 52