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Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern

Vorlagentyp: B
37 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.09.2013, B 424

Betreff: Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3215 - NR 599/13 RÖMER, NR 602/13 CDU und GRÜNE, OA 389/13 und OA 390/13 OBR 5 - Zwischenbericht: Das Forum Flughafen und Region (FFR) veröffentlicht seit 24.06.13 unter www.forum-flughafen-region.de / Monitoring FAQs zum Thema Cutback. Die direkte Linkbezeichnung lautet http://www.forum-flughafen-region.de/fileadmin/files/FAQs/FAQ_Cutback_24-06-2013 .pdf. Die nachfolgende Antwort des Magistrats bezieht sich in weiten Teilen auf diese Veröffentlichung des FFR. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (Civil Aviation Organization ICAO) hat als Empfehlung zwei lärmmindernde Verfahren zur Reduzierung des Abfluglärms (Noise Abatement Departure Procedures NADP) veröffentlicht: - NADP-1: Dieses Verfahren soll die Lärmbelastung im Nahbereich minimieren. Bei diesem Verfahren wird ein möglichst schneller Höhengewinn angestrebt. - NADP-2: Dieses Verfahren soll eine Lärmentlastung in größeren Entfernungen vom Flughafen gewährleisten. Bei diesem Verfahren wird eine möglichst schnelle Geschwindigkeitszunahme angestrebt. Die Fluggesellschaften sind gemäß ihrer Betriebsvorschriften (z.B. EU-OPS) verpflichtet, zwei lärmmindernde Startverfahren (für den Flughafennahbereich und den Flughafenfernbereich) pro Flugzeugtyp festzulegen. Darüber hinaus gibt es durch die nationalen Behörden weitere Vorgaben. So können aus Sicherheitsgründen auf Abflugstrecken (z.B. beim Überfliegen von Hindernissen wie Gebäuden oder Gebirgen) bestimmte Mindesthöhen vorgegeben werden. Aus Lärmschutzgründen können Geschwindigkeitsvorgaben vorgeschrieben werden, um z.B. im Kurvenflug ein "Überschießen" zu verhindern. Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten. Beim Abflug steigt ein Flugzeug nach dem Abheben normalerweise zunächst bis auf eine bestimmte Höhe mit ausgefahrenen Klappen und möglichst konstanter Geschwindigkeit mit Startleistung. Für den weiteren Steigflug werden die Triebwerke mit Steigleistung betrieben. Den Übergang von Start- auf Steigleistung nennt man Cutback. Die Höhe für den Wechsel von Start- auf Steigleistung (Cutback) ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Es ist nur die Mindesthöhe für den Cutback festgelegt. Diese beträgt 800 Fuß (244 Meter) über Grund. Jede Verfahrensänderung durch eine deutsche Fluggesellschaft muss dem Luftfahrtbundesamt (LBA) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegt werden. Eine Beratung beider Behörden durch die Fluglärmkommission ist gesetzlich nicht vorgesehen. Lufthansa verwendete bisher NADP-2 mit einer Cutback-Höhe von 1.500 Fuß (etwa 457 m). Nach einer Zustimmung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der flugbetrieblichen Freigabe durch das Luftfahrtbundesamt wurde diese Höhe für alle in Deutschland startenden Lufthansaflugzeuge am 01.02.13 auf 1.000 Fuß (etwa 305 m) reduziert. Dieses Verfahren soll nach Mitteilung der Lufthansa Treibstoff sparen und die CO2-Emissionen reduzieren. Am 08.02.13 hat Lufthansa diese Vorgabe weltweit wegen technischer Schwierigkeiten ausgesetzt. Am Frankfurter Flughafen verwenden nach einer Umfrage aus dem Jahr 2012 u.a. die Fluggesellschaften Air Canada, Quantas, British Airways, Condor, Gulf Air und Delta eine Cutback-Höhe von 1.000 Fuß. Auch die Lufthansa-Cargo-Flüge verwenden eine Cutback-Höhe von 1.000 Fuß. Die Lufthansa hat auf der Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) am 20.02.2013 darüber berichtet, dass sie zum 01.02.2013 das Abflugverfahren "1000-Fuß-Acceleration" eingeführt hatte, dieses aber bereits eine Woche später wieder aufgrund einer technischen Meldung zurückgezogen hätte. Bei der FLK-Sitzung am 24.04.2013 hat die Lufthansa die Hintergründe ausführlich vorgestellt und gleichzeitig angekündigt, das ausgesetzte Verfahren zum 01.06.13 wieder voll einzuführen. Am

  1. Juni 2013 hat die Lufthansa dann das Abflugverfahren "1000-Fuß-Acceleration" bei allen Starts außerhalb Deutschlands eingeführt. In Deutschland hat die Lufthansa dieses flachere Startverfahren nicht eingeführt. Vor einer Einführung des Verfahrens an deutschen Flughäfen sollen zunächst in einer Testphase in Frankfurt am Main die Auswirkungen der flacheren Starts durch Schallmessungen untersucht werden. Nach einer Pressemitteilung der Lufthansa vom 26.06.13 wird ab Juli 2013 auf ausgewählten Flügen am Flughafen Frankfurt das Abflugverfahren "1000-Fuß-Acceleration" im Probebetrieb durchgeführt. Ob das Verfahren zu Lärmminderungen oder zu Lärmsteigerungen führt, soll durch ein zwölfmonatiges Messverfahren untersucht werden. Das Monitoring erfolgt in enger Abstimmung mit dem Forum Flughafen und Region (FFR). Betroffen sind alle Lufthansa-Abflüge, die auf der Startbahn West starten. Die Frankfurter Abflugstrecken sind von dem Probebetrieb nicht betroffen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wird beim FFR eine moderate Lärmzunahme direkt unterhalb des Flugpfades erwartet. Seitlich neben dem Flugpfad wird mit einer leichten Abnahme des Lärms gerechnet. Es würde sich damit um eine Lärmverteilung handeln. Für eine Bewertung der Vor- und Nachteile ist folglich die konkrete Bevölkerungsstruktur unter jeder Abflugstrecke entscheidend. Nach Auswertung des Testbetriebes soll eine Entscheidung über die generelle Einführung des flacheren Abflugverfahrens für die Lufthansa-Abflüge in Deutschland getroffen werden. Derzeit erfolgt darüber hinaus eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes durch den Magistrat (Rechtsamt). Sobald das Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. April 2013NRNR 599Kein Flachstart-Verfahren über Frankfurt!STVV-Antrag · RÖMER
  2. 8. Mai 2013OFOF 591/5Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 9. Mai 2013OFOF 592/5Weitere Fluglärmbelastung verhindern: Flachstartverfahren stoppenOrtsbeiratsantrag · SPD, FAG
  4. 14. Mai 2013NRNR 602Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  5. 24. Mai 2013OAOA 390Weitere Fluglärmbelastung verhindern: Flachstartverfahren stoppen Antrag der RÖMER vom 30.04.2013, NR 599Anregung
  6. 24. Mai 2013OAOA 389Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern Antrag der RÖMER vom 30.04.2013, NR 599Anregung
  7. 2. September 2013Sie sind hier
    BB 424Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern
    Magistratsbericht
  8. 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 3Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 2
Sitzung 26 · 23.09.2013
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 424 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 23 · 24.09.2013
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage B 424 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU1 GrüneSPDFreie Wähler
Ablehnung:
3 GrüneWBE
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 3 GRÜNE und WBE (= Kenntnis)

OBR 4
Sitzung 24 · 24.09.2013
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 424 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

OBR 1
Sitzung 24 · 24.09.2013
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 424 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 24 · 26.09.2013
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 424 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 24 · 27.09.2013
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 424 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAGFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 11
Sitzung 24 · 30.09.2013
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 424 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 24 · 28.10.2013
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 424 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiraten
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis)

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