Kein Flachstart-Verfahren über Frankfurt!
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Frankfurt! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Den Lufthansa-Vorstand unter Fristsetzung aufzufordern, das ab 01.06.2013 geänderte Startverfahren ("Flachstartverfahren") über dem Stadtgebiet Frankfurt nicht anzuwenden;
- Falls der Lufthansa-Vorstand der Aufforderung nicht folgt, das Flachstartverfahren auf dem Wege der Klage zu untersagen. Begründung: Die Lufthansa AG hat angekündigt, ab dem 01.06.2013 weltweit - mithin auch am Flughafen Frankfurt - ein geändertes Startverfahren einzuführen, bei dem statt wie bisher in 1.500 ft bereits in 1.000 ft die Schubrücknahme vorgenommen wird und der Übergang in die Beschleunigungsphase erfolgt. Begründet wird dies von der Lufthansa mit der geringeren CO2-Emission des "neuen" Verfahrens. Tatsächlich erfolgt die Einführung zur Reduzierung des Kerosin-Verbrauchs und damit aus rein wirtschaftlichen Gründen. Das neue Verfahren führt jedoch zu einer Zunahme des Fluglärms, da die Überflughöhe geringer wird - jedenfalls im Bereich von ca. 5 bis 15 km vom Startpunkt (je nach Flugzeugtyp) (Abb. 1). Für die Stadt Frankfurt bedeutet dies bei Ostbetrieb eine zusätzliche Lärmbelastung unter den beiden Abflugrouten 07 - also v.a. in den ohnehin stark vom Fluglärm betroffenen Stadtteilen Niederrad, Sachsenhausen, Oberrad (Abb. 2). Nach Angaben der Lufthansa AG kommt es zu einer "moderaten Lärmzunahme". Tatsächlich ist die Zunahme - je nach Flugzeugtyp und Flughöhe - erheblich, so z.B. für den A 340 um ca. 4 dB(A) (Abb. 3). Das neu einzuführende Verfahren verstösst eindeutig gegen das Lärmminimierungsverbot (§ 1 Abs. 2 LuftVO, § 29 b LuftVG) und der Vorschrift, nach dem Start so schnell wie möglich Höhe zu gewinnen (§ 22 Abs. 1 Punkt 12 LuftVO). Weiterhin ist durch das neue Verfahren auch eine Luftverkehrsgefährdung nicht auszuschliessen, da bei diesem Verfahren die Flughöhe von startenden Flugzeuge an der Grenze der Kontrollzone zum Luftraum C unter 2.500 ft liegen kann und damit der vorgeschriebene Vertikalabstand zu den im Luftraum C verkehrenden Sichtfliegern unterschritten wird. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Anwendung des genannten "Flachstartverfahrens" über dem Stadtgebiet Frankfurt zu verhindern, ggf. auch auf dem Weg der Klage. Abb. 1 Vergleich des Steigprofils (hier A 320) cutback 1.500 vs. 1.000 ft (Quelle: Lufthansa) Abb. 2 Abflugrouten BR 07 über dem Stadtgebiet Frankfurt (Quelle: Fraport) Abb. 3 Vergleich der Lärmentwicklung der beiden Startverfahren. Die schraffierte Fläche bezeichnet die Differenz der Lärmbelastung im Bereich von ca. 4 bis 12 NM (Quelle: DLR, 2005)
Inhalt
Antrag vom 30.04.2013, NR 599
Betreff: Kein Flachstart-Verfahren über Frankfurt! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Den Lufthansa-Vorstand unter Fristsetzung aufzufordern, das ab 01.06.2013 geänderte Startverfahren ("Flachstartverfahren") über dem Stadtgebiet Frankfurt nicht anzuwenden;
- Falls der Lufthansa-Vorstand der Aufforderung nicht folgt, das Flachstartverfahren auf dem Wege der Klage zu untersagen. Begründung: Die Lufthansa AG hat angekündigt, ab dem 01.06.2013 weltweit - mithin auch am Flughafen Frankfurt - ein geändertes Startverfahren einzuführen, bei dem statt wie bisher in 1.500 ft bereits in 1.000 ft die Schubrücknahme vorgenommen wird und der Übergang in die Beschleunigungsphase erfolgt. Begründet wird dies von der Lufthansa mit der geringeren CO2-Emission des "neuen" Verfahrens. Tatsächlich erfolgt die Einführung zur Reduzierung des Kerosin-Verbrauchs und damit aus rein wirtschaftlichen Gründen. Das neue Verfahren führt jedoch zu einer Zunahme des Fluglärms, da die Überflughöhe geringer wird - jedenfalls im Bereich von ca. 5 bis 15 km vom Startpunkt (je nach Flugzeugtyp) (Abb. 1). Für die Stadt Frankfurt bedeutet dies bei Ostbetrieb eine zusätzliche Lärmbelastung unter den beiden Abflugrouten 07 - also v.a. in den ohnehin stark vom Fluglärm betroffenen Stadtteilen Niederrad, Sachsenhausen, Oberrad (Abb. 2). Nach Angaben der Lufthansa AG kommt es zu einer "moderaten Lärmzunahme". Tatsächlich ist die Zunahme - je nach Flugzeugtyp und Flughöhe - erheblich, so z.B. für den A 340 um ca. 4 dB(A) (Abb. 3). Das neu einzuführende Verfahren verstösst eindeutig gegen das Lärmminimierungsverbot (§ 1 Abs. 2 LuftVO, § 29 b LuftVG) und der Vorschrift, nach dem Start so schnell wie möglich Höhe zu gewinnen (§ 22 Abs. 1 Punkt 12 LuftVO). Weiterhin ist durch das neue Verfahren auch eine Luftverkehrsgefährdung nicht auszuschliessen, da bei diesem Verfahren die Flughöhe von startenden Flugzeuge an der Grenze der Kontrollzone zum Luftraum C unter 2.500 ft liegen kann und damit der vorgeschriebene Vertikalabstand zu den im Luftraum C verkehrenden Sichtfliegern unterschritten wird. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Anwendung des genannten "Flachstartverfahrens" über dem Stadtgebiet Frankfurt zu verhindern, ggf. auch auf dem Weg der Klage. Abb. 1 Vergleich des Steigprofils (hier A 320) cutback 1.500 vs. 1.000 ft (Quelle: Lufthansa) Abb. 2 Abflugrouten BR 07 über dem Stadtgebiet Frankfurt (Quelle: Fraport) Abb. 3 Vergleich der Lärmentwicklung der beiden Startverfahren. Die schraffierte Fläche bezeichnet die Differenz der Lärmbelastung im Bereich von ca. 4 bis 12 NM (Quelle: DLR, 2005)Nebenvorlage: Anregung vom 24.05.2013, OA 389 Anregung vom 24.05.2013, OA 390 Antrag vom 08.05.2013, OF 591/5 Antrag vom 09.05.2013, OF 592/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2013Sie sind hierNRNR 599Kein Flachstart-Verfahren über Frankfurt!STVV-Antrag · RÖMER
- 2. September 2013BB 424Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 3Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und Fraktionslos gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung von GRÜNE, CDU und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. GRÜNE, SPD und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 599, OA 389 und OA 390 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung FREIE WÄHLER