Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Flughafen verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. sich bei allen zuständigen Stellen - Lufthansa, Fraport, Fluglärmkommission, Landesverkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium, - dafür einzusetzen, dass das ab 1.6.2013 von der Lufthansa geplante Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen nicht angewandt wird. 2. von allen an der Entscheidung beteiligten Stellen genaue Auskunft darüber einzuholen, wie viele Bürgerinnen und Bürger, in welchen Wohngebieten Frankfurts, in welchem Umfang von den "moderaten Steigerungen des Fluglärms" bei Umsetzung der Planungen betroffen wären. 3. zu prüfen, ob eine Klage gegen dieses Vorhaben aussichtsreich ist. Begründung: Die Lufthansa plant zum 1.6.2013 die Implementierung eines neuen Startverfahrens am Frankfurter Flughafen. Dieses Abflugverfahren sieht vor, die Reduktion der Triebwerksleistung (Cutback) schon ab einer Flughöhe von 1000 Fuß durchzuführen. Daraus resultieren ein längeres Verweilen auf niedrigerer Flughöhe und eine erhöhte Lärmimmission. Das Unternehmen begründet die Entscheidung für das neue Abflugverfahren mit niedrigerem Kerosinverbrauch und geringeren Wartungskosten. Eine "moderate" Lärmsteigerung für die Bevölkerung wird von der Lufthansa selbst formuliert. Die Fluglärmkommission wurde über die Pläne am 24.4.2013 informiert. Vertreter der Lufthansa waren jedoch nicht anwesend, um Fragen zu beantworten. Das von der Lufthansa zu Grunde gelegte Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) lag den Mitgliedern der Fluglärmkommission ebenso wenig vor. Gemäß § 29 b Absatz 1 des LuftVG ist die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen zu schützen. Außerdem hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 15.12.2011, § 978, zusammen mit den anderen betroffenen Kommunen bekräftigt: "die in den besonders von Fluglärm belasteten Gebieten lebenden Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass es nicht noch lauter wird." Der Frankfurter Süden ist bereits hoch- und unzumutbar mit Fluglärm belastet. Jegliche weitere Fluglärmbelastung ist nicht vertretbar.
Inhalt
Antrag vom 08.05.2013, OF 591/5
Betreff: Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. sich bei allen zuständigen Stellen - Lufthansa, Fraport, Fluglärmkommission, Landesverkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium, - dafür einzusetzen, dass das ab 1.6.2013 von der Lufthansa geplante Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen nicht angewandt wird. 2. von allen an der Entscheidung beteiligten Stellen genaue Auskunft darüber einzuholen, wie viele Bürgerinnen und Bürger, in welchen Wohngebieten Frankfurts, in welchem Umfang von den "moderaten Steigerungen des Fluglärms" bei Umsetzung der Planungen betroffen wären. 3. zu prüfen, ob eine Klage gegen dieses Vorhaben aussichtsreich ist.
Begründung: Die Lufthansa plant zum 1.6.2013 die Implementierung eines neuen Startverfahrens am Frankfurter Flughafen. Dieses Abflugverfahren sieht vor, die Reduktion der Triebwerksleistung (Cutback) schon ab einer Flughöhe von 1000 Fuß durchzuführen. Daraus resultieren ein längeres Verweilen auf niedrigerer Flughöhe und eine erhöhte Lärmimmission. Das Unternehmen begründet die Entscheidung für das neue Abflugverfahren mit niedrigerem Kerosinverbrauch und geringeren Wartungskosten. Eine "moderate" Lärmsteigerung für die Bevölkerung wird von der Lufthansa selbst formuliert. Die Fluglärmkommission wurde über die Pläne am 24.4.2013 informiert. Vertreter der Lufthansa waren jedoch nicht anwesend, um Fragen zu beantworten. Das von der Lufthansa zu Grunde gelegte Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) lag den Mitgliedern der Fluglärmkommission ebenso wenig vor. Gemäß § 29 b Absatz 1 des LuftVG ist die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen zu schützen. Außerdem hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 15.12.2011, § 978, zusammen mit den anderen betroffenen Kommunen bekräftigt: "die in den besonders von Fluglärm belasteten Gebieten lebenden Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass es nicht noch lauter wird." Der Frankfurter Süden ist bereits hoch- und unzumutbar mit Fluglärm belastet. Jegliche weitere Fluglärmbelastung ist nicht vertretbar.Hauptvorlage: Antrag vom 30.04.2013, NR 599 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2013Sie sind hierOFOF 591/5Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2013OAOA 389Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern Antrag der RÖMER vom 30.04.2013, NR 599Anregung
- 2. September 2013BB 424Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 3Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. GRÜNE, SPD und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)