Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern Antrag der RÖMER vom 30.04.2013, NR 599
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 24.05.2013, OA 389 entstanden aus Vorlage: OF 591/5 vom 08.05.2013
Betreff: Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern Antrag der RÖMER vom 30.04.2013, NR 599 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich bei allen zuständigen Stellen - Lufthansa, Fraport, Fluglärmkommission, Landesverkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium - dafür einzusetzen, dass das ab dem 01.06.2013 von der Lufthansa geplante Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen nicht angewandt wird; 2. von allen an der Entscheidung beteiligten Stellen genaue Auskunft darüber einzuholen, wie viele Bürgerinnen und Bürger in welchen Wohngebieten Frankfurts und in welchem Umfang von den "moderaten" Steigerungen des Fluglärms bei Umsetzung der Planungen betroffen wären; 3. zu prüfen, ob eine Klage gegen dieses Vorhaben aussichtsreich ist.
Begründung: Die Lufthansa plant zum 01.06.2013 die Implementierung eines neuen Startverfahrens am Frankfurter Flughafen. Dieses Abflugverfahren sieht vor, die Reduktion der Triebwerksleistung (Cutback) schon ab einer Flughöhe von 1.000 Fuß durchzuführen. Daraus resultieren ein längeres Verweilen auf niedrigerer Flughöhe und eine erhöhte Lärmimmission. Das Unternehmen begründet die Entscheidung für das neue Abflugverfahren mit niedrigerem Kerosinverbrauch und geringeren Wartungskosten. Eine "moderate" Lärmsteigerung für die Bevölkerung wird von der Lufthansa selbst formuliert. Die Fluglärmkommission wurde über die Pläne am 24.04.2013 informiert. Vertreter der Lufthansa waren jedoch nicht anwesend, um Fragen zu beantworten. Das von der Lufthansa zugrunde gelegte Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) lag den Mitgliedern der Fluglärmkommission ebenso wenig vor. Gemäß § 29 b Absatz 1 Luftverkehrsgesetz ist die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen zu schützen. Außerdem hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 15.12.2011, § 978, zusammen mit den anderen betroffenen Kommunen bekräftigt: "Die in den besonders von Fluglärm belasteten Gebieten lebenden Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass es nicht noch lauter wird." Der Frankfurter Süden ist bereits hoch und unzumutbar mit Fluglärm belastet. Jegliche weitere Fluglärmbelastung ist nicht vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Antrag vom 30.04.2013, NR 599
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2013OFOF 591/5Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2013Sie sind hierOAOA 389Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern Antrag der RÖMER vom 30.04.2013, NR 599Anregung
- 2. September 2013BB 424Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 3Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 599, OA 389 und OA 390 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= Ablehnung)