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Weitere Fluglärmbelastung verhindern: Flachstartverfahren stoppen

Vorlagentyp: OFSPDFAG
36 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

verhindern: Flachstartverfahren stoppen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich umgehend mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bei den Verantwortlichen dafür einzusetzen, dass das sogenannte Flachstartverfahren für Flugzeuge, die am Frankfurter Flughafen abfliegen, ab sofort und für die Zukunft untersagt wird. Begründung: Medienberichten zufolge hat die Lufthansa AG angekündigt, ab dem 01.06.2013 am Frankfurter Flughafen ein Flachstartverfahren einzuführen, bei dem die Triebwerksleistung statt wie bisher in 1.500 Fuß (457 Meter) bereits in einer Höhe von 1.000 Fuß (305 Meter) stärker in Beschleunigung und weniger in Höhengewinn umgesetzt werden soll. Im Nahbereich des Frankfurter Flughafens - also auch besonders in den ohnehin stark vom Fluglärm betroffenen Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen - ist dadurch mit einer erheblichen Zunahme des Fluglärms zu rechnen, weil diese Gebiete bei der Anwendung des Flachstartverfahrens in noch niedrigerer Höhe überflogen werden. Die Lufthansa AG erhofft sich durch die Einführung dieses Startverfahrens Einsparungen beim Kerosinverbrauch. Hier stehen also wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Einem Zeitungsartikel war zu entnehmen, dass das Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen bereits von anderen Fluglinien praktiziert werde. Kostensenkungsmaßnahmen der Fluggesellschaften dürfen keinesfalls dazu führen, dass die schon jetzt durch unerträglichen Fluglärm geplagte Bevölkerung im Ortsbezirk 5 noch stärker belastet wird.

Inhalt

Antrag vom 09.05.2013, OF 592/5

Betreff: Weitere Fluglärmbelastung verhindern: Flachstartverfahren stoppen

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich umgehend mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bei den Verantwortlichen dafür einzusetzen, dass das sogenannte Flachstartverfahren für Flugzeuge, die am Frankfurter Flughafen abfliegen, ab sofort und für die Zukunft untersagt wird.

Begründung: Medienberichten zufolge hat die Lufthansa AG angekündigt, ab dem 01.06.2013 am Frankfurter Flughafen ein Flachstartverfahren einzuführen, bei dem die Triebwerksleistung statt wie bisher in 1.500 Fuß (457 Meter) bereits in einer Höhe von 1.000 Fuß (305 Meter) stärker in Beschleunigung und weniger in Höhengewinn umgesetzt werden soll. Im Nahbereich des Frankfurter Flughafens - also auch besonders in den ohnehin stark vom Fluglärm betroffenen Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen - ist dadurch mit einer erheblichen Zunahme des Fluglärms zu rechnen, weil diese Gebiete bei der Anwendung des Flachstartverfahrens in noch niedrigerer Höhe überflogen werden. Die Lufthansa AG erhofft sich durch die Einführung dieses Startverfahrens Einsparungen beim Kerosinverbrauch. Hier stehen also wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Einem Zeitungsartikel war zu entnehmen, dass das Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen bereits von anderen Fluglinien praktiziert werde. Kostensenkungsmaßnahmen der Fluggesellschaften dürfen keinesfalls dazu führen, dass die schon jetzt durch unerträglichen Fluglärm geplagte Bevölkerung im Ortsbezirk 5 noch stärker belastet wird.Hauptvorlage: Antrag vom 30.04.2013, NR 599 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Mai 2013Sie sind hier
    OFOF 592/5Weitere Fluglärmbelastung verhindern: Flachstartverfahren stoppen
    Ortsbeiratsantrag · SPD, FAG
  2. 24. Mai 2013OAOA 390Weitere Fluglärmbelastung verhindern: Flachstartverfahren stoppen Antrag der RÖMER vom 30.04.2013, NR 599Anregung
  3. 2. September 2013BB 424Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
  4. 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 3Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 21 · 24.05.2013
TO I, TOP 35
Angenommen
Anregung OA 389 2013 Anregung OA 390 2013 1. Die Vorlage NR 599 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 591/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 592/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFAGFreie Wähler
Enthaltung:
FDP
zu 2)
Enthaltung:
FDP
zu 3)
Zustimmung:
GrüneSPDFAG
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Kenntnis); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. GRÜNE, SPD und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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