Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Flughafen verhindern Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat:
- Sich bei der Deutschen Lufthansa sowie allen zuständigen Stellen (Fraport, Fluglärmkommission, Landesverkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium) dafür einzusetzen, dass das ab
- Juni 2013 von der Lufthansa geplante Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen nicht angewandt wird.
- Von allen an der Entscheidung beteiligten Stellen genaue Auskunft darüber einzuholen, wie viele Bürgerinnen und Bürger, in welchen Wohngebieten Frankfurts und in welchem Umfang von den Steigerungen des Fluglärms bei Umsetzung der Planungen betroffen wären. Die Informationen und Erkenntnisse sind den Stadtverordneten zu berichten und insbesondere gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern darzustellen.
- Zu prüfen, ob eine Klage gegen dieses Vorhaben aussichtsreich ist. Begründung: Die Lufthansa plant zum
- Juni 2013 die Implementierung eines neuen Startverfahrens am Frankfurter Flughafen. Dieses Abflugverfahren sieht vor, schon ab einer Flughöhe von 305 Metern die Triebwerksleistung stärker für Beschleunigung und weniger für das Steigen einzusetzen. Daraus resultieren ein längeres Verweilen auf niedrigerer Flughöhe und eine erhöhte Lärmimmission. Das Unternehmen begründet die Entscheidung für das neue Abflugverfahren mit niedrigerem Kerosinverbrauch und geringeren Wartungskosten. Eine "moderate" Lärmsteigerung für die Bevölkerung wird von der Lufthansa selbst formuliert. Die Fluglärmkommission wurde über die Pläne am
- April 2013 informiert. Vertreter der Lufthansa waren jedoch nicht anwesend um Fragen zu beantworten. Das von der Lufthansa zu Grunde gelegte Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) lag den Mitgliedern der Fluglärmkommission ebenso nicht vor. Gemäß § 29 b Absatz 1 des LuftVG ist die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen zu schützen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
- Dezember 2011 (§ 978) zusammen mit den anderen betroffenen Kommunen bekräftigt: "die in den besonders von Fluglärm belasteten Gebieten lebenden Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass es nicht noch lauter wird." Der Frankfurter Süden ist bereits hoch und unzumutbar mit Fluglärm belastet. Jegliche weitere Fluglärmbelastung ist nicht vertretbar.
Inhalt
Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 14.05.2013, NR 602
Betreff: Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat:
- Sich bei der Deutschen Lufthansa sowie allen zuständigen Stellen (Fraport, Fluglärmkommission, Landesverkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium) dafür einzusetzen, dass das ab
- Juni 2013 von der Lufthansa geplante Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen nicht angewandt wird.
- Von allen an der Entscheidung beteiligten Stellen genaue Auskunft darüber einzuholen, wie viele Bürgerinnen und Bürger, in welchen Wohngebieten Frankfurts und in welchem Umfang von den Steigerungen des Fluglärms bei Umsetzung der Planungen betroffen wären. Die Informationen und Erkenntnisse sind den Stadtverordneten zu berichten und insbesondere gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern darzustellen.
- Zu prüfen, ob eine Klage gegen dieses Vorhaben aussichtsreich ist. Begründung: Die Lufthansa plant zum
- Juni 2013 die Implementierung eines neuen Startverfahrens am Frankfurter Flughafen. Dieses Abflugverfahren sieht vor, schon ab einer Flughöhe von 305 Metern die Triebwerksleistung stärker für Beschleunigung und weniger für das Steigen einzusetzen. Daraus resultieren ein längeres Verweilen auf niedrigerer Flughöhe und eine erhöhte Lärmimmission. Das Unternehmen begründet die Entscheidung für das neue Abflugverfahren mit niedrigerem Kerosinverbrauch und geringeren Wartungskosten. Eine "moderate" Lärmsteigerung für die Bevölkerung wird von der Lufthansa selbst formuliert. Die Fluglärmkommission wurde über die Pläne am
- April 2013 informiert. Vertreter der Lufthansa waren jedoch nicht anwesend um Fragen zu beantworten. Das von der Lufthansa zu Grunde gelegte Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) lag den Mitgliedern der Fluglärmkommission ebenso nicht vor. Gemäß § 29 b Absatz 1 des LuftVG ist die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen zu schützen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
- Dezember 2011 (§ 978) zusammen mit den anderen betroffenen Kommunen bekräftigt: "die in den besonders von Fluglärm belasteten Gebieten lebenden Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass es nicht noch lauter wird." Der Frankfurter Süden ist bereits hoch und unzumutbar mit Fluglärm belastet. Jegliche weitere Fluglärmbelastung ist nicht vertretbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2013Sie sind hierNRNR 602Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 2. September 2013BB 424Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 3Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.