Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B 383
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3682
- NR 568 FAG, NR 768 CDU und GRÜNE, NR 819 SPD, OA 599, OA 600 und OA 601 OBR 3 -
I.
- Der Magistrat verhandelt mit den Eigentümern der Liegenschaft und potentiellen Investoren über eine städtebauliche Variante zum vorliegenden Bebauungsvorschlag. Im Bebauungsplanentwurf sollen Baufelder ausgewiesen werden, die ausreichend groß und flexibel sind, um unterschiedliche Gebäudestellungen zu ermöglichen. Für den Bebauungsplanentwurf wird auch die Ausgestaltung der Grünverbindung überarbeitet. II. Der Magistrat wird darauf Einfluss nehmen, dass insbesondere durch eine Mischung unterschiedlicher Wohnungstypen und- größen sowie durch das Angebot barrierefreier Wohnungen Menschen aus unterschiedlichen Generationen und in unterschiedlichen Lebenssituationen zusammen leben können. III. Aus der Begründung zur NR 819 geht hervor, dass die Forderung nach Festsetzung eines reinen Wohngebietes erhoben wird, um ein Altenpflegeheim zu verhindern, weil Konflikte mit den Nutzern des Günthersburgparks befürchtet werden. Altenpflege- und Altenwohnheime sind jedoch sowohl im allgemeinen als auch im reinen Wohngebiet möglich. Die Wahl des Gebiettyps hängt aber auch von anderen Kriterien ab, wie zum Beispiel bestehende Geräuschentwicklung im Umfeld (Bauhof, Tankstelle). Hierzu werden zur Zeit gutachterliche Stellungnahmen eingeholt. Die Prüfung wird bis zur Offenlage des Bebauungsplans abgeschlossen sein. Ebenso wird im weiteren Verfahren das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen (insbesondere kulturelle Veranstaltungen im Park neben Wohngebiet) untersucht, und die Ergebnisse werden, falls erforderlich, in dem Bebauungsplan umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2007NRNR 568Gemeinschaftliches generationsübergreifendes Wohnen am nördlichen GünthersburgparkSTVV-Antrag · FAG
- 16. Januar 2008OFOF 397/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgparkhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Januar 2008OFOF 400/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgparkhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2008OFOF 425/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgparkhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2008NRNR 768Magistratsvortrag M 136 - Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark -STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 14. Februar 2008OAOA 600Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
- 14. Februar 2008OAOA 601Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
- 14. Februar 2008OAOA 599Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgparkhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
- 12. März 2008NRNR 819Ausweisung als reines Wohngebiet Bebauungsplan Nr. 858 nördlicher Günthersburgpark/Dortelweiler StraßeSTVV-Antrag · SPD
- 12. Juni 2008STST 951Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
- 13. Juni 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 383Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)