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Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: B
42 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B 383

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3682

- NR 568 FAG, NR 768 CDU und GRÜNE, NR 819 SPD, OA 599, OA 600 und OA 601 OBR 3 -

I.

  1. Der Magistrat verhandelt mit den Eigentümern der Liegenschaft und potentiellen Investoren über eine städtebauliche Variante zum vorliegenden Bebauungsvorschlag. Im Bebauungsplanentwurf sollen Baufelder ausgewiesen werden, die ausreichend groß und flexibel sind, um unterschiedliche Gebäudestellungen zu ermöglichen. Für den Bebauungsplanentwurf wird auch die Ausgestaltung der Grünverbindung überarbeitet. II. Der Magistrat wird darauf Einfluss nehmen, dass insbesondere durch eine Mischung unterschiedlicher Wohnungstypen und- größen sowie durch das Angebot barrierefreier Wohnungen Menschen aus unterschiedlichen Generationen und in unterschiedlichen Lebenssituationen zusammen leben können. III. Aus der Begründung zur NR 819 geht hervor, dass die Forderung nach Festsetzung eines reinen Wohngebietes erhoben wird, um ein Altenpflegeheim zu verhindern, weil Konflikte mit den Nutzern des Günthersburgparks befürchtet werden. Altenpflege- und Altenwohnheime sind jedoch sowohl im allgemeinen als auch im reinen Wohngebiet möglich. Die Wahl des Gebiettyps hängt aber auch von anderen Kriterien ab, wie zum Beispiel bestehende Geräuschentwicklung im Umfeld (Bauhof, Tankstelle). Hierzu werden zur Zeit gutachterliche Stellungnahmen eingeholt. Die Prüfung wird bis zur Offenlage des Bebauungsplans abgeschlossen sein. Ebenso wird im weiteren Verfahren das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen (insbesondere kulturelle Veranstaltungen im Park neben Wohngebiet) untersucht, und die Ergebnisse werden, falls erforderlich, in dem Bebauungsplan umgesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. August 2007NRNR 568Gemeinschaftliches generationsübergreifendes Wohnen am nördlichen GünthersburgparkSTVV-Antrag · FAG
  2. 16. Januar 2008OFOF 397/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 31. Januar 2008OFOF 400/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 14. Februar 2008OFOF 425/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 14. Februar 2008NRNR 768Magistratsvortrag M 136 - Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark -STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  6. 14. Februar 2008OAOA 600Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
  7. 14. Februar 2008OAOA 601Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
  8. 14. Februar 2008OAOA 599Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
  9. 12. März 2008NRNR 819Ausweisung als reines Wohngebiet Bebauungsplan Nr. 858 nördlicher Günthersburgpark/Dortelweiler StraßeSTVV-Antrag · SPD
  10. 12. Juni 2008STST 951Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
  11. 13. Juni 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 Wochen
    BB 383Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 3
Sitzung 25 · 14.08.2008
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 383 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 24 · 11.09.2008
TO I, TOP 31
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 383 wird auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 24 · 15.09.2008
TO I, TOP 40
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 27.10.2008
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 383 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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