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Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: OFCDU
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Begründung

Zu 1.: Ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA), § 4 BauNVO, dient vorwiegend dem Wohnen. Zulässig sind danach Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Während der Ortsbeirat die geschilderten Ausnahmen nicht anstrebt, gewährt ein allgemeines Wohngebiet in seiner Regelfestsetzung hingegen die Möglichkeit der Errichtung besonderer Wohnformen altersgerechten Wohnens wie bspw. Altenwohnheime etc. („soziale, gesundheitliche Zwecke“). Auch ermöglicht sie die Ansiedlung von Unternehmen der Nahversorgung, was im Gesamtkontext „Atterberry“ und „New Betts“ angezeigt ist.

Zu 2.: Es erscheint erstrebenswert, die Bebauungshöhe an der Umgebung zu orientieren.

Zu 3.: Eine Tiefgarage sorgt dafür, daß Autos der Anwohner überwiegend unterirdisch abgestellt werden und oberirdisch Freiraum verbleibt. Eine vollständige Beseitigung von oberirdischen Parkplätzen wird indes nicht angestrebt. Sie erscheinen u.a. für Besuchsverkehr erforderlich. Zusätzlicher Tiefgaragenraum für angrenzende Wohngebiete strebt der Ortsbeirat grundsätzlich und daher auch dort an.

Zu 4.: Die bauliche Durchlässigkeit des Wohngebietes zum Günthersburgpark wird gewünscht.

Inhalt

Antrag vom 31.01.2008, OF 400/3

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Der OBR 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

der Magistratsvorlage M136/2007 wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Im Bebbauungsplan wird als Baugebiet ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt

(§ 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 BauNVO).

  1. Die Geschoßhöhe hat sich an der Umgebung zu orientieren.
  2. Nach Möglichkeit soll auf den Bau einer Tiefgarage hingewirkt werden, die auch für die Anwohner der angrenzenden bebauten Wohngebiete zur Verfügung steht.
  3. Ein öffentlicher Durchgang zum Günthersburgpark ist sicherzustellen.

Ferner bittet der Ortsbeirat vor Festsetzung um Vorstellung des fertigen Planentwurfs.

Begründung:

Zu 1.: Ein "Allgemeines Wohngebiet“ (WA), § 4 BauNVO, dient vorwiegend dem Wohnen.

Zulässig sind danach Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen.

Während der Ortsbeirat die geschilderten Ausnahmen nicht anstrebt, gewährt ein allgemeines Wohngebiet in seiner Regelfestsetzung hingegen die Möglichkeit der Errichtung besonderer Wohnformen altersgerechten Wohnens wie bspw. Altenwohnheime etc. ("soziale, gesundheitliche Zwecke“). Auch ermöglicht sie die Ansiedlung von Unternehmen der Nahversorgung, was im Gesamtkontext "Atterberry“ und "New Betts“ angezeigt ist.

Zu 2.: Es erscheint erstrebenswert, die Bebauungshöhe an der Umgebung zu orientieren.

Zu 3.: Eine Tiefgarage sorgt dafür, daß Autos der Anwohner überwiegend unterirdisch abgestellt werden und oberirdisch Freiraum verbleibt. Eine vollständige Beseitigung von oberirdischen Parkplätzen wird indes nicht angestrebt. Sie erscheinen u.a. für Besuchsverkehr erforderlich. Zusätzlicher Tiefgaragenraum für angrenzende Wohngebiete strebt der Ortsbeirat grundsätzlich und daher auch dort an.

Zu 4.: Die bauliche Durchlässigkeit des Wohngebietes zum Günthersburgpark wird gewünscht.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2008Sie sind hier
    OFOF 400/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. Februar 2008OAOA 600Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
  3. 12. Juni 2008STST 951Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
  4. 13. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 383Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 20 · 14.02.2008
TO I, TOP 17
Beraten
Anregung OA 599 2008 Anregung OA 600 2008 Anregung OA 601 2008 1. a) Die Beratung der Vorlage M 136 wird auf Wunsch der GRÜNEN wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 136 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung der Vorlage NR 768 wird auf Wunsch der GRÜNEN wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 768 ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 397/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei den weiteren Planungen zum Bebauungsplan Nr. 858 ist zu berücksichtigen, dass a) der Magistrat dafür Sorge trägt, dass gemeinschaftliches Wohnen von den baulichen Gegebenheiten her möglich ist. b) von Seiten des Magistrats darauf hingewirkt wird, dass in diesem Neubaugebiet ökologische - insbesondere energiesparende - Standards (Niedrigenergiehäuser, Ausnutzung der Sonnenenergie - thermisch und/oder Voltaik) vereinbart werden, die über das vom Baugesetzbuch vorgeschriebene Maß hinausgehen." 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 400/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 400/3 wird abgelehnt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 400/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. d) Die Ziffer 4. der Vorlage OF 400/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Wort "öffentlicher" das Wort "attraktiver" eingefügt wird. 5. a) Der erste Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird abgelehnt. b) Der zweite Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. c) Der dritte Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. d) Der vierte Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "oberflächlichen" durch "oberirdischen" ersetzt wird. e) Der fünfte Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird durch die Annahme der Ziffer 4. der Vorlage OF 400/3 für erledigt erklärt. f) Der sechste Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. h) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Brandt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen OF 397/3, OF 400/3, OF 425/3, NR 768 und M 136 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / a)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / b)
Zustimmung:
Grüne3 CDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
2 CDU
zu 4 / a)
Zustimmung:
4 GrüneCDU
Ablehnung:
1 GrüneSPDLinke
zu 4 / b)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDU
zu 4 / c)
Enthaltung:
1 Grüne
zu 4 / d)
Zustimmung:
Alle
zu 5 / a)
Zustimmung:
4 GrüneCDU
Ablehnung:
1 GrüneSPDLinke
zu 5 / b und d)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDU
zu 5 / c)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
4 CDU
Enthaltung:
1 CDU
zu 5 / e und f)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung) zu 4. a) 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Ablehnung) b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Annahme) c) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE d) Einstimmige Annahme zu 5. a) 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) b) und d) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) c) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) e) und f) Einstimmige Annahme

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