Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan und das sich daraus ergebende Baurecht eine solche Möglichkeit nicht ausschließen sollte, da an Pflegeplätzen in Zukunft im Nordend aller Voraussicht nach erhöhter Bedarf besteht. Vor allem dann, wenn es das Interesse einer gemeinnützigen Stiftung gibt, ein Altenpflegeheim auf dem Gelände der derzeitigen „Gärtnerei Friedrich“ zu errichten. Ebenso besteht ein Bedarf an Wohnungen, die „gemeinschaftliches Wohnen“ im Alter ermöglichen. Der Klimawandel verlangt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, um ihn zu verlangsamen, auch wenn er nicht mehr verhindert werden kann.
Inhalt
Antrag vom 16.01.2008, OF 397/3
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Dem Magistratsvortrag M 136 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass
eine Sondernutzung gestattet wird, die die Möglichkeit eröffnet, im Bebauungsplan Nr. 858 (Wohnen am nördlichen Günthersburgpark) den Bau eines Altenpflegeheims zuzulassen,
dass der Magistrat dafür Sorge trägt, dass gemeinschaftliches Wohnen von den baulichen Gegebenheiten möglich ist.
Ebenso ist von Seiten des Magistrats darauf hinzuwirken, dass in diesem Neubaugebiet ökologische – insbesondere energiesparende - Standards (Niedrigenergiehäuser, Ausnutzung der Sonnenenergie - thermisch und/oder Voltaik - )vereinbart werden, die über das vom Bundesbaugesetz vorgeschriebene Maß hinausgehen.
Begründung:
Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan und das sich daraus ergebende Baurecht eine solche Möglichkeit nicht ausschließen sollte, da an Pflegeplätzen in Zukunft im Nordend aller Voraussicht nach erhöhter Bedarf besteht. Vor allem dann, wenn es das Interesse einer gemeinnützigen Stiftung gibt, ein Altenpflegeheim auf dem Gelände der derzeitigen "Gärtnerei Friedrich“ zu errichten.
Ebenso besteht ein Bedarf an Wohnungen, die "gemeinschaftliches Wohnen“ im Alter ermöglichen.
Der Klimawandel verlangt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, um ihn zu verlangsamen, auch wenn er nicht mehr verhindert werden kann.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2008Sie sind hierOFOF 397/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgparkhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2008OAOA 599Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgparkhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
- 12. Juni 2008STST 951Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
- 13. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 383Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung) zu 4. a) 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Ablehnung) b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Annahme) c) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE d) Einstimmige Annahme zu 5. a) 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) b) und d) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) c) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) e) und f) Einstimmige Annahme