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Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: OFGRÜNE
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan und das sich daraus ergebende Baurecht eine solche Möglichkeit nicht ausschließen sollte, da an Pflegeplätzen in Zukunft im Nordend aller Voraussicht nach erhöhter Bedarf besteht. Vor allem dann, wenn es das Interesse einer gemeinnützigen Stiftung gibt, ein Altenpflegeheim auf dem Gelände der derzeitigen „Gärtnerei Friedrich“ zu errichten. Ebenso besteht ein Bedarf an Wohnungen, die „gemeinschaftliches Wohnen“ im Alter ermöglichen. Der Klimawandel verlangt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, um ihn zu verlangsamen, auch wenn er nicht mehr verhindert werden kann.

Inhalt

Antrag vom 16.01.2008, OF 397/3

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Dem Magistratsvortrag M 136 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass

eine Sondernutzung gestattet wird, die die Möglichkeit eröffnet, im Bebauungsplan Nr. 858 (Wohnen am nördlichen Günthersburgpark) den Bau eines Altenpflegeheims zuzulassen,

dass der Magistrat dafür Sorge trägt, dass gemeinschaftliches Wohnen von den baulichen Gegebenheiten möglich ist.

Ebenso ist von Seiten des Magistrats darauf hinzuwirken, dass in diesem Neubaugebiet ökologische – insbesondere energiesparende - Standards (Niedrigenergiehäuser, Ausnutzung der Sonnenenergie - thermisch und/oder Voltaik - )vereinbart werden, die über das vom Bundesbaugesetz vorgeschriebene Maß hinausgehen.

Begründung:

Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan und das sich daraus ergebende Baurecht eine solche Möglichkeit nicht ausschließen sollte, da an Pflegeplätzen in Zukunft im Nordend aller Voraussicht nach erhöhter Bedarf besteht. Vor allem dann, wenn es das Interesse einer gemeinnützigen Stiftung gibt, ein Altenpflegeheim auf dem Gelände der derzeitigen "Gärtnerei Friedrich“ zu errichten.

Ebenso besteht ein Bedarf an Wohnungen, die "gemeinschaftliches Wohnen“ im Alter ermöglichen.

Der Klimawandel verlangt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, um ihn zu verlangsamen, auch wenn er nicht mehr verhindert werden kann.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Januar 2008Sie sind hier
    OFOF 397/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. Februar 2008OAOA 599Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
  3. 12. Juni 2008STST 951Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
  4. 13. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 383Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 19 · 17.01.2008
TO I, TOP 19
Beraten
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 136 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 304/3 wurde zurückgezogen. 3. a) Die Vorlage OF 397/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Brandt (FDP) gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen M 136, OF 304/3 und OF 397/3 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / a)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 14.02.2008
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung OA 599 2008 Anregung OA 600 2008 Anregung OA 601 2008 1. a) Die Beratung der Vorlage M 136 wird auf Wunsch der GRÜNEN wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 136 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung der Vorlage NR 768 wird auf Wunsch der GRÜNEN wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 768 ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 397/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei den weiteren Planungen zum Bebauungsplan Nr. 858 ist zu berücksichtigen, dass a) der Magistrat dafür Sorge trägt, dass gemeinschaftliches Wohnen von den baulichen Gegebenheiten her möglich ist. b) von Seiten des Magistrats darauf hingewirkt wird, dass in diesem Neubaugebiet ökologische - insbesondere energiesparende - Standards (Niedrigenergiehäuser, Ausnutzung der Sonnenenergie - thermisch und/oder Voltaik) vereinbart werden, die über das vom Baugesetzbuch vorgeschriebene Maß hinausgehen." 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 400/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 400/3 wird abgelehnt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 400/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. d) Die Ziffer 4. der Vorlage OF 400/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Wort "öffentlicher" das Wort "attraktiver" eingefügt wird. 5. a) Der erste Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird abgelehnt. b) Der zweite Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. c) Der dritte Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. d) Der vierte Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "oberflächlichen" durch "oberirdischen" ersetzt wird. e) Der fünfte Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird durch die Annahme der Ziffer 4. der Vorlage OF 400/3 für erledigt erklärt. f) Der sechste Spiegelstrich der Vorlage OF 425/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. h) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Brandt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen OF 397/3, OF 400/3, OF 425/3, NR 768 und M 136 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / a)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / b)
Zustimmung:
Grüne3 CDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
2 CDU
zu 4 / a)
Zustimmung:
4 GrüneCDU
Ablehnung:
1 GrüneSPDLinke
zu 4 / b)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDU
zu 4 / c)
Enthaltung:
1 Grüne
zu 4 / d)
Zustimmung:
Alle
zu 5 / a)
Zustimmung:
4 GrüneCDU
Ablehnung:
1 GrüneSPDLinke
zu 5 / b und d)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDU
zu 5 / c)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
4 CDU
Enthaltung:
1 CDU
zu 5 / e und f)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung) zu 4. a) 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Ablehnung) b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Annahme) c) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE d) Einstimmige Annahme zu 5. a) 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) b) und d) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) c) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) e) und f) Einstimmige Annahme

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