Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 136 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass - das Gebiet als reines Wohngebiet ausgewiesen wird - die maximale Geschosshöhe 3 Geschosse beträgt - auf verträgliche Miethöhen soweit wie möglich Einfluss genommen wird - keine oberflächlichen PKW-Stellplätze ausgewiesen werden - ein attraktiver Zugang in den Günthersburgpark geschaffen wird - die endgültigen Planungen dem OBR nochmals vorgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 14.02.2008, OF 425/3
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistratsvorlage M 136 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass
- das Gebiet als reines Wohngebiet ausgewiesen wird
- die maximale Geschosshöhe 3 Geschosse beträgt
- auf verträgliche Miethöhen soweit wie möglich Einfluss genommen wird
- keine oberflächlichen PKW-Stellplätze ausgewiesen werden - ein attraktiver Zugang in den Günthersburgpark geschaffen wird
- die endgültigen Planungen dem OBR nochmals vorgestellt werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Februar 2008Sie sind hierOFOF 425/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgparkhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2008OAOA 601Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136Anregung
- 12. Juni 2008STST 951Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
- 13. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 383Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung) zu 4. a) 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Ablehnung) b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Annahme) c) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE d) Einstimmige Annahme zu 5. a) 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) b) und d) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) c) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) e) und f) Einstimmige Annahme