Ausweisung als reines Wohngebiet Bebauungsplan Nr. 858 nördlicher Günthersburgpark/Dortelweiler Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit der Ausweisung der Geländes als allgemeines Wohngebiet besteht die Möglichkeit dort ein Alten- und Pflegeheim zu bauen. Es gibt Bestrebungen dafür. Mit der Errichtung eines Alten- und Pflegeheims sind Konflikte um Lärmemissionen, beispielsweise durch spielende Kinder und Jugendliche oder durch kulturelle Veranstaltungen, abzusehen. Insbesondere das vom Stalburgtheater ausgerichtete, alljährliche Kulturprogramm ist eine Bereicherung für die Menschen, auch für solche mit kleineren finanziellen Möglichkeiten. Um möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Ausrichtung von kulturellen Veranstaltungen im Günthersburgpark aus dem Wege zu gehen, um die kulturelle Bereicherung der Stadt zu erhalten, ist es angezeigt, auf dem Bau eines Alten- und Pflegeheims zu verzichten und dies planungsrechtlich so festzuschreiben.
Inhalt
Antrag vom 12.03.2008, NR 819
Betreff:
Ausweisung als reines Wohngebiet Bebauungsplan Nr. 858 nördlicher Günthersburgpark/Dortelweiler Straße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Magistratsvortrag M 136/07 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass das Gelände als reines Wohngebiet ausgewiesen wird.
Begründung:
Mit der Ausweisung der Geländes als allgemeines Wohngebiet besteht die Möglichkeit dort ein Alten- und Pflegeheim zu bauen. Es gibt Bestrebungen dafür. Mit der Errichtung eines Alten- und Pflegeheims sind Konflikte um Lärmemissionen, beispielsweise durch spielende Kinder und Jugendliche oder durch kulturelle Veranstaltungen, abzusehen. Insbesondere das vom Stalburgtheater ausgerichtete, alljährliche Kulturprogramm ist eine Bereicherung für die Menschen, auch für solche mit kleineren finanziellen Möglichkeiten. Um möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Ausrichtung von kulturellen Veranstaltungen im Günthersburgpark aus dem Wege zu gehen, um die kulturelle Bereicherung der Stadt zu erhalten, ist es angezeigt, auf dem Bau eines Alten- und Pflegeheims zu verzichten und dies planungsrechtlich so festzuschreiben.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. März 2008Sie sind hierNRNR 819Ausweisung als reines Wohngebiet Bebauungsplan Nr. 858 nördlicher Günthersburgpark/Dortelweiler StraßeSTVV-Antrag · SPD
- 13. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 383Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) zu 5. a) und b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 136, NR 768 und OA 600 = Annahme, NR 568 = Prüfung und Berichterstattung, NR 819 und OA 601 = Ablehnung, OA 599 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 136, NR 568, NR 768, NR 819, OA 599, OA 600 und OA 601 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 136 und NR 768 = Ablehnung, NR 568, OA 599, OA 600 und OA 601 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen LINKE., FDP, FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 6. zu a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) und LINKE., FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)