Integrierter Schulentwicklungsplan
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans, der dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt wird. Ziel ist die zügige Umsetzung der beschlossenen Schulerrichtungen zur Deckung des Bedarfs. Ein jährliches Monitoring soll die Entwicklung der Bildungsangebote überwachen und gegebenenfalls steuernd eingreifen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistratsvortrag M 91 am 20.10.2022 (§ 2380) beschlossen. Die Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans wird nun dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt.
Der Magistrat ist bestrebt, eine zügige Umsetzung der bereits beschlossenen Schulerrichtungen und damit Deckung der Bedarfe voranzutreiben.
Mit der neuen Grundlogik der Schulentwicklungsplanung wird über das jährliche Monitoring festgestellt, ob das gesamtstädtische Bildungsangebot oder das einer Bildungsregion so nachgefragt wird, wie geplant oder ob ein steuerndes Eingreifen erforderlich ist. Hierzu wird die bisherige Entwicklung der einzelnen Bildungsregionen, Bildungsgänge und Schulen für die vergangenen zehn Jahre nachgezeichnet und hinsichtlich der Prognose regelmäßig überprüft. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Entlastung bestehender Schulen sind somit Bestandteil des Monitorings.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2022OFOF 593/1Integrierter SchulentwicklungsplanOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022OAOA 249Integrierter Schulentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91Anregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 22Integrierter SchulentwicklungsplanMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)