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Integrierter Schulentwicklungsplan

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistratsvortrag M 91 am 20.10.2022 (§ 2380) beschlossen. Die Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans wird nun dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt. Der Magistrat ist bestrebt, eine zügige Umsetzung der bereits beschlossenen Schulerrichtungen und damit Deckung der Bedarfe voranzutreiben. Mit der neuen Grundlogik der Schulentwicklungsplanung wird über das jährliche Monitoring festgestellt, ob das gesamtstädtische Bildungsangebot oder das einer Bildungsregion so nachgefragt wird, wie geplant oder ob ein steuerndes Eingreifen erforderlich ist. Hierzu wird die bisherige Entwicklung der einzelnen Bildungsregionen, Bildungsgänge und Schulen für die vergangenen zehn Jahre nachgezeichnet und hinsichtlich der Prognose regelmäßig überprüft. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Entlastung bestehender Schulen sind somit Bestandteil des Monitorings.