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Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel

Vorlagentyp: B

Bericht

Der vom Ortsbeirat beschriebene Abschnitt der Friedberger Landstraße/B 521 befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Baulast liegt somit beim Bund, vertreten durch die hessische Straßenbauverwaltung, Hessen Mobil. Entlang dieses Abschnitts der B 521 ist also Hessen Mobil zuständig für die Einrichtung einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Flächen in diesem Abschnitt der B 521 im Eigentum des Bundes befinden. In Abstimmung und in Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Vilbel verhandelt der Magistrat bereits seit Jahren mit dem hessischen Verkehrsministerium und mit Hessen Mobil, damit diese Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen werden kann. Aktuell wurde dieser Abschnitt nochmals an Hessen Mobil zur Umsetzung gemeldet.