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Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

Vorlagentyp: B
189 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202

Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2512 - OA 175/17 OBR 12, OA 230/18 OBR 12, B 373/17 - Zu 1.) Im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 469 ist die in Frage stehende Fläche für "Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf -Altenwohnungen" ausgewiesen. Der in dem mit dem Investor abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag festgelegte Zweck ist die "Errichtung von Altenwohnungen". Eine Altenwohnung ist eine abgeschlossene Miet- oder Eigentumswohnung mit spezieller Ausstattung und besonderen Einrichtungen für die Nutzung durch ältere Menschen (eventuell auch durch jüngere Behinderte); gesetzliche Festsetzungen insbesondere zur Wohnungsgröße von Altenwohnungen existieren nicht. Auf die DIN 18025 (Barrierefreies Wohnen) sowie die Planungsempfehlung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für Altenwohnungen, Wohnungen in Altenwohnheimen und Wohnplätze in Altenheimen wird im Bebauungsplan explizit hingewiesen.

Zu 2.) Auf dem Grundstück ist die Errichtung einer Wohnanlage für altengerechtes Wohnen mit 30 Wohneinheiten sowie die Errichtung von 30 Stellplätzen genehmigt worden (Baugenehmigung B-2016-301-4). Der Baubeginn wurde der Bauaufsicht zwischenzeitlich mitgeteilt. Die Baugenehmigung wurde im Einklang mit den genannten Ausweisungen im Bebauungsplan (Altenwohnen) erteilt. Bei der Größe und dem Zuschnitt der Wohnungen wurde dabei auch berücksichtigt, dass eventuelle Pflegepersonen mit im Haushalt leben können.

Zu 3.) Die im Bebauungsplan festgeschriebene Zielsetzung waren Altenwohnungen, kein sozial geförderter Wohnungsbau mit Mietpreis- oder Belegungsbindung. Auf dieser Grundlage wurde 2012 der Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der den Erbbauberechtigten für die Laufzeit in eine eigentümerähnliche Rechtsposition setzt. Anderweitige politische Vorgaben wie beispielsweise die Vergabe an eine städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaft hat es seinerzeit nicht gegeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2016STST 1163Öffentlich geförderte Wohngen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg)Stellungnahme
  2. 24. November 2017BB 373Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte WohnungenMagistratsbericht
  3. 9. Februar 2018OFOF 264/12Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte WohnungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 23. Februar 2018OAOA 230Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373Anregung
  5. 27. Februar 2018OFOF 273/12Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 16. Juli 2018Sie sind hier
    BB 202Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen
    Magistratsbericht
  7. 14. September 2018OMOM 3659Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffenDirektanregung
  8. 18. Januar 2019STST 72Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffenStellungnahme
  9. 5. August 2019OFOF 467/12Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  10. 16. August 2019VV 1370„Altenwohnungen“ in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren!Anfrage
  11. 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 189 WochenSTST 701„Altenwohnungen“ in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 12
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 24 · 17.09.2018
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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