Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 23.06.2017, OA 175 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 09.06.2017
Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert eine Rücküberführung einzuleiten, da die letzte gesetzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits im Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58, angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften, im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus, seniorengerechte Wohnungen zu errichten.
Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von elf Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Juni 2017 wurde diese Anregung im Ortsbeirat eingebracht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 24. November 2017 mit dem Bericht B 373. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 22 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- STFolgeST 1288 — Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord · Stellungnahme
- STFolgeST 1582 — Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach? · Stellungnahme
- BFolgeB 58 — Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach · Magistratsbericht
- STFolgeST 1749 — Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet? · Stellungnahme
- BFolgeB 202 — Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen · Magistratsbericht
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)