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Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?

Vorlagentyp: STMagistrat
121 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749

Betreff: Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet? Der vom Erbbauberechtigten gestellte Bauantrag wurde abgelehnt. Auf Empfehlung der Bauaufsicht wurde eine Bauvoranfrage eingereicht, die nunmehr in dritter Version auf der Grundlage des geschaffenen Planungsrechts von der Bauaufsicht positiv beschieden wurde. Sobald die noch notwendigen Vorabstimmungen mit der Feuerwehr wegen des Brandschutzes erfolgt sind, wird der Bauantrag mit den bereits konsentierten Plänen auf den Weg gebracht. Die vertraglichen Vereinbarungen werden eingehalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2013OFOF 265/12Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. August 2013OMOM 2438Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Direktanregung
  3. 18. November 2013STST 1582Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Stellungnahme
  4. 17. September 2014OFOF 386/12Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. Oktober 2014OAOA 565Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachAnregung
  6. 16. Februar 2015BB 58Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachMagistratsbericht
  7. 29. August 2015OFOF 476/12Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 11. September 2015VV 1448Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Anfrage
  9. 11. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 121 Wochen
    STST 1749Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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