Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Stadtteil Kalbach? Der Magistrat wird gebeten, dem dringenden Bedarf an seniorengerechten Wohnungen im Bereich Kalbach zu entsprechen und dafür Sorge zu tragen, dass zügig entsprechende Wohngebäude auf den im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord ausgewiesenen Flächen für Altenwohnungen errichtet werden. Wenn der Investor die im Erbbaurecht vor Jahren von der Stadt Frankfurt erworbenen Flächen weiterhin ungenutzt lässt und seiner Bauverpflichtung nicht nachkommt, ist das Heimfallrecht auszuüben und ein anderer Bauträger auszusuchen. Begründung: Nach dem Bericht des Magistrats zur Partizipation Altersplanung bestehen im Bereich Kalbach keine Seniorenwohnungen oder Seniorenwohnanlagen. Die zwischenzeitlich im Neubaugebiet Riedberg errichteten Einrichtungen entsprechen durch ihre Lage und Kostenstruktur nicht dem Bedürfnis älterer Menschen aus Kalbach, die in ihrem vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben möchten. Das vor Jahren bereits aufgestellte Bauschild auf dem betreffenden Grundstück ändert nichts an der Tatsache, dass der Bauträger seine Bauverpflichtung bisher nicht erfüllt hat. Es besteht kein Verständnis, warum der Magistrat nicht auf die Erfüllung seiner Vertragsrechte dringt.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2013, OF 265/12
Betreff: Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach? Der Magistrat wird gebeten, dem dringenden Bedarf an seniorengerechten Wohnungen im Bereich Kalbach zu entsprechen und dafür Sorge zu tragen, dass zügig entsprechende Wohngebäude auf den im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord ausgewiesenen Flächen für Altenwohnungen errichtet werden. Wenn der Investor die im Erbbaurecht vor Jahren von der Stadt Frankfurt erworbenen Flächen weiterhin ungenutzt lässt und seiner Bauverpflichtung nicht nachkommt, ist das Heimfallrecht auszuüben und ein anderer Bauträger auszusuchen.
Begründung: Nach dem Bericht des Magistrats zur Partizipation Altersplanung bestehen im Bereich Kalbach keine Seniorenwohnungen oder Seniorenwohnanlagen. Die zwischenzeitlich im Neubaugebiet Riedberg errichteten Einrichtungen entsprechen durch ihre Lage und Kostenstruktur nicht dem Bedürfnis älterer Menschen aus Kalbach, die in ihrem vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben möchten. Das vor Jahren bereits aufgestellte Bauschild auf dem betreffenden Grundstück ändert nichts an der Tatsache, dass der Bauträger seine Bauverpflichtung bisher nicht erfüllt hat. Es besteht kein Verständnis, warum der Magistrat nicht auf die Erfüllung seiner Vertragsrechte dringt.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2013Sie sind hierOFOF 265/12Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. August 2013OMOM 2438Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Direktanregung
- 18. November 2013STST 1582Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Stellungnahme
- 17. September 2014OFOF 386/12Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2014OAOA 565Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachAnregung
- 16. Februar 2015BB 58Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachMagistratsbericht
- 29. August 2015OFOF 476/12Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2015VV 1448Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Anfrage
- 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 1749Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme