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Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

Vorlagentyp: B
121 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58

Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5230 - OA 565/14 OBR 12 - Zu 1. und 2. Dem Erbbauberechtigten wurde eine letzte Frist bis März 2015 gesetzt, um den Bauantrag einzureichen. Das Bauvorhaben ist dann, nach Vorliegen der Baugenehmigung, innerhalb von 18 Monaten schlüsselfertig zu erstellen. Sollte die Frist zur Antragstellung nicht eingehalten werden, ist die Einleitung von juristischen Schritten vorbereitet. Sonstige vertragliche Vereinbarungen, insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses, werden bisher vom Erbbauberechti gten erfüllt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2013OFOF 265/12Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. August 2013OMOM 2438Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Direktanregung
  3. 18. November 2013STST 1582Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Stellungnahme
  4. 17. September 2014OFOF 386/12Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. Oktober 2014OAOA 565Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachAnregung
  6. 16. Februar 2015Sie sind hier
    BB 58Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach
    Magistratsbericht
  7. 29. August 2015OFOF 476/12Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 11. September 2015VV 1448Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Anfrage
  9. 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 1749Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 26 · 09.03.2015
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 12
Sitzung 39 · 13.03.2015
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 39 · 27.04.2015
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
RömerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten

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