Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach
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Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58
Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5230 - OA 565/14 OBR 12 - Zu 1. und 2. Dem Erbbauberechtigten wurde eine letzte Frist bis März 2015 gesetzt, um den Bauantrag einzureichen. Das Bauvorhaben ist dann, nach Vorliegen der Baugenehmigung, innerhalb von 18 Monaten schlüsselfertig zu erstellen. Sollte die Frist zur Antragstellung nicht eingehalten werden, ist die Einleitung von juristischen Schritten vorbereitet. Sonstige vertragliche Vereinbarungen, insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses, werden bisher vom Erbbauberechti gten erfüllt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2013OFOF 265/12Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. August 2013OMOM 2438Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Direktanregung
- 18. November 2013STST 1582Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Stellungnahme
- 17. September 2014OFOF 386/12Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2014OAOA 565Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachAnregung
- 16. Februar 2015Sie sind hierBB 58Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachMagistratsbericht
- 29. August 2015OFOF 476/12Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2015VV 1448Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Anfrage
- 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 1749Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten