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Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

Vorlagentyp: OFGRÜNE
121 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Stadtteil Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, die Verletzungen des Erbbaurechts für das Grundstück im Bereich Lange Meile nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen, sondern vom Heimfallrecht Gebrauch zu machen und einen geeigneteren Erwerber zu suchen, der zeitnah in der Lage ist die Festsetzungen des Bebauungsplans zu erfüllen. Dem Ortsbeirat ist über den Fortgang dieses Verfahrens zu berichten. Begründung: Zur letzten Nachfrage des Ortsbeirats vom 30.8.2013, OM 2438, warum trotz mehrjährigem Zeitverzug und der Verletzung der Bauverpflichtung keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet werden, teilte der Magistrat mit der ST 1582 vom 18.11.2013 mit, dass mit dem Bauherrn Beratungen stattfanden und ihm empfohlen wurde eine Bauvoranfrage zu stellen. Zur Bitte des Ortsbeirats wegen der nicht erfüllten Bauverpflichtung das Heimfallrecht auszuüben, erging keine Antwort. Es entsteht der Eindruck, dass im Magistrat kein Interesse an dem Bau von dringend benötigten seniorengerechten Wohnungen besteht und die dafür bereitstehenden Grundstücke ungenutzt bleiben.

Inhalt

Antrag vom 17.09.2014, OF 386/12

Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, die Verletzungen des Erbbaurechts für das Grundstück im Bereich Lange Meile nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen, sondern vom Heimfallrecht Gebrauch zu machen und einen geeigneteren Erwerber zu suchen, der zeitnah in der Lage ist die Festsetzungen des Bebauungsplans zu erfüllen. Dem Ortsbeirat ist über den Fortgang dieses Verfahrens zu berichten.

Begründung: Zur letzten Nachfrage des Ortsbeirats vom 30.8.2013, OM 2438, warum trotz mehrjährigem Zeitverzug und der Verletzung der Bauverpflichtung keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet werden, teilte der Magistrat mit der ST 1582 vom 18.11.2013 mit, dass mit dem Bauherrn Beratungen stattfanden und ihm empfohlen wurde eine Bauvoranfrage zu stellen. Zur Bitte des Ortsbeirats wegen der nicht erfüllten Bauverpflichtung das Heimfallrecht auszuüben, erging keine Antwort. Es entsteht der Eindruck, dass im Magistrat kein Interesse an dem Bau von dringend benötigten seniorengerechten Wohnungen besteht und die dafür bereitstehenden Grundstücke ungenutzt bleiben.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2013OFOF 265/12Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. August 2013OMOM 2438Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Direktanregung
  3. 18. November 2013STST 1582Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?Stellungnahme
  4. 17. September 2014Sie sind hier
    OFOF 386/12Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. Oktober 2014OAOA 565Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachAnregung
  6. 16. Februar 2015BB 58Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil KalbachMagistratsbericht
  7. 29. August 2015OFOF 476/12Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 11. September 2015VV 1448Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Anfrage
  9. 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 1749Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 34 · 10.10.2014
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung OA 565 2014 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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