Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 entstanden aus Vorlage: OF 109/12 vom 09.04.2012
Betreff: Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, zu welchem Zeitpunkt auf den im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord ausgewiesenen Bauflächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen - die ausschließlich zulässigen seniorengerechten Wohnungen errichtet werden und welche Hinderungsgründe bisher einer Realisierung im Wege standen.
Begründung: Der Bebauungsplan ist seit dem 25.03.1997 rechtsverbindlich. Auch wenn das Umlegungsverfahren nicht zügig abgewickelt werden konnte, steht einer Ausführung der Bebauung seit Jahren nichts mehr im Wege. Da in den nördlichen Stadtteilen seniorengerechte Wohnungen stark nachgefragt werden und aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihr Haus oder ihre große Wohnung aufgeben, aber weiter im Stadtteil wohnen bleiben möchten, sollten die Möglichkeiten für altengerechte Wohnungen nicht weiter ungenutzt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2012OFOF 109/12Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2012Sie sind hierOMOM 1109Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-NordDirektanregung
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1288Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats