Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord
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Lange Meile — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundstück für Mehrgenerationenhaus gemäß ST1652/202521.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Gleichberechtigten Zugang zu bezahlbarer Nahversorgung sichern: Ansiedlung eines Discounters in Kalbach unterstützen10.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288
Betreff: Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord Aus dem Umlegungsverfahren Kalbach-Nord wurden Grundstücke im Bereich Lange Meile/ Am Wingert für seniorengerechtes Wohnen, gleichzeitig mit einem Grundstück für den Bau eines Lebensmittelmarktes, im Erbbaurecht vergeben. Da erst Planungsrecht hierzu geschaffen werden musste, wurde die Baufrist entsprechend verlängert. Der Erbbauberechtigte hatte vorrangig den Bau des dringend notwendigen Lebensmittelmarktes betrieben. Mit der Bebauung ist inzwischen begonnen worden. Auf die Einhaltung der Bauverpflichtung für die Seniorenwohnanlage wurde der Erbbauberechtigte nochmals hingewiesen. Die Umsetzung der Bauverpflichtung ist in Überwachung und wird mit den hierzu zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln verfolgt. Gegebenenfalls wird das Heimfallrecht ausgeübt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2012OFOF 109/12Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2012OMOM 1109Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-NordDirektanregung
- 17. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1288Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab