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Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
124 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373/2017 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht beschlossen, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden.

  1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80-120 qm, als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten?
  2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 "Kalbach- Nord" von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist: "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig." Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungs- verfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt.
  3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.8.2012 abgeschlossen wurde. Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 "Kalbach-Nord" entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück von ca. 3000 qm, scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet werden, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen, frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats, entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.6.2006, von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden.

Inhalt

Antrag vom 09.02.2018, OF 264/12

Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373/2017 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht beschlossen, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden.

  1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80-120 qm, als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten?
  2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 "Kalbach- Nord" von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist: "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig." Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungs- verfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt.
  3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.8.2012 abgeschlossen wurde. Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 "Kalbach-Nord" entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück von ca. 3000 qm, scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet werden, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen, frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats, entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.6.2006, von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2016STST 1163Öffentlich geförderte Wohngen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg)Stellungnahme
  2. 24. November 2017BB 373Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte WohnungenMagistratsbericht
  3. 9. Februar 2018Sie sind hier
    OFOF 264/12Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 23. Februar 2018OAOA 230Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373Anregung
  5. 27. Februar 2018OFOF 273/12Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 16. Juli 2018BB 202Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte WohnungenMagistratsbericht
  7. 14. September 2018OMOM 3659Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffenDirektanregung
  8. 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 72Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 19 · 23.02.2018
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung OA 230 2018 1. Die Vorlage B 373 dient unter Hinweis auf OA 230 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 264/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen