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Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Machbarkeitsuntersuchung wird Juni 2024 vorliegen, damit die Abwägung und Entscheidung für die beste Variante zügig getroffen und geplant werden kann. Erst dann ist eine valide Aussage zum Zeitplan möglich. Das Projekt ist noch nicht derart fortgeschritten, dass es signifikante Punkte gäbe, die der Öffentlichkeit vorgestellt werden könnten. Zu gegebener Zeit wird der Magistrat jedoch gerne detailliert informieren. Für die Zeit zwischen der Sanierung und Schließung der Personenunterführung Ost bis zum Bau des Ersatzes für die Omegabrücke wird für den Fuß- und Radverkehr eine barrierearme Behelfsbrücke (Steigung bis 8%) als Stadtteilverbindung ohne Treppen und Aufzüge errichtet. Für die Planung und den Bau einer Gleisquerung in Griesheim müssen vorab formale Voraussetzungen gegeben sein. Dazu zählen die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Bau und der Finanzierung, die Zulassung durch die Koordinierungsgruppe Verkehr und die Genehmigung der Haushaltsstelle. Die städtischen Beschaffungsvorschriften müssen ebenso eingehalten werden wie die Fristen einer europaweiten Ausschreibung. Abstimmungen mit der Bahn und Trassenträgern werden ebenfalls erfolgen müssen. Der Magistrat wird sämtliche Möglichkeiten nutzen, um das Projekt darüber hinaus schnellstmöglich zu bearbeiten. Seit der Inbetriebnahme der S-Bahn ist eine geraume Zeit vergangen. Damalige Variantenuntersuchungen liegen dem Magistrat nicht vor. Falls der Ortsbeirat über solche Untersuchungen verfügt, können diese gerne per Mail an abt7.amt66@stadt-frankfurt.de übermittelt werden. Die örtlichen Gegebenheiten werden bei der Planung und dem Neubau selbstredend beachtet. Um dem gerecht zu werden, steht eine Machbarkeitsuntersuchung am Beginn der Planung.

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