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Benennung eines Platzes im Nordend in Jina-Mahsa-Amini-Platz

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat orientiert sich in administrativen Angelegenheiten bei der Umsetzung von Ortsbeiratsbeschlüssen im Rahmen von Straßenbenennungen am "Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main", um sämtliche Benennungen nach einheitlichen Kriterien durchzuführen. Dabei ist festgelegt, dass eine Benennung nach Personen grundsätzlich erst drei Jahre nach deren Tod zulässig ist. Der Magistrat hält es in diesem besonderen Fall jedoch für angemessen von der gängigen Praxis abzuweichen und wird die Benennung schon vor Ablauf von drei Jahren nach dem Tod Jina Mahsa Aminis umsetzen.

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