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  • Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS)
    OFOB 5
    07.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2026, OF 989/3 Betreff: Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Science aufzustellen. Der AStA Service Point wird die Betreuung des Bücherschrankes übernehmen. Begründung: Das Umweltreferat des AStA der University of Applied Science mit Unterstützung des Hochschulpräsidiums ist an den Ortsbeirat herangetreten, um für die Aufstellung eines Bücherschrankes um Unterstützung zu bitten. Gerade an einer Universität hilft ein Bücherschrank dabei, Bildung barrierefrei zugänglich zu machen. Insbesondere in Zeiten, in denen viel Geld in der Bildung gekürzt wird. Das offizielle AStA Referat "AStA Service Point" wird die Betreuung des Bücherschrankes in seinen Aufgabenbereich eingliedern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7999 2026 Die Vorlage OF 989/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Illegales Parken vor der Hebelstraße 23
    OFOB 5
    07.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2026, OF 991/3 Betreff: Illegales Parken vor der Hebelstraße 23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über einen zusätzlichen Poller oder deutliche Markierungen das illegale Parken auf dem Fahrradweg vor der Hebelstraße 23 zu verhindern. Begründung: Vor dem Haus Hebelstr. 23 endet ein Radweg, der von der Eckenheimer Landstraße in die Hebelstraße führt. Dort sind auf dem Boden weiße Linien, die fälschlicherweise als Parkplatzbegrenzung interpretiert werden können. Wenn dort Autos parken, entsteht eine gefährliche Situation, da der oder die Radfahrende beim Ausweichen sehr nahe an den Bordstein kommt und stürzen könnte. Es ist auch der Schulweg zur Lichtigfeldschule und Musterschule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8000 2026 Die Vorlage OF 991/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Vor Baumassaker im Europagarten Fragen klären
    NR
    06.01.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2026, NR 1496 Betreff: Vor Baumassaker im Europagarten Fragen klären Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M216/25 wird zurück gestellt, bis folgende Fragen geklärt und Anregungen in die M216/25 eingepflegt sind 1. Diese folgenden Fragen sind unbedingt zu beantworten. (Auch wenn so getan wird, es habe eine öffentliche Beteiligung gegeben habe, so muss diese nichts mit den jetzige Planungen gemein haben. Bei der Günthersburgparkerweiterung sollen plötzlich 3 Gärten verschwinden, obwohl das niemals Gegenstand der Beteiligung war und vom Grünflächenamt gegen jede Vereinbarung plötzlich durchgedrückt werden soll. Das ist Betrug an der Bevölkerung. 2. Der Park bleibt weiter voll nutzbar für die Bevölkerung. Nicht schon wieder eine jahrelange Sperrung. Dies ist wichtiger als die ästhetische Befindlichkeit von leitenden Gärtnerinnen. Kleine Teilflächen werden erneuert, dann wieder frei gegeben für die Bevölkerung. 3. Welche Baumnummern haben die 66 Bäume, die vernichtet werden sollen? 4. Eine Karte soll erstellt werden, wo die angeblich geschädigten Bäume dargestellt dargestellt werden, die gefällt werden sollen, damit sich alle die Bäume ansehen können. 5. Ursprünglich sollten fast alle der ca. 350 Bäume gefällt werden. Sind die 66 nur der Anfang? Wenn ja, wie viele weitere Bäume stehen noch auf der Abschussliste? Wo befinden sich diese Bäume und welche Baumnummern haben diese? 6. Es werden im Europagarten keine Bäume gefällt, es sei denn sie sind eine Gefahr. 7. "Sieben Bestandsbäume in Randlage sind erhaltungswürdig und können voraussichtlich am Standort verbleiben oder werden in andere Grünanlagen versetzt." Welche Bäume sind das? (Baumnummern) Wieviel Bäume in Randlage werden insgesamt vernichtet"? (auf Karte darstellen) 8. Es werden ca. 300 Bäume zusätzlich gepflanzt, an neuen Standorten im Park. Der Boden wird lokal und partiell bearbeitet, nur da wo ein neuer Baum hinkommt. Alte Bäume werden nicht gefällt sondern dienen als Schattenspender. Bei alten Bäumen wird eine minimale Bodensanierung versucht, wohl gemerkt bei Erhalt des Baumes! Begründung: Wenn die nächsten 5 Jahre so werden, wie die letzten 5 (ausgenommen 2024) dann haben auch neue Bäume und Wiesen keine Chance, weil die Trockenheit und Hitze kein Wachstum möglich macht. Sprich, die alten Bäume hätten dann sogar eine größere Überlebenschance und Nutzen, als alles Neue, wenn die alten nur erhalten worden wären. Das war bei den Silberlinden (Bauvorhaben Four) vor auch so, die leider sinnlos gefällt wurden. Abwarten ist die bessere Strategie. Bäume auch in einem schlechteren Zustand zu erhalten bringt Vorteile, wie Schatten und nicht zu vergessen sind "Totbäume" für die Biodiversität besonders wertvoll. Das wissen scheint nicht angekommen zu sein bei den Stadtplanern. Zusätzliche Baumstandorte schaffen, aber die alten erhalten, ist eine sehr gute Strategie. In 20 Jahren kann man dann vergleichen, ob die neuen Bäume wirklich besser gewachsen sind. Infos: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-europagarten-wird-bis -2029-saniert-110036703.html Beim Paul Arnsberg Platz hat man leider auch den alten Baumbestand entfernt. Diese Baummassaker müssen aufhören. Ob die neuen Bäume besser wachsen, ist leider nur Theorie und Wunschdenken. Eitelkeiten und übermäßiges ästhetisches Empfinden haben in einer modernen Stadtplanung nichts zu verloren, mal eben ein neues Betriebssystem aufsetzen, also mal eben alles platt und neu machen ist ein Vorgehen aus dem Computerbereich, in der Natur leider nicht sinnvoll, denn hier baut alles Neues auf Altem auf. Perfektion, welche nicht mal garantiert werden kann, der völlig falsche Weg. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 216 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1496 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: 1. Der Vorlage M 216 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 216 und NR 1496 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1496 = Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 216 = Enthaltung, NR 1496 = Annahme) Gartenpartei (M 216 = Ablehnung, NR 1496 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1511 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1511 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 216 und NR 1511 = Enthaltung, NR 1496 = Annahme) Gartenpartei (M 216 = Ablehnung, NR 1496 und NR 1511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7138, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 67-0

  • Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle
    OFOB 13
    06.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2026, OF 225/13 Betreff: Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirates den Betrag von ca. 150 Euro für die Anschaffung von weiteren 20 Sitzkissen für die Stühle in der neuen Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Die Sitzkissen sollten identisch mit den bereits vorhandenen sein. Begründung: Besonders ältere Menschen beklagen die harten und im Winter kalten Stühle in der neuen Trauerhalle Nieder-Erlenbach. Da der Magistrat generell die Anschaffung von Sitzkissen ablehnt, sollten diese aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 464 2026 Die Vorlage OF 225/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Zahl "150" durch die Zahl "200" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
    OFOB 16
    06.01.2026 · WBE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2026, OF 352/16 Betreff: Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OA 434/24 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main keine Feuerwerke zum Jahreswechsel oder besonderen Anlässen zu genehmigen 2. den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu verbieten und bei Zuwiderhandlung unter Strafe zu setzen 3. stattdessen z. B. ein digitales Feuerwerk zu organisieren, welches die Stadt Frankfurt am Main angemessen repräsentiert Begründung: Alljährlich beginnt drei Tage vor Silvester der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Drei Tage die von manchen Mitbürgern schamlos ausgenutzt werden, um vorab Böller zum Knallen zu bringen oder Raketen in die Luft zu jagen. Vermüllte Straßen, Rettungskräfte am Limit und traumatisierte Tiere - Silvester eskaliert jedes Jahr aufs Neue. Das muss so nicht bleiben: In Frankreich ist privates Feuerwerk vielerorts auch zum Jahreswechsel verboten. Die Niederlande haben ab diesem Jahr ein allgemeines Böllerverbot erlassen. Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60% der Befragten (70% der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50%) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) aufteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört hier zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum 1. Januar 7 Uhr. Der Verkauf von F2 - Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen um wild zu "Ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt. Berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkte, Messen, Sportveranstaltungen, sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Diskotheken besuche) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das böllern z.B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbst hergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen und für die vielen Haustiere und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen stellen eine enorme Menge Sondermüll dar. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte" Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärzte und Ärztinnen aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potentielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch Vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnte von der Stadt möglichst zentrale digitale Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel gebietet es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift ein, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz". Antragsteller: WBE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2024, OA 434 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 352/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 352/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke und BFF gegen WBE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen
    OFOB 1
    06.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2026, OF 588/7 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, an der U-Bahn-Haltestelle "Am Industriehof" in Fahrrichtung Innenstadt einen zweiten beampelten Übergang auf Höhe der Insterburger Straße einzurichten. Begründung: Die Schüler:innenzahlen der zwei neuen Gymnasien (Stadtgymnasium Frankfurt, Neues Gymnasium Frankfurt) steigen über die nächsten Jahre von aktuell ca. 720 auf ca. 3200 Schüler:innen. Durch die vorübergehende Unterbringung einer Berufsschule sind zusätzlichen Schüler:innen zu erwarten. Ein großer Teil von ihnen nutzt oder wird den ÖPNV nutzen, insbesondere die U-Bahnen U6/7. Die U-Bahn-Station Industriehof hat einen beampelten Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Bushaltestelle, an der drei Busse halten (72er, 73er, 34er). Es entsteht am Übergang regelmäßig ein großes Gedränge. Der Schulweg zu den neuen Gymnasien führt über die Königsberger Straße, alternativ über die Insterburger Straße oder auch Trakehner Straße. Ein zweiter Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße wäre eine große Erleichterung. Eine zweite Ampel könnte mit der aktuellen Ampel gleichgeschaltet werden. Dadurch - würden sich die Fahrgastströme aufteilen - wäre das Gedränge an der Bushaltestelle reduziert und - könnte die Gefahr durch illegale Querung der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7936 2026 Die Vorlage OF 588/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

  • Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren
    OFOB 1
    06.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2026, OF 591/7 Betreff: Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren Der Verbindungsweg zwischen Gräbestraße und Niddauferweg ist ab dem AP2 nur für Fußgehende und Radfahrende vorgesehen, wie ein Verkehrsschild eindeutig anzeigt. Trotzdem wird der Verbindungsweg mit entsprechender Behinderung des Rad- und Fußverkehrs immer wieder als Parkplatz missbraucht. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch die Anbringung eines Pollers) die Einfahrt für PKW zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7938 2026 Die Vorlage OF 591/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung), FDP (= Enthaltung)

  • Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße
    OFOB 1
    06.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2026, OF 593/7 Betreff: Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur verstärkten Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen einzuleiten, insbesondere im Bereich der Siedlung Westhausen entlang der Kollwitzstraße. Als Beispiel könnte insbesondere die rechtsseitigen Busch- und Grünflächen entlang der Kollwitzstraße in Richtung Schulen und Kindergärten, die angrenzenden Wohnbereiche zwischen der zweiten und fünften Häuserreihe, sowie potenzielle Rückzugs-, Nist- und Laufbereiche regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf fachgerecht behandelt werden. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob präventive Maßnahmen, wie eine verstärkte Kontrolle von Müllablagerungen oder eine Information der Anwohnerschaft, unterstützend sinnvoll sind. Begründung: In den Busch- und Grünflächen auf der rechtsseitigen Seite der Kollwitzstraße in Richtung der dort ansässigen Schulen und Kindergärten wird seit einiger Zeit ein vermehrtes Auftreten von Ratten, darunter auch Jungtiere, beobachtet. Darüber hinaus wurde berichtet, dass Babyratten auf privaten Terrassen gesichtet und in handelsüblichen Mäusefallen gefangen wurden, und zwar im Bereich zwischen der zweiten und fünften Häuserreihe von oben in Richtung der Kollwitzstraße. Dies deutet auf eine räumliche Nähe von Nist- und Aufenthaltsbereichen zum unmittelbaren Wohnumfeld hin. Die Tiere halten sich vor allem in Gebüschen, Grünanlagen und auf öffentlichen Flächen auf und gelangen zunehmend auch in den angrenzenden privaten Bereich. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer steigenden Zahl an Sichtungen. Aufgrund der Nähe zu Schulen und Kindergärten erscheint es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, die Situation frühzeitig zu prüfen, um mögliche hygienische Risiken zu minimieren und die Sicherheit sowie Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7939 2026 Die Vorlage OF 593/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "entlang der" durch "zwischen" ersetzt werden und nach dem Wort "Kollwitzstraße" die Worte "und U-Bahn-Station im öffentlichen Raum" ergänzt werden sowie dass der zweite Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung)

  • Temporäre nächtliche Parkfreigabe in der Reifenberger Straße zur Entlastung der Parkplatzsituation in Rödelheim
    OFOB 1
    06.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2026, OF 595/7 Betreff: Temporäre nächtliche Parkfreigabe in der Reifenberger Straße zur Entlastung der Parkplatzsituation in Rödelheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, ob in der Reifenberger Straße in Rödelheim - insbesondere im Bereich der Einmündung zur Schenkstraße sowie in Richtung Fuchstanzstraße - das nächtliche Parken an derzeit durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausgeschlossenen Bereichen temporär in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr erlaubt werden kann. Insbesondere betrifft dies Flächen, an denen tagsüber ein Halte- oder Parkverbot besteht, z. B. zum Schutz von Fußgängerüberwegen oder an Stellen, an denen das Parken auf dem Gehweg untersagt ist, um eine ausreichende Durchgangsbreite für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen, zu gewährleisten. Begründung: Die Parkplatzsituation in Rödelheim, insbesondere in der Reifenberger Straße und den angrenzenden Bereichen, ist für Anwohnende in den Abend- und Nachtstunden äußerst angespannt. Aufgrund der baulichen Struktur und der engen Straßenführung ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze stark begrenzt. Gleichzeitig ist es nachvollziehbar und notwendig, tagsüber das Parken in bestimmten Bereichen einzuschränken, um die Sicherheit von Schulkindern und Fußgängerinnen - insbesondere Eltern mit Kinderwagen - zu gewährleisten. Ein zeitlich begrenztes Parken zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr an ansonsten tagsüber freizuhaltenden Stellen könnte eine praktikable Lösung darstellen, die beiden Bedürfnissen gerecht wird: - Sicherung des Schulwegs und der Gehwegfreiheit tagsüber, - gleichzeitig Entlastung der Anwohnenden in den Abend- und Nachtstunden durch zusätzliche Parkmöglichkeiten. Die nächtliche Freigabe würde sicherstellen, dass zu den Hauptverkehrs- und Schulwegzeiten am Morgen wieder freie Gehwege und Einsehbarkeit an Übergängen gewährleistet sind, ohne tagsüber das Verkehrs- oder Fußgängersicherheitskonzept zu gefährden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 595/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)

  • Auskunft über den neu montierten Mast an der Taxihaltestelle zwischen Arthur-Stern-Platz und Breitlacherstraße
    OFOB 1
    06.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2026, OF 596/7 Betreff: Auskunft über den neu montierten Mast an der Taxihaltestelle zwischen Arthur-Stern-Platz und Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, welchem Zweck der kürzlich und ohne erkennbare Vorankündigung montierte Mast an der Taxihaltestelle zwischen Arthur-Stern-Platz und Breitlacherstraße dient. Sollte der Ortsvorsteher hierzu keine Auskunft geben können, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Zu welchem Zweck wurde der Mast errichtet? 2. Welche Nutzung ist konkret vorgesehen (z. B. Beleuchtung, Funktechnik, Verkehrsüberwachung, Ladeinfrastruktur o. Ä.)? 3. Wer ist Auftraggeber und Betreiber der Anlage? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Errichtung? 5. Der Ortsbeirat wurde darüber nicht informiert. Warum nicht? 6. Sind weitere vergleichbare Maßnahmen im Ortsbezirk geplant? Begründung: Der Mast wurde kurzfristig und für die Öffentlichkeit überraschend errichtet. Eine transparente Information der Anwohnerschaft sowie des Ortsbeirates ist erforderlich, um Akzeptanz zu schaffen und mögliche Auswirkungen auf den öffentlichen Raum nachvollziehen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 596/7 wurde zurückgezogen.

  • Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main
    B
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 1 Betreff: Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4825 - E 57/17 CDU/SPD/GRÜNE, E 47/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 156/24 - Mit den Grundsatzbeschlüssen aus den Jahren 2017 und 2019 (E 57 2017 § 1429 / E 47 2019 § 3734) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main den Magistrat mit einer Kulturentwicklungsplanung beauftragt, um die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Kultur in Frankfurt zu stellen: "Wir wollen unter Federführung des Kulturdezernats im Rahmen eines professionell gemanagten Beteiligungsprozesses einen Kulturentwicklungsplan für Frankfurt aufstellen und so die Stadtgesellschaft in die zukünftige Entwicklung der Frankfurter Kulturlandschaft einbinden. Ziel ist dabei, den Kultureinrichtungen Planungssicherheit in Bezug auf ihre künftige Entwicklung zu geben und neue Perspektiven zu eröffnen." Neben der damit getroffenen Festlegung auf eine breite Beteiligung der Frankfurter Stadtgesellschaft hat der Magistrat in seinen anschließenden Vorbereitungen drei thematische Schwerpunkte festgelegt, um Entwicklungspotentiale des Frankfurter Kultursektors von übergeordneter kulturpolitischer Bedeutung zu definieren (vgl. B 291 2019 vom 16.08.2019): "Der Magistrat beabsichtigt, den Prozess schwerpunktmäßig in Bezug auf die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung, auf die Förderung der Wahrnehmung kultureller Angebote durch bislang nicht oder nur gering erreichte oder beteiligte Bevölkerungsgruppen sowie in Bezug auf neue Entwicklungen und Veränderungsbedarfe in der geförderten Kulturszene als den herausragenden Herausforderungen der kommenden Jahre für die städtische Kulturlandschaft zu gestalten. Dabei sollen u.a. auch die Ergebnisse der Anhörungen zu einzelnen Bereichen der letzten Jahre (z.B. Tanz, Filmfestivals) aufgegriffen werden." Mit den Schwerpunkten "Kulturelle Teilhabe" und "Digitalisierung" wurden dabei zwei Meta-Themen gesellschaftlicher Transformation in den Fokus gerückt, die globale Aufgaben, Herausforderungen und Potentiale für alle, sowohl öffentlich getragene wie auch freie Kultureinrichtungen und Kulturakteur:innen mit sich bringen. Mit dem dritten Schwerpunkt wurde die freie Szene noch einmal gesondert adressiert, da sich in diesem Bereich spezifische Herausforderungen mit Blick auf gute Arbeitsbedingungen sowie Förder- und Raumbedarfe stellen, vor allem aufgrund hoher Kosten für räumliche Infrastruktur. Die Fokussierung auf drei übergeordnete Themen von Anbeginn des Prozesses ermöglichte eine sehr umfassende und differenzierte Beschäftigung mit diesen Schwerpunkten und, damit einhergehend, eine Erarbeitung besonders nachhaltiger und weitreichender Handlungsempfehlungen in diesen Feldern. Im Laufe des Prozesses ergaben sich neben den drei Schwerpunkten weitere Themen. Planungs- und Beteiligungsprozess Auf Grundlage der Grundsatzbeschlüsse hat der Magistrat im Jahr 2019 mit den Vorbereitungen für eine Kulturentwicklungsplanung begonnen und in diesem Zusammenhang Recherchen zu entsprechenden Prozessen anderer Städte durchgeführt sowie ein Konzept für die Kulturentwicklungsplanung der Stadt Frankfurt am Main erstellt. Hierauf aufbauend wurde der Planungs- und Beteiligungsprozess im Herbst 2021 gestartet und im Frühjahr 2025 erfolgreich abgeschlossen. Der Kulturentwicklungsplan wurde in einem dreistufigen Prozess aus Erhebungs-, Beteiligungs- und Konzeptionsphase und unter einer besonders breiten Beteiligung der Frankfurter Kultureinrichtungen und freien Kulturakteur:innen, weiteren Fachleuten und der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet. Hierbei wurde eine große Vielfalt an unterschiedlichen Methoden eingesetzt, die von klassischen Befragungen bis hin zu innovativen, experimentellen Beteiligungsformaten reichte. Der so erarbeitete Kulturentwicklungsplan enthält kulturpolitische Leitlinien, Handlungsfelder und Maßnahmen. Diese beschreiben zentrale Weichenstellungen, die sich anbieten, um die Frankfurter Kulturlandschaft mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen unserer Gegenwart strategisch weiterzuentwickeln. So können die Relevanz des Kulturangebots für die vielfältige Frankfurter Stadtgesellschaft erweitert und Schnittstellen zu anderen, an das Feld der Kultur angrenzenden Disziplinen ausgebaut werden. Zugleich soll eine zeitgemäße Kulturarbeit in den Kultureinrichtungen und in der freien Szene ermöglicht werden. Ergebnisse der Kulturentwicklungsplanung Die Zwischenergebnisse und Auswertungen der einzelnen Befragungs-, Analyse-, und Beteiligungsformate des Gesamtprozesses wurden dabei ausführlich dokumentiert und fortlaufend über die Website des Prozesses veröffentlicht, um ein Höchstmaß an Transparenz bei der Kulturentwicklungsplanung zu ermöglichen. Sämtliche Zwischenergebnisse und Auswertungen der Erhebungsphase und der Beteiligungsphase hat der Magistrat den Stadtverordneten bereits mit dem Zwischenbericht B 449 2023 vom 04.12.2023 vorgelegt. Die Zwischenergebnisse und Auswertungen der ersten beiden Prozessphasen bildeten die Grundlage für die Konzeptionsphase, in der sieben kulturpolitische Handlungsfelder definiert und insgesamt dreißig Maßnahmen erarbeitet worden sind, die Möglichkeiten aufzeigen, die Frankfurter Kulturlandschaft vor dem Hintergrund der drängenden gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, etwa Demografie und Migration, sozialer Zusammenhalt, Inklusion, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und urbane Resilienz, zukunftsfähig zu machen. Aus diesen Ergebnissen wurde der in der Anlage beigefügte Kulturentwicklungsplan erstellt. Dieser enthält folgende Handlungsfelder und Maßnahmen im Überblick: Handlungsfeld I: Kulturelle Teilhabe, Kulturelle Bildung und Inklusion 1. Kommunales Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung erarbeiten 2. Koordinierungsstelle für Diversitätsentwicklung und Inklusion schaffen 2.a Austausch und Weiterbildung zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Kultur anbieten 2.b Inklusion im Frankfurter Kultursektor systematisch ausbauen 3. Neue Formate für jüngere Publika in den Städtischen Bühnen konzipieren 4. Partizipative Ansätze in den städtischen Museen ausweiten 5. Ideenwettbewerb zu Kultureinrichtungen als Dritte Orte ausschreiben 6. Ämterübergreifenden Austausch zur kulturellen Stadtentwicklung fördern 7. Modellprojekt zur Beteiligung von Jugendlichen erproben 8. Initiative Clubkultur ins Leben rufen 9. Kinder- und Jugendtheater im Zoo-Gesellschaftshaus einrichten Handlungsfeld II: Unterstützung und Austausch mit der freien Kulturszene 10. Regelmäßige Dialogformate aufgleisen 11. Frankfurter Kulturempfang ausrichten 12. Aktionsplan Open-Air-Kultur verwirklichen Handlungsfeld III: Raum für Kunst und Kultur 13. Kulturraummanagement für die freie Szene stärken 13.a Veranstaltungsräume für Frankfurter Filmfestivals erweitern 13.b Ausstellungsräume für Frankfurter Künstler:innen vermehren 13.c Angebot an Atelier- und Proberäumen vergrößern 14. Modellprojekt für gemeinsame Nutzungen in Naxoshalle entwickeln 15. Zeitgenössischen Tanz in Frankfurt sichtbarer machen 16. Kulturelle Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus realisieren Handlungsfeld IV: Digitalisierung 17. Digitale Infrastruktur systematisch ausbauen 18. Digital Arts Lab gründen 19. Digitale Kulturkommunikation der freien Szene unterstützen 20. Digitale Kulturplattform etablieren Handlungsfeld V: Ökologische Nachhaltigkeit 21. Ökologische Transformation in der Kultur voranbringen Handlungsfeld VI: Kulturförderung 22. Prozess zur Weiterentwicklung der Projektförderung starten 23. Neues Fördermodell für freie Spielstätten umsetzen 24. Monitoring der institutionellen Kulturförderung einführen Handlungsfeld VII: Kulturverwaltung 25. Kulturverwaltung der Zukunft auf den Weg bringen Umsetzung und Ausblick Geplant ist, dass die Umsetzung des Kulturentwicklungsplans in den kommenden Jahren schrittweise und unter Beachtung aktueller kulturpolitischer Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Stadtregierung erfolgt. Der Kulturentwicklungsplan ist als "rollierende Planung" angelegt, die auf neue Entwicklungen reagieren und diese integrieren kann. Bei Bedarf wird der Kulturentwicklungsplan hierfür fortgeschrieben. Dabei ist vorgesehen, der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig in einem Turnus von zwei Jahren sowie bedarfsorientiert auch öfter über den Stand der Umsetzung des Kulturentwicklungsplans zu berichten. Der Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main ist wegweisend für die Entwicklung der Frankfurter Kulturlandschaft in den kommenden Jahren Er bildet den Rahmen für die darin formulierten Maßnahmen und zeigt die Zusammenhänge und Verbindungslinien zwischen diesen auf. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen richten sich dabei nach der konkreten Ausgestaltung ihrer Umsetzung und bedürfen einer individuellen Betrachtung im Rahmen einer vertieften Umsetzungsplanung. Über die Aufnahme von Mitteln für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. Anlage _Kulturentwicklungsplan (ca. 13,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2026, NR 1551 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 57 Etatantrag vom 25.01.2019, E 47 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 156 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 139 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1551 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen FDP (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis NR 1551 = Ablehnung) AfD (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Votum, im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (B1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1551 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ARL und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 54 Beschluss: 1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1551 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Ältestenausschusses am 05.03.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1551 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei, Stv Yilmaz und Stv Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ELF (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei, Stv Yilmaz und Stv Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7368, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 41

  • Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen?
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    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 2 Betreff: Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen? Vorgang: A 375/25 BFF-BIG In Frankfurt am Main gibt es drei Träger von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): · Praunheimer Werkstätten · Frankfurter Werkgemeinschaft (FWG) · Frankfurter Verein für soziale Heimstätten In einer WfbM gibt es drei Bereiche: · Eingangsverfahren · Berufsbildungsbereich · Arbeitsbereich In WfbM arbeiten Menschen mit Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Die Beschäftigung in WfbM entspricht nicht der Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es handelt sich bei Werkstattbeschäftigten also nicht um Arbeitnehmer:innen im klassischen Sinne. Nicht das wirtschaftliche Ergebnis, sondern die berufliche Entwicklung durch individuell angepasste Arbeit und Beschäftigung sowie arbeitsbegleitende Förder-, Bildungs- und Therapiemaßnahmen steht bei der Werkstattleistung im Vordergrund. Menschen, die aufgrund einer Behinderung voll erwerbsgemindert sind, haben einen Rechtsanspruch auf diese Werkstattleistung. Anders als in regulären Arbeitsverhältnissen besteht hier kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen erhalten Beschäftigte ein Werkstatt-Entgelt, das sich aus einem Grundbetrag (2025: 133 €), einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag und einem Arbeitsförderungsgeld (52 €) zusammensetzt. Diese Leistungen sind gesetzlich in § 221 SGB IX geregelt und dienen der Teilhabe am Arbeitsleben. Der Lebensunterhalt wird meist durch Renten oder Grundsicherung gedeckt, wobei das Werkstatt-Entgelt nur teilweise angerechnet wird. Gerichtsurteile bestätigen, dass der Mindestlohn in WfbM nicht gilt. Dies vorangestellt, wird in der obigen Angelegenheit wie folgt Stellung genommen. 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Behinderteneinrichtungen finanziell oder strukturell zu unterstützen, damit eine faire und gleichwertige Entlohnung der Beschäftigten ermöglicht werden kann? Das ist in Hessen kein originär kommunales Aufgabenfeld. Die Stadt Frankfurt am Main trifft keine Zuständigkeit/Kostenträgerschaft hinsichtlich der Finanzierung von WfbM und der Entlohnung der dort von den Beschäftigten geleisteten Tätigkeiten. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich finanzieren in der Regel die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger die Leistungen. Im Arbeitsbereich übernimmt in der Regel der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe (Integrationsamt) die Kosten. Städtische Zuwendungen für eine Entlohnung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) würden eine freiwillige Leistung darstellen, für die entsprechende Haushaltsmittel eingestellt sein müssten. Jedoch ist davon aus fachlicher Sicht abzuraten, da dieses "Zusatzeinkommen" nach aktueller Sozialrechtslage bei Transferleistungen beziehenden WfbM-Beschäftigten anzurechnen ist und somit vor allem zur Entlastung des Bundeshaushaltes beitragen würde, ohne dass die Beschäftigten einen signifikanten pekuniären Vorteil davon hätten. 2. Welche Förderprogramme, Pilotprojekte oder Initiativen wurden bislang durch die Stadt Frankfurt initiiert, die eine Anpassung der Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum Ziel haben bzw. eine solche erproben oder begleiten? Keine aus den zur Frage 1 dargelegten Gründen. 3. Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte eine "Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht zur Studie wurde Mitte September 2023 auf der BMAS-Website veröffentlicht. Im Rahmen eines Dialogprozesses im Herbst 2023 hat das BMAS Vorschläge zur Reform des Werkstattsystems in insgesamt vier Handlungsfeldern präsentiert. Soweit dem Magistrat bekannt, plante das BMAS seinerzeit u.a. die "Einführung eines steuerfinanzierten Werkstattgeldes und eine Anrechnungsfreiheit des Entgelts aus der Werkstattbeschäftigung bei der Grundsicherung". Ob die aktuelle Bundesregierung das Thema weiter verfolgt, ist hier nicht bekannt. Jedenfalls stagniert die Angelegenheit, was vermutlich auch auf den diesjährigen Regierungswechsel zurückzuführen sein dürfte. Auf eine ähnlich lautende Frage an das Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 26.08.2025 antwortete dieses mit Datum 22.09.2025 wie folgt (Hess. Landtag, Drs. 21/2573, siehe dort Frage 7 und 9): "Es erfordert eine bundesgesetzliche Änderung, um die Entgelte angemessen erhöhen zu können." "Der Bund beabsichtigt, die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen gesetzlich aufzugreifen. Es ist zu erwarten, dass er in Kürze entsprechende Anpassungen des Werkstattentgelts im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens vorlegen wird. Hessen befürwortet dies und setzt sich für eine angemessene Anhebung der Entgelte in WfbM ein." Vor diesem Hintergrund und den zur Frage 1 dargelegten Gründen schätzt der Magistrat die Chancen, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen, aktuell als gering bis kaum Vorhanden ein. 4. Welche weiteren Möglichkeiten - über die Frage des Mindestlohns hinaus - sieht der Magistrat, um einen aktiven Beitrag dafür zu leisten, dass Menschen mit Behinderung in unserer Stadt mehr Anerkennung im Arbeitsleben erfahren, als dies bislang der Fall ist? In den WfbM stehen Menschen mit Behinderungen begleitende Angebote zur Verfügung. Diese umfassen pädagogische, psychologische und therapeutische Unterstützung, Hilfe bei der persönlichen Entwicklung sowie soziale und kulturelle Freizeitangebote, um sowohl die Persönlichkeitsentwicklung als auch die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu fördern. Die Stadt Frankfurt am Main ist sozialleistungsrechtlich nicht für die Arbeitsmarkt-Integration von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie selbst ist keine Programm-Anbieterin und hat keine rechtlichen Befugnisse gegenüber den zuständigen Leistungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Landeswohlfahrtsverband Hessen), deren Statuten auch nicht lokal auf Frankfurt am Main ausgerichtet sind. Ungeachtet dessen sind nachfolgend entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten auf Landes- und städtischer Ebene angeführt: · Um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und somit die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, unterstützt die hessische Landesregierung mit Hilfe des Perspektivprogramms HePAS die Implementierung eines Inklusions- und Übergangsmanagements in den hessischen WfbM. · Über das Jugend- und Sozialamt erhalten die Praunheimer Werkstätten - neben kommunalisierten Landesmitteln - finanzielle Förderung durch die Stadt Frankfurt für die Maßnahmen "Freizeitpädagogische Betreuung geistig behinderter Menschen" und "Offene Hilfen". · Seit 2017 organisieren die Stabsstelle Inklusion der Stadt Frankfurt am Main, die IHK Frankfurt am Main, das Netzwerk Inklusion Deutschland e.V. und die Lust auf besser leben gGmbH - das Personalforum "Personal.Fachkräfte.Diversity. - Inklusion in Ausbildung und Beruf". Bei der Veranstaltung "Karrieretag" am 12.11.2025 in der Jahrhunderthalle in Frankfurt-Höchst gab es für interessierte Unternehmen und Bewerber:innen viele Informationen und Angebote rund um das Thema Inklusion in Ausbildung und Beruf. Dort konnte man u.a. mit Personalverantwortlichen von ca. 50 Unternehmen sprechen, sich in Ruhe über grundsätzliche Einstiegsmöglichkeiten, aber auch konkret über offene Stellenangebote informieren und sich zur beruflichen Planung sowie zu Bewerbungen beraten lassen. · Die Stabsstelle Inklusion der Stadt Frankfurt am Main und der Integrationsfachdienst (IFD) organisieren und moderieren regelmäßig Arbeitsgespräche für den Austausch der großen Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Land, und Landes-Integrationsamt: Kooperationsgespräche "AMBeR" (Arbeit für Menschen mit Behinderungen in der Region Frankfurt). Die Gespräche dienen der Verbesserung der Kooperation dieser Träger, damit Menschen mit Behinderungen bei Beratung, Vermittlung und Leistungsbezug von einer möglichst zügigen und reibungslosen Zusammenarbeit profitieren können. Die Gespräche finden zweimal jährlich in drei Gruppen statt (Leitungskräfte der Reha-Träger, Fachberater:innen der Reha-Träger sowie Berater:innen der Firmenservices der Reha-Träger). · Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 9,32 Prozent schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen. Die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent wird damit deutlich übertroffen. 5. In welchem Umfang bezieht die Stadt Frankfurt aktuell Dienstleistungen bzw. Produkte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und welcher Art sind diese? Aktuelle Tätigkeiten bzw. laufende oder angefragte Aufträge, die in den Frankfurter WfbM für die Stadt Frankfurt am Main durchgeführt werden: Frankfurter Werkgemeinschaft (FWG) · Druckdatenverarbeitung · Digitaldruck von Serienbriefen · Kuvertierung von Serienbriefen · Frankierservice · Postauflieferung · Digitaldruck und Druckweiterverarbeitung von Flyern, Postkarten, Umschlägen, A3-Plakaten · Materialbeschaffung (z.B. Kartonagen, Versandtaschen) · Konfektionierung von Versandstücken Praunheimer Werkstätten (PW) · Lagerung Kundenmaterial · Stadtführer verpacken und versenden · Konfektionierung Seniorenzeitschrift · Konfektionierung Kufti Freizeitticket · Mailing Museumsufer · Bewirtung Veranstaltung · Digitalisierung Kursinformationen (Akten) · Produktion Grabkreuze · Aktenvernichtung Frankfurter Verein für soziale Heimstätten · Druck des Produktes "Frankfurt Inklusiv" · Scanarbeiten für das Jugend- und Sozialamt · Jugend- und Sozialamt bestellt regelmäßig Obstsaft in Flaschen (eigene Mosterei) · Die VHS (als Eigenbetrieb der Stadt) lässt mehrfach im Jahr verschiedene Programmhefte kuvertieren und versenden Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.10.2025, A 375 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 139 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 2 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 2 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7239, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 51

  • Lebenswertes Bahnhofsviertel - bessere Lebensverhältnisse, konfliktärmeres Zusammenleben, Sicherheit und Sauberkeit
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    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 3 Betreff: Lebenswertes Bahnhofsviertel - bessere Lebensverhältnisse, konfliktärmeres Zusammenleben, Sicherheit und Sauberkeit Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5822 - NR 558/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 298/24 - Der Magistrat verweist ausdrücklich auf die vorangegangenen Berichte zum Antrag NR 558 (Bericht B 250 vom 05.06.2023 und B 6 vom 08.01.2024 und B 298 vom 05.08.2024), die zu generellen Herausforderungen im Bahnhofsviertel (BHV) ausführliche Informationen, Hintergründe und Einschätzungen aufgezeigt haben. Auch die vielfältigen Maßnahmen und Ansätze um Probleme zu lösen und Situationen zu verändern, wurden in diesen Berichten ausgiebig beschrieben. Zur besseren Lesbarkeit wird deshalb auf eine Wiederholung dieser Ausführungen im Folgebericht verzichtet bzw. werden sie nur genannt, wenn das im Kontext einer neuen oder veränderten Maßnahme nötig ist. Ansonsten werden in diesem Bericht neue Maßnahmen und Aktivitäten beschrieben. Durch den Magistrat wurden viele weitere Verbesserungen im Bahnhofsviertel realisiert und auf den Weg gebracht. Dabei wurden und werden alle Akteure - unter anderem Stadt, Land, Sicherheitsbehörden, aber auch Anwohnende, Vereine und Gewerbetreibende - einbezogen, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Die nachhaltige Veränderung des Viertels beinhaltet auch kurzfristige Maßnahmen, ist im Kern aber eine mittel- bis langfristige Aufgabe, die dauerhaftes Engagement erfordert und zu der sich der Magistrat bekennt. Die Herausforderungen und Probleme im Sozialraum Bahnhofsviertel sind noch immer drängend, wenngleich die dezernats- und institutionenübergreifenden Anstrengungen erfolgreiche Wirkung zeigen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Dezernaten, Ämtern, Polizei, Justiz und Trägern der Drogenhilfe Wie im Magistratsbericht aus dem Jahr 2024 erwähnt, arbeiten Jugend- und Sozialamt, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Drogenreferat, Stabsstelle Sauberes Frankfurt, Landes- und Stadtpolizei, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sowie die Träger der Drogenhilfe in verschiedenen Arbeitskreisen zusammen, um übergreifende Themen im Bahnhofsviertel fortlaufend, auf kurzen Wegen und effizient zu bearbeiten. Dazu gehören der Arbeitskreis Stadt und Polizei (alle 4 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat), die Steuerungsgruppe Bahnhofsviertel (alle 6 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat, Leitung: Dezernat VIII), die AG Sucht (alle 4 Wochen, Geschäftsführung: Drogenreferat), das Trägertreffen (alle 8 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat), die AG jur (anlassbezogen; Geschäftsführung: Drogenreferat) Eine besondere Form der Zusammenarbeit wurde durch die Dezernate VIII und IX initiiert: Die "Strategie Bahnhofsviertel 2024-2040". Mit Unterstützung des Stadtplanungsbüros urbanista wurde ein Think-Tank gegründet, der aus rund 50 Teilnehmenden bestand, die die unterschiedlichen Interessen aus dem BHV vertraten. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat diese umfassende Strategie für die Weiterentwicklung des Bahnhofsviertels bis zum Jahr 2040 am 24.11.25 beschlossen. Der Abschlussbericht steht unter Strategie Bahnhofsviertel 2040 | Stadt Frankfurt am Main als Download zur Verfügung. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von drogenkonsumierenden Menschen im Bahnhofsviertel - Ausbau und Weiterentwicklung von schadensminimierenden Angeboten Alle im Bericht aus dem Jahr 2024 angekündigten Vorhaben zum Ausbau und zur Erweiterung von schadensminimierenden Angeboten wie zum Beispiel Ausbau der Notschlafstellen (aktuell 143), 2,5 zusätzliche Stellen für die zugehende Sozialarbeit (OSSIP) oder zur psychosozialen Versorgung von drogenkonsumierenden Menschen im Bahnhofsviertel sind umgesetzt. Gleiches gilt für die Anstrengungen, Zugänge zu bestehenden Hilfeangeboten so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten, um insbesondere crackkonsumierende Menschen, die von einer extremen Konsumdynamik und Unruhe getrieben sind, wirkungsvoll zu erreichen. Ausbau der niedrigschwelligen medizinischen und psychiatrischen Versorgung Ab November 2024 wurde die zugehende, niedrigschwellige medizinische und psychiatrische Versorgung drogenkonsumierender Menschen im Bahnhofsviertel deutlich ausgeweitet. An fünf Tagen pro Woche werden Menschen, die sich in der Drogenszene bewegen, auf der Straße angesprochen und medizinisch oder psychiatrisch versorgt. Ärztinnen und Ärzte der Malteser Suchthilfe gehen an vier Tagen pro Woche jeweils zwei Stunden lang mit Streetworkern durchs Bahnhofsviertel, leisten Notfall- und Wundversorgung direkt vor Ort oder geleiten Menschen in die Ambulanzen in Drogenhilfeeinrichtungen und behandeln sie dort. Immer freitags ist zudem jeweils ein Psychiater oder eine Psychiaterin zwei Stunden lang im Bahnhofsviertel unterwegs. Der Ausbau der niedrigschwelligen Straßenmedizin wurde von der Unternehmensinitiative Bahnhofsviertel mit 100.000 € unterstützt. Der Unternehmensinitiative gehören elf Firmen und Institutionen im Umfeld des Bahnhofsviertels an, die sich für unterschiedliche Hilfsprojekte für Menschen in Not einsetzen. Auch die regulären ärztlichen Sprechstunden mit Wundversorgung sowie die psychiatrischen Sprechstunden der Malteser Suchthilfe in Behandlungsräumen im Konsumraum Niddastraße wurden deutlich erweitert. Je zweistündige psychiatrische Sprechstunden stehen immer dienstags und mittwochs im Konsumraum Niddastraße offen - zur Krisenintervention, für Diagnostik oder psychiatrische Gespräche. Bislang gab es dieses Angebot nur an einem Tag. Drei Mal pro Woche - dienstags, donnerstags und freitags - bieten Ärztinnen und Ärzte jeweils zwei Stunden allgemeine Sprechstunden und Wundbehandlung an. Freitags stehen weiterhin 2 Stunden für das Impfprojekt zur HIV-Prophylaxe und gegen Hepatitis zur Verfügung. Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs mit Fokus auf Crack Die medizinische Versorgung - auch für Menschen ohne Krankenversicherung - ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs in der Drogenpolitik mit Fokus auf Crack. Das Drogenreferat hat dazu ein 29-seitiges Grundlagenpapier vorgelegt, das unter anderem die Handlungsfelder Medizin/Psychiatrie, Wohnen, Recht, Kooperationen und Netzwerkarbeit in den Blick nimmt. Ziel ist es, die Lebenssituation konsumierender Menschen zu verbessern und sie von der Straße zurück in das Hilfenetz zu holen. Das Grundlagenpapier des Drogenreferats wurde mit allen Trägern der Drogenhilfe sowie ämterübergreifend abgestimmt. Zusätzliche Rauchplätze Seit November 2025 stehen nach mehrwöchiger Umbauzeit im Konsumraum Niddastraße 16 Rauchplätze zur Verfügung (zuvor vier), die insbesondere crackkonsumierende Menschen adressieren. Dieses Angebot wird zur wirksamen Entlastung des öffentlichen Raumes beitragen und bietet den Konsument:innen eine saubere und sichere Umgebung. Zusätzlich wurde ein Ruhebereich mit Liegen geschaffen und der vergrößerte Aufenthaltsbereich mit einer Klimaanlage versehen. Neues Frankfurter Hilfezentrum Mit dem Beschluss der Stadtverordneten vom 3. Juli 2025, § 6355, in der Niddastraße 76 ein neues Hilfezentrum umzusetzen, das erstmals explizit crackkonsumierende und polyvalent konsumierende Menschen fokussiert, wurde einem zentralen Baustein im Umgang mit der Crackproblematik in Frankfurt grünes Licht erteilt. Mit dem neuen integrierten Hilfezentrum bietet sich in Frankfurt eine einmalige Gelegenheit, um auf Grundlage von umfassenden und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein innovatives, interdisziplinäres Hilfe-Setting aufzulegen, das die Zielgruppe im Frankfurter Bahnhofsviertel wirksam erreichen und die Situation im Bahnhofsgebiet spürbar entspannen kann. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es nicht ausreicht, die bestehenden Angebote und bekannten Konzepte für die Klientel der crack- und polyvalent konsumierenden Menschen zu optimieren und Zugänge zu Hilfeeinrichtungen zu erleichtern. Die Zahlen der jährlichen Konsumraumdokumentation belegen in einigen Einrichtungen deutlich rückläufige Nutzer: innenzahlen. Dies zeigt, dass es neue interdisziplinäre Ansätze braucht, um die schwer kranken Menschen in ihrer komplexen Lebenssituation abzuholen. Dies erfordert wiederum neue interdisziplinäre Kooperationen und Kompetenzen des gesamten Hilfesystems. Das neue Hilfezentrum soll deshalb in Multiträgerschaft umgesetzt werden, um die Kompetenzen verschiedener Suchthilfeträger sowie aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Soziales und Recht zu versammeln. Im fortlaufenden Diskurs sollen innovative und passgenaue Angebote auf kurzem Wege unter einem Dach angeboten werden. Vorgesehen ist außerdem eine trägerübergreifende Clearingstelle, um die Menschen optimal zu den passenden Angeboten lenken zu können. Ziel ist es, die Menschen zu stabilisieren und sie zu unterstützen neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Die Einrichtung soll somit eine aktive Rolle im Gesamtnetzwerk an Hilfen spielen und eine Brücke zu weiterführenden szenefernen Hilfen darstellen. In seiner Konzeption wird das Neue Frankfurter Hilfezentrum als bundesweit bislang einmaliges Angebot speziell auf die Bedarfe von crack- und polyvalent konsumierenden Menschen ausgerichtet. Da es für ein solches Angebot kein Vorbild gibt, soll die Einrichtung als "lernendes System" mit einzelnen Angebotsmodulen möglichst flexibel aufgestellt werden, die bedarfs- und fachgerecht angepasst und weiterentwickelt werden können. Eine weitere Besonderheit, die das Projekt von bisherigen Einrichtungen abhebt, ist ein abgeschirmter, geschützter Innenhof als Konsumareal. Diese kontrollierte Konsummöglichkeit im Freien soll für die häufig von Unruhe getriebene Klientel eine wirksame Alternative zur Straße darstellen. Im Inneren sind folgende Angebote auf verschiedenen Etagen geplant: · Konsumräume (inhalativ und intravenös) · Café und Ruhebereich / Tagesaufenthalt / Tagesstruktur · Medizinisches Angebot (Wundversorgung, Humanitäre Sprechstunde) · Psychiatrisches Angebot · Substitution und Humanitäre Substitution (Behandlung für Menschen ohne Krankenversicherung) · PSB (Psychosoziale Beratung) · Dusch- und Hygienecenter (Waschmaschinen, Kleiderkammer) · Notschlafbetten / Tagesruhebetten · Notschlafbetten und spezielle Angebote für Frauen · Multifunktionale Beratungs- und Konferenzräume (nutzbar von verschiedenen Trägern z. B. Jobcenter, Migrationsberatung, Frauenberatung ...) · Verwaltung, Aufenthaltsraum, trägerübergreifend für Mitarbeitende - u.a. zur Vernetzung und zum fachlichen Austausch Modellprojekt zur medikamentösen Behandlung von Crackabhängigkeit Die Stadt Frankfurt am Main hat sich in der Vergangenheit im Zusammenschluss mit anderen Städten bei Bund und auf Länderebene für ein Modellprojekt zur medikamentösen Behandlung von Crackabhängigkeit engagiert. Mit der Umsetzung des Neuen Frankfurter Hilfezentrums wird sich die Stadt Frankfurt am Main wieder verstärkt engagieren. Mit der flexiblen Konzeption aus verschiedenen Angebotsmodulen bietet sich das Neue Frankfurter Hilfezentrum als ideale Einrichtung an, um Modellprojekte und neue Wege im Umgang mit Crack zu entwickeln und durchzuführen. Herausforderung Fentanyl und synthetische Opioide Die aktuelle Sucht- und Drogenhilfe für die Drogenszene im Bahnhofsviertel richtet den Blick nicht allein auf den Crackkonsum, sondern stellt sich bereits auf die zunehmende Verbreitung von Fentanyl, Nitazenen und weiteren synthetisch hergestellten Opioiden ein, die aufgrund der Heroinknappheit auf dem Weltmarkt auch in Frankfurt bereits zu bemerken ist. Erstmals wurde im Januar 2025 bei Schnelltests von Heroinproben im Konsumraum Niddastraße Fentanyl als Streckmittel festgestellt. Im April ist nach einer Überdosierung in einem Konsumraum erstmals auch Nitazen in einer Heroinprobe nachgewiesen worden. Inzwischen melden alle Drogenhilfeträger, dass verstärkt Fentanylpflaster zerschnitten, aufgekocht und konsumiert werden. Eine weitere, unberechenbare Gefahr stellen synthetisch hergestellte Opioide und gefälschte Tabletten dar, die im Internet kursieren. Ihre Dosierungen sind unbekannt und schon kleinste Mengen können zu lebensbedrohlichen Überdosierungen führen. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Fentanyl und synthetischen Opioiden Das Drogenreferat hat im Juni einen Internationalen Fachtag zu der Thematik organisiert und aus den Erkenntnissen und fachlichen Anregungen des internationalen Expert:innenkreises Handlungsempfehlungen für Kommunen zusammengestellt, die auf der Website des Drogenreferats bereitsteht. https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-r athaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/drogenreferat/pdf/handlungsempfehlung en-fentanyl-und-co.pdf Drugchecking Wegen des steigenden Risikos von Überdosierungen durch die Verbreitung von Fentanyl, synthetischen Opioiden und der ebenfalls steigenden Verbreitung des Mischkonsums auf der Drogenszene hat die Stadt ihre langjährige Forderung an das Land erneut bekräftigt, endlich Ausführungsbestimmungen für Drugchecking zu erlassen. Die Bundesregierung hat bereits vor über zwei Jahren die gesetzliche Grundlage geschaffen, um dieses wichtige Instrument zum Gesundheitsschutz und zur Risikominimierung einführen zu können. Die entsprechende hessische Landesverordnung lässt seither auf sich warten. Knowhow-Transfer Der Frankfurter Weg in der Drogenpolitik ist weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus bekannt. 2025 wurden verschiedenste Gruppen aus dem Umland und anderen Bundesländern empfangen, um Ihnen die Wirksamkeit unserer unterschiedlichen Angebote für drogenkranke Menschen vor Ort zu erläutern. Ein nicht unerheblicher Teil der Drogen konsumierenden Menschen, die die Frankfurter Konsumräume besucht, kommt nicht aus Frankfurt. Das Dezernat Soziales und Gesundheit der Stadt Frankfurt hat deshalb die Gründung eines Arbeitskreises Drogenhilfe mit dem Hessischen Städtetag initiiert. Weitere hessische Kommunen sollen so ermutigt und befähigt werden niedrigschwellige Angebote für ihre Drogen konsumierenden Mitbürger zu etablieren und so ihrem kommunalpolitischen Auftrag der Daseinsfürsorge gerecht werden. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Ordnungsamt, Stadt- und Landespolizei führten verstärkt Kontrollen im BHV durch, die unterschiedlichen Herausforderungen begegnen. So wurden im Jahr 2025 eine Vielzahl von Großkontrollen durch die Landes- und Stadtpolizei durchgeführt mit dem Ziel die Kriminalität im BHV zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde auch die Wirksamkeit der Videoüberwachung betont. Im Rahmen der bestehenden Kooperation beim Projekt OSSIP (Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention) gab es seitens der Landespolizei Änderungen in der personellen Ausgestaltung, die vorübergehend ein hohes Engagement aller Beteiligten erforderte, um die gewohnte Qualität in der Zusammenarbeit wieder herzustellen. Die Deutsche Bahn (DB), die Stadt Frankfurt am Main, die Landes- und die Bundespolizei sowie die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) haben am 01.09.2025 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es, die Sicherheit und Aufenthaltsqualität am Frankfurter Hauptbahnhof und im Bahnhofsumfeld nachhaltig zu verbessern. Die Maßnahmen der unterschiedlichen Ordnungsbehörden werden kontinuierlich gemeinsam evaluiert, um die Sicherheit und Lebensqualität im BHV weiter zu verbessern. Der Präventionsrat flankiert die ordnungs- und sozialpolitischen Maßnahmen des Magistrats. Hierzu beobachtet er den Sozialraum, führt konfliktpräventive Maßnahmen durch (GSH-Programme), macht auf Gefahrenlagen aufmerksam und trägt so zu einem konfliktärmeren Zusammenleben im Viertel bei. Die höchste Reinigungsfrequenz (Stadtsauberkeit Plus) wird ab 01.01.2026 auf alle Straßenabschnitte des Bahnhofsviertels ausgedehnt. Darüber hinaus setzte das Ordnungsamt im Rahmen der "Kleinabfalloffensive" verstärkt auf zivile Kontrollen und ahndet entsprechende Verstöße. Die seit Oktober 2025 erhöhte Geldbuße für abfallrechtliche Verstöße kann diesbezüglich auch im BHV eine abschreckende Wirkung entfalten und die Sauberkeit fördern. Zur weiteren Verbesserung der Sauberkeit wird ermittelt, welche Liegenschaften regelwidrig ihre Tonnen zu früh oder dauerhaft im öffentlichen Raum bereitstellen. Neben der notwendigen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Stadtpolizei erfolgt die Ansprache der Eigner*innen durch die FES und die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, um für die Nutzung des "Full-Services" (Abholung der Tonnen vom Standplatz und Rückstellung) zu werben. Bei Bereitstellung im öffentlichen Raum werden die Tonnen häufig durchwühlt, umgeschmissen - der Müll verteilt sich im öffentlichen Raum - oder Fremdmüll wird beigestellt - dies soll mit der Maßnahme verhindert werden. Mittlerweile sind die drei öffentlichen Toiletten im BHV installiert und in Betrieb. Das Modul auf der Kaiserstraße ist für Menschen mit Beeinträchtigungen geeignet. Gemäß einem Beschluss des Ortsbeirats 1 laufen die Planungen für ein 6-monatiges Modellprojekt, das die Installation von Sitzgelegenheiten vor dem Drogenkonsumraum in der Niddastr.49 vorsieht. Die Maßnahme soll der Beordnung des öffentlichen Raums dienen und den sich dort befindlichen Menschen einen menschenwürdigen Aufenthalt ermöglichen. Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Förderung der Mischnutzung, Belebung Mit Unterstützung des Stadtmarketings wurde das Kaisertor belebt. Hierzu hat der Gewerbeverein Treffpunkt BHV e.V. Kioske installiert, die ein gastronomisches Angebot vorhalten. Des Weiteren wurden in der oberen Kaiserstraße Blumenkübel auf frei gewordenen Parkplätzen aufgestellt und Patenschaften dafür organisiert. Am 06.09.25 fand zum wiederholten Mal die Veranstaltung Open Viertel statt. Musik auf 5 Bühnen, die Einbindung von Stakeholdern und sozialen Einrichtungen lockten 17.000 Besucher:innen an. Das Ziel der Bewerbung und positiven Berichterstattung wurde erreicht. Der Aktionstag "Zu Gast in Frankfurt" am 01.11.2025 sorgte für eine Stärkung der Marke Frankfurt und des Einzelhandels, auch im BHV. Formate des Austauschs, wie das Dialogforum, das zum wiederholten Mal im Mai 2025 stattfand fördern den Dialog zwischen den, im BHV ansässigen, Unternehmen und den relevanten Akteuren und Ämtern. Der vom Dezernat Planen und Wohnen eingerichtete Verfügungsfonds BHV ist ein großer Erfolg. Vom Koordinierungsbüro, das für die lokalen Akteure, der diesbezügliche Ansprechpartner ist, wurden seit Mitte 2024 34 Förderprojekte bewilligt. Für 2026 sind weitere Fördermittel vorgesehen. Ein weiteres Förderprogramm startet ebenfalls 2026 mit dem Ziel Eigentümer:innen und Nutzer:innen bei der Umsetzung von Projekten zu begleiten und zu fördern, welche die Lebens- und Wohnqualität verbessern. Um die Auswirkungen der Großbaustelle Hauptbahnhof auf das BHV möglichst gering zu halten bedarf es einer guten kontinuierlichen Abstimmung mit den Projektpartner: innen, allen voran der Deutschen Bahn. Das Management der Baustelleneinrichtung, bzw. deren möglichst ansprechende Gestaltung erfolgt ebenso in Abstimmung mit der DB. Eine Sprühnebelanlage wurde an heißen Tagen am Bahnhofsvorplatz in Betrieb genommen. Mobilität Gemeinsam mit weiteren städtischen Ämtern und Gesellschaften werden Konzepte für die neue Verkehrsführung im und um das Bahnhofsviertel auch seitens des Mobilitätsdezernats mit hoher Priorität entwickelt, geplant und schrittweise umgesetzt. Aktuell befindet sich die Bauvorbereitung der Maßnahmen im Bereich Karlstraße/ Karlsplatz in Arbeit. Die Abstimmungen zum Bauablauf berücksichtigen die besonderen Rahmenbedingungen im Bahnhofsviertel. Weitere Projekte wie der 4-gleisige barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestellen sowie die Umgestaltung der Düsseldorfer Straße wurden bereits in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und befinden sich in der weiterführenden Planung. Die Bedürfnisse sämtlicher Verkehrsteilnehmenden werden bei den Baumaßnahmen berücksichtigt. Das gilt insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Der Fokus liegt auf der Förderung klimaneutraler Verkehrsarten. Beleuchtungs- und Begrünungskonzepte werden ämterübergreifend geprüft und unter Berücksichtigung der Situation im Bahnhofsviertel ausgearbeitet. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2022, NR 558 Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 298 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 140 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 88 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7259, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 51

  • Jahresbericht 2024 des Referats für Internationale Angelegenheiten
    B
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 4 Betreff: Jahresbericht 2024 des Referats für Internationale Angelegenheiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.1999, § 3869 - B 280/24 - Gemäß Organisationsverfügung der Oberbürgermeisterin vom 03.08.2004 betreut das Referat für Internationale Angelegenheiten die Auslandsbeziehungen der Stadt Frankfurt als Querschnittsaufgabe. Bis zur Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters vom 08.07.2023 waren die Aufgaben des ehemaligen Europa-Büros, über die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.1999, § 3869, zu berichten ist, im Referat für Internationale Angelegenheiten aufgegangen. Entsprechend berichtet das Referat für Internationale Angelegenheiten jährlich über seine Arbeit in einem Jahresbericht, der als Anhang diesem Bericht beigefügt ist. Anlage _Jahresbericht_RIA_2024 (ca. 6,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.07.2024, B 280 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7240, 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 26.02.2026 Aktenzeichen: 101

  • Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern aus Gaza und Israel
    B
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 5 Betreff: Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern aus Gaza und Israel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6647 - NR 1358/25 Linke - Aus humanitärer Sicht ist der Beschlussvorlage der Fraktion Die Linke im Römer zuzustimmen. Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich gut in der Lage, eine Anzahl schutzbedürftiger Familien bzw. Minderjährige mit Begleitung unterzubringen und zu versorgen. Leider ist die Anfrage vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen zu bewerten. Bedauerlicherweise lehnte die Bundesregierung Ende Oktober 2025 den Vorschlag verschiedener deutscher Großstädte (u.a. Hannover, Leipzig und Frankfurt am Main), je 20 verletzte Kinder aus Gaza aufzunehmen, ab. Dabei stand für die Bundesregierung die Ausweitung der medizinischen Hilfe vor Ort und in regionaler Nähe im Hauptfokus. Damit wäre eine Einreise nach Deutschland von Kindern mit einer Begleitperson nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.09.2025, NR 1358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 141 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 90 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7241, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 41

  • AEDs in die Bürgerhäuser der Saalbau
    B
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 6 Betreff: AEDs in die Bürgerhäuser der Saalbau Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6747 - NR 1136/20 DIE FRANKFURTER, B 144/25 - Zu Ziffer 1 - 3 wird auf den Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 144, verwiesen. Darüber hinaus dient es zur Kenntnis, dass im Haushaltsentwurf 2026 keine Mittel berücksichtigt worden sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2020, NR 1136 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 144 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 6 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, Linke, dFfm und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und fraktionslos (= Kenntnis); GRÜNE (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 81 Beschluss: a) Die Vorlage B 6 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: a) Die Vorlage B 6 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 25, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 91-8

  • Energetische Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten
    B
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 7 Betreff: Energetische Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240, Ziffer 3 - NR 1208/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) sollen verhindern, dass bauliche Maßnahmen zu einer Aufwertung eines Gebiets führen, die die dortige Wohnbevölkerung verdrängen könnte. Energetische Sanierungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen, können nach den sozialen Erhaltungssatzungen zugrunde liegenden Begründungen eine solche Auswirkung auf das Gebiet haben und damit eine Verdrängungsgefahr auslösen. Daher werden Maßnahmen, die über den Mindeststandard hinausgehen nicht genehmigt. Rechtlich knüpfen soziale Erhaltungssatzungen nicht an mögliche mietrechtliche Folgen - wie etwa Mieterhöhungen durch die Umlage von Sanierungskosten - an. Maßgeblich ist die Frage, ob eine bauliche Maßnahme die Eigenart des Gebiets verändert und damit die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung unmittelbar gefährden kann. Mietrechtliche Effekte gelten dabei als mittelbare, nicht als unmittelbare Auswirkungen und sind deshalb für die Genehmigungsentscheidung nicht ausschlaggebend. Ein Aufwertungspotential besteht auch dann, wenn vertraglich eine Mietpreisbindung vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung beseitigt die Versagungsgründe für eine energetische Baumaßnahme nicht, da diese die gemäß der Erhaltungssatzung unerwünschte Aufwertung dennoch herbeiführen würde. Die Teilnahme an dem städtischen Förderprogramm ermöglicht hingegen die Genehmigung der dort geförderten Maßnahmen, weil diese auf den zukünftigen durchschnittlichen Mindeststandard ausgerichtet sind, der nach Ablauf der Bindungsfrist des Förderprogramms prognostisch Standard sein wird. Durch diese vorausschauende Ausrichtung wird gewährleistet, dass die geförderten Maßnahmen keine erhaltungssatzungswidrige Aufwertung des Gebiets hervorrufen. Zugleich stellt das Förderprogramm sicher, dass bauliche Maßnahmen nicht unterhalb des zukünftig erwartbaren Standards verbleiben und damit keine Substandards festschreiben. Im Hinblick auf den Mieterschutz hat der Magistrat bislang keinen Fall festgestellt, in dem eine Modernisierungsmieterhöhung - selbst unter Berücksichtigung der geringeren Heizkosten - zu einer echten Warmmietenneutralität geführt hätte. Tatsächlich war die Gesamtbelastung der Mieter:innen nach einer Modernisierung stets höher als zuvor. Vor diesem Hintergrund bietet die Inanspruchnahme des "Frankfurter Modernisierungsbonus" die Möglichkeit, energetische Sanierungen oberhalb des GEG-Mindeststandards gerade auch in sozialen Erhaltungssatzungsgebieten durchzuführen, ohne die Miete¬r:innen zusätzlich zu belasten und gleichzeitig keine zukünftigen, energetische Substandards in den Gebieten entstehen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.04.2025, NR 1208 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 96 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 7 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 7 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7242, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 61-01

  • Prozesse zur Beantragung zu Förderwegen vereinheitlichen
    B
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 8 Betreff: Prozesse zur Beantragung zu Förderwegen vereinheitlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6708 - OA 565/25 OBR 1 - Zu 1.: Die Wohnraumförderung ist ein sehr komplexes Feld und beinhaltet eine große Anzahl von Antragsverfahren, die in wesentlichen Punkten nicht miteinander kompatibel sind, weder rechtlich noch inhaltlich. Tatsächlich unterscheiden sich die Voraussetzungen zum Bezug einer Wohnung für Bezieher:innen höherer Einkommen so stark von denen für den Bezug von Sozialwohnungen, dass eine Vermischung der beiden Antragsverfahren nicht sinnvoll ist. Antragstellende für Sozialwohnungen werden jedoch bei Einkommensüberschreitung auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie eine Bescheinigung für Wohnungen des Förderwegs II erhalten können, wenn sie einen diesbezüglichen Antrag stellen. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen ist dies nicht anders möglich. Antragstellende für Förderweg II-Bescheinigungen wiederum können bei Einkommensunterschreitung nicht automatisch für den Bezug von Sozialwohnungen registriert werden, da hierfür zusätzlich noch weitere Voraussetzungen, wie eine unzureichende Wohnsituation sowie Dauer und Ort des derzeitigen Lebensmittelpunktes zu überprüfen sind. Diese Vorbedingungen werden im Förderweg II nicht abgefragt, da sie dort nicht relevant sind. Zu 2.: Derzeit kann der Einkommensrechner auf der Seite frankfurt-fairmieten.de bereits für beide Belange als unverbindliche Hilfestellung genutzt werden. Im Rahmen der Umstellung der Antragsverfahren auf vollständig digitale Prozesse wird der Magistrat den Wunsch des Ortsbeirats berücksichtigen. Zu 3.: Der Magistrat ist bemüht, Bearbeitungszeiten in Antragsverfahren möglichst kurz zu halten. Tatsächlich entsteht der größte Zeitverlust dadurch, dass in der Mehrzahl der Verfahren entscheidungsrelevante Unterlagen nachgefordert werden müssen. Daraus resultiert oft eine längere Bearbeitungspause, bis die Nachweise eingereicht werden. Vertretungsregelungen sind bereits eingeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.09.2025, OA 565 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 81 Beschluss: Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 142 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7243, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Miyawaki-Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas
    B
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 9 Betreff: Miyawaki-Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6879 - NR 659/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 332/25 - Die Miyawaki-Mini-Wäldchen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Frankfurt am Main. Durch die Pflanzung heimischer Gehölze entstehen auf kleiner Fläche artenreiche, klimaresiliente Ökosysteme, die das Stadtklima verbessern und Lebensräume für zahlreiche Tierarten schaffen. Zugleich fördern die Projekte Umweltbildung und gemeinsames Engagement - ein weiterer Schritt hin zu einer grünen und zukunftsfähigen Stadt. Der Magistrat kann berichten, dass derzeit drei Standorte für sogenannte Miyawaki-Mini-Wäldchen in Frankfurt am Main in Umsetzung sind beziehungsweise bereits erfolgreich realisiert wurden. Das erste dieser Mini-Wäldchen wurde im Grünzug Gederner Straße vollständig angelegt und ist damit abgeschlossen. Ein weiteres Miyawaki-Mini-Wäldchen entsteht aktuell an der Bertramswiese im Ortsbezirk 9. Das Projekt wird gemeinsam mit der Bürgervereinigung Natürliche Bertramswiese e.V. umgesetzt. Die Pflanzung ist zusammen mit Schülerinnen und Schülern der benachbarten Heinrich-Seeliger-Schule für den 22. November geplant - ein Beispiel für gelebte Umweltbildung und bürgerschaftliches Engagement. Auch auf dem Walther-von-Cronberg-Platz wird derzeit ein Tiny Forest vorbereitet. Diese Maßnahme ist Teil eines Reallabor-Projekts, das in Kooperation mit der Main-Wäldchen-Initiative und der Senckenberg-Gesellschaft für Naturforschung umgesetzt wird. Neben der ökologischen Wirkung steht hier insbesondere der Bildungsaspekt im Mittelpunkt. Die Pflanzung ist für Ende 2025 vorgesehen. Darüber hinaus ist geplant, bei der Neuanlage des Gymnasiums Römerhof einen Tiny Forest in das Schulgelände zu integrieren. Ein weiterer Mini-Wald soll im Zuge der klimaangepassten Neugestaltung des Europagartens entstehen. Beide Projekte können aus baulichen Gründen jedoch erst ab 2027 realisiert werden. Die Ortsbeiräte bzw. auch Schulgemeinschaften wurden bei der Auswahl potenzieller Flächen eng eingebunden. Eine Liste geeigneter Standorte wurde erstellt und wird nun schrittweise amtsübergreifend geprüft und umgesetzt. Dabei werden insbesondere auch Schulgelände berücksichtigt, um die aktive Beteiligung von Schulgemeinschaften und Bildungseinrichtungen zu fördern. Die Pflanzungen erfolgen nach den städtischen Vorgaben für standortgerechte Begrünung. Im Rahmen der Miyawaki-Methode sind fachlich begründete Anpassungen möglich. An den Standorten Bertramswiese und Walther-von-Cronberg-Platz umfasst die Pflanzliste beispielhaft standorttypische Arten wie Feldahorn, Weißdorn, Linden, Ulmen, Eichen und Eschen sowie eine Vielzahl weiterer sorgfältig ausgewählter Stauden und Gehölze. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 332 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen fraktionslos (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 26, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens
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    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4034 (M 78) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) - ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) wurde am 29.05.2008 gefasst. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung weiterer Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld geschaffen werden. Anlass hierfür war die Räumung ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Den Nutzern sollten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2171 vom 05.07.2007 Ersatzgrundstücke in der Schwanheimer Gemarkung angeboten werden. Hierfür wurden insgesamt drei Bebauungsplanverfahren aufgestellt. Zwei dieser Bebauungspläne, Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten), sind bereits rechtsverbindlich. Der dritte ist der Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten). Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Schwanheimer Düne" an. Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab folgendes: - Das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet haben eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne". Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt. Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet. - Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet. Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu. Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main (vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (ABSK)) entgegen. Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, so dass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist. Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) zur Verfügung. Das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als 5 ha überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt. Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.04.2008, M 78 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 1 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7336, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 61-00

  • Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 05.01.2026 I.1 Für das Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße in Frankfurt am Main - Kalbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.05.2025 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Plangebiet langfristig gesichert, vor Verdrängung geschützt und geordnet werden. Dies soll insbesondere durch die Steuerung konkurrierender Nutzungen erfolgen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte, konfliktfreie und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Dabei muss insbesondere überprüft werden, inwieweit das nach Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vorgesehene emittierende Gewerbe für das gesamte Plangebiet festgesetzt werden kann. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.1 - I.2.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 947 ist circa 6,5 Hektar groß, liegt im Ortsteil Kalbach der Stadt Frankfurt am Main und umfasst das Areal des ehemaligen Firmensitzes der Deutschen Carbone AG an der Talstraße und der Carbonestraße sowie angrenzende Grundstücke nördlich der Talstraße. Im Osten wird das Gebiet durch die Bundesautobahn A 661 (A 661) begrenzt. Im Norden verläuft die Grenze entlang des nördlichen Randes der Kalbacher Hauptstraße. Im Westen endet der Geltungsbereich auf der Mittelachse der Bonifatiusstraße. Im Süden bildet der Kalbach mit dem nördlichen Rand des Flurstücks 31/2 der Flur 10 die Grenze des Plangebiets. Das Areal am nordöstlichen Rand des Stadtteils liegt rund 1.200 m Luftlinie vom historischen Ortskern von Kalbach entfernt und etwa 300 m von der U-Bahnhaltestelle Kalbach im Ortsteil Bonames, östlich der A 661. Bestand und städtebauliche Situation Die Geschichte des ehemaligen Produktionsstandorts der Firma Deutsche Carbone reicht bis in die Zeit Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Seitdem war der Standort in der Talstraße in Kalbach als Kohlebürstenfabrik etabliert und fest im Stadtteil verankert. Der gewerbliche Gebäudebestand der Firma Deutsche Carbone mit seinen charakteristischen Backsteinbauten ist auf dem insgesamt rund 4,6 Hektar großen Areal bis heute stadtteilprägend. Im Jahr 2010 wurde der nördlich gelegene Teilbereich an der Carbonestraße mit einer Fläche von etwa 2,2 Hektar an die Stadt Frankfurt am Main veräußert. Die Produktionsstätte konzentriert sich seither auf den rund 2,4 Hektar großen Bereich südlich der Talstraße. Der Standort wird weiterhin für die Herstellung von Kohlebürsten und Kohlebürstensystemen für die Automobilindustrie genutzt. Auf dem Betriebsgelände befinden sich mehrgeschossige Bürogebäude, größere Lager- und Produktionshallen sowie Stellplatzanlagen. Auch nördlich der Talstraße ist der Bestand überwiegend gewerblich geprägt - mit Lager- und Produktionshallen sowie kleineren Bürogebäuden, vereinzelt sind jedoch auch Wohngebäude vorhanden. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist zunehmend eine Durchmischung des Gewerbegebiets mit Wohnnutzungen zu beobachten, vor allem im Bereich westlich der A 661. Die verschiedenen Nutzungen - Gewerbe und Wohnen - sind räumlich sehr eng miteinander verflochten. Zudem sind größere Teilflächen innerhalb des Plangebiets unbebaut und liegen brach, werden landwirtschaftlich genutzt oder dienen als Stellplatz- und Lagerflächen. An den Geltungsbereich angrenzende Flächen Das Plangebiet grenzt direkt an kleinteilige Wohngebiete entlang der Bonifatiusstraße im Westen sowie an mischgenutzte Bereiche nördlich der Kalbacher Hauptstraße. Südwestlich des Plangebietes setzt der Bebauungsplan Nr. 376 - In den Seewiesen - ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO fest. Direkt östlich der A 661 befindet sich ein Park-and-Ride-Parkplatz an der Stadtbahnhaltestelle Kalbach. Der Standort wird derzeit als Potenzialfläche für eine mehrgeschossige Erweiterung der bestehenden Park-and-Ride-Anlage geprüft. Südlich des Plangebietes schließt unmittelbar der Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 658 - Nordwestlich der A 661 und südwestlich des Kalbaches (KGV Bonifatiusbrunnen e.V.) - an. Dieser umfasst den Kalbach, den Kalbacher Niddapfad, eine Kleingartenanlage sowie angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der gesamte Bereich liegt innerhalb der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Planungsgrundlagen Bebauungspläne Das Plangebiet liegt überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und ist daher im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - überlagert in seinem Geltungsbereich kleinere Teilbereiche von insgesamt drei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen: · Nr. 246 - Seewiesen (Inkraftgetreten: 17.10.1974) · Nr. 259 - Außenerschließungsstraße für das Baugebiet Bonames/Nieder-Eschbach (Inkraftgetreten: 26.08.1980) · Nr. 376 - In den Seewiesen (Inkraftgetreten: 07.07.1981) Diese Bebauungspläne setzen im Bereich der Kalbacher Hauptstraße sowie der Bonifatiusstraße lediglich Verkehrsflächen fest. Im Bereich der Kalbacher Hauptstraße stimmen die festgesetzten Straßenbegrenzungslinien teilweise nicht mit den heutigen Katastergrenzen überein und überlagern in geringem Umfang die südlich angrenzenden Grundstücke. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - ist vorgesehen, diese Abweichungen planungsrechtlich zu bereinigen und die Festsetzungen an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist das Plangebiet fast vollständig als "Gewerbliche Baufläche, Bestand", ein kleiner Teilbereich im Norden des Plangebiets als "Gewerbliche Baufläche, Planung" dargestellt. Die im RPS / RegFNP 2010 dargestellte "Gewerbliche Baufläche, Bestand / Planung" stellt zugleich die Festlegung des regionalplanerischen Vorranggebiets Industrie und Gewerbe dar. Eine "Überörtliche Fahrradroute, Bestand" ist zentral auf der Talstraße verlaufend im Plangebiet dargestellt. Entlang der Bonifatiusstraße im Westen und südlich des Geltungsbereichs wird ein "Vorranggebiet Regionalparkkorridor" sowie eine "Fernwasserleitung, Bestand" dargestellt. Die A 661 grenzt im Osten an das Plangebiet an und ist im RPS / RegFNP 2010 als "Bundesfernstraße, mindestens vierstreifig, Bestand" dargestellt. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens angestrebten Festsetzungen können grundsätzlich aus den Darstellungen des RPS / RegFNP 2010 entwickelt werden und stehen nicht im Widerspruch zu den regionalplanerischen Zielfestlegungen. Sie können daher gemäß § 1 (4) BauGB als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar betrachtet werden. Gleichzeitig gilt es im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans jedoch zu prüfen, inwieweit die derzeitige Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der Stadt Frankfurt am Main auf das gesamte Plangebiet weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden kann. Vor diesem Hintergrund ist auch zu prüfen, ob die geplanten Festsetzungen vollständig aus den flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS / RegFNP 2010 entwickelt werden können. Gegebenenfalls muss für die betroffenen Teilbereiche eine Anpassung des RPS / RegFNP 2010 an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen. Insbesondere unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen gemischt genutzten Strukturen nördlich der Talstraße ist die gewerbliche Entwicklungszielsetzung differenziert zu betrachten. Daher ist zu untersuchen, ob und in welchen Teilbereichen die Festsetzung gemischter Nutzungen als städtebaulich verträglicher einzustufen ist, um den bestehenden Gegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen. Ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) wäre hierfür nicht erforderlich, da es sich um kleinere Flächen handelt, die unterhalb der Darstellungsgrenze von 3 ha innerhalb eines Ortsteils liegen. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.03.2021 mit § 7283 (M 151) das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Durch den Stadtverordnetenbeschluss § 1838 vom 09.06.2022 (M 44) (Rechenzentrenkonzept) erfolgte eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten. Es wurde den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen sowie urbanen Entwicklungen in Frankfurt am Main und den dazugehörenden Herausforderungen entsprechend angepasst. Das Konzept leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk. Es fungiert als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Grundlagen sind das Gewerbeflächenkataster, die gewerblichen Bauflächen des RegFNP 2010 und das "Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe" des Masterplans Industrie (Stadtverordnetenbeschluss § 6727 vom 28.01.2016, M182). Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm / Rechenzentrenkonzept definierten Standorttypiken konkretisieren die Erhaltungs- beziehungsweise Entwicklungsziele für die gewerblichen Bauflächen inhaltlich und räumlich und trennen unter anderem klassische Gewerbeflächen von Dataparks. In der Anlage 1 - Standorttypik und Entwicklungsziele - des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms / Rechenzentrenkonzeptes ist das Gewerbegebiet "Carbone" (Gebietsnummer 12.2) mit der Standorttypik Gewerbe (emittierend) dargestellt. Auch wenn im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm nicht explizit die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Standort Carbone empfohlen wird, ergibt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Areals ein dringender Regelungsbedarf. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm das Ziel, die Flächen langfristig für Gewerbe zu sichern. Der Vorrang für auf Gewerbegebietsstandorte angewiesene Nutzungen begründet sich unter anderem darin, dass das begrenzte Gewerbeflächenpotenzial der Stadt Frankfurt am Main auch durch Nutzungen nachgefragt wird, die nicht zwingend auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind. Das Plangebiet befindet sich in verkehrsgünstiger Lage am Siedlungsrand innerhalb eines lärmintensiven Bereichs westlich der A 661. Es grenzt nördlich unmittelbar an die Landesstraße L 3019 (Kalbacher Hauptstraße) und liegt in Nähe der Anschlussstelle zur A 661. Zudem ist der Standort über die nahegelegene Stadtbahnstation Kalbach im Osten gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Aufgrund dieser verkehrlichen Rahmenbedingungen bietet das Gebiet grundsätzlich geeignete Voraussetzungen für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen. In den letzten Jahren ist jedoch festzustellen, dass sich im Plangebiet sowie im unmittelbaren Umfeld eine zunehmend heterogene Nutzungsstruktur entwickelt hat, insbesondere durch eine Zunahme einzelner Wohngebäude nördlich der Talstraße. Das Gebiet ist zudem in Teilbereichen stark untergenutzt und weist, insbesondere auf dem nördlich gelegenen städtischen Grundstück, ein erhebliches Entwicklungspotential auf. Aktuelle Entwicklungen, wie Grundstückskäufe und Bauvoranfragen, verdeutlichen darüber hinaus, dass das Gebiet insgesamt einem zunehmenden Transformationsdruck unterliegt. Diese bauliche Entwicklung steht im Widerspruch zur Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms, am Standort schwerpunktmäßig emissionsrelevantes Gewerbe zu entwickeln und lässt die Verfestigung der bereits vorhandenen Gemengelage - das enge Nebeneinander von gewerblichen Nutzungen und Wohnbebauung - befürchten. In diesem Kontext bietet die derzeitige Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 BauGB keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten mehr um eine geordnete städtebauliche Ordnung sicherzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Ziel ist die langfristige Sicherung und Entwicklung gewerblicher Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere im südlichen Bereich des Plangebiets. Für die Flächen nördlich der Talstraße ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, um zu prüfen, inwieweit die Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (Standorttypik Gewerbe - emittierend) weiterhin umsetzbar ist oder eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen erforderlich wird - etwa durch weniger emittierende gewerbliche oder gemischte Nutzungen, die auch soziale, kulturelle oder Bildungszwecke umfassen können und in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig sind. Dabei wird insbesondere eine mögliche Nutzung der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu Bildungszwecken weiterhin intensiv geprüft. Darüber hinaus soll dem Trend der Inanspruchnahme wertvoller Gewerbeflächen durch Betriebe, die sich mit einer höheren Zahlungsbereitschaft in der Flächenkonkurrenz oft durchsetzen können, wie beispielsweise Rechenzentren, entgegengewirkt werden. Um dem daraus resultierenden Umnutzungsdruck und einer möglichen Bodenspekulation vorzubeugen, sollen entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen getroffen werden. Ziel ist es, die Flächen langfristig für gewerbegebietstypische Nutzungen zu sichern und so zuverlässige Entwicklungsperspektiven sowohl für bestehende Betriebe als auch für ansiedlungswillige Unternehmen zu gewährleisten. Es soll damit auch dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm / Rechenzentrenkonzept entsprochen werden, welches für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - kein Eignungsgebiet zur Ansiedelung von Rechenzentren vorsieht. Zusätzlich soll der Bebauungsplan, im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten, die Umweltbelange insbesondere die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel bestmöglich vertreten. Dazu gehören etwa die Prüfung der Themen Wassermanagement, Erhöhung der Durchgrünung, Fassaden- und Dachbegrünung und der Ausbau erneuerbarer Energien. Die bestehenden verkehrlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die innere Erschließung - insbesondere die Anbindung an die Kalbacher Hauptstraße sowie die Ausgestaltung und Dimensionierung der vorhandenen Erschließungsstraßen - entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Erschließung eines Gewerbegebiets. Im Zuge der Planung sind diese daher zu überprüfen und standortgerecht anzupassen. Darüber hinaus besteht Optimierungsbedarf hinsichtlich der fußläufigen Verbindung zwischen der Stadtbahnstation Kalbach und dem Ortskern. Ziel ist es, eine durchgehend sichere, barrierefreie und städtebaulich ansprechende Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr innerhalb des Geltungsbereichs als Lückenschluss sicherzustellen. Anlage _Lageplan (ca. 2,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 2 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7179, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 61-00

  • Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main)
    M
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 3 Betreff: Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) 1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung In der aktuell gültigen Satzung wird das Institut für Stadtgeschichte (ISG), analog zu den städtischen Museen, als "Betrieb gewerblicher Art" ausgewiesen. Die Nutzung von Archivgut sowie die Erhebung von Entgelten erfolgen laut aktueller Satzung auf privatrechtlicher Grundlage im Rahmen einer Entgeltordnung. Der neue Satzungsentwurf basiert auf § 18 Hessisches Archivgesetz, demnach die Träger kommunaler Selbstverwaltung zur Unterhaltung eines Archivs nach Maßgabe des Hess. Archivgesetztes verpflichtet sind. Die neue Satzung trägt dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe Rechnung. Auch die Steuerprüfung des Finanzamtes vom 21.11.2024 hat das Bestehen eines "Betriebs gewerblicher Art" verneint und das ISG steuerlich dem hoheitlichen Bereich zugeordnet. Des Weiteren aktualisiert die neue Satzung Stellung und Aufgaben des ISG, die Definition des städtischen Archivguts sowie Anbietungspflicht und Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Hessischen Archivgesetzes. B. Alternativen keine C. Lösung Die neue Satzung regelt die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie den Datenschutz für das öffentliche Archivgut der Stadt Frankfurt am Main nach Maßgabe des Hessischen Archivgesetzes in der Fassung vom 13.10.2022. Sie soll das öffentliche Archivgut als Kulturgut schützen, die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gewährlisten und eine authentische Überlieferung zur Geschichte der Stadt Frankfurt am Main in seiner Vielfalt nachhaltig sichern. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die langfristige und dauerhafte Übernahme von analogem und digitalem Archivgut von öffentlichen Stellen und privater Hand sowie die Bereitstellung dieses Archivgutes, auch durch Digitalisierung, auf Grundlage der archivischen Schutzfristen ermöglicht. Zur Bewältigung dieser Aufgabe schafft der Träger des ISG, die Stadt Frankfurt am Main, die entsprechenden infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten keine Anlage _Satzungsentwurf (ca. 84 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 135 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7337, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 41

  • Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (am Flughafen-Terminal 3) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5
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    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 4 Betreff: Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (am Flughafen-Terminal 3) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5 I. Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtteil Flughafen Stadtbezirk 329 Benennung von Straßen Die öffentlichen Straßenverbindungen zur Erschließung des Flughafen-Terminals 3 und des Parkhauses südöstlich von Terminal 3 sollen amtliche Straßennamen bekommen. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die von den beiden Autobahnanschlüssen der A5, Nummer 23, Zeppelinheim, führende, von der Elly-Beinhorn-Straße in südsüdwestlicher und in ostnordöstlicher Richtung abzweigende und das öffentliche Parkhaus am Terminal 3 umrundende Straße soll in "Gail-Halvorsen-Schleife" benannt werden. Die von der Elly-Beinhorn-Straße zur Abflughalle des Terminals 3 führende und südlich des Parkhauses in die "Gail-Halvorsen-Schleife" einmündende, zu benennende Straße soll in "Terminal 3 Abflug" benannt werden. Die von der Straße "Am Luftbrückendenkmal" zur Ankunfthalle des Terminals 3 führende und südwestlich des Parkhauses in die "Gail-Halvorsen-Schleife" einmündende, zu benennende Straße soll in "Terminal 3 Ankunft" benannt werden. Die genannten Straßen sind im Lageplan farblich markiert. II. Der unter der Ziffer I. vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Für die neu hergestellten öffentlichen Straßen sind aus Gründen der Orientierung, der Ordnung und der Sicherheit amtliche Straßennamen nötig. B. Alternativen Keine. Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main soll die Benennung von Privatstraßen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen oder Eigentümern erfolgen. Des Weiteren sieht er vor, dass Straßennamen zum Beispiel von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten sind. Die Benennung einer Straße nach Gail Halvorsen (1920-2022) in der Nähe des Luftbrückendenkmals am Frankfurter Flughafen würde diesen Vorgaben entsprechen. Der amerikanische Pilot der US Air Force, der während der Blockade Berlins zwischen Juni 1948 und Mai 1949 im Rahmen der Luftbrücke von Frankfurt aus gestartet war und den wartenden Kindern aus der Luft Kaugummis und Schokolade, an kleinen Fallschirmen angebunden, zugeworfen hatte, war seinerzeit als "Rosinenbomberpilot" bekanntgeworden. Die Benennung in "Gail-Halvorsen-Schleife" entspricht dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin sowie dem Wunsch der Hessischen Staatskanzlei. Die Benennungen in "Terminal 3 Abflug" und "Terminal 3 Ankunft" sollen ein Auffinden des richtigen Terminals sowie der richtigen Haltebuchten über Navigationssysteme ermöglichen. Beide Benennungen entsprechen dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin. Da mit den Straßennamen keine postalischen Adressen verbunden sein sollen, hat der Magistrat keine Einwände gegen die Benennungen. D. Kosten Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Eigentümerin. Anlage _Lageplan (ca. 720 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.01.2026, OF 1661/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: 1. Die Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1661/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 1661/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7200, 45. Sitzung des OBR 5 vom 27.02.2026 Aktenzeichen: 62-2

  • Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (Flughafen) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5
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    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 5 Betreff: Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (Flughafen) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5 I. Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtteil Flughafen Stadtbezirk 329 Benennung von Straßen Die östlich von Terminal 2 vom Hugo-Eckener-Ring nach Süden auf Tor 2 des Flughafens zulaufende öffentliche Straßenverbindung und die zwischen Terminal 1 und Terminal 2 vom Hugo-Eckener-Ring nach Süden auf Tor 3 des Flughafens zulaufende öffentliche Straßenverbindung sollen amtliche Straßennamen bekommen. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die im Lageplan 1 farblich markierte Straße soll einen Namen erhalten. Passend zum südlichen Zielpunkt, dem Tor 2, schlägt der Magistrat vor die Straße in "Am Tor 2" zu benennen. Die im Lageplan 2 farblich markierte Straße soll einen Namen erhalten. Passend zum südlichen Zielpunkt, dem Tor 3, schlägt der Magistrat vor die Straße in "Am Tor 3" zu benennen. II. Der unter der Ziffer I. vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Für das zielgenaue Auffinden der Tore 2 und 3 am Flughafen mittels Navigationssystemen werden amtliche Straßennamen benötigt. B. Alternativen Keine. Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main soll die Benennung von Privatstraßen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen oder den Eigentümern erfolgen. Es entspricht dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin, die Straßen so zu benennen, dass ein Bezug zu Tor 2 und zu Tor 3 besteht, damit beide Tore über Navigationssysteme eindeutig angesteuert werden können. Weil mit beiden Straßennamen keine postalischen Adressen verbunden sein sollen, hat der Magistrat keine Einwände gegen die Wahl von Straßennamen, die mit einer Ziffer enden. D. Kosten Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Eigentümerin. Anlage _Lageplan_1 (ca. 499 KB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 524 KB) Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage M 5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7201, 45. Sitzung des OBR 5 vom 27.02.2026 Aktenzeichen: 62-2

  • Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen
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    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 6 Betreff: Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (M 21) - B 434/24 (E 66), B 148/25 (E 66), B 319/25 (E 66) - 1. Der beigefügten "Richtlinie zur Ausgabe von Wertgutscheinen für die Unterstützung einer Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein für Mieter:innen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main" wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, a) mit Etatantrag E 66/24 zum Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von 100 T€ für 2025 in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" eingestellt wurden. b) die Zahlungen aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. c) die Bewilligung der Zuschüsse (Ausgabe der Gutscheine) erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Etatantrages. 3. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, Wertgutscheine nach fachgerechter Prüfung eines Antrags nach den in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen an Mieter:innen auszugeben und den Wert jedes Gutscheins im Nachgang an die jeweiligen Mieter:innenschutzvereine nach erfolgter Abrechnung auszuzahlen. Begründung: A. Zielsetzung Rund um die Anmietung einer Wohnung entstehen immer wieder Spannungen, wie z. B. um die Abrechnung von Betriebskosten, die richtige Kalkulation von Mieterhöhungen oder etwa die Beseitigung von Mängeln und hierbei bestehender Minderungsansprüche. Im überaus komplexen Feld des Mietrechts bedarf es hierbei zur Klärung und Befriedung von Diskussionspunkten oftmals qualifizierten Rechtsbeistands. Die Stadt Frankfurt hält kostenfreie und fachlich hoch qualifizierte Beratungsangebote wie die Mietrechtliche Beratungsstelle oder die Stabsstelle Mieterschutz vor, die tiefgreifend und detailliert beraten. Insbesondere die Stabsstelle Mieterschutz leistet dabei auch ggf. längerfristige, begleitende Rechtsberatung. Eine Vertretung der Mieter:innen gegenüber den Vermietenden und die Führung von eventuell notwendigem Schriftverkehr ist der Stadt Frankfurt jedoch rechtlich nicht möglich. Es entsteht die Situation, dass Mieter:innen gegebenenfalls nicht adäquat rechtlich vertreten sind. Ein Weg zur Erlangung einer guten, vergleichsweise günstigen und qualifizierten Vertretung ist die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein. Manche Mieter:innen in Frankfurt sind aufgrund ihrer finanziellen Situation jedoch nicht in der Lage, die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein zu tragen. Die vorliegende Richtlinie soll bedürftigen Mieter:innen ermöglichen, unabhängig von der gegebenen Einkommenssituation eine gute rechtliche Vertretung zu erlangen. B. Alternativen keine C. Lösung Um eine formelle rechtliche Vertretung von Mieter:innen, dort wo nötig, unabhängig von der finanziellen Ausstattung der Haushalte zu ermöglichen, werden auf Antrag und nach Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit Wertgutscheine ausgegeben. Diese werden bei Mieter:innenschutzvereinen, die an diesem Verfahren teilnehmen, zur Finanzierung einer neuen, einjährigen Mitgliedschaft akzeptiert. Die Vereine rechnen mit der Stadt Frankfurt den Gutscheinwert ab. Im Rahmen der abgeschlossenen Mitgliedschaft leisten die Mieter:innenschutzvereine den benötigten Rechtsbeistand für die Mieter:innen. Die Richtlinie stellt ein Verfahren im Sinne des Etatantrages dar, mithilfe dessen die ausgelobten Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 € als Gutscheine mit einem Wert von je € 100,00 bedürftigen Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ergibt sich aus dem Weg der Abrechnung der Gutscheinsvaluta mit den teilnehmenden Vereinen für die Gutscheinsbezieher:innen der Vorteil, nicht in Vorlage treten zu müssen. Der gewählte Wert eines einzelnen Gutscheins in Höhe von € 100,00 ermöglicht die Förderung möglichst vieler Haushalte. Die Höhe des Gutscheins ergibt sich auf Grundlage der anfallenden Kosten für die Vereine. Die Vereine schließen regelhaft zweijährige Mitgliedschaften. Im Rahmen der Kooperation mit der Stadt wird eine einjährige Mitgliedschaft abgeschlossen, was höhere Kosten mit sich bringt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich um arbeitsintensive Fälle handelt, die über die Beratung durch städtische Stellen nicht mehr abgedeckt werden können. Für die Vertragsverhältnisse ergibt sich aus der professionell durch die Mieter:innenschutzvereine mit den Vermietenden geführte Kommunikation eine Möglichkeit zur Klärung von rechtlichen Fragestellungen und damit zur Befriedung bei Spannungen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgeschrieben. Die im Stadtgebiet Frankfurt am Main auftretenden Mieter:innenschutzvereine wurden beteiligt. E. Kosten Die Bewilligung und Ausgabe der Fördergutscheine erfolgt im Rahmen des laufenden Verwaltungshandelns und im Rahmen der in der Produktgruppe 17.01 Wohnen, Gr. 71 Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€. Anlage _Richtlinie (ca. 10 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2026, NR 1546 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 434 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 148 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 319 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1546 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 6 = Ablehnung, NR 1546 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) AfD (M 6 = Ablehnung) Gartenpartei (M 6 = Annahme, NR 1546 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Yilmaz (M 6 und NR 1546 = Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1546 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 6 und NR 1546 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 6 = Annahm, NR 1546 = Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1546 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7338, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 64-4

  • Wirtschaftsplan 2026 der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main
    M
    05.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 7 Betreff: Wirtschaftsplan 2026 der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main 1. Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main mit Einnahmen und Ausgaben im Erfolgsplan 2026 von 2.041.780 EUR Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 12.083.800 EUR Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 5.410.000 EUR wird zugestimmt. 2. Dem Feststellungsvermerk 2026 wird zugestimmt. 3. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2026 einzuarbeiten. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 04.07.2025 mit dem Wirtschaftsplan 2026 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2026: Erfolgsplan: Der Erfolgsplan 2026 schließt mit einem Jahresüberschuss von 2.041.780 € ab. Umsatzerlöse: Seit dem 01.07.2002 ist der gesamte Geschäftsbereich an die HFM verpachtet. Die Umsatzerlöse bestehen ausschließlich aus den Pachteinnahmen (Personalgestellung: 2,08 Mio. €; Anlagevermögen: 363 T€; Umsatzerlöse der HFM: 2,37 Mio. €). Sonstige betriebliche Erträge: Die Position enthält Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie weitere betriebliche Erträge, die im Eigenbetrieb noch anfallen können (z. B. Kostenerstattungen). Materialaufwand: Diese Position läuft über die HFM. Personalaufwand: Der Planansatz 2026 liegt bei 2,16 Mio. € und entspricht dem Personalbestand bei den Hafen- und Marktbetrieben unter Einrechnung der Tariferhöhungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Diese Position enthält die Kosten des Eigenbetriebs, die von der HFM nicht erstattet werden (bspw. Bürokosten, Rechts- und Beratungskosten und Verwaltungskosten). Es werden 293 T€ eingeplant. Mittelfristige Erfolgsplanung (Fünf-Jahres-Plan): Gemäß PCGK wurde für die Jahre 2026-2030 eine Erfolgsplanung mit Erläuterungen vorgelegt. 2026 2027 2028 2029 2030 Jahresüberschuss 2,04 Mio.€ 2,03 Mio.€ 1,97 Mio.€ 1,39 Mio.€ 1,44 Mio. € Vermögens-/ Investitionsplan: Der Investitionsplan sieht für 2026 einen Geldbedarf in Höhe von 5,41 Mio. € vor. Die größte Position stellt die Sanierung der Kleinmarkthalle dar. Personalübersicht: Im Planjahr 2026 sollen 25 Personen (Vj. 28) im Betriebszweig Hafen und 2 Personen (Vj. 3). im Betriebszweig Markt beschäftigt sein. Die durchschnittliche VZÄ für den Betrieb liegt bei 24,15 (Hafen) und 2 (Markt). Bei den Eigenbetrieben ausgeschiedenes Personal wird bei Bedarf bei der HFM ersetzt. Anlage 0_Korrekturschreiben (ca. 523 KB) Anlage _Wirtschaftspl_u_Feststellungsvermerk (ca. 413 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) AfD und FRAKTION (= Annahme) 41. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 02.03.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und AfD; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) Volt und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7339, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 90-0

  • Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rith Logen „Frankfurt Loge“, „Hermann Cohen Loge“ und „Markus Horovitz Loge“
    OFOB 2
    05.01.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1329/2 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: sich an der Finanzierung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele am Gebäude Eschersheimer Landstraße 27 zu beteiligen. Die Gedenkplatte beziehungsweise Stele soll an die drei B'nai-B'rith-Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge" erinnern, die dort bis zu ihrer Zwangsauflösung im Jahr 1937 untergebracht waren. Es wird erwartet, dass sich der Magistrat finanziell mindestens in gleicher Höhe wie der OBR 2 an der Maßnahme beteiligt. Dieser stellt hierfür bis zu 3.000 Euro aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Vorgesehen ist eine gemeinschaftliche Finanzierung der Maßnahme gemeinsam mit der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V., die ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung bereits erklärt hat. Der Text der Gedenkplatte beziehungsweise Stele soll in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte sowie der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V. erarbeitet werden. Die Enthüllung ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgesehen, an der Vertreter der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V., der Stadt Frankfurt am Main, des Ortsbeirats 2 sowie der jüdischen Gemeinde teilnehmen. Begründung: Die Eschersheimer Landstraße 27 (25-29) war bis 1937 ein zentraler Ort jüdischer Kultur und jüdischen Gemeinschaftslebens in Frankfurt am Main. Die dort ansässigen B'nai-B'rith-Logen standen für humanitäre Werte, Bildung sowie den interreligiösen Dialog und prägten das gesellschaftliche Leben der Stadt in besonderer Weise. Die Zwangsauflösung der Logen durch die Nationalsozialisten bedeutete einen tiefgreifenden Einschnitt und einen nachhaltigen Verlust für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Dieser Teil der Stadtgeschichte ist bislang im öffentlichen Raum nur unzureichend sichtbar. Mit der Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele soll an dieses Erbe erinnert und das Bewusstsein für die Geschichte jüdischer Organisationen in Frankfurt wachgehalten werden. Die Initiative knüpft an die positive Resonanz vergleichbarer Gedenkprojekte im Ortsbezirk an und leistet einen sichtbaren Beitrag zur Aufarbeitung der Frankfurter Stadtgeschichte. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2026, OF 1361/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8013 2026 1. Die Vorlage OF 1329/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1361/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1361/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

  • Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rith Logen „Frankfurt Loge“, „Hermann Cohen Loge“ und „Markus Horovitz Loge“
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1330/2 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus eigenen Mitteln einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung, um die Herstellung und Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele am Gebäude Eschersheimer Landstraße 27 zu finanzieren. Die Gedenkplatte erinnert an die drei B'nai-B'rith-Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge", die dort bis zu ihrer Zwangsauflösung im Jahr 1937 ihren Sitz hatten. Vorgesehen ist eine gemeinschaftliche Finanzierung der Maßnahme zu gleichen Teilen durch - den Ortsbeirat 2, - den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (siehe gesonderten Antrag) sowie - die B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V., welche ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung bereits erklärt hat. Der Ortsbeirat 2 erwartet ausdrücklich eine angemessene Beteiligung des Magistrats an den entstehenden Kosten. Die inhaltliche Ausarbeitung des Textes sowie die Gestaltung der Gedenkplatte beziehungsweise Stele erfolgen in Abstimmung mit der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V und dem Institut für Stadtgeschichte. Die Enthüllung der Gedenkplatte beziehungsweise Stele ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgesehen. Daran sollen Vertreter der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V, der Stadt Frankfurt am Main, des Ortsbeirates 2 sowie der jüdischen Gemeinde teilnehmen. Begründung: Die Eschersheimer Landstraße 27 (25-29) war bis 1937 ein zentraler Ort jüdischen Lebens, jüdischer Kultur und Gemeinschaft in Frankfurt am Main. Die dort ansässigen B'nai-B'rith-Logen standen für humanitäre Werte, Bildungsowie den interreligiösen Dialog und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt. Die Zwangsauflösung der Logen durch die Nationalsozialisten markiert einen schweren Einschnitt und einen nachhaltigen Verlust für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Dieser Teil der Stadtgeschichte ist im öffentlichen Raum bislang kaum sichtbar. Mit der Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele soll an dieses Erbe erinnert und das Bewusstsein für die Geschichte jüdischer Organisationen in Frankfurt gestärkt werden. Die Initiative knüpft an die positive Resonanz vergleichbarer Gedenkprojekte im Ortsbezirk an und leistet einen sichtbaren Beitrag zur historischen Verantwortung und zur Aufarbeitung der Frankfurter Stadtgeschichte. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2026, OF 1362/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 473 2026 1. Die Vorlage OF 1330/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1362/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1362/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

  • Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle „Senckenbergmuseum“ Richtung Festhalle/Messe
    OFOB 1
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1336/2 Betreff: Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Senckenbergmuseum" Richtung Festhalle/Messe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stimmt der Planung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Senckenbergmuseum zu. Begründung: Diese Haltestelle ist Bestandteil des Ausbauprogramms E3 2019, in dessen Rahmen 23 Bushaltestellen aus dem Stadtgebiet Frankfurt am Main barrierefrei ausgebaut werden. Mit der Maßnahme sollen für die aufgeführten Bushaltestellen barrierefreie Zugänge zu den Haltestellen und in die Busfahrzeugen ermöglicht werden. Zudem sind eine fahrgastfreundlichere Umgestaltung der Haltestellen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgängerüberwege gemäß dem Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" vorgesehen. Ziel des Ausbaus ist ebenfalls die Qualitätssteigerung sowie die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend mobilitätsbehinderten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 20 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 940 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Anlage 4 (nicht öffentlich - ca. 1 MB) Anlage 5 (nicht öffentlich - ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1336/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU und Linke (= Enthaltung)

  • Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen!
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1338/2 Betreff: Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Dach der Engelbert-Humperdinck-Schule umgehend zu sanieren und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung der Schule zur Deckung ihres Platzbedarfs perspektivisch wieder zur Verfügung gestellt werden kann; 3. zu prüfen, ob das durch die Stadt Frankfurt ausbezahlte Schulbudget für Verbrauchsmaterialien an der Engelbert-Humperdinck-Schule wieder auf den Vorjahreswert erhöht werden kann, und dies so schnell wie möglich umzusetzen. Der Magistrat erledigt die schon lange anstehenden Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode am 15. März 2026 und erstattet dem Ortsbeirat dazu in der Februarsitzung Bericht. Begründung: Die Zustände an der Engelbert-Humperdinck-Schule sind untragbar. Das Dach ist seit Jahren undicht. Die Schülerinnen und Schüler sitzen unter tropfenden Decken. Es besteht Unfallgefahr durch nasse Böden. Auch wird der Unterricht regelmäßig gestört, weil volle Wassereimer, die das Wasser notdürftig auffangen sollen, geleert werden müssen. Der Magistrat hatte die Sanierung bereits für 2024 avisiert, bislang geschah jedoch nichts, obwohl eine Umsetzung dringend erforderlich ist. Das Wasser verursacht weiterhin Gebäudeschäden und stellt zudem eine Unfallgefahr, u.a. durch nasse Böden, für Schulkinder, Lehrkörper und Betreue/innen der Ganztagsschule, dar. Bei Regen muß im Gebäude jeweils eine "Inspektion" durch den Lehrkörper erfolgen, um die entsprechenden Gefahrenstellen zu markieren bzw. absperren. Ausgenommen hiervon ist das Dach der Turnhalle, das kürzlich saniert wurde. Laut ST 1976/25 ist die Dachsanierung in Planung, doch die Schulgemeinde hat keinerlei Kenntnis darüber, wann die Maßnahmen tatsächlich beginnen und wann sie abgeschlossen sein werden. Es ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt schon eine Ausschreibung stattfand. In der 2. Auflage "Steckbriefe zu Baumaßnahmen und Projekten an Frankfurter Schulen seit 2018", erstellt vom Amt für Bau und Immobilien - Fachbereich 25.2 Objektmanagement - Abteilung 25.21 Schulen/Kitas - (ABI) ist auf Seite 43 die geplante Fertigstellung der Dachsanierung der EHS für 2024 avisiert. Das stimmt mit unserer Gesprächsnotiz vom 13.12.2023 mit dem für die Schule im ABI zuständigen Sachbearbeiter überein. Die Internetseite www.schulbauoffensive-ffm.de, (Impressum: Dezernat XI Stabsstelle Schulbau) wirbt jetzt mit dem Slogan "Die Plattform macht den Fortschritt sichtbar, sorgt für Transparenz und zeigt: Schulbau in Frankfurt wird schneller, klarer, besser - . . ." und der Aussage der verantwortlichen Dezernentin Frau Sylvia Weber "Die Schulbauoffensive ist unsere Antwort auf jahrzehntelangen Investitionsstau." Die Dachsanierung in der EHS scheint hiervon ausgenommen worden zu sein und Schulkinder, Lehrkörper und Betreuer/innen werden sprichwörtlich weiterhin "im Regen stehen gelassen". Die Schule leidet außerdem, wie viele andere Frankfurter Schulen, an Raummangel. Dieser steigt mit der Einführung des Ganztags weiter. Die ehemalige Hausmeisterwohnung hätte daher- wie an anderen Schulstandorten bereits geschehen - einer schulischen Nutzung zugeführt werden können, so wie es sich die Eltern und die Schule gewünscht hatten. Für die leerstehende ehemalige Hausmeisterwohnung im Eingangsbereich der Schule hatte die EHS mehrmals um Überlassung gebeten. Die Schule hat im Rahmen der ab dem Schuljahr 2026/27 gesetzlich vorgeschriebenen Ganztagsbetreuung erheblichen zusätzlichen Raumbedarf. Die EHS nimmt bereits seit dem Schuljahr 2025/265 an dem Pilotprojekt Ganztagsschule teil. Nach der Sanierung des Daches und der Heizung der Wohnung hat das ABI jedoch entschieden, diese an eine Mitarbeiterin des ABIs zu vermieten. Dies wurde mit einem generellen Stadtratsbeschlusses begründet, auf dessen Grundlage eine Überlassung an die Schule nicht möglich sein. Wir haben allerdings zur Kenntnis erhalten, daß in drei Frankfurter Schulen ehemalige Hausmeisterwohnung der jeweiligen Schule zur Nutzung überlassen wurden. Es ist schwer vermittelbar, dass dringend von der Schule benötigte Räume zweckentfremdet werden, während Kinder und Lehrkräfte im Ganztagsbetrieb buchstäblich um jeden Quadratmeter kämpfen müssen. Es ist festzuhalten, dass das Wohl einer städtischen Angestellten im ABI hier derzeit vor dem Wohl von Schulkindern, Lehrkörper und Betreuer/innen steht. Die Möglichkeiten einer Eigenbedarfs- oder außerordentlichen Kündigung sollte geprüft und umgesetzt werden, damit die Fläche von der Schule genutzt werden kann, um mehr Möglichkeiten für die Ganztagsbeschulung zu schaffen. Schließlich stand der EHS bisher für die Aufwendung von sogenannten Verbrauchsmaterialen, z.B. Toilettenpapier, Seife und Handtuchrollen, ein jährliches Budget in Höhe von 19.000,-- € zur Verfügung. Das Stadtschulamt hat nunmehr ohne Vorankündigung das Budget für 2025 auf 16.154,-- € gekürzt. Diese neue Bemessungsgrenze hat die EHS bereits im Ende Oktober erreicht. Wir haben davon Kenntnis erlangt, daß an anderen Frankfurter Schulen die Eltern bereits aufgefordert wurden, ihren Kindern u.a. Toilettenpapier für den Schulbesuch mitzugeben. Diese nach dem Rasenmäherprinzip vorgenommene Kürzung ist nicht nachvollziehbar und zeugt zugleich von einer Realitätsferne bzw. Verlust des verantwortlichen Schulamts. Besonders widersprüchlich ist, dass die Kürzung des Budgets just in dem Jahr erfolgte, in der EHS der Ganztagspakt gestartet wurde - eine Maßnahme, die naturgemäß den u.a. Verbrauch von Hygiene- und Verbrauchsmaterialien deutlich erhöht. Die Schule wird damit faktisch für ihre Teilnahme am Ganztag bestraft, obwohl gerade hier die Versorgungssicherheit für Kinder, Lehr- und Betreuungskräfte gewährleistet sein müsste. Ausserdem ist es ein Armutszeugnis für den Magistrat und das zuständige Dezernat, dass sich sogar eine Elterninitiative "Sicheres und Gesundes Schulgebäude" gründen musste, um für die Umsetzung standardmäßiger Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen zu kämpfen, die eine Selbstverständlichkeit darstellen. Die Initiative GUSS hat sich im Herbst 2022 aus Eltern der Engelbert-Humperdinck-Schule (EHS) gegründet. Ziel der Initiative ist es, die Schule und die Ganztagsbetreuung bei der Beseitigung von bereits seit Jahren bestehenden und neuen Mängeln zu unterstützen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, daß für Maßnahmen bereits seit Jahren die finanziellen Mittel bereitstehen, diese aber bis heute durch das zuständige Amt für Bauen und Immobilien der Stadt Frankfurt am Main nicht umgesetzt werden. Teilweise wird hier auch die Sicherheit und Gesundheit der Schüler/innen, des Lehrkörpers sowie der Ganztagsbetreuer/innen in grob fahrlässiger Weise gefährdet. Auch ist ein reibungsloser Unterricht vielfach durch die schon seit Jahren bestehenden baulichen Mängel nicht mehr möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 45 Die Vorlage OF 1338/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8016 2026 Die Vorlage OF 1338/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 1. hinter dem Wortlaut "Zustand zu versetzen" der Wortlaut "da Gefahr in Verzug ist" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufwertung Erich-Fromm-Platz
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1339/2 Betreff: Aufwertung Erich-Fromm-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form der Erich-Fromm-Platz dauerhaft aufgewertet werden kann. Folgende Punkte sollen auf Wunsch des Ortsbeirates betrachtet werden: 1. Ersatz der vermodernden Holzumfassungen und die Wiedererrichtung derzeit fehlender Bänke bzw. Einrichtung weiterer Bankstandorte im südlichen Teil des Platzes. 2. Installation einer Graffitiwand auf der Rasenfläche in Anschluss an die nördliche Platzhälfte, um ein Nutzungsangebot insbesondere für ältere Kinder und Jugendliche zu schaffen. 3. Pflanzung hochwachsender und schattenspendender Gewächse entlang der Ränder des Platzes oder auf der Rasenfläche (idealerweise Bäume). Der Ortsbeirat ist bereit die Sanierung und Aufwertung des Erich-Fromm-Platzes mit Mitteln des Ortsbeiratsbudgets zu unterstützen und bittet den Magistrat bei positiv ausfallender Prüfung der beschriebenen Maßnahmen um eine Entwurfsplanung. Der Magistrat wird außerdem darum gebeten zu berichten, wer für die Befüllung des Hundekotbeutelspenders verantwortlich ist und falls möglich auf regelmäßigere Bestückung Einfluss zu nehmen. Begründung: Die Aufenthaltsqualität am Erich-Fromm-Platz ist derzeit recht gering. In den letzten Jahren wurden Bänke abmontiert, die Holzumfassung rund um den kleinen Brunnen an nördlicher Seite ist vermodert. Die Rasenfläche dient maximal als Hundetoilette und lädt nicht zum Verweilen ein. Für Kinder- und Jugendliche bietet die Fläche keinerlei Angebot. Auch die Bepflanzung könnte attraktiver sein, zurzeit dominieren niedrige Strauchgruppen die Randbepflanzung in Richtung Fußweg Liebigstraße. Im südlichen Teil bildet die Gruppe aus Nadelbäumen und dem Stromhäuschen allgemein einen eher tristen Eindruck. Auf der brachliegenden Rasenfläche selbst stehen keinerlei Bäume. Ausgehend von einem Ortstermin mit dem Grünflächenamt bittet der Ortsbeirat um Prüfung mehrerer Aufwertungsmaßnahmen: Ersatz der vermodernden Holzumfassungen, Wiedererrichtung derzeit fehlender Bänke, die Installation einer Graffitiwand auf der Rasenfläche in Anschluss an die nördliche Platzhälfte sowie die Pflanzung hochwachsender und schattenspendender Gewächse (idealerweise Bäume). Fotos der Antragstellenden: ... Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 46 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 1339/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8017 2026 Die Vorlage OF 1339/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke und BFF (= Ablehnung)

  • Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße
    OFOB 1
    05.01.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1340/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge noch in dieser Wahlperiode bis zum 15.03.2026 mit dem Straßenverkehrsamt eine Verbesserung der Ampelschaltungssituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstr. veranlassen. Folgende Maßnahmen wären denkbar: - Abbau der Ampel und Erhalt des vorhandenen Stoppschildes mit den markierten Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen. - Erhöhung der Dauer der Grünlichtphase, um in den Stoßzeiten Staus zu vermeiden - Entwicklung zusätzlich fachlich geeigneter Maßnahmen mit den betreffenden Ämtern Begründung: An der Ampel auf der Höhe des Kettenhofweges/Mendelssohnstraße stauen sich zu Stoßzeiten die Autos, weil die Schaltung der Grünphase nur ca. 8 Sekunden beträgt, Insbesondere auch deshalb, weil bei der kurzen Grünphase die Fußgängerampel in Fahrtrichtung nach rechts gleichzeitig grün ist. Dadurch kommen öfters nur ganz wenige Autos in der Grünphase weiter (wodurch ebenfalls das Aggressionsniveau der Verkehrsteilnehmer schnell ansteigt). Dies führt zum einen zu erhöhter CO2- und Lärmbelastung für die Anwohner und Fußgänger und beeinträchtigt zudem die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Mit recht einfachen Maßnahmen könnte die Situation nachhaltig entspannt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8018 2026 Die Vorlage OF 1340/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Antragstenors der Wortlaut "bis zum 15.03.2026" durch das Wort "zeitnah" ersetzt wird. Weiterhin wird der erste Punkt des Antragtenors ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

  • Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1348/2 Betreff: Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken im Bereich der Kreuzung Georg-Speyer-Straße / Bernusstraße (Bild 1-3) und Georg-Speyer-Straße / Hedwig-Dransfeld-Straße (Bild 4 und 5) mit geeigneten Mitteln zu unterbinden, um damit die Sicherheit für zu Fuß gehende zu erhöhen. Begründung: Dem Antrag liegt eine Anregung der Kinderbeauftragten zugrunde. Besonders Kinder haben an den genannten Kreuzungen große Probleme, diese wegen der verbotswidrig geparkten Fahrzeuge einzusehen. Ebenso stellen diese Fahrzeuge vermeidbare Hürden für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl dar. Von blinden Menschen ganz zu schweigen. Da in den genannten Bereichen viel zu selten Kontrollen stattfinden, sieht sich der Ortsbeirat gezwungen, bauliche Maßnahmen anzuregen. Diese sind idealerweise mit der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG) abzustimmen. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8035 2026 Die Vorlage OF 1348/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1626/5 Betreff: Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Spielplatz Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage ergänzt werden kann, ohne dass dadurch Aktivitäten der Vereine auf der Festwiese Villa Bonn oder die Nutzung des Bolzplatzes beeinträchtigt werden. Begründung: Die Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Spielplatz Spatzengasse bietet eine kostengünstige und nachhaltige Möglichkeit, die körperliche Fitness aller Altersgruppen zu fördern. Calisthenics, das Training mit dem eigenen Körpergewicht, ermöglicht es, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu verbessern - ohne teure Geräte. Die Anlage würde nicht nur den Spielplatz für Kinder erweitern, sondern auch für Jugendliche und Erwachsene eine attraktive Möglichkeit bieten, aktiv zu bleiben. Sie fördert die soziale Interaktion und stärkt das Gemeinschaftsgefühl, indem sie einen Treffpunkt für alle schafft. Zudem ist sie wartungsarm und trägt zur langfristigen Gesundheitsförderung in der Nachbarschaft bei. Wichtig ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass dadurch Aktivitäten der Vereine auf der Festwiese Villa Bonn oder die Nutzung des Bolzplatzes nicht beeinträchtigt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8047 2026 Die Vorlage OF 1626/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Absicherung der rückwärtigen durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1627/5 Betreff: Absicherung der rückwärtigen durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die rückwärtige durch die Seeheimer Straße führende Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53 - beispielsweise durch Bodenmarkierungen und/oder Poller - derart abzusichern, dass ein Zuparken der Einfahrt unterbunden wird. Begründung: Das Grundstück in der Baludinstraße 53 erstreckt sich bis zur Seeheimer Straße und besitzt zwei Zugänge. Der fußläufige Hauptzugang erfolgt von der Balduinstraße her. Eine Autozufahrt von der Seeheimer Str. her zum Carport ist ebenfalls gegeben und von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch am Zufahrtstor auffällig gekennzeichnet worden, dass der Zugang nicht zuzuparken sei. Leider wird die Zufahrt trotz des Kennzeichens zugeparkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8048 2026 Die Vorlage OF 1627/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erneuerung der Bänke am Melanchthonplatz
    OFOB 1
    05.01.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1628/5 Betreff: Erneuerung der Bänke am Melanchthonplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bänke am Melanchthonplatz zu erneuern. Begründung: Die Bänke auf dem Melanchthonplatz sind stark abgenutzt und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Ihre Erneuerung ist notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern und den Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen. Zudem trägt eine Modernisierung zur Verschönerung des Platzes bei und verbessert die Aufenthaltsqualität für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8049 2026 Die Vorlage OF 1628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Quartiersmanagement in Oberrad
    OFOB 5
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1629/5 Betreff: Quartiersmanagement in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stadtteil Oberrad ein Quartiersmanagement mit mindestens zwei halben Stellen einzurichten. Begründung: Der Stadtteil Oberrad weist trotz insgesamt durchschnittlicher Belastungswerte innerhalb Frankfurts deutlich erkennbare sozialräumliche Teilbedarfe auf. Dies wird sowohl durch das "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung" als auch durch zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestätigt. Über 200 Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen der städtischen Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" sowie durch Schreiben an den Ortsbeirat ausdrücklich für die Einrichtung eines Quartiersmanagements in Oberrad ausgesprochen. Es bestehen Unterstützungsbedarfe insbesondere bei Familien mit Kindern sowie bei älteren Menschen. Kinder und Jugendliche Laut aktuellen Daten liegt der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die existenzsichernde Leistungen beziehen, in Oberrad über dem städtischen Durchschnitt. Gleichzeitig bestehen strukturelle Defizite in der sozialen Infrastruktur. Die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder lag zuletzt bei unter 50 %, auch im frühkindlichen Bereich bestehen weiterhin Engpässe. Diese Situation wirkt sich nachteilig auf Bildungs- und Teilhabechancen aus, insbesondere für Kinder aus sozial benachteiligten oder zugewanderten Familien. Ein Quartiersmanagement kann hier durch Koordination, niedrigschwellige Beratung, Vernetzung von Schulen, Kitas, Vereinen und sozialen Trägern sowie durch die Initiierung ergänzender Angebote einen wichtigen präventiven Beitrag leisten. Seniorinnen und Senioren Der Anteil älterer Menschen in Oberrad nimmt zu. Gleichzeitig fehlen im Stadtteil wohnortnahe Beratungs-, Begegnungs- und Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren. Viele ältere Menschen leben allein und sind von sozialer Isolation betroffen oder bedroht. Ein Quartiersmanagement kann durch gezielte Vernetzung, die Aktivierung bestehender Initiativen sowie durch die Entwicklung quartiersbezogener Angebote die soziale Teilhabe älterer Menschen stärken und Vereinsamung entgegenwirken. Die Umsetzung sollte durch einen erfahrenen freien Träger im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/5 wurde zurückgezogen.

  • Sachsenhäuser Warte endlich fertigstellen und für die Bevölkerung öffnen
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1631/5 Betreff: Sachsenhäuser Warte endlich fertigstellen und für die Bevölkerung öffnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. die seit Jahren laufenden Sanierungsmaßnahmen an der Sachenhäuser Warte endlich abzuschließen, 2. dem Ortsbeirat ein konkreter Zeitplan für die Maßnahmen vorzulegenden und 3. halbjährlich über den Fortschritt zu berichten. Begründung: Die Sachsenhäuser Warte ist das Einfalltor im Süden nach Frankfurt und ein Zeugnis einer mehrere Jahrhunderte umfassenden baukulturellen und geschichtlich wertvollen Landwehrbefestigung. Seit Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger jedoch auf die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8051 2026 Die Vorlage OF 1631/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bewohnerparken im Bereich der Tucholskystraße und des Grethenwegs
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1632/5 Betreff: Bewohnerparken im Bereich der Tucholskystraße und des Grethenwegs Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich rund um die Tucholskystraße und den Grethenweg eine. Bewohnerparkzone eingerichtet werden kann. Begründung: Der Bereich rund um die Tucholskystraße und den Grethenweg ist durch eine hohe Parkraumnachfrage geprägt, die insbesondere durch den Parkdruck von Pendlerinnen und Pendlern verursacht wird. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner, die häufig keine ausreichenden Parkmöglichkeiten finden. Es besteht die Notwendigkeit, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner durch gezielte Maßnahmen zu verbessern und den Parksuchverkehr zu reduzieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.01.2026, OF 1660/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8052 2026 Anregung an den Magistrat OM 8073 2026 1. Die Vorlage OF 1632/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1660/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Sanierung des Museumspark-Brunnens
    OFOB 1
    05.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1633/5 Betreff: Sanierung des Museumspark-Brunnens Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Museumspark-Brunnen von Richard Meier zu sanieren. Begründung: Die Sanierung des Museumspark-Brunnens ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen gegeben. Der Museumspark-Brunnen stellt ein wichtiges gestalterisches Element des Parks dar und trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität sowie zum kulturellen und städtebaulichen Erscheinungsbild des Museumsufers bei. Durch altersbedingte Schäden, technische Mängel und Abnutzungen ist seine Funktionsfähigkeit derzeit eingeschränkt. Eine Sanierung würde die ursprüngliche Gestaltung und Funktion des Brunnens wiederherstellen. Zudem trägt ein intakter Brunnen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und erhöht die Attraktivität des Parks als Erholungs- und Begegnungsraum. Die Maßnahme leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zum Erhalt des kulturellen Stadtbildes Frankfurts. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8053 2026 Die Vorlage OF 1633/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffnung des Fußball/Basketball-Platzes auf dem Gelände der Containeranlage des Gymnasium Süd im Tiroler Park
    OFOB 1
    05.01.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1642/5 Betreff: Öffnung des Fußball/Basketball-Platzes auf dem Gelände der Containeranlage des Gymnasium Süd im Tiroler Park Vorgang: OM 6712/25 OBR 5; ST 1574/25 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den kleinen Fußball/Basketballplatz auf dem Gelände des Gymnasiums Süd im Tiroler Park auch außerhalb der Schulzeiten (Ferienzeiten, Wochenende, nach Schulschluss) für Freizeitnutzung von Kindern und Jugendlichen offen zu halten. Begründung: Durch die Einrichtung der Containeranlage für das Gymnasium Süd ist öffentlicher Raum verschwunden. Insbesondere Anwohner*Innen mit älteren Kindern klagen vermehrt, dass für ihre Kinder Angebote fehlen. Mit einer Öffnung des Fußball/Basketball-Platzes auch außerhalb der Schulzeiten könnte der dringend benötigte Bedarf an Spielorten zumindest ein bisschen gelindert werden. Anwohner*Innen haben bereits bekundet, dass sie an einer Öffnung des Platzes interessiert sind, die nach ST 1574/2025 auch zugesagt wurde. Bildquelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6712 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8061 2026 Die Vorlage OF 1642/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung Bewohnerparken in der Fritz-Kissel-Siedlung
    OFOB 5
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1644/5 Betreff: Einrichtung Bewohnerparken in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zeitnah in der Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen eine Bewohnerparkzone einzurichten. Dabei soll das Konzept der seit Anfang 2020 in Frankfurt gestarteten, monetären Parkraumbewirtschaftung umgesetzt werden. Begründung: In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Auswärtigen genutzt. Unter anderem Pendler, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in die Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen die Anwohner:innen zunehmend, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die sehr gute Anbindung an den Flughafen mit dem Bus führt dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätzen mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. Es besteht dringender Bedarf, den Parkdruck für die Anwohner*innen zu entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1644/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1644/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

  • Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße
    OFOB 1
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1652/5 Betreff: Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bereich der Gerauer Straße Höhe Haus Nr. 77 / Ecke Gundhofstraße in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainer ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" anzubringen. Begründung: Der Bereich rund um die dort aufgestellten Container befindet sich regelmäßig in einem ungepflegten und stark vermüllten Zustand. Immer wieder werden Müll und Sperrmüll neben den Container abgestellt. Dies beeinträchtigt das Straßenbild und führt zu weiteren illegalen Ablagerungen. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebietes. Ein Hinweisschild mit klarem Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren und das Erscheinungsbild verbessern sowie ggf. eine dauerhafte Sauberkeit im Umfeld sicherstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8068 2026 Die Vorlage OF 1652/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einsetzen eines Stadtteilhausmeisters für Niederrad
    OFOB 1
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1653/5 Betreff: Einsetzen eines Stadtteilhausmeisters für Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Abstimmung mit der Nassauische Heimstätte und der ABG Frankfurt-Holding einen Stadtteilhausmeister einzusetzen, der sich im Bereich der Siedlungsbestände der Wohnungsbaugesellschaften aber auch darüber hinaus um mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrollen kümmert. Begründung: Seit längerer Zeit werden die öffentlich zugänglichen Bereiche rund um die Häuser der oben genannten Wohnungsbaugesellschaften in Niederrad regelmäßig mit illegalem Sperrmüll zugestellt. Der Stadtteil vermüllt zusehends. Durch immer mehr Unrat im öffentlichen Raum wird die Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Straßen immer schlechter. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen in Köln und Berlin mit Stadtteilhausmeister, die einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeister haben, mit dem Ziel: auch die öffentlichen bzw. halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllungen zu melden. Die Stadt Frankfurt am Main und die Wohnungsbaugesellschaften müssen dringend eine gemeinsame Strategie erarbeiten und das Problem angehen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8069 2026 Die Vorlage OF 1653/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Obdachlosigkeit im Frankfurter Süden - Menschen helfen und hygienische Zustände verbessern
    OFOB 1
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1657/5 Betreff: Obdachlosigkeit im Frankfurter Süden - Menschen helfen und hygienische Zustände verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dazulegen, wie die Lebenssituation obdachloser Menschen im Frankfurter Süden verbessert, die Zahl der Wohnungslosen nachhaltig reduziert und wie die hygienischen Zustände für sie verbessert werden können. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, von einer zunehmenden Anzahl an augenscheinlich obdachlosen Menschen in den U-Bahnstationen und öffentlichen Plätzen im Frankfurter Süden, im Speziellen in Sachsenhausen. Obdachlosigkeit stellt eine ernsthafte soziale Herausforderung dar. Obdachlose Menschen benötigen dringend Unterstützung, um menschenwürdige Lebensbedingungen zu erhalten und langfristig wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadt aktiv und verantwortungsvoll handelt, um die Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern und präventiv gegen Obdachlosigkeit vorzugehen. Es gilt die Lebensqualität obdachloser Menschen im Frankfurter Süden zu verbessern, ihre Integration zu fördern und die Zahl der Wohnungslosen nachhaltig reduziert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1382 2026 Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Quartiersmanagement in Oberrad
    OFOB 5
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 1682/5 Betreff: Quartiersmanagement in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stadtteil Oberrad ein Quartiersmanagement einzurichten. Begründung: Der Stadtteil Oberrad weist trotz insgesamt durchschnittlicher Belastungswerte innerhalb Frankfurts deutlich erkennbare sozialräumliche Teilbedarfe auf. Dies wird sowohl durch das "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung" als auch durch zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestätigt. Über 200 Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen der städtischen Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" sowie durch Schreiben an den Ortsbeirat ausdrücklich für die Einrichtung eines Quartiersmanagements in Oberrad ausgesprochen. Es bestehen Unterstützungsbedarfe insbesondere bei Familien mit Kindern sowie bei älteren Menschen. Kinder und Jugendliche Laut aktuellen Daten liegt der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die existenzsichernde Leistungen beziehen, in Oberrad über dem städtischen Durchschnitt. Gleichzeitig bestehen strukturelle Defizite in der sozialen Infrastruktur. Die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder lag zuletzt bei unter 50 %, auch im frühkindlichen Bereich bestehen weiterhin Engpässe. Diese Situation wirkt sich nachteilig auf Bildungs- und Teilhabechancen aus, insbesondere für Kinder aus sozial benachteiligten oder zugewanderten Familien. Ein Quartiersmanagement kann hier durch Koordination, niedrigschwellige Beratung, Vernetzung von Schulen, Kitas, Vereinen und sozialen Trägern sowie durch die Initiierung ergänzender Angebote einen wichtigen präventiven Beitrag leisten. Seniorinnen und Senioren Der Anteil älterer Menschen in Oberrad nimmt zu. Gleichzeitig fehlen im Stadtteil wohnortnahe Beratungs-, Begegnungs- und Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren. Viele ältere Menschen leben allein und sind von sozialer Isolation betroffen oder bedroht. Ein Quartiersmanagement kann durch gezielte Vernetzung, die Aktivierung bestehender Initiativen sowie durch die Entwicklung quartiersbezogener Angebote die soziale Teilhabe älterer Menschen stärken und Vereinsamung entgegenwirken. Die Umsetzung sollte durch einen erfahrenen freien Träger im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8245 2026 Die Vorlage OF 1682/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld
    OFOB 5
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 265/14 Betreff: Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Erläuterung, wie die Pflege der Flächen und insbesondere der Schnitt der Obstbäume auf der als Ausgleichsmaßnahme angelegten Fläche "Im Niederfeld" gewährleistet werden soll. Begründung: Auf Nachfrage des Ortsbeirats teilte der Magistrat in der Stellungnahme 1093 vom 26.5.2023 mit, dass das zuständige Fachamt die Ausgleichsflächen im Frühjahr 2024 in seine Unterhaltung übernehmen und zeitnah einen fachgerechten Pflegeschnitt veranlassen werde. Die Flächen machen aus der Sicht des Ortsbeirats weiterhin einen ungepflegten Eindruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7932 2026 Die Vorlage OF 265/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße
    OFOB 5
    05.01.2026 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 266/14 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Es wurden nach Kenntnis des Ortsbeirats Reparaturen an den Weg vorgenommen. Evtl. ist eine grundhafte Sanierung notwendige. Begründung: Der Weg ist erneut in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7933 2026 Die Vorlage OF 266/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erstellung einer doppelstöckigen Fahrradabstellanlage an der Haltestelle „Enkheim“
    OFOB 5
    05.01.2026 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 347/16 Betreff: Erstellung einer doppelstöckigen Fahrradabstellanlage an der Haltestelle "Enkheim" Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage an der Haltestelle Enkheim errichtet wird. Begründung: Die Haltestelle "Enkheim" ist für viele Bergen-Enkheimer der Bike and Ride Punkt im Ort (Verknüpfung von Fahrrad Fahren mit dem öffentlichen Nahverkehr). Entsprechend aus- und überlastet sind die dort vorhandenen Fahrradbügel. Durch die Parkplatznot von Radlern können Fahrräder oft nicht rahmenschlüssig befestigt werden. Dies erhöht das Diebstahlrisiko. Durch die Bebauung des Neubaugebiets Leuchte ist zu erwarten, dass die Platznot weiter ansteigt. Doppelstöckige Fahrradabstellanlagen bieten eine maximale Kapazitätsausnutzung auf engem Raum. Die Modelle von der S-Bahnstation Ostendstraße oder vom Frankfurter Südbahnhof könnten die Radfahr-Infrastruktur in Bergen-Enkheim deutlich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 347/16 wurde zurückgezogen.

  • Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim
    OFOB 5
    05.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 350/16 Betreff: Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass Verbindungen von Haltestellen der vorhandenen U-Bahnstrecken zur zukünftigen Nordmainischen S-Bahn Haltepunkt Frankfurt-Fechenheim geprüft werden. Begründung: Die Nordmainische S-Bahn wird die östlichen Stadtteile Frankfurts mit dem Citytunnel verbinden. Ein neuer Haltepunkt "Frankfurt Main Fechenheim" entsteht. Eine Verbindung der bestehenden U-Bahn Infrastruktur mit den neuen S-Bahn-Planungen könnte den Fahrgästen wertvolle Zeit einsparen, neue Streckenziele erschließen und gleichzeitig ohne Beeinträchtigungen von Landschaftsschutzgebieten oder gar Naturschutzgebiete zu realisieren sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7973 2026 Die Vorlage OF 350/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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