Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main)
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung für das Institut für Stadtgeschichte vor, um die Nutzung des Archivgutes gesetzeskonform zu ermöglichen und die Archivierung zu regeln. Der neue Entwurf berücksichtigt die Anforderungen des Hessischen Archivgesetzes und verbessert die Bedingungen für die Archivnutzung und -übernahme in Frankfurt am Main.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Die im Entwurf vorgelegte Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
In der aktuell gültigen Satzung wird das Institut für Stadtgeschichte (ISG), analog zu den städtischen Museen, als "Betrieb gewerblicher Art" ausgewiesen. Die Nutzung von Archivgut sowie die Erhebung von Entgelten erfolgen laut aktueller Satzung auf privatrechtlicher Grundlage im Rahmen einer Entgeltordnung. Der neue Satzungsentwurf basiert auf § 18 Hessisches Archivgesetz, demnach die Träger kommunaler Selbstverwaltung zur Unterhaltung eines Archivs nach Maßgabe des Hess. Archivgesetztes verpflichtet sind. Die neue Satzung trägt dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe Rechnung. Auch die Steuerprüfung des Finanzamtes vom 21.11.2024 hat das Bestehen eines "Betriebs gewerblicher Art" verneint und das ISG steuerlich dem hoheitlichen Bereich zugeordnet. Des Weiteren aktualisiert die neue Satzung Stellung und Aufgaben des ISG, die Definition des städtischen Archivguts sowie Anbietungspflicht und Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Hessischen Archivgesetzes.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die neue Satzung regelt die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie den Datenschutz für das öffentliche Archivgut der Stadt Frankfurt am Main nach Maßgabe des Hessischen Archivgesetzes in der Fassung vom 13.10.2022. Sie soll das öffentliche Archivgut als Kulturgut schützen, die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gewährlisten und eine authentische Überlieferung zur Geschichte der Stadt Frankfurt am Main in seiner Vielfalt nachhaltig sichern. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die langfristige und dauerhafte Übernahme von analogem und digitalem Archivgut von öffentlichen Stellen und privater Hand sowie die Bereitstellung dieses Archivgutes, auch durch Digitalisierung, auf Grundlage der archivischen Schutzfristen ermöglicht. Zur Bewältigung dieser Aufgabe schafft der Träger des ISG, die Stadt Frankfurt am Main, die entsprechenden infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☒verwaltungsinterner Vorgang☐Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)