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Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main)

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung für das Institut für Stadtgeschichte vor, um die Nutzung des Archivgutes gesetzeskonform zu ermöglichen und die Archivierung zu regeln. Der neue Entwurf berücksichtigt die Anforderungen des Hessischen Archivgesetzes und verbessert die Bedingungen für die Archivnutzung und -übernahme in Frankfurt am Main.

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

In der aktuell gültigen Satzung wird das Institut für Stadtgeschichte (ISG), analog zu den städtischen Museen, als "Betrieb gewerblicher Art" ausgewiesen. Die Nutzung von Archivgut sowie die Erhebung von Entgelten erfolgen laut aktueller Satzung auf privatrechtlicher Grundlage im Rahmen einer Entgeltordnung. Der neue Satzungsentwurf basiert auf § 18 Hessisches Archivgesetz, demnach die Träger kommunaler Selbstverwaltung zur Unterhaltung eines Archivs nach Maßgabe des Hess. Archivgesetztes verpflichtet sind. Die neue Satzung trägt dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe Rechnung. Auch die Steuerprüfung des Finanzamtes vom 21.11.2024 hat das Bestehen eines "Betriebs gewerblicher Art" verneint und das ISG steuerlich dem hoheitlichen Bereich zugeordnet. Des Weiteren aktualisiert die neue Satzung Stellung und Aufgaben des ISG, die Definition des städtischen Archivguts sowie Anbietungspflicht und Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Hessischen Archivgesetzes.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Die neue Satzung regelt die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie den Datenschutz für das öffentliche Archivgut der Stadt Frankfurt am Main nach Maßgabe des Hessischen Archivgesetzes in der Fassung vom 13.10.2022. Sie soll das öffentliche Archivgut als Kulturgut schützen, die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gewährlisten und eine authentische Überlieferung zur Geschichte der Stadt Frankfurt am Main in seiner Vielfalt nachhaltig sichern. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die langfristige und dauerhafte Übernahme von analogem und digitalem Archivgut von öffentlichen Stellen und privater Hand sowie die Bereitstellung dieses Archivgutes, auch durch Digitalisierung, auf Grundlage der archivischen Schutzfristen ermöglicht. Zur Bewältigung dieser Aufgabe schafft der Träger des ISG, die Stadt Frankfurt am Main, die entsprechenden infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐
    Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒
    verwaltungsinterner Vorgang
    ☐
    Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐
    Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐
    Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐
    gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 42 · 26.02.2026
TO I, TOP 135
Angenommen
Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltLinkeBFF-BIGAfDFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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