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- Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027OFOB 505.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 351/16 Betreff: Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 Der Ortsbeirat Bergen-Enkheim möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, unverzüglich darzulegen, wie die Ganztagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 sichergestellt werden soll, solange der Umzug in das neue Schulgebäude nicht erfolgt ist. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: 1. Ort der Ganztagsbetreuung - Wo soll die Ganztagsbetreuung der Schule am Hang ab dem kommenden Schuljahr konkret stattfinden? - In welchen Räumen soll das Mittagessen stattfinden? - Welche baulichen Alternativen oder Übergangslösungen (z. B. Anmietung geeigneter Räumlichkeiten im Stadtteil) werden geprüft oder bereits umgesetzt? 2. Trägerschaft und Organisation - Wie und in welchem Zeitrahmen soll ein Träger für die Ganztagsbetreuung gefunden bzw. beauftragt werden? - Welche Schritte wurden oder werden hierzu seitens der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet? 3. Anmeldung der Kinder / Kindernetz - Wie soll die Anmeldung der Kinder zur Ganztagsbetreuung über das Kindernetz erfolgen, wenn zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Träger noch ein konkretes Betreuungskonzept feststehen? - Ab wann können Eltern mit verbindlichen Informationen zur Anmeldung, zu Betreuungszeiten und zu Platzkapazitäten rechnen? 4. Zusammenarbeit mit den bestehenden Horten - Bleibt der Hort in der Röhrborngasse bis zum Umzug der Schule am Hang in Betrieb? Kann sichergestellt werden, dass genügend Personal vorhanden ist, um den Hort weiter zu betreiben? - Wurde eine Abstimmung mit den Trägern der bestehenden Hortangebote in Bergen-Enkheim bereits in die Wege geleitet, um sicherzustellen, dass diese ihr Angebot über den Sommer 2026 hinaus aufrecht erhalten werden? Falls nein, bis wann ist mit einer solchen Abstimmung zu rechnen? 5. Planung für die Zukunft - Gibt es ab 2027/28 genügend Kapazitäten für weitere Jahrgänge in Ganztagsbetreuung am wieder eingezogenen Standort der Schule am Hang am Bächelchen? Wenn 80% der Kinder der Schule in den Ganztag gehen möchten, werden in ein paar Jahren an die 400 Kinder dort zu verpflegen und zu betreuen sein. Ist die Planung der Schule darauf ausgerichtet oder wie sehen die Alternativen aus? 6. Transparenz - Wie werden der Ortsbeirat Bergen-Enkheim sowie die Schule am Hang in die weiteren Planungen und Entscheidungsprozesse eingebunden? Ziel muss sein, schnellstmöglich Planungssicherheit für Eltern, Kinder und Schule herzustellen und die Umsetzung des Pakts für den Ganztag verlässlich zu gewährleisten. Begründung: Aufgrund der aktuellen baulichen Situation kann die Schule am Hang über die bestehende Erweiterte Schulische Betreuung (ESB, 25 Kinder, bereits mit älteren Kindern belegt), hinaus kein Ganztagsangebot für alle Erstklässler bereitstellen. Aufgrund räumlicher und organisatorischer Einschätzungen der Schulleitung ist eine Erweiterung der ESB im Containerdorf neben der Riedschule nicht realisierbar. Gleichzeitig besteht ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, zunächst für die Erstklässler. Es haben sich bei einer informellen Umfrage bereits über 100 Kinder der Vorschule dafür ausgesprochen, das Ganztagsangebot der Schule am Hang ab 2026 besuchen zu wollen. Sollte die Schule kein Ganztagsangebot anbieten können, könnte diese Nachfrage auch mithilfe der Bergen-Enkheimer Horte nicht aufgefangen werden, da diese voll ausgelastet sind. Für die betroffenen Familien ist daher eine zeitnahe Klärung der offenen Fragen zu Betreuungsort, Trägerschaft und Anmeldung zwingend erforderlich. Auch für die Kinder der höheren Klassen, die zur Zeit einen Hort besuchen, müssen die bestehenden Hortplätze weiterhin gesichert sein. Die Träger der Horte brauchen Planungssicherheit. Momentan gehen sie allerdings davon aus, dass sie in wenigen Jahren schließen müssen, wenn die Hangschule komplett Ganztagsschule ist. Unter Umständen ist das Ganztagsangebot aber garnicht dafür ausgelegt, alle Schüler*innen am Hang zu Betreuen. Das bedarf der Klärung und Kommunikation mit den Trägern. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE Linke SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7974 2026 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereOFOB 705.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 586/7 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere Der Ortsbeirat nimmt positiv zur Kenntnis, dass in der M 169 im Kapitel "Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung" auch der Punkt XV. aufgenommen wurde. Dieser lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten." Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass dabei folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollten: - Die Umgestaltung der Graebestraße mit Platzgestaltung (Maßnahme 1 des Rahmenplans) - Die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten verbunden mit der Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs (Maßnahmen 4, 5 des Rahmenplans). Durch die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten mit Schaffung weiterer u.a. kultureller, sozialer und gastronomischer Angebote soll den Bewohnern:innen Praunheims künftig ein niedrigschwelliger Nachbarschaftstreff mit Auftaktfunktion an dem Schnittpunkt von Nidda und Nidda-Altarm zur Verfügung stehen. Gleichwohl werden die neuen Baugebiete auch neue Belastungen für die bereits im Umfeld wohnenden Menschen mit sich bringen Es ist daher unerlässlich zusätzliche Belastungen zu minimieren und erkennbare Vorteile für die Bürger:innen zu realisieren. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Baustellenverkehr wird nicht über die bestehenden Zufahrtswege abgewickelt, sondern regelhaft über den bereits existierenden Anschluss an die BAB 5 in Höhe Taunusblick, wo später ein P+R-Parkplatz mit sogenanntem CYC-Hub entstehen soll. 2. Bevor die neuen Wohnungen im Quartier "Produktives Praunheim" bezogen werden, sind die Regionaltangente West - mindestens bis zur geplanten Haltestelle im Quartier - sowie der Verknüpfungspunkt zur U7 fertigzustellen. 3. Die Quartierserschließungsstraßen im Produktiven Praunheim und im Lachgrabenquartier werden so geplant, dass eine Zusatzbelastung für das bestehende Straßennetz weitestgehend ausgeschlossen werden kann und eine Verkehrsberuhigung für den Bereich Alt-Praunheim im Sinne des Rahmenplans Praunheim erfolgen kann. 4. Die soziale Infrastruktur (z.B. Kitas, Schulen, Seniorenbetreuung) in den neuen Wohnquartieren wird so dimensioniert, dass vorhandene bzw. zu erwartende Defizite in den bisherigen Wohnquartieren ausgeglichen werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage M 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 581/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 586/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 587/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8257 2026 Anregung an den Magistrat OM 8258 2026 1. Der Vorlage M 169 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 581/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/7 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. 4. Die Vorlage OF 587/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 600/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU, farbechte/Linke und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) zu 4. SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); GRÜNE und CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des OrtsbeiratsOFOB 505.01.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 587/4 Betreff: Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirats 1000 € als finanzielle Beteiligung für die Transportkosten der Schleifmaschine für die Naxoshalle bereitzustellen. Begründung: Wie die FR berichtet, erhält das in der Naxoshalle ansässige Theater Willy Praml eine drei Tonnen schwere Schleifmaschine aus Freital zurück, die nach der Wende ins Erzgebirge verkauft wurde. Die "Innenschleifmaschine mit Planetspindel Naxos-Union Modell WJ2" aus den 1930er Jahren war bis in die 80er Jahre in der Naxoshalle im Ostend im Einsatz. Die Maschine soll im Theaterfoyer stehen und ein Stück Frankfurter Industriegeschichte zeigen. Die Kosten für den Transport mit Schwertransporter belaufen sich auf 4000€ und müssen vom Theater aufgebracht werden. Wegen der industriekulturellen Bedeutung der Naxoshalle für den Stadtteil beteiligt sich der Ortsbeirat an den Transportkosten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 466 2026 Die Vorlage OF 587/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße?OFOB 505.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 668/8 Betreff: Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße? Vorgang: M 61/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Von der Rosa-Luxemburg-Straße gehen nach wie vor erhebliche Lärmbelastungen aus. Betroffen sind vor allen die Geschwister-Scholl-Schule und die Siedlung Römerstadt. Vor rund 20 Jahren hat der Magistrat durch Druck aus der Stadtverordnetenversammlung mit Planungen begonnen, im Abschnitt Hadrianstraße die nur provisorischen Schutzplatten aus der Bauzeit der Hochstraße durch neue, wirkungsvolle Lärmschutzwände zu ersetzen. Mit diesen Baumaßnahmen ist jedoch nie begonnen worden. Als wesentliches Kostenproblem nannte der Magistrat die nötige Erhöhung der Lärmschutzwände, deren windsichere Verankerung auf dem Brückenbauwerk nur mit komplett neu eingesetzten Kappen möglich sei. 2015 hat der Magistrat klargestellt, sich bei diesem Abschnitt der Rosa-Luxemburg-Straße auf "die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen" zu beschränken (M61). Lediglich die verrotteten alten "Spritzschutzwände" sind ausgetauscht worden. Die aktuell nötigen Planungen zur Erneuerung der Brücke "Ausfahrt Nordwestzentrum" sowie die durch die Baugebiete "Lurgiallee" und "Stadtteil der Quartiere" absehbare verkehrliche Mehrbelastung der Rosa-Luxemburg-Straße rücken den jahrzehntelang verschleppten Lärmschutz wieder in den Fokus. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche technischen Innovationen im Bereich "Lärmschutzbauten auf Brücken" gibt es, die Gesamtwindlasten und damit die statischen Anforderungen zu reduzieren? Lassen sich diese kosteneffizient für einen zeitnahen Lärmschutz der Römerstadtsiedlung nutzen und plant der Magistrat ggf. und sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Planungen für den Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße wieder aufzunehmen? 2. Andernfalls: Wann ist mit einer Sanierung der Hadrianbrücke zu rechnen und stellt der Magistrat dazu in Aussicht, dann die geforderten Lärmschutzinstallationen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu realisieren? 3. Wann und mit welchem Ergebnis ("Zustandsnote") ist die Hadrianbrücke zuletzt gemäß DIN 1076 handnah kontrolliert worden? 4. Wie bewertet der Magistrat den durch einen kürzlichen Brandvorfall auf dem Müllstandplatz der ABG Frankfurt Holding GmbH in der Hadrianstraße 20 zustande gekommenen Schaden an der Hochbrücke und den Spritzschutzplatten? Wer kommt für ggf. entstandene Kosten auf? 5. Welche Verkehrszahlen-Prognose für die Mehrbelastung der Rosa-Luxemburg-Straße hat der Magistrat im Rahmen der Voruntersuchung für die SEM 4 ("Frankfurt-Nordwest") in ihrer beschlossenen "Variante Ost" und im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 ("Nördlich Lurgiallee") erstellen lassen, jeweils bitte bei den konkreten Zahlen mit Ist- und Sollstand? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1378 2026 Die Vorlage OF 668/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der UBahnHaltestelle „Wiesenau“ - Prüfung von AlternativenOFOB 505.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 669/8 Betreff: Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" - Prüfung von Alternativen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form eine direkte Erreichbarkeit der U-Bahn Station "Wiesenau" aus der Wiesenau und der Nordweststadt während der Bauarbeiten für einen Ersatzneubau der Brücke über den Urselbach sichergestellt werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine provisorische Fußgängerüberquerung möglich ist. Begründung: Die geplante Sperrung der Brücke für die Dauer von rund einem Jahr stellt eine erhebliche Einschränkung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Die U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" wäre für Anwohnerinnen und Anwohner der Wiesenau und der Nordweststadt für ein Jahr nicht mehr direkt erreichbar. Diese ging mit erheblichen Umwegen und zeitlichen Belastungen für die Betroffenen einher. Darüber hinaus ist die Brücke ein Schulweg für Kinder aus dem Mertonviertel zur Heinrich-Kromer-Schule. Eine vollständige Sperrung ohne Ersatzlösung würde die Wege für Schülerinnen und Schüler deutlich verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8041 2026 Die Vorlage OF 669/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-WegOFOB 505.01.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 670/8 Betreff: Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft vorzuschlagen, die grüne Freifläche entlang des Hammarskjöldrings, die zu den sehr schön sanierten Häusern Eduard-Bernstein-Weg 20 und 22 gehört, eine Mischpflanzung mit schönen Sträuchern und mehreren Stadtbäumen anzulegen. Begründung: Bäume im urbanen Raum tragen zur Aufwertung des lokalen Klimas und des Wohlbefindens bei. Sie verbessern die Reinheit der Luft und erhöhen die Fähigkeit des Bodens, Wasser aufzunehmen, wodurch die Auswirkungen starker Niederschläge abgeschwächt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8042 2026 Die Vorlage OF 670/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "schönen Sträuchern" durch die Worte "heimischen Pflanzen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue Urnenwand-Anlage auf dem Friedhof HeddernheimOFOB 505.01.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 671/8 Betreff: Neue Urnenwand-Anlage auf dem Friedhof Heddernheim Vorgang: OM 3628/14 OBR 8; ST 231/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Kürzlich ist auf dem Friedhof Heddernheim südlich der Trauerhalle eine zusätzliche Urnenwand-Anlage mit 80 Nischen errichtet worden. Solche Kolumbarien hat der Magistrat in der Vergangenheit aufgrund der nötigen Vorfinanzierung nur in Ausnahmefällen realisiert, unter anderem auf dem Friedhof Heddernheim (ST 231/2015). Grundsätzlich wird dieses Angebot vom Ortsbeirat begrüßt, da solche Grabkammern wie auch anonyme Urnenfelder besonders für kinderlose oder alleinstehende Menschen als wohnortnahe Bestattung in frage kommen. Außerdem scheuen viele Nachkommen die Kosten für Grabpflege in Eigenregie oder durch Friedhofsgärtnereien. Im Ergebnis fallen jedoch mangels Belegung immer mehr Grabflächen brach, zum Schaden der Friedhofsanlage. Auf dem Friedhof Heddernheim gibt es insbesondere entlang der nördlichen Außenmauer größere, teils ungepflegte Stellen, die gerade auch als Wahlgrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen angeboten werden könnten. Die Gebühr für die Grabnutzung selbst ist in diesen Fällen deutlich kostengünstiger als bei den Urnenkammern. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Kostenplanung hat den Magistrat angesichts des unterfinanzierten Frankfurter Gebührenhaushaltes dazu veranlasst, das große neue Kolumbarium auf dem Friedhof Heddernheim zu errichten? 2. Was unternimmt der Magistrat, die auf dem Friedhof Heddernheim vor allem an der Nordmauer befindlichen Leerflächen proaktiv für eine Grabnutzung vorzuschlagen, zum Beispiel im Zusammenwirken mit Pietäten, Kirchengemeinden bzw. Religionsgemeinschaften und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner? 3. Wie bewertet der Magistrat die Schäden an der Nordmauer des Friedhofs und wann werden sie, ggf. in Zusammenarbeit mit den Nutzungsberechtigten der dortigen Grabstätten, instandgesetzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3628 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 231 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2026 Die Vorlage OF 671/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Die Ampelschaltung an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt optimierenOFOB 505.01.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 672/8 Betreff: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt optimieren Vorgang: OM 5533/19 OBR 8; ST 573/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt so anzupassen, dass ein höherer Fahrzeugdurchsatz bei geringeren Wartezeiten ermöglicht wird. Gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig durch den Einsatz zusätzlicher technischer Ausstattung erfolgen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben den Ortsbeirat wiederholt darauf hingewiesen, dass es an der o. g. Kreuzung regelmäßig zu unnötig langen Wartezeiten an der Ampelanlage kommt. Dabei werden Fahrtrichtungen freigegeben, obwohl sich dort aktuell keine Fahrzeuge mehr befinden, während andere Verkehrsbeziehungen weiterhin blockiert sind. Diese offensichtlich verbesserungsfähige Schaltung führt zu vermeidbaren Abgasemissionen, erhöhter Lärmbelastung und einer unnötigen Einschränkung des Verkehrsflusses. Eigene Beobachtungen bestätigen diese Kritik. Nicht miteinander konkurrierende Verkehrsströme werden teilweise nacheinander abgewickelt, obwohl eine gleichzeitige Freigabe ohne Weiteres möglich wäre (z. B. bei den Fahrbeziehungen "In der Römerstadt" auf die jeweils gegenüberliegenden Teilstücke). Angesichts des Wegfalls der sogenannten Feuerwehrbrücke über die Rosa-Luxemburg-Straße und der daraus resultierenden zusätzlichen Verkehrsbelastung ist diese Situation nicht länger hinnehmbar. Der bestehende Nutzungsdruck erfordert eine zeitnahe Überprüfung und Optimierung der Ampelschaltung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5533 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 573 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8043 2026 Die Vorlage OF 672/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Ampelschaltung" das Wort "temporär" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Abstellplätze für ZweiräderOFOB 505.01.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2026, OF 673/8 Betreff: Mehr Abstellplätze für Zweiräder Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge beschließen, Im Kreuzungsbereich Heddernheimer Landstraße/Titusstraße/Kaltmühlstraße werden weitere Abstellplätze für Fahrräder, Motorroller und Motorräder eingerichtet. Dafür wird der bereits abgeteilte Straßenraum genutzt: 1. der zurzeit durch "Stellvertreter" den östlichen Fußgängerbereich schützt: Ecke Kaltmühlstraße/Heddernheimer Ldstr. Nr.84, Richtung Antoninusstraße 2. der zurzeit durch rot-weiße Pfosten den westlichen Fußgängerbereich schützt: Ecke Titusstraße/Heddernheimer Ldstr. Nr.87, Richtung Dillenburger Straße. Begründung: Auf den o.g. Flächen, die den Straßenraum begrenzen, gibt es nur jeweils 3 Bügel für den Anschluss von sehr vielen Fahrrädern, die gleich mehrfach belegt sind. Dazwischen und dahinter sind zusätzlich noch Motorroller und Motorräder abgestellt. Hier gibt es augenscheinlich einen viel größeren Flächenbedarf, um Zweiräder sicher abzustellen und Fahrräder an Bügeln anzuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8044 2026 Die Vorlage OF 673/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und SPD
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufstellen von mobilen Toilettenhäuschen auf dem Wochenmarkt am GravensteinerPlatz durch die Hafen- und MarktbetriebeSTOB 605.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 10 Betreff: Aufstellen von mobilen Toilettenhäuschen auf dem Wochenmarkt am Gravensteiner-Platz durch die Hafen- und Marktbetriebe Die Organisation der öffentlichen Wochenmärkte liegt in der Verantwortung der HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH. Wie an anderen Marktstandorten im Frankfurter Stadtgebiet stellt die HFM auch auf dem Wochenmarkt in Preungesheim eine Möglichkeit zur Nutzung sanitärer Einrichtungen sicher. Hierfür besteht eine Vereinbarung mit der Backstube Apfel-Carré direkt am Gravensteiner Platz. Diese stellt ihre Waschräume sowohl dem Marktpersonal als auch den Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung. Die dafür gezahlte Aufwandsentschädigung ist Teil der Betriebskosten, die von den Marktteilnehmenden getragen werden. Zukünftig werden Hinweisschilder an den Marktständen auf diese Toilettenmöglichkeit hinweisen. Die öffentlichen Toiletten in den Gravensteiner Arkaden stehen leider nicht verlässlich zur Verfügung und liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadtverwaltung. Das Aufstellen zusätzlicher mobiler Toilettenkabinen wird an diesem Standort nicht angestrebt. Gründe dafür sind hygienische, finanzielle - aufgrund zusätzlicher Betriebskosten - und insbesondere logistische Herausforderungen. Aufgrund der Lage in einer Fußgängerzone sowie der Absicherung durch Schrankenanlagen ist die An- und Abfuhr der Kabinen äußerst schwierig und kaum zuverlässig umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7255
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von FrankfurtSTOB 605.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 11 Betreff: Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt Der Magistrat teilt hierzu mit: Der Gegenstand der Anfrage wurde im März 2025 in der Sitzung des Ortsbeirates 12 in der Bürgerfragestunde behandelt. In der Sitzung erfolgte eine kurze Darstellung der aktuellen Planungen. Für den Fall weiterer Fragen des Ortsbeirates 12 hat das zuständige Unternehmen gegenüber dem Magistrat bereits signalisiert, dass es für einen erneuten Besuch im Gremium zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5457
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anstrich der Fassade des Feuerwehrhauses KalbachSTOB 605.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 12 Betreff: Anstrich der Fassade des Feuerwehrhauses Kalbach Der Wunsch des Ortsbeirates 12, die Außenfassade des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach anlässlich des 100-jährigen Jubiläums im Jahr 2027 zu renovieren, wurde geprüft und in die Maßnahmenplanung aufgenommen. Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist eine Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich im Jahr 2026 möglich. Damit kann - unter der Voraussetzung einer entsprechenden Budgetbereitstellung und der Genehmigung des Haushalts 2026 - eine Fertigstellung rechtzeitig vor dem Jubiläum sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7479
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9STOB 605.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 13 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Die grundsätzliche Möglichkeit zur Öffnung schulischer Infrastruktur für stadtteilbezogene Nutzungen wurde in der Stellungnahme ST 1381 bereits dargelegt. Eine pauschale Umsetzung ist jedoch nicht möglich, da jeder Standort unter Einbeziehung der jeweiligen Schule im Einzelfall geprüft werden muss. Dabei sind insbesondere die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen wie Zugänglichkeit, Nutzungszeiten, Gebäudesicherheit sowie der Schutz des Schulbetriebs zu berücksichtigen. Vorrang hat die uneingeschränkte Nutzung der Flächen durch die Schule als Hauptnutzerin. Auch die Vermeidung potenzieller Schäden, zusätzlicher Unterhaltungsaufwände sowie notwendiger Anpassungen in Reinigung, Betreuung oder baulicher Infrastruktur müssen im jeweiligen Kontext bewertet werden. Vor einer Umsetzung sind daher standortspezifische Abstimmungen mit den Schulleitungen sowie weiterführende Prüfungen erforderlich. Eine abschließende Aussage zu Zeitplänen oder konkreten Maßnahmen ist auf dieser Grundlage derzeit nicht möglich. Unabhängig davon besteht weiterhin das Ziel, die Potenziale schulischer Räume für eine ergänzende Nutzung durch den Stadtteil zu prüfen. Anregungen aus dem Stadtteil - auch im Rahmen von Bedarfserhebungen - werden in diesen Prozess mit einbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6854
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortsbeiratsmittel für Sportgeräte für die Turnhalle der Theobald-Ziegler-SchuleSTOB 105.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 14 Betreff: Ortsbeiratsmittel für Sportgeräte für die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule Allen Frankfurter Schulen werden jährlich Mittel für das Schulbudget zugewiesen, um die Kosten des laufenden Schulbetriebs decken zu können und eigenständig Anschaffungen tätigen zu können. Bei den genannten Sportartikeln handelt es sich um zusätzliche Ausstattungsbedarfe bzw. Ersatzbeschaffungen, welche aus dem des Schulbudget zu finanzieren sind. Da Schulen erfahrungsgemäß sehr unterschiedliche Bedarfe und Ausgaben haben, soll die Zuweisung des Schulbudgets künftig flexibler gestaltet werden. Daher findet gerade eine Überarbeitung der Vorgehensweise statt. Für das laufenden Schuljahr 2025/2026 können jedoch keine zusätzlichen Mittel für das Schulbudget der Theobald-Ziegler-Schule bereitgestellt werden. Daher begrüßt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats 10, die Schule bei der Finanzierung zu unterstützen, indem er Mittel des eigenen Budgets zur Verfügung stellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7115
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ein Garten für die Kita KrambambuliSTOB 205.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 15 Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli Die städtischen Flächen, die an das Gelände der Kindertagesstätte angrenzen sind verpachtet, bis auf das Flurstück Gemarkung Kalbach, Flur 38, Flurstück 3276. Bisher liegt keine Anfrage nach einer Anpachtung dieser Fläche der evangelischen Miriamgemeinde (Träger der Kindertagesstätte) vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5923
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und ReinhardstraßeSTOB 405.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 16 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6677
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenSTOB 905.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 17 Betreff: Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7798 Antrag vom 22.04.2026, OF 5/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 30
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schlaglochbeseitigung auf dem Park-and-Ride-Parkplatz KalbachSTOB 605.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 18 Betreff: Schlaglochbeseitigung auf dem Park-and-Ride-Parkplatz Kalbach Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Schlaglöcher beseitigen. Geplant ist dies für das erste Quartal 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7552
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuernSTOB 305.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 19 Betreff: Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuern Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Markierung erneuern. Die Ausführung ist abhängig von der Witterung zeitnah vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7541
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einladung der Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wüst, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin lässt den nötigen Respekt für die Ortsbeiräte vermissenSTOB 105.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 1 Betreff: Einladung der Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wüst, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin lässt den nötigen Respekt für die Ortsbeiräte vermissen Die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stadträtin Stephanie Wüst, nahm am 24.10.2025 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung an einer Sitzung des Ortsbeirates 15 teil. Im Rahmen der Sitzung wurden die laufenden Aktivitäten vor Ort vorgestellt, und Frau Stadträtin Wüst sowie die Wirtschaftsförderung standen den Mitgliedern des Ortsbeirates und den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. In der darauffolgenden Sitzung am 28.11.2025 stellte die Wirtschaftsförderung das Standortmanagement für Nieder-Eschbach vor. Das 2023 gegründete Standortmanagement betreut rund 250 Unternehmen mit etwa 2.300 Beschäftigten im Gebiet Berner Straße - Züricher Straße. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Vernetzung der Unternehmen durch Workshops sowie die Vermittlung zu städtischen Ämtern, insbesondere zur Verbesserung der verkehrlichen und infrastrukturellen Bedingungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5239
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungSTOB 1105.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 20 Betreff: Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei führt im gesamten Stadtgebiet entsprechend den Regularien des aktuellen und seit 02.09.2025 gültigen Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zu "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" Geschwindigkeitskontrollen durch.Die Messörtlichkeiten liegen hierbei nicht im Ermessen der Behörden, sondern sind nun abschließend im Erlass aufgelistet. Der Kontrollschwerpunkt der Städtischen Verkehrspolizei liegt auf der Sicherung ausgewiesener Schulwege (Erlasspunkt "besonders schutzwürdige Zonen") und Tempo 30-Zonen (Erlasspunkt "Zonen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit"), während die Polizei den Schwerpunkt auf Grundnetzstraßen und dortigen Unfallhäufungen hat (Erlasspunkt "Bereiche, in denen Unfallhäufungen erkannt wurden"). Die Auswertung durchgeführter Geschwindigkeitskontrollen in einzelnen Ortsbezirken ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Zu Beginn eines Jahres erfolgt im Januar routinemäßig eine Auswertung für das gesamte Stadtgebiet (Anzahl von Kontrollen mit Kontrollergebnissen in den einzelnen Straßen der Ortsbezirke). Die daraus gewonnen Daten der standardmäßigen Auswertung werden dem Ortsbeirat in der endgültigen Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Aus verwaltungsökonomischen Gründen bei begrenzten personellen Ressourcen sind derart umfangreiche Auswertungen innerhalb eines Jahres nicht darstellbar. Zu 2.: Die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen erfolgen regelmäßig beruhend auf Anregungen der Ortsbeiräte oder Bürger:innen. Die Intensität ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, Messergebnissen und anderen, objektivierbaren Faktoren. Der Magistrat agiert hier unabhängig und eigenverantwortlich. Anregungen der Ortsbeiräte hinsichtlich bestimmter Straßen, ggf. mit Uhrzeiten, sind sehr hilfreich, eine Einbeziehung politischer Akteure in die konkrete Planung, kann jedoch grundsätzlich nicht erfolgen. Bei der Vielzahl von Kontrollen und notwendiger Bereitstellung, die auch kurzfristige Planänderungen erfordert, wäre dies auch bereits organisatorisch nicht umsetzbar. Zu 3.: Die Daten werden bei der Polizei erfragt. Die Ergebnisse zur Anregung OM 6947 vom 19.05.2025 sind Bestandteil der im Januar durchgeführten Auswertung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7491
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel in der Ilbenstädter StraßeSTOB 405.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 21 Betreff: Fahrradbügel in der Ilbenstädter Straße Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund der geringen Gehwegbreite werden die gewünschten Radbügel anstelle eines Kfz-Stellplatzes auf der Seite der ungeraden Hausnummern montiert. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7368
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der RenoiralleeSTOB 1205.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 22 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Einen Tausch der Laternen gab es nicht. Es stehen dort noch immer dieselben Mastleuchten wie beim Zeitpunkt der Errichtung. Die Leuchten sind im Laufe ihres Betriebs allerdings der Witterung ausgesetzt und können verschmutzen. Weil sich dadurch die Beleuchtungsstärke reduziert, werden sie regelmäßig gereinigt. Nach einer solchen Reinigung können die Leuchten durchaus als deutlich heller wahrgenommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7482
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U5 weiterhin mit drei Wagen ausstattenSTOB 305.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 23 Betreff: U5 weiterhin mit drei Wagen ausstatten Nach den Sommerferien 2025 konnte die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wieder zum regulären Fahrplan auf den Linien U4 und U5 zurückkehren. Die zuvor eingesetzten Drei-Wagen-Züge waren Teil des Stabilisierungsfahrplans, in welchem reduzierte Takte in verlängerten Fahrzeugen gefahren wurden. Mit der Rückkehr zum Normalfahrplan, also der Verdichtung der Takte, wurde auch die Wagenlänge wieder angepasst. Die Gesamtkapazität pro Stunde verändert sich hierdurch nicht. Zur Verdeutlichung: - Vorher (Stabilisierungsfahrplan): 15-Minuten-Takt mit Drei-Wagen-Zügen → 4 Fahrten pro Stunde → 12 Wagen pro Stunde - Jetzt (Normalfahrplan): 10-Minuten-Takt mit Zwei-Wagen-Zügen → 6 Fahrten pro Stunde → ebenfalls 12 Wagen pro Stunde Somit steht den Fahrgästen die gleiche Anzahl an Wagen und Sitzplätzen pro Stunde zur Verfügung. Zusätzlich profitieren die Fahrgäste von kürzeren Wartezeiten und einer gleichmäßigeren Verteilung der Fahrgastströme, was insbesondere in den Stoßzeiten zu einer Entlastung führt. Die Auslastung aller Linien, so auch der Linie U5, wird weiterhin aufmerksam beobachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1276
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fehlende Fahrradbügel in der BurgstraßeSTOB 305.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 24 Betreff: Fehlende Fahrradbügel in der Burgstraße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7466
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/AnlagenringSTOB 305.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 25 Betreff: Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1371 vom 11.08.2025 zur OM 6825 verwiesen, wonach kurzfristige Verbesserungen nur durch einen größeren Umbau der Kreuzung erreicht werden können. Auch Begründungen zu Roteinfärbungen werden genannt. Die Markierungen vor Ort sind jedoch stellenweise abgenutzt und werden daher erneuert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7471
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenSTOB 605.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 26 Betreff: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen Zu 1.: Die Flächen der öffentlichen Erschließungsanlagen stehen noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und die technische Übernahme ist noch nicht erfolgt. Vor einer Grundstücksübertragung sind alle erforderlichen Baulasten auf den verbleibenden privaten Wegeflächen einzutragen. Zu 2.: Es lagen noch nicht alle Übernahmevoraussetzungen entsprechend den Vorgaben des Erschließungsvertrages vor. Bis zur Übernahme des Baugebietes durch die Stadt Frankfurt am Main liegen die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht bei der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG). Dies beinhaltet unter anderem, dass die KEG das Tor zum Bolzplatz in einem verkehrssicheren Zustand halten muss. Zu 3.: Die Stadt Frankfurt am Main ist nach Erfüllung der technischen Voraussetzungen bestrebt, das Vertragsgebiet zeitnah in ihre Baulast zu übernehmen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, befindet sich der Grundstücksübertragungsvertrag bereits in Abstimmung. Es wird von einer Grundstücksübertragung bis Ende 2025 ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1161
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulbus für den Lerchesberg einrichtenSTOB 505.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 27 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Ausgangslage für die Beurteilung der verkehrlichen Situation für die Schüler:innen ist immer der von der Schulleitung empfohlene, sichere Schulweg. Gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums erarbeitet die Schulleitung einen Schulwegplan. Dabei wird die Beteiligung von Eltern und Elternbeirat der Schule ausdrücklich begrüßt. Der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, welcher den Lerchesbergring und den Sachsenhäuser Landwehrweg verbindet, wird für die Martin-Buber-Schule nicht als sicherer Schulweg empfohlen. Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in- frankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/schulwegplaene) Der offizielle kürzeste fußläufige Schulweg führt über den Bahnhof Louisa auf den Sachsenhäuser Landwehrweg. Der Schulweg zum Auslagerungsstandort im Großen Hasenpfad42-48 überschreitet damit die 2 km-Grenze für die Grundschüler:innen. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz kann vor diesem Hintergrund für die betroffenen Grundschüler:innen ein kostenfreies Schülerticket Hessen beim Stadtschulamt beantragt werden, sodass der öffentliche Nahverkehr kostenlos genutzt werden kann. Eine Anbindung des Auslagerungsstandortes der Schule an den ÖPNV ist mit den Buslinien 35, 45 und der Straßenbahnlinie 18 gegeben. Die Einrichtung einer Schulbusbuslinie ist gemäß den gesetzlichen Regelungen nicht vorgesehen. nicht vorgesehen. Eine Anbindung des Auslagerungsstandortes der Schule an den ÖPNV ist mit den Buslinien 35, 45 und der Straßenbahnlinie 18 gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Situation Shuttlebus IGS Süd zum HessenkollegSTOB 505.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 28 Betreff: Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg Der Shuttle für die Schüler:innen der IGS Süd wurde kurzfristig und nach Rücksprache der gewünschten Gegebenheiten mit der Schulleitung der IGS Süd zu Beginn des aktuellen Schuljahres eingerichtet. Alle erforderlichen Maßnahmen wurden im Vorfeld abgesprochen, soweit möglich geprüft und ergriffen. Das zuständige Busunternehmen wurde im Vorfeld umfassend über die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und die erforderlichen zeitlichen Voraussetzungen informiert. Das Stadtschulamt stand bei der Planung mit allen Beteiligten immer in einem engen Austausch. Zu Beginn des aktuellen Schuljahres wurden die Buslinien, um den Schüler:innen Sicherheit zu geben, mehrere Tage von Lehrkräften der IGS Süd und weiteren Mitarbeitenden des Busunternehmers begleitet. An den jeweiligen Haltestellen standen zusätzlich Disponenten, um die Kinder zu leiten. Alle eingesetzten Shuttle-Busse sind seit Aufnahme des Fahrbetriebes für die Shuttle-Linien entsprechend gekennzeichnet. Besondere Vorkommnisse, wie in der Anregung aufgeführt, werden seitens der zuständigen Mitarbeiter:innen des Stadtschulamtes unmittelbar aufgeklärt. Dazu wird der Busunternehmer umgehend nach Kenntnis eines Vorfalls kontaktiert und um eine entsprechende Aufklärung des Vorfalls gebeten. Die Schulleitung erhält nach dem vorhergenannten Informationsaustausch immer eine Rückmeldung seitens des Stadtschulamtes. Der aufgeführte Vorfall konnte seitens des Busunternehmers nach Überprüfung der GPS-Daten des eingesetzten Shuttles vollständig aufgeklärt werden. Derzeit bedienen fünf Busse die Shuttle-Linien. Zusätzlich gibt es eine Linie mit einem Bus, die nach Ende der schulischen AG's um 16:00 Uhr bzw.16:30 Uhr (je nach Schultag) an der Haltestelle der IGS Süd abfährt und alle bekannten Haltestellen auf dem Rückweg bedient. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7588
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Eine Komposttoilette am südlichen Ende des Matthias-Beltz-PlatzesSTOB 305.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 29 Betreff: Eine Komposttoilette am südlichen Ende des Matthias-Beltz-Platzes Der im Magistratsvortrag M 174 vom 04.11.2022 genannte Vorschlag für den Matthias-Beltz-Platz konnte bisher noch nicht umgesetzt werden. Der Bedarf für diese Anlage wurde vom Magistrat anerkannt, weshalb der Standort bereits in den Magistratsvortrag aufgenommen wurde. In den benannten Magistratsvortrag sind zunächst alle öffentlichen Toilettenanlagen aufgenommen worden, die für den Zeitraum 2025 bis 2028 priorisiert werden, u. a. Hauptwache, Alte Oper und Schweizer Platz. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen an öffentlichen Plätzen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die Toilettenanlage realisiert werden kann. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Eine Beteiligung an der Initiative "Nette Toilette" erscheint als gute Lösung, um den sanitären Bedarf im Umfeld zu decken. Aktuell wird im gesamten Stadtgebiet für die Initiative "Nette Toilette" geworben. Leider konnte am gewünschten Standort bislang noch kein Partner gewonnen werden. Die Suche wird jedoch fortgesetzt und der Magistrat hofft weiterhin auf das Entgegenkommen der örtlichen Gewerbetreibenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7465
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radschnellverbindung Frankfurt-Wiesbaden (FRM 3) Grundsatzbeschluss und Freigabe von VorplanungsmittelnST05.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.02.2026, M 35 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt-Wiesbaden (FRM 3) Grundsatzbeschluss und Freigabe von Vorplanungsmitteln Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 13.02.2026 I. Die Machbarkeitsstudie, für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Hattersheim am Main - Kriftel - Hofheim - Wiesbaden (FRM 3) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen abschnittsbezogenen Maßnahmenvorschläge sind im Zuge der weiterführenden Bearbeitung zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. II. Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung zwischen Frankfurt - Hattersheim am Main - Kriftel - Hofheim - Wiesbaden wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. III. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die koordinierte Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain. IV. Der Magistrat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Regionalverband die notwendigen Planungsschritte einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die für die Vorplanung und notwendige begleitende Untersuchungen erforderlichen Mittel in Höhe von 360.000 € werden bewilligt und freigegeben. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2026. V. Es dient zur Kenntnis, dass a. die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer IV. erforderlichen Mittel in Höhe von 360.000 € in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen. b. für die Maßnahme bereits Mittel in Höhe von 11.786 € (Stand 30.09.2025) verausgabt wurden. c. für die Umsetzung der Maßnahme mit Gesamtkosten von 45,7 Mio. € und einem städtischen Anteil von rd. 8,68 Mio. gerechnet wird. VI. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 70%-80% in Aussicht genommen werden kann. Begründung: A. Zielsetzung Radschnellverbindungen sind ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität. Ihr Ziel ist es, den Radverkehr auf längeren Strecken effizient, sicher und komfortabel zuführen, um mehr Menschen dazu zu bewegen, das Fahrrad als Alternative zum Auto zu nutzen. In Verbindung mit zunehmender Verbreitung hochwertiger und in immer höherem Maße elektrisch unterstützter Räder, steigt hier das Potential für eine Nutzung des Fahrrades auch im Alltagsverkehr auf Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometern. Durch die Schaffung direkter, gut ausgebauter und sicherer Verbindungen zwischen Städten und Umlandgebieten sollen Pendlerinnen und Pendler, Schülerinnen und Schüler sowie Freizeitverkehre motiviert werden, den Weg mit dem Fahrrad zurückzulegen. Das trägt dazu bei, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, Staus und den Bedarf an KFZ-Stellplätzen in der Stadt zu verringern sowie die Luftqualität zu verbessern. Radschnellverbindungen fördern eine umweltfreundliche Mobilität, stärken die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer und tragen insgesamt zu einer lebenswerten, nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung bei. In der Region Frankfurt RheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen. Auf der Basis einer Potenzialuntersuchung des Landes Hessen hat der Regionalverband FrankfurtRheinMain gemeinsam mit den Kommunen Frankfurt a.M., Wiesbaden, Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main eine Machbarkeitsstudie (Anlage 1) für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Unter Abwägung verschiedenster Aspekte, wie bspw. der technischen Machbarkeit, des Umsetzungsaufwands, der zur baulichen Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen, der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden sowie insbesondere in fachlicher Abstimmung mit den beteiligten Kommunen wurde eine Streckenführung erarbeitet und zur weiteren Umsetzung als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen. B. Alternativen Für die Identifizierung einer Vorzugsstrecke wurden infrage kommende Streckenvarianten überprüft. Hierzu dienten Informationen zu bereits existierenden oder geplanten Radwegeverbindungen, Geobasisdaten, Orthofotos sowie Informationen zu laufenden Planungsprojekten. Im Ergebnis lagen damit insgesamt zwei Hauptvarianten für die Gesamtstrecke mit diversen Untervarianten vor. Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Radschnellverbindung in bestehende Routennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen, v.a. bebauten Umfeld, können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Radschnellverbindung aufgewertet werden können. Sollte sich im Verlaufe der weiteren und vertiefenden Planung herausstellen, dass eine abschnittsweise alternative Routenführung zweckdienlicher ist, wird die Vorzugstrasse entsprechend angepasst. Dies gilt vor allem dann, wenn sich eine kostengünstigere und/oder direktere Verbindung ergibt oder sich die hier zunächst zugrunde gelegte Vorzugsvariante als nicht realisierbar erweist. Insbesondere wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass keine zusätzlichen Ingenieurbauwerke vorgesehen werden, sodass diese aus der Betrachtung der Lösung sowie der erwarteten Planungskosten ausgenommen wurden. Dies betrifft die Streckenabschnitte FR-02, FR-14 sowie FR-27. Diese sind zwar Teil der Machbarkeitsstudie, jedoch sollen alternative Lösungen im Rahmen der Vorplanung gefunden werden. Ebenfalls aus den Kostenbetrachtung herausgenommen wurden die Streckenabschnitte, die sich in Baulasträgerschaft von Hessen Mobil befinden (Hs-01 P1 bis Hs-07 P3) sowie die Streckenabschnitte, die bereits im Zuge von anderen Projekten des Magistrats in Bearbeitung sind (FR-30 P6 bis FR-37). Diese sind in der folgenden Aufstellung der Vollständigkeit halber geführt, jedoch kursiv gekennzeichnet) C. Lösung Die Abschnitte im Frankfurter Stadtgebiet folgen dem in Anlage 3 dargestellten Verlauf der Vorzugstrasse. Die Planung richtet sich nach den Anforderungen der technischen Regelwerke in der aktuell gültigen Fassung. Diese Anforderungen betreffen bspw. Aspekte der Oberflächenbeschaffenheit, Breiten und Abstände, Neigungen, Steigungen, Kurvenradien, Sichtfelder sowie Führungsformen an Knotenpunkten. Sämtliche bisher unbeleuchteten Abschnitte werden mit Beleuchtungselementen versehen. Der Charakter der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Umfang ist je nach Streckenabschnitt ganz unterschiedlich und lässt sich stichwortartig wie folgt beschreiben: FR-01 - Weg über die Felder (Sindlingen Flur 12) Bau einer selbstständig geführten Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr außerorts. FR-02 - Querung Bahngleise Ausbau des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges zu einer selbstständig geführten Verbindung mit geteilter Nutzung außerorts. FR-03 - Weg zw. Hoechster-Farben-Straße - Bahnübergang. Ausbau des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges zu einer selbstständig geführten Verbindung mit geteilter Nutzung außerorts. Hs-01 P1 - Querung Hoechster-Farben-Straße Umbau der aktuellen Querung, Verbreiterung der Furt und der Aufstellflächen. Am Knotenpunkt mit der Hoechster-Farben-Straße erfolgt eine Vollsignalisierung. Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. Hs-02 - westl. Abschnitt Hoechster-Farben-Straße (Richtung Osten, südlicher Abschnitt) Aufweitung des gemeinsamen Geh-Radweges, getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße. Hs-03 - westl. Abschnitt Hoechster-Farben-Straße (Richtung Osten, nördlicher Abschnitt) Aufweitung des gemeinsamen Geh-Radweges, getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße. Hs-04 P2 - Kreisverkehr Hoechster-Farben-Straße Aufweitung der vorhandenen Radinfrastruktur im Kreisverkehr (mind. 3,00 m). Umbau Kreisverkehr mit bevorrechtigter Führung auf umlaufenden Radwegen bei getrenntem Fußverkehr. Hs-05 - östl. Abschnitt Hoechster-Farben-Straße (Richtung Osten) Getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße durch Entnahme eines PKW-Fahrstreifens Hs-06 - östl. Abschnitt Hoechster-Farben-Straße (Richtung Westen) Getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße durch Entnahme eines PKW-Fahrstreifens. Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. Hs-07 P3 - Querung Leunastraße LSA gestützte Querung mit Führung auf der Fahrbahn, Anpassung der LSA an die Radschnellverbindung. FR04 - Adolf-Haeuser-Straße/Dalbergstraße Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn in beide Richtungen. Optional Prüfung einer Fahrradstraße. FR05 - Kreisverkehr Dalbergstaße Markierung der Überleitung mittels Schutzstreifen, Führung auf der Fahrbahn. FR06 - Kasinostraße / Emmerich-Josef-Straße Verbreiterung der Radfahrstreifen. Teilweise Entfall der Längsparkstände. Querungsstelle über die Straßenbahntrasse erforderlich. FR07 P2 - Querung Zuckschwerdtstraße LSA gestützte Querung mit selbständiger Führung, Entfall getrennter Rechtsabbieger für KFZ-Verkehr. FR08 - Ludwig-Scriba-Straße Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße. FR09 - Weg am Bahndamm Aufweitung der Straße für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR10 - An der Steinmühle Umstellung von diagonalem Parken auf Längsparken. Ausweisung einer Fahrradstraße. FR11 - Am Rosenberg Aufweitung der Straße für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR12 - Holzlachstraße Ausweisung einer Fahrradstraße. FR13 - Weg an der Holzlachstraße Bau einer selbstständig geführten Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR14 - Querung Nidda Bau eines Brückenbauwerks über die Nidda. Selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR15 - Kahnplatz Aufweitung der Straße, Ausweisung einer Fahrradstraße. FR16 P3 - Querung Schliephakestraße Errichtung einer Lichtsignalanlage, Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. Ausweisung einer Fahrradstraße. FR17 - Oeserstraße Markierung von Schutzstreifen (min. 2,00 m) auf der Fahrbahn im Zweirichtungsverkehr. Alternativ: Prüfung einer Fahrradstraße. FR18 P4 - Birminghamstraße Markierung der Überleitung in den Mischverkehr mittels Schutzstreifen. FR19 - Oeserstraße (Neubau) Aufweitung der Straße für getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße FR20 - FR21 - östl. und westl. Abschnitt Werner-Bockelmann-Straße Aufweitung der Straße, für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR22 - FR24 -westl. Abschnitt Denisweg (Nied) bis westl. Abschnitt Denisweg (Griesheim) Aufweitung der Straße, Ausweisung einer Fahrradstraße. FR25 P5 - Querung Waldschulstraße Errichtung einer Lichtsignalanlage, Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. Markierung Furt und Aufstellflächen inkl. getrennter Fußverkehr. FR26 - östl. Abschnitt Denisweg (Griesheim) Ausweisung einer Fahrradstraße. FR27 - Denisweg/Überführung BAB 5 Verbreiterung des Brücken und Rampenbauwerks, selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR28 - FR29 - westl. und östl. Abschnitt Denisweg (Gallus) Aufweitung der Straße für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR30 P6 - Querung Schmidtstraße Umbau der aktuellen LSA-Querung (Verbreiterung Furt und Aufstellflächen), getrennter Fußverkehr. FR31 - Bahndammparalleler Geh- und Radweg Neubau einer selbstständig geführten Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR32 - Eisenbahnüberführung Frankenallee Nach Ende 2023 erfolgtem Bahndammdurchstich Markierungsarbeiten und Installation von Beleuchtungselementen, weiterhin selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR33 - FR36 - westl. und östl. Abschnitt Frankenallee (beide Richtungen) Integration in Projekt "Fahrradfreundliche Nebenstraße Frankenallee". Ausweisung einer Fahrradstraße. Markierungsarbeiten. FR37 - Güterplatz Markierungsarbeiten für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. Der jeweils tatsächlich zu ergreifende Maßnahmenumfang in den einzelnen Abschnitten wird erst im Rahmen des weiteren Planungsverlaufs festgelegt. Um auf Ingenieurbauwerke verzichten zu können, werden alternative Führungsformen geprüft. Die Abschnitte FR30 bis FR37 werden bereits in anderen Projekten des Magistrats bearbeitet. Sie sind daher nicht Teil der Vorlage und hier lediglich nachrichtlich dargestellt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung: Nach den ersten projektinternen Abstimmungen wurde im September und Oktober 2022 die Öffentlichkeit online mit einer Auftaktveranstaltung über das Projekt informiert und online mittels einer Umfrage zur Einschätzung der Streckenvarianten beteiligt. Es haben sich insgesamt 1.881 Bürger*innen mit Einschätzungen zu den Streckenvarianten in den jeweiligen Kommunen beteiligt. In einem zweiten Schritt fand im Dezember 2022 ein Expertenworkshop statt. Im Ergebnis wurden die Bewertungsergebnisse des Fachplanungsbüros durch regionales Know-how der beteiligten Verwaltungsvertreter erweitert. Die Ergebnisse der vorhandenen Grundlagendaten, der vor Ort durchgeführten Begehungen sowie der Beteiligungsprozess ermöglichten eine fachgerechte Einschätzung der unterschiedlichen Streckenvarianten. Abschnittsweise wurden die verschiedenen Optionen miteinander verglichen und anhand eines umfassenden Bewertungskatalogs beurteilt. Dabei wurden Kriterien wie Attraktivität, Erschließungsfunktion, Verträglichkeit mit anderen Verkehrsteilnehmenden, Raumverträglichkeit sowie der erforderliche Handlungs- und Realisierungsaufwand berücksichtigt, wobei jeweils verschiedene Unteraspekte einflossen. Das Ergebnis war eine Vorzugsvariante, die anschließend in weiteren, vertiefenden Untersuchungen genauer betrachtet wurde. Diese Vorzugsvariante wurde in einem dritten Schritt im Rahmen eines Online-Feedbacks auch durch Bürgerinnen und Bürger verifiziert. Hieran beteiligten sich im Mai 2024 306 Personen. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Für die zu planenden Abschnitte der Radschnellverbindung im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie Bau- und Planungskosten in einer Größenordnung von etwa 45,7 Mio. € geschätzt. Davon befinden sich die Abschnitte Hs01 bis Hs-07 in der Bauherren- und Kostenträgerschaft von Hessen Mobil und werden daher bei den Bau- und Planungskosten für die Stadt Frankfurt in Abzug gebracht (rd. 2 Mio. €). Wie bereits dargelegt, werden die Abschnitte FR30 bis FR37 bereits in anderen Projekten des Magistrats bearbeitet, daher wurden die hier anfallenden Bau- und Planungskosten von der Gesamtsumme ebenfalls in Abzug gebracht. In dieser Aufstellung für die geschätzten Gesamtkosten schlagen zudem die Kosten für zu erstellende Ingenieurbauwerke besonders zu Buche. Aufgrund der dafür sehr hohen Kosten sollen Alternativen gefunden werden, welche eine Führung ohne Ingenieurbauwerke ermöglicht. Es wird angestrebt die Maßnahme ohne zu erstellende Ingenieurbauwerke durchzuführen, sodass eine Kostenreduzierung angestrebt wird. Die Bau- und Planungskosten belaufen sich nach Abzug der genannten Positionen laut Machbarkeitsstudie auf 8,68 Mio. €. Daraus leitet sich für die Erstellung einer Vorplanung (HOAI Lph I+II) ein Mittelbedarf von rd. 328.000€ ab. Ergänzend wird ein Risikoaufschlag in Höhe von 10% eingepreist, sodass von Planungskosten in Höhe von 360.000€ für die Lph. I + II (HOAI) ausgegangen wird. Der Risikoaufschlag ist aufgrund der in der Machbarkeitsstudie sehr pauschal und eher im oberen Bereich angesiedelten erwarteten Investitionskosten mit 10% ausreichend dimensioniert. 1) Investitionsbedarf 360.000 € Finanzierungszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt aus PD 5.007005 11.786,06 € (Stand 30.09.2025) 2026 70.000,00 € 2027 100.000,00 € 2028 110.000,00 € 2029 68.213,94 € Anlage 1_Machbarkeitsstudie (ca. 6,3 MB) Anlage 2_Vorzugstrasse_Gesamtprojekt (ca. 3,7 MB) Anlage 3_Vorzugstrasse_Gemarkung_FFM (ca. 3,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 6 Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 107 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausstattung der Schulsekretariate im NordendSTOB 305.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 30 Betreff: Ausstattung der Schulsekretariate im Nordend Im Nordend gibt es derzeit zehn Schulen. Grundsätzlich sind alle Schulsekretariate vollständig besetzt. An der Berta Jourdan Berufsschule sind noch einzelne Stunden vakant, die Schule ist jedoch mit vier Mitarbeitenden insgesamt ausreichend aufgestellt. An der Elisabethenschule bestehen aktuell zwei Krankheitsfälle. Der Magistrat steht hierzu mit der Schulleitung in Kontakt. Die Personalbemessung der Schulsekretariate richtet sich nach dem Typ und Profil der jeweiligen Schule. Für alle Grundschulen wird pauschal eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden bereitgestellt, wodurch eine einheitliche Vollzeitbesetzung gewährleistet werden kann. Schulen mit besonderen Profilen, die ein erhöhtes Arbeitsaufkommen im Sekretariat aufweisen, können über die Grundkontingente hinaus zusätzliche Stunden erhalten. Dabei erfolgt eine individuelle Abstimmung zwischen dem Stadtschulamt und den Schulleitungen, um die Personalstellenbedarfe passgenau zu ermitteln. Eine Übersicht über die Verteilung der Personalbemessung je Schule wird in der beigefügten Tabelle dargestellt. Zusätzlich konnten durch die im Rahmen des Programms "Starke Heimat Hessen" bereitgestellten Stellenanteile entlastende Unterstützungsleistungen für die Schulleitung etabliert werden, die der Bewältigung der weiter angestiegenen administrativen und organisatorischen Anforderungen dienen. Ausstattung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen: Für alle Schulen von 39,00 Wochenstunden Ausstattung an Gymnasien und Gesamtschulen *gilt auch für Schulen unter A, die alle 3 Schulformen in einer Einrichtung beinhalten Schulen bis 400 Schüler:innen 28,00 Wochenstunden von 401 bis 800 Schüler:innen 39,00 Wochenstunden (1 Stelle) von 801 bis 1100 Schüler:innen 58,50 Wochenstunden (1,5 Stellen) von 1101 bis 1400 Schüler:innen 78,00 Wochenstunden (2 Stellen) ab 1401 Schüler:innen 97,50 Wochenstunden (2,5 Stellen) Ausstattung an Beruflichen Schulen bis 700 Schüler:innen 39,00 Wochenstunden (1 Stelle) von 701 bis 1100 Schüler:innen 58,50 Wochenstunden (1,5 Stellen) von 1101 bis 1500 Schüler:innen 78,00 Wochenstunden (2 Stellen) von 1501 bis 2000 Schüler:innen 97,50 Wochenstunden (2,5 Stellen) von 2001 bis 2500 Schüler:innen 117,00 Wochenstunden (3 Stellen) von 2501 bis 3000 Schüler:innen 136,50 Wochenstunden (3,5 Stellen) von 3001 bis 3500 Schüler:innen 156,00 Wochenstunden (4 Stellen) ab 3501 Schüler:innen 175,50 Wochenstunden (4,5 Stellen) Ausstattung an Förderschulen grundsätzlich 30,00 Wochenstunden in Einzelfällen 39,00 Wochenstunden (1 Stelle) Die Anpassung der Personalbemessung erfolgt fortlaufend in enger Abstimmung mit den Schulen. Die letzte Anpassung der Personalbemessung erfolgte im Rahmen der Einführung des Ganztagsbetriebs, wodurch alle Grundschulen unabhängig von der Schüler:innenzahl auf 39 Wochenstunden aufgestockt wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7709
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)STOB 205.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 31 Betreff: Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) Zu 1.: Für die Kontrolle der Umsetzung und die Beseitigung festgestellter Brandschutzmängel ist das Amt für Bau und Immobilien (ABI) zuständig. Das ABI veranlasst erforderliche Maßnahmen, überwacht deren Durchführung und stellt die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicher. Zu 2.: Die grundsätzliche Berechnung des Mindestplatzbedarfs pro Schülerin/Schüler erfolgt auf Grundlage der im Planungsrahmen definierten Entwicklungsziele und Leitlinien für den Neu- und Umbau zukunftsfähiger Schulen. Für die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule wurden diese Vorgaben in den Planungen berücksichtigt, sodass die Flächenbedarfe der Grundstufe auch im Anschluss an die temporäre Auslagerung dort abgedeckt werden. Zu 3.: Die maximal zulässige Anzahl an Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Personen, die ohne sicherheitsrelevante Bedenken in der Georg-Büchner-Schule untergebracht werden dürfen, ergibt sich aus dem geltenden Brandschutzkonzept. Im Gebäude E ergibt sich bei einer lichten Breite der beiden Treppenläufe von 1,675 m je Treppenlauf eine zulässige Personenzahl von 279 Personen. Es gibt zwei Treppenläufe. Somit ergibt sich eine zulässige Personenzahl von 2 x 279 Personen = 558 Personen. Das Treppenhaus verfügt jedoch über zum Treppenraum aufgehende Türen, wodurch der Treppenraum hier beengt wird und sich andere Zahlen ergeben. Bei einer lichten Breite von 1,37 m entsprechend dem vorliegenden Brandschutzkonzept des Brandschutzbüros ergibt sich bei zwei Treppenräumen eine zulässige Personenanzahl von 456 Personen. Das Brandschutzkonzept muss bei der anstehenden Brandschutzsanierung überarbeitet werden. Zu 4.: Der Schulleitung wurde die maximale Auslastung der Gebäude mitgeteilt, die Aufteilung der Räumlichkeiten obliegt der Schule. Sollte eine Überbelegung stattfinden, kann dies nur die Schulleitung beim zuständigen Staatlichen Schulamt anzeigen und muss gegen die weitere Aufnahme von Schülerinnen und Schülern intervenieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1174
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2STOB 205.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 32 Betreff: Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2 Angebots- und Abholzeiten Die Rahmung des Stadtschulamtes und des Staatlichen Schulamtes sieht vor, dass die Grundanmeldung für Angebote im Pakt für den Ganztag inklusive der Erweiterten Schulischen Betreuung für fünf Tage bis 15 Uhr erfolgt. Eltern können momentan im Pakt für den Ganztag und in den Horten zwischen zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr. In den schulischen Ganztagsangeboten sind zugunsten der pädagogischen Qualität feste Abholzeiten vorgesehen, die zwischen 15 Uhr und 17 Uhr von Schule und Träger festgelegt werden. Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen gemeinsam mit vom Stadtschulamt beauftragten Trägern für die Zeit zwischen 07.30 Uhr und 17 Uhr verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. So werden verschiedene zusätzliche Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote für die Kinder entwickelt (z.B. AGs). Die Angebots- und Zeitstruktur erfolgt nach individuellen Planungen der Standorte. Das Stadtschulamt und das Staatliche Schulamt unterstützen die Schulen und die Träger von Ganztagsangeboten beratend. Rhythmisierte Zeitkonzepte Davon zu unterscheiden ist die pädagogisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulen im Rahmen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz inklusive des dazugehörigen Qualitätsrahmens. Eine Kategorie des Qualitätsrahmens ist "Schulzeit und Rhythmisierung", in dessen Rahmen das Zeitkonzept seitens der Schule weiterentwickelt wird. Im Zuge der Rhythmisierung kann der Schultag entzerrt und z.B. auch der Unterricht auch in den Nachmittag hinein erweitert werden. Dies ist ein konzeptionelles Thema in Verantwortung der Schule. Für verschiedene konzeptionelle Veränderungen ist die Beteiligung der Schulkonferenz im Hess. Schulgesetz verankert (vgl. § 128 ff.). Bei solchen Entwicklungsprozessen beteiligen die Schulen ihre Schulgemeinden. Ressourcen Im Pakt für den Ganztag sind für die Umsetzung der Ganztagsangebote in Kooperation mit dem Träger zusätzliche Landesressourcen vorgesehen. Im Vergleich zu den Profilstufen 1 und 2 stehen im Pakt für den Ganztag höhere Landesressourcen zur Verfügung. Voraussetzung für die Sicherstellung der Landesressourcen ist die eingangs benannte Grundanmeldung an fünf Tagen bis 15 Uhr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1105
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umsetzungsstand Pakt für den Ganztag im Ortsbezirk 2STOB 205.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 33 Betreff: Umsetzungsstand Pakt für den Ganztag im Ortsbezirk 2 Zu 1. Die Schulen im Ortsbezirk 2 sind grundsätzlich gut auf den Start des Rechtsanspruchs für die Kinder der ersten Klassenstufen ab dem Schuljahr 2026/2027 vorbereitet. Es stehen rechnerisch ausreichend Betreuungsplätze für diese Kinder zur Verfügung. Es ist Ziel, dass perspektivisch alle Grundschulen des Ortsbezirks den Pakt für den Ganztag im Verbund mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag umsetzen, um den Rechtsanspruch für alle Schüler*innen einer Grundschule sicherstellen zu können. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der jeweiligen Schule von Anfang an, d.h. nicht nur für Schüler*innen der ersten Klassenstufen. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und ggf. die Horte im Schulbezirk sichergestellt. Die Ganztagsangebote in der Schule und die Angebote in den Horten sollen bei Bedarf ein Angebot für 100 % der Kinder ergeben. Zum Stand der Weiterentwicklung in den Pakt für den Ganztag ist ein differenzierter Blick auf die Schulbezirke erforderlich. Zu 1 a) Die aktuelle Versorgungssituation der Grundschulkinder in den Grundschulbezirken wird über die jeweilige Versorgungsquote abgebildet. Unter anderem wird die Versorgungsquote der tatsächlichen Schüler*innen der Grundschule in Relation zu den Betreuungsplätzen ermittelt. Die sich daraus ergebenden Versorgungsquoten werden nachstehend dargestellt. Die Anzahl der Schüler*innen ist i.d.R. niedriger als die Anzahl der im Bezirk wohnhaften Kinder. Für ein Kind kann nur ein Betreuungsvertrag geschlossen werden. Eine doppelte Anmeldung (im Hort und der Erweiterten Schulischen Betreuung) ist ausgeschlossen. Der Betreuungsvertrag in der jeweiligen Einrichtung gilt für die komplette Grundschulzeit. Die Versorgungssituation stellt sich im Einzelnen folgendermaßen dar: Schulbezirk Anzahl der Schüler*innen und der Ganztags- und Betreuungsplätze in Horten und ESB 2024/2025 Versorgungs-quote nach Anzahl der Schüler*innen 2024/2025 Hinweise Bonifatiusschule 248 Schüler*innen 181 Ganztags- und Betreuungsplätze 73 % Die Schule arbeitet als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 2. Das heißt, dass an fünf Tagen noch verschiedene Angebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr zusätzlich zur Verfügung stehen. Franckeschule 402 Schüler*innen 315 Ganztags- und Betreuungsplätze 78 % xxx Georg-Büchner-Schule 292 Schüler*innen 137 Ganztags- und Betreuungsplätze 47 % Die Schule arbeitet als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 2. Das heißt, dass an fünf Tagen noch verschiedene Angebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Grundstufe wird zum Schuljahr 2025/2026 ausgelagert und ab dem Schuljahr 2026/2027 den Pakt für den Ganztag umsetzen. Viktoria-Luise-Schule Pakt für den Ganztag mit Betreuungsgarantie bei Bedarf bis zu 100 % Bei Bedarf 100 % Die Viktoria-Luise-Schule setzt bereits das Förderprogramm Pakt für den Ganztag um. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule (inklusive Erweiterte Schulische Betreuung) und ggf. Horte im Schulbezirk umgesetzt. Engelbert-Humperdinck-Schule 315 Schüler*innen 212 Ganztags- und Betreuungsplätze 67 % Die Schule arbeitet als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 2. Das heißt, dass an fünf Tagen noch verschiedene Angebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Engelbert-Humperdinck-Schule wird den Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2025/2026 umsetzen. Teilnehmende Grundschulbezirke verfügen an fünf Tagen in der Woche und in den Schulferien (bei 25 Schließtagen) über ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für alle Kinder Eltern können zwischen zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr. Ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt also eine Betreuungsgarantie, die über die Ganztagsangebote an der Schule und die Horte im Schulbezirk umgesetzt werden. Elsa-Brändström-Schule 281 Schüler*innen 230 Ganztags- und Betreuungsplätze 82 % Die Schule arbeitet als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 2. Das heißt, dass an fünf Tagen noch verschiedene Angebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Elsa-Brändström-Schule wird ebenso den Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2025/2026 umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die bereits benannte Betreuungsgarantie. Bei der Bonifatiusschule und der Franckeschule ist der Einstiegstermin für den Pakt für den Ganztag momentan noch offen. In diesen Schulbezirken werden die baulichen Bedarfe für die weitere Ganztagsschulentwicklung wie auch der Hort-Ausbau geprüft. So wird im Schulbezirk der Bonifatiusschule im Jahr 2025 ein neuer Hort mit 40 Plätzen in der Salvador-Allende-Straße entstehen. Zu 1 b) Alle Grundschulen sind aufgefordert das Ganztagsprogramm "Pakt für den Ganztag" zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs auf Grundschulkindbetreuung umzusetzen. Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen gemeinsam mit vom Stadtschulamt beauftragten Trägern verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. Dabei geht es um die Entwicklung eines verzahnten und integrierten Ganztagsangebotes von 07.30 Uhr bis 17 Uhr. Das Ganztagsprogramm des jeweiligen Standortes wird auf Basis der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) von Träger und Schule weiterentwickelt. Die Engelbert-Humperdinck-Schule entwickelt ihr pädagogisches Konzept aktuell in Abstimmung mit der Schulgemeinde und im Rahmen der Richtlinie weiter. Dafür notwendige Beschlüsse werden bei Bedarf von der Schulkonferenz getroffen, in der u.a. Eltern vertreten sind. Standortbezogene Details zur Umsetzung im Schulbezirk müssen von der Schulleitung, der Leiterin der Ganztagsangebote und den Hortleitungen besprochen werden. Eltern/Sorgeberechtigte melden ihr Kind / ihre Kinder freiwillig für die Ganztagsangebote an. Nach Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. Die Grundanmeldung für Angebote im Pakt für den Ganztag ist aktuell für fünf Tage bis 15 Uhr möglich. Darüber hinaus kann ein Modul bis 17 Uhr gebucht werden. Dazwischenliegende Abholzeiten werden zwischen Schule und Träger auf Basis des pädagogischen Konzepts geregelt. Zu 1 c) Es ist Ziel, dass die Schulen, die Träger der Ganztagsangebote und die Träger der Horte den Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung als Verantwortungsgemeinschaft umsetzen. Eine enge Kooperation zwischen Schule, Träger von Ganztagsangeboten und Träger von Horten ist daher wichtig. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes Ganztag ist es Ziel, dass einer Schule bestimmte Horte noch klarer zugeordnet werden und in der Folge die zugeordneten Horte nur von Kindern einer Schule besucht werden. Innerhalb dieses Entwicklungsvorhabens wird begrüßt, wenn Mitarbeiter*innen von Horten z.B. auch am Standort Schule Angebote mitgestalten. Beispielsweise über eine Quartierskonferenz und schulbezirksbezogene Kick-Off-Termine des Stadtschulamtes sollen die Leitungsebene von Schule, Ganztagsangeboten und Horten in den Dialog gehen, um den Prozess der gemeinsamen Umsetzung des Rechtsanspruchs und die Zusammenarbeit zu planen. Zu 1 d) Siehe Einleitung und a). Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der jeweiligen Grundschule, die über die Ganztagsangebote in der Schule (inklusive Erweiterte Schulische Betreuung) und ggf. Horte umgesetzt wird. Das neue Gesamtkonzept Ganztag dient in Verbindung mit dem Pakt für den Ganztag insbesondere der qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote und der Zusammenarbeit in den Schulbezirken. Die Rahmung und die Strukturen der Ganztags- und Betreuungsangebote in Ganztagsgrundschulen und Horten sollen sich stärker annähern und für die Familien übersichtlicher sein als bisher. Zu 1 e) Bauliche Maßnahmen werden, im Rahmen der Möglichkeiten, geplant und realisiert, um so die Grundlage für die Umsetzung des Paktes für den Ganztag zu schaffen. Der kontinuierliche Austausch des Stadtschulamtes mit den Ganztagsträgern trägt dazu bei, gemeinsame Strategien zum Umgang mit Fachkräftemangel zu entwickeln. Hierzu gehört zum Beispiel, dass das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Frankfurt am Main kostenfreie Weiterbildungen für pädagogisch geeignetes Personal ohne Fachkraftausbildung anbietet, um die Personen für den Einsatz im Ganztag zu schulen. Die Personalressourcen, die die Ganztagsschulentwicklung mit sich bringt, werden im Gesamtgefüge bewertet. Über die Schulen kommt ein erheblicher Anteil Lehrkräfte als Fachkräfte mit ins System. Zudem bilden die ganztägig arbeitenden Schulen große Kooperationsnetzwerke, so dass über diese Kooperationspartner*innen weitere Bedarfe aufgefangen werden. Diese Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit der Personal-, Fachkraft- und Angebotsstrukturen an Frankfurter Grundschulen verhindern einen trägerübergreifenden Maßnahmenplan bei Personalengpässen. Stattdessen muss im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen ein standortbezogenes und individuelles Konzept erstellt werden, wie mit Vertretungen und Personalengpässen umzugehen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6373
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulhof LiebfrauenschuleSTOB 105.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 34 Betreff: Schulhof Liebfrauenschule Zu 1. Aktuell ist kein Klettergerüst abgesperrt. Im Juni 2025 wurde ein neuer Kletterwürfel auf dem Vorderhof installiert und steht seitdem zur Nutzung bereit. Zu 2. Zur Beschattung wurde im August 2025 ein großer Starkwindsonnenschirm (5m Durchmesser) auf dem Vorderhof installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1245
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen aufSTOB 105.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 35 Betreff: Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen auf 1. Der aktuelle Terminplan sieht einen Umzug des KiZ Wiesenhüttenstraße in die Auslagerung in der Villa Kleyer für Frühjahr 2026 vor. 2. Die Sanierung des Bestandsgebäudes kann unmittelbar nach dem Umzug in die Auslagerung starten. Für die Bauzeit wurden 18 Monate angesetzt, sodass eine Fertigstellung vor Ende 2027 realistisch ist. Für den Rückbau der Einbauten in der Turnhalle sind 3 Monate geplant. 3. Da die Liegenschaft einer grundlegenden Sanierung bedarf, ist eine Teilvermietung derzeit nicht geplant. Temporäre Zwischennutzungen, keine Vermietungen, sind im Einzelfall möglich. 4. Dem Magistrat ist nicht bekannt, dass die Liegenschaft durch das Deutsche Fahrradmuseum genutzt werden soll. Flächen, die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen, können - ebenso wie von anderen Gebietskörperschaften - in der Regel nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 5. Die Zahl der Interessenten an der Liegenschaft ist hoch. Der Magistrat musste bereits zahlreichen Mietbewerbern eine Absage erteilen. Jede zusätzliche Zwischennutzung müsste mit dem Betrieb einer Kita vereinbar sein. Der Fokus des Magistrats liegt derzeit auf der Auslagerung und Sanierung des KiZ Wiesenhüttenstraße, die nun prioritär vorangetrieben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1102
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wem gehört der Campingplatz Heddernheim?STOB 805.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 36 Betreff: Wem gehört der Campingplatz Heddernheim? Im Eigentum der Stadt Frankfurt steht lediglich ein den Urselbach einrahmender Geländestreifen entlang an der nördlichen und westlichen Seite des Campingplatzes (Flur 3, Flurstück 64/12) sowie der östlich gelegene Uferweg. Detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen Dritter kann der Magistrat aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Der Bebauungsplan setzt an der besagten Stelle eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Zeltplatz" fest. Insofern liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Reaktivierung des Geländes als Campingplatz grundsätzlich vor, sofern ein Aufenthalt nur gelegentlich/vorübergehend und nicht dauerhaft intendiert wird und keine Errichtung baulicher Anlagen erfolgen soll. Einem aktiven Einsatz des Magistrats für eine Reaktivierung des Geländes als Campingplatz stehen jedoch natur- und landschafts- sowie wasserschutzrechtliche Interessen entgegen. Ungeachtet dessen steht der Magistrat potentiellen Käufern über die zuständigen Fachämter selbstverständlich für rechtliche Auskünfte bzw. eine Bauberatung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten des Geländes zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7451
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Toiletten am „Eschenheimer Tor“ revitalisierenSTOB 105.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 37 Betreff: Toiletten am "Eschenheimer Tor" revitalisieren Dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist bekannt, dass die Toilettenanlage am Eschenheimer Tor geschlossen ist. Die Zuständigkeit für die Revitalisierung der stillgelegten, ehemaligen öffentlichen Toilette in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" obliegt nicht dem ABI, sondern der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Nach Auskunft der VGF ist die angesprochene öffentliche Toilette aufgrund von bereits erfolgten technischen Umbauten als solche nicht mehr nutzbar. Deshalb kann die VGF gegenwärtig keine geeignete Räumlichkeit für eine Nutzung als öffentliche Toilette zur Verfügung stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6653
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellenSTOB 505.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 38 Betreff: Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen Der Magistrat bedankt sich ausdrücklich für das Engagement des Ortsbeirats sowie für die Hinweise der Kinderbeauftragten für Oberrad zur Zukunft des Waldspielparks Scheerwald. Wir teilen das Anliegen, den Spielpark zügig und zielgerichtet weiterzuentwickeln, und sind uns sowohl der notwendigen baulichen Sanierungsmaßnahmen als auch der Bedeutung eines zeitgemäßen Nutzungskonzeptes bewusst. Die veränderten Bedürfnisse der Nutzer:innen, die Vielfalt an Bewegungs- und Freizeitangeboten sowie der hohe Stellenwert des Areals für Familien, Kinder und alle Besucher:innen des Stadtteils sollen dabei umfassend berücksichtigt werden. Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024 (ST 1649) angekündigt, bildet eine solide Bedarfserhebung die Grundlage für die Neukonzeption. Daher ist geplant, zunächst eine Bürger:innen- und Kinderbeteiligung durchzuführen. Durch diese Beteiligungsformate möchten wir die Interessen und Wünsche der unterschiedlichen Nutzergruppen möglichst frühzeitig und transparent erfassen. Die Anregungen des Ortsbeirates sowie der Kinderbeauftragten für Oberrad werden selbstverständlich aufgenommen und fließen in die Konzeption der Beteiligung wie auch in die spätere Ausarbeitung des neuen Nutzungskonzeptes ein. Der Start der Beteiligung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Sobald dieser Prozess beginnt, wird der Ortsbeirat unaufgefordert und umfassend informiert sowie in die einzelnen Schritte eingebunden. Wir möchten sicherstellen, dass der OBR jederzeit über den Fortgang des Verfahrens im Bild ist und sich konstruktiv einbringen kann. Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für die wertvollen Hinweise und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Waldspielparks Scheerwald. Wir freuen uns darauf, diesen wichtigen Prozess gemeinsam voranzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7589
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellung weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof OberradSTOB 505.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 39 Betreff: Aufstellung weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad Der Alte Oberräder Friedhof ist 0,9 Hektar groß und verfügt über 14 Ruhebänke, die über die Fläche verteilt aufgestellt sind. Damit ist aus Sicht des Magistrats eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit einer Bankspende. Gespendete Bänke werden zusätzlich zu den vorhandenen Bänken aufgestellt. Dabei ist auch eine Mitsprache beim Standort gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7608
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Taktile Markierungen für Blinde im Urseler WegSTOB 105.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 3 Betreff: Taktile Markierungen für Blinde im Urseler Weg Der Magistrat entspricht der Anregung und wird taktile Platten im Gehweg vor dem beschriebenen Fußweg in Richtung Albert-Schweitzer-Straße einbauen. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7579
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützenSTOB 805.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 40 Betreff: Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Der Magistrat ist für dieses Thema sensibilisiert und setzt verschiedene Maßnahmen um. Zur verbesserten Einsicht erfolgte ein Rückschnitt der Bepflanzung. Zudem wurde ein Bewegungsmelder für Beleuchtung sowie eine Bodenschiene als Abstandshalter zur Fassade installiert. Die Polizei führt datenschutzrechtliche Gründe gegen eine Videoüberwachung an. Die Geschäftsführung/-leitung der ABG vertritt den gleichen Standpunkt. Daher wird keine Videoüberwachung umgesetzt. Erfreulicherweise sind seit Umsetzung der Maßnahmen keine weiteren Brandstiftungen aufgetreten. Die Vorkehrungen zur Erschwerung solcher Taten zeigen offenbar Wirkung, sodass derzeit keine zusätzlichen Schritte vorgesehen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7633
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grünschnitt in der Burgstraße 56STOB 305.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 41 Betreff: Grünschnitt in der Burgstraße 56 Eine Entfernung von Hecken, Gebüschen und Gehölzen ist in der Zeit vom 01. März bis 30. September gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Regelung gilt sowohl im bebauten Bereich als auch im Außenbereich. Dem Magistrat, in Gestalt der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), ist der genannte Vorgang nicht bekannt. Die UNB erhält regelmäßige Anfragen, ob eine Rodung oder ein Rückschnitt von Hecken im Zeitraum vom 01. März bis 30. September erlaubt ist. Die Mitarbeiter:innen weisen auf das Verbot hin und erläutern den damit einhergehenden Schutz von Tieren und Pflanzen. Die Rodung von Hecken ist besonders in den Monaten März bis Juli sensibel, da vor allem in diesem Zeitraum mit Bruten zu rechnen ist. Durch Heckenrodungen kann es dann auch zu Verstößen gegen die Verbotstatbestände des strengen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) kommen. In solchen Fällen arbeiten die UNB und das Ordnungsamt zusammen, um die Situation vor Ort zu überprüfen. Der Magistrat wird im genannten Fall die Vorortsituation begutachten und im Nachgang über die notwendigen Schritte entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1274
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“ für die Flächen westlich der BAB5 zurücknehmenSTOB 805.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 42 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" für die Flächen westlich der BAB5 zurücknehmen Die Flächen westlich der BAB 5 sind integraler Bestandteil und notwendige Planungsvoraussetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM), um den Wohnraum auf der Ostseite schaffen zu können. Zwar wird auf den Flächen westlich der Autobahn keine Wohnnutzung geschaffen, allerdings dient die Einbeziehung der Flächen unmittelbar der vom Allgemeinwohlinteresse getragenen Schaffung des Wohnraums im Rahmen der SEM. Hier werden die für die Quartiersentwicklung im Osten erforderlichen Naherholungs- und Ausgleichsflächen nachgewiesen, für die der verdichtete Osten des Entwicklungsbereichs keinen Raum bietet. Darüber hinaus wird mit den Flächen im Westen sichergestellt, dass die an den Magistrat formulierten Belange der Region als Voraussetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme umgesetzt werden. So wird etwa der Schutz der Landwirte vor Existenzgefährdung durch die Einrichtung eines Flächenmanagements auf den Entwicklungsflächen im Westen befördert und unterstützt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7631
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wo waren die zusätzlichen Mülltonnen?STOB 305.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 43 Betreff: Wo waren die zusätzlichen Mülltonnen? Zusätzliche Tonnen in der beschriebenen Form wurden auch im letzten Jahr vom Magistrat nicht beauftragt/ aufgestellt. Zuletzt erfolgte die Aufstellung von Restmülltonnen als Ergänzung zum vorhandenen Tonnenangebot 2021, als Corona-bedingt mit einem extrem hohen zusätzlichen Müllaufkommen im öffentlichen Raum zu kämpfen war. Die Tonnen waren schwarz und in der Regel mit dem Logo "cleanffm" gebrandet. Aktuell werden ergänzende Tonnen am Friedberger Platz (freitags-witterungsabhängig) und an der Kleinmarkthalle aufgestellt. Die beschriebenen blauen Tonnen werden i.d.R. bei Veranstaltungen eingesetzt und durch die FFR aufgestellt, so sie damit beauftragt wurden. Aufgrund der Anpassung der Tonnenvolumen, der zusätzlichen Reinigungen/ Einsatz des cleanffm Teams, sowie Anpassung der Reinigungsintervalle sieht der Magistrat nicht den Bedarf darüber hinaus noch weitere Tonnen zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1273
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitteSTOB 605.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 44 Betreff: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau Griesheim-Mitte Die Aufwertung der Grünflächen zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße ist ein Projekt im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung Griesheim Mitte" und fußt auf dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Griesheim- Mitte (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020, § 5400). Mitte 2024 wurde ein externes Büro für die Erarbeitung einer ersten Vorkonzeption beauftragt. Im Rahmen dieser Vorkonzeption fand eine umfangreiche Bürgerbeteiligung mit der Nachbarschaft und den beiden Schulen in Griesheim-Mitte statt. Die nun vorliegende Konzeptstudie des Büros "ST-Freiraum" sieht vielfältige Nutzungsangebote vor - von ruhigen Aufenthaltsbereichen bis zu Flächen für Bewegung, Spiel, Begegnung und Naturerleben für verschiedene Altersgruppen. Auch die Themen Artenvielfalt, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie die konkreten Rückmeldungen der Anwohnerschaft, darunter auch die Beleuchtung, wurden sorgfältig bedacht. Dem Grundsatz des Magistrats, keine neue Beleuchtung in Grünflächen vorzusehen entsprechend, ist nach Prüfung der zuständigen Fachämter zum aktuellen Stand keine neue Beleuchtung in der Ost-West-Verbindung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße geplant. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der Nord-Süd-Verbindung wird weiterhin instandgehalten. Gemäß § 35 (1) Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) zum Schutz nachtaktiver Tierarten, insbesondere von Insekten, soll jede Form der vermeidbaren Beleuchtung durch künstliches Licht vermieden werden. Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses findet ein intensiver Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Akteuren im Stadtteil statt. Auch wenn der Wunsch der Bevölkerung nach Beleuchtung grundsätzlich gut nachvollziehbar ist, verfügt das in Rede stehende Gebiet über umliegende, beleuchtete und sichere Wegverbindungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.06.2025, OA 562
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7STOB 705.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 45 Betreff: Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7 Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen unter der Federführung des Klimareferats. Die AG setzt sich aus verschiedenen städtischen Ämtern sowie relevanten Akteuren, darunter die Mainova AG, zusammen und berät regelmäßig anhand einer umfangreichen Prüfliste über mögliche neue Standorte. Auf dieser Prüfliste befinden sich sowohl Vorschläge aus der Bevölkerung und den Ortsbeiräten als auch Hinweise anderer Ämter, etwa im Zusammenhang mit städtischen Bau- oder Umgestaltungsvorhaben, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Die vom Ortsbeirat 7 benannten Standorte wurden in diesem Rahmen bereits entsprechend erfasst. Die Bewertung eines potenziellen Standorts erfolgt anhand einer standardisierten Checkliste, in der insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: - das Überwärmungspotenzial der Fläche, - die Frequentierung und Aufenthaltsnutzung, - die technische Realisierbarkeit (Leitungssituation, Untergrund), - sowie die städtebauliche Einbindung. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Trinkbrunnenplanung auf Maßnahmen im stark überhitzten Innenstadtbereich, die aufgrund der hohen Nutzungsintensität kurzfristig priorisiert werden müssen. Unabhängig davon gilt, dass aufgrund der Vielzahl an vorgeschlagenen Standorten im gesamten Stadtgebiet eine zeitnahe Realisierung nicht zugesichert werden kann. Dies betrifft auch die Standorte Arthur-Stern-Platz / Baruch-Baschwitz-Platz, Alt-Praunheim vor dem Seniorenheim und Alt-Hausen. Des Weiteren umfasst die Prüfliste im Ortsbezirk 7 weiter Standorte, so u.a. Solmspark, Brentanopark und diverse Standorte am Niddaufer. Diese Vorschläge bleiben auf der Prüfliste und werden im Rahmen der fortlaufenden Priorisierung berücksichtigt. Der Magistrat betont, dass die Bedeutung zusätzlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7 bekannt ist und die Standorte weiterhin Gegenstand der Prüfungen der AG Trinkbrunnen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1291
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Größere Abfalleimer für BockenheimSTOB 205.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 46 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), hat beide genannten Bereiche - Jordanstraße Ecke Homburger Landstraße und Homburger Landstraße Ecke Adalbertstraße - nochmals mit jeweils einem weiteren Papierkorbmodell mit großem Einwurf (u.a. für Pizzakartons) ausgestattet. Es wird angemerkt, dass Bockenheim zuletzt umfassend mit zusätzlichen Papierkörben ausgestattet wurde (siehe OM 4508, ST 1697). Insofern sehen wir das erforderliche Papierkorbangebot grundsätzlich sichergestellt. Die blauen Punkte auf der Karte zeigen die aktuellen Standorte der Papierkörbe. Eine Beschwerdelage liegt uns in diesem Betrachtungsjahr nicht vor. Die Papierkörbe werden entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse (RKL) geleert: Adalbertstraße (RKL III): Montag - Freitag Homburger Landstraße (RKL II): Montag + Donnerstag Jordanstraße (RKL I): Dienstag Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einführung des „e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystems“ für den Ortsbezirk 8STOB 805.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 47 Betreff: Einführung des "e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystems" für den Ortsbezirk 8 Der Magistrat beschäftigt sich intensiv mit dem Thema "Einführung eines Starkregenfrühwarnsystems". Im Rahmen einer umfassenden Marktrecherche wurden in diesem Jahr bereits zahlreiche Gespräche und fachliche Austausche mit potenziellen Partner:innen geführt, die über ausgewiesene Expertise in den Bereichen hydrologische Modellierung, Dateninfrastruktur und Frühwarnsysteme verfügen. Auch mit dem Landkreis Fulda und dem Ingenieurbüro, welches das "e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystem" dort erfolgreich implementiert hat, hat ein intensiver Austausch stattgefunden. Die dort gewonnenen Ergebnisse zeigen eine Vorwarnzeit von 15 bis 45 Minuten, in der Bürger:innen und Rettungskräfte im Rahmen ihrer Möglichkeiten Schutzmaßnahmen ergreifen können, um Starkregenrisiken wirksam zu verringern. Zur Prüfung der Umsetzbarkeit und Einschätzung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Einführung eines solchen Systems, für das Stadtgebiet Frankfurt, wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die Ende 2025 abgeschlossen wird. Die Zwischenergebnisse der Studie sind in einen Förderantrag eingeflossen, den die Stadt Frankfurt Anfang November 2025 beim Land Hessen im Rahmen des Programms "Starke Heimat Hessen" gestellt hat. Mit einem Förderbescheid wird im Laufe des zweiten Quartals 2026 gerechnet. Die Projektbearbeitung erfolgt nach Vorliegen eines positiven Förderbescheids voraussichtlich bis Ende 2028. Das für die Stadt Frankfurt am Main geplante System soll auf die bisher in Hessen eingesetzten "e-Risikomanagement-Systeme" aufbauen, beinhaltet jedoch noch weitere Funktionalitäten. So soll das System sowohl für pluviale Ereignisse (urbane Sturzfluten abseits der Gewässer und an den kleineren Bächen), als auch für fluviale Ereignisse (gewässerbezogene Ereignisse an mittelgroßen bis großen Gewässern) zum Einsatz kommen und direkt an die Einsatzleitsoftware der Feuerwehr angebunden werden. Die Warnungen sollen über etablierte Kanäle wie NINA oder hessenWARN erfolgen. Das System soll über KI-gestützte Echtzeitsimulationen Gefahrenlagen unmittelbar abbilden und kann auch weitere Zwecke wie Maßnahmenüberprüfung eingesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7628
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.