Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau Griesheim-Mitte
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Zusammenfassung
Die Aufwertung der Grünflächen zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße zielt darauf ab, eine Vielzahl an Nutzungsangeboten zu schaffen. Dabei wird auf Bürgerbeteiligung geachtet und auf Themen wie Nachhaltigkeit und Ökologie Wert gelegt. Eine neue Beleuchtung in den Grünflächen ist aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen.
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Espenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-Mitte15.09.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Griesheim: Motorradparkplätze24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Espenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Aufwertung der Grünflächen zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße ist ein Projekt im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung Griesheim Mitte" und fußt auf dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Griesheim- Mitte (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020, § 5400). Mitte 2024 wurde ein externes Büro für die Erarbeitung einer ersten Vorkonzeption beauftragt. Im Rahmen dieser Vorkonzeption fand eine umfangreiche Bürgerbeteiligung mit der Nachbarschaft und den beiden Schulen in Griesheim-Mitte statt.
Die nun vorliegende Konzeptstudie des Büros "ST-Freiraum" sieht vielfältige Nutzungsangebote vor - von ruhigen Aufenthaltsbereichen bis zu Flächen für Bewegung, Spiel, Begegnung und Naturerleben für verschiedene Altersgruppen. Auch die Themen Artenvielfalt, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie die konkreten Rückmeldungen der Anwohnerschaft, darunter auch die Beleuchtung, wurden sorgfältig bedacht.
Dem Grundsatz des Magistrats, keine neue Beleuchtung in Grünflächen vorzusehen entsprechend, ist nach Prüfung der zuständigen Fachämter zum aktuellen Stand keine neue Beleuchtung in der Ost-West-Verbindung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße geplant. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der Nord-Süd-Verbindung wird weiterhin instandgehalten.
Gemäß § 35 (1) Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) zum Schutz nachtaktiver Tierarten, insbesondere von Insekten, soll jede Form der vermeidbaren Beleuchtung durch künstliches Licht vermieden werden.
Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses findet ein intensiver Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Akteuren im Stadtteil statt.
Auch wenn der Wunsch der Bevölkerung nach Beleuchtung grundsätzlich gut nachvollziehbar ist, verfügt das in Rede stehende Gebiet über umliegende, beleuchtete und sichere Wegverbindungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025OAOA 562Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitteAnregung
- 5. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 44Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab