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Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: STMagistrat
55 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Im Rahmen des Pakts für den Ganztag wird ein verlässliches Angebot für Schülerinnen und Schüler von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr geschaffen. Ziel ist es, die pädagogische Qualität durch feste Abholzeiten und bedarfsorientierte Zusatzangebote zu erhöhen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Angebots- und Abholzeiten

Die Rahmung des Stadtschulamtes und des Staatlichen Schulamtes sieht vor, dass die Grundanmeldung für Angebote im Pakt für den Ganztag inklusive der Erweiterten Schulischen Betreuung für fünf Tage bis 15 Uhr erfolgt.

Eltern können momentan im Pakt für den Ganztag und in den Horten zwischen zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr.

In den schulischen Ganztagsangeboten sind zugunsten der pädagogischen Qualität feste Abholzeiten vorgesehen, die zwischen 15 Uhr und 17 Uhr von Schule und Träger festgelegt werden.

Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen gemeinsam mit vom Stadtschulamt beauftragten Trägern für die Zeit zwischen 07.30 Uhr und 17 Uhr verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. So werden verschiedene zusätzliche Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote für die Kinder entwickelt (z.B. AGs). Die Angebots- und Zeitstruktur erfolgt nach individuellen Planungen der Standorte. Das Stadtschulamt und das Staatliche Schulamt unterstützen die Schulen und die Träger von Ganztagsangeboten beratend.

Rhythmisierte Zeitkonzepte

Davon zu unterscheiden ist die pädagogisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulen im Rahmen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz inklusive des dazugehörigen Qualitätsrahmens.

Eine Kategorie des Qualitätsrahmens ist "Schulzeit und Rhythmisierung", in dessen Rahmen das Zeitkonzept seitens der Schule weiterentwickelt wird. Im Zuge der Rhythmisierung kann der Schultag entzerrt und z.B. auch der Unterricht auch in den Nachmittag hinein erweitert werden.

Dies ist ein konzeptionelles Thema in Verantwortung der Schule. Für verschiedene konzeptionelle Veränderungen ist die Beteiligung der Schulkonferenz im Hess. Schulgesetz verankert (vgl. § 128 ff.).

Bei solchen Entwicklungsprozessen beteiligen die Schulen ihre Schulgemeinden.

Ressourcen

Im Pakt für den Ganztag sind für die Umsetzung der Ganztagsangebote in Kooperation mit dem Träger zusätzliche Landesressourcen vorgesehen. Im Vergleich zu den Profilstufen 1 und 2 stehen im Pakt für den Ganztag höhere Landesressourcen zur Verfügung.

Voraussetzung für die Sicherstellung der Landesressourcen ist die eingangs benannte Grundanmeldung an fünf Tagen bis 15 Uhr.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2024STST 2185Fehlende Hortplätze im OrtsbezirkStellungnahme
  2. 9. Januar 2025OFOF 1066/2Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 20. Januar 2025VV 1105Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2Anfrage
  4. 20. Januar 2025OMOM 6373Umsetzungsstand Pakt für den Ganztag im Ortsbezirk 2Direktanregung
  5. 5. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 Wochen
    STST 32Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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