Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (am Flughafen-Terminal 3) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, neue Straßennamen für die Zufahrten zum Flughafen-Terminal 3 zu vergeben. Dies geschieht aus Gründen der Orientierung und Sicherheit. Die Benennung erfolgt nach historischen Persönlichkeiten und soll kommunale wie öffentliche Anliegen berücksichtigen.
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Neues zu Am Flughafen per E-MailBeschlussvorschlag
- Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtteil Flughafen Stadtbezirk 329 Benennung von Straßen Die öffentlichen Straßenverbindungen zur Erschließung des Flughafen-Terminals 3 und des Parkhauses südöstlich von Terminal 3 sollen amtliche Straßennamen bekommen. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die von den beiden Autobahnanschlüssen der A5, Nummer 23, Zeppelinheim, führende, von der Elly-Beinhorn-Straße in südsüdwestlicher und in ostnordöstlicher Richtung abzweigende und das öffentliche Parkhaus am Terminal 3 umrundende Straße soll in "Gail-Halvorsen-Schleife" benannt werden. Die von der Elly-Beinhorn-Straße zur Abflughalle des Terminals 3 führende und südlich des Parkhauses in die "Gail-Halvorsen-Schleife" einmündende, zu benennende Straße soll in "Terminal 3 Abflug" benannt werden. Die von der Straße "Am Luftbrückendenkmal" zur Ankunfthalle des Terminals 3 führende und südwestlich des Parkhauses in die "Gail-Halvorsen-Schleife" einmündende, zu benennende Straße soll in "Terminal 3 Ankunft" benannt werden. Die genannten Straßen sind im Lageplan farblich markiert.
- Der unter der Ziffer I. vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Für die neu hergestellten öffentlichen Straßen sind aus Gründen der Orientierung, der Ordnung und der Sicherheit amtliche Straßennamen nötig.
B. Alternativen
Keine. Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich.
C. Lösung
Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main soll die Benennung von Privatstraßen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen oder Eigentümern erfolgen. Des Weiteren sieht er vor, dass Straßennamen zum Beispiel von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten sind. Die Benennung einer Straße nach Gail Halvorsen (1920-2022) in der Nähe des Luftbrückendenkmals am Frankfurter Flughafen würde diesen Vorgaben entsprechen. Der amerikanische Pilot der US Air Force, der während der Blockade Berlins zwischen Juni 1948 und Mai 1949 im Rahmen der Luftbrücke von Frankfurt aus gestartet war und den wartenden Kindern aus der Luft Kaugummis und Schokolade, an kleinen Fallschirmen angebunden, zugeworfen hatte, war seinerzeit als "Rosinenbomberpilot" bekanntgeworden. Die Benennung in "Gail-Halvorsen-Schleife" entspricht dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin sowie dem Wunsch der Hessischen Staatskanzlei. Die Benennungen in "Terminal 3 Abflug" und "Terminal 3 Ankunft" sollen ein Auffinden des richtigen Terminals sowie der richtigen Haltebuchten über Navigationssysteme ermöglichen. Beide Benennungen entsprechen dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin. Da mit den Straßennamen keine postalischen Adressen verbunden sein sollen, hat der Magistrat keine Einwände gegen die Benennungen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Eigentümerin. Anlage _Lageplan (ca. 720 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026Sie sind hierMM 4Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (am Flughafen-Terminal 3) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5Magistratsvortrag
- 22. Januar 2026OFOF 1661/5Benennung einer Straße am FlughafenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)