Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (Flughafen) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Straßen im Ortsbezirk 5 (Flughafen) nach den Toren 2 und 3 zu benennen. Dies dient der besseren Orientierung und der Nutzung durch Navigationssysteme. Die Eigentümerin trägt die Kosten der Straßenschilder.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtteil Flughafen Stadtbezirk 329 Benennung von Straßen Die östlich von Terminal 2 vom Hugo-Eckener-Ring nach Süden auf Tor 2 des Flughafens zulaufende öffentliche Straßenverbindung und die zwischen Terminal 1 und Terminal 2 vom Hugo-Eckener-Ring nach Süden auf Tor 3 des Flughafens zulaufende öffentliche Straßenverbindung sollen amtliche Straßennamen bekommen. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die im Lageplan 1 farblich markierte Straße soll einen Namen erhalten. Passend zum südlichen Zielpunkt, dem Tor 2, schlägt der Magistrat vor die Straße in " Am Tor 2 " zu benennen. Die im Lageplan 2 farblich markierte Straße soll einen Namen erhalten. Passend zum südlichen Zielpunkt, dem Tor 3, schlägt der Magistrat vor die Straße in " Am Tor 3 " zu benennen.
- Der unter der Ziffer I. vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Für das zielgenaue Auffinden der Tore 2 und 3 am Flughafen mittels Navigationssystemen werden amtliche Straßennamen benötigt.
B. Alternativen
Keine.
Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen und Orientierungsgründen erforderlich.
C. Lösung
Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main soll die Benennung von Privatstraßen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen oder den Eigentümern erfolgen. Es entspricht dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin, die Straßen so zu benennen, dass ein Bezug zu Tor 2 und zu Tor 3 besteht, damit beide Tore über Navigationssysteme eindeutig angesteuert werden können.
Weil mit beiden Straßennamen keine postalischen Adressen verbunden sein sollen, hat der Magistrat keine Einwände gegen die Wahl von Straßennamen, die mit einer Ziffer enden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Eigentümerin.
Anlage _Lageplan_1 (ca. 499 KB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 524 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2026 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme