Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 947 sieht die Aufstellung eines neuen Planungsrahmens für das Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße vor. Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und die bestehenden gewerblichen Nutzungen langfristig zu sichern. Hierdurch soll die soziale und wirtschaftliche Nutzung im Gebiet gefördert werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
I.1 Für das Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße in Frankfurt am Main - Kalbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.05.2025 zum Aufstellungsbeschluss.
I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichenAllgemeine Ziele und Zwecke der PlanungMit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Plangebiet langfristig gesichert, vor Verdrängung geschützt und geordnet werden. Dies soll insbesondere durch die Steuerung konkurrierender Nutzungen erfolgen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte, konfliktfreie und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Dabei muss insbesondere überprüft werden, inwieweit das nach Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vorgesehene emittierende Gewerbe für das gesamte Plangebiet festgesetzt werden kann.
Begründung
ÜBERSICHTSKARTEZu I.1 - I.2.:Lage des Plangebiets und räumlicher GeltungsbereichDer Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 947 ist circa 6,5 Hektargroß, liegt im Ortsteil Kalbach der Stadt Frankfurt am Main und umfasst das Areal des ehemaligen Firmensitzes der Deutschen Carbone AG an der Talstraße und der Carbonestraße sowie angrenzende Grundstücke nördlich der Talstraße. Im Osten wird das Gebiet durch die Bundesautobahn A 661 (A 661) begrenzt. Im Norden verläuft die Grenze entlang des nördlichen Randes der Kalbacher Hauptstraße. Im Westen endet der Geltungsbereich auf der Mittelachse der Bonifatiusstraße. Im Süden bildet der Kalbach mit dem nördlichen Rand des Flurstücks 31/2 der Flur 10 die Grenze des Plangebiets.Das Areal am nordöstlichen Rand des Stadtteils liegt rund 1.200 m Luftlinie vom historischen Ortskern von Kalbach entfernt und etwa 300 m von der U-Bahnhaltestelle Kalbach im Ortsteil Bonames, östlich der A 661.Bestand und städtebauliche SituationDie Geschichte des ehemaligen Produktionsstandorts der Firma Deutsche Carbone reicht bis in die Zeit Ende des
19. Jahrhunderts zurück. Seitdem war der Standort in der Talstraße in Kalbach als Kohlebürstenfabrik etabliert und fest im Stadtteil verankert. Der gewerbliche Gebäudebestand der Firma Deutsche Carbone mit seinen charakteristischen Backsteinbauten ist auf dem insgesamt rund 4,6 Hektar großen Areal bis heute stadtteilprägend.Im Jahr 2010 wurde der nördlich gelegene Teilbereich an der Carbonestraße mit einer Fläche von etwa 2,2 Hektar an die Stadt Frankfurt am Main veräußert. Die Produktionsstätte konzentriert sich seither auf den rund 2,4 Hektar großen Bereich südlich der Talstraße. Der Standort wird weiterhin für die Herstellung von Kohlebürsten und Kohlebürstensystemen für die Automobilindustrie genutzt. Auf dem Betriebsgelände befinden sich mehrgeschossige Bürogebäude, größere Lager- und Produktionshallen sowie Stellplatzanlagen.Auch nördlich der Talstraße ist der Bestand überwiegend gewerblich geprägt - mit Lager- und Produktionshallen sowie kleineren Bürogebäuden, vereinzelt sind jedoch auch Wohngebäude vorhanden. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist zunehmend eine Durchmischung des Gewerbegebiets mit Wohnnutzungen zu beobachten, vor allem im Bereich westlich der A 661. Die verschiedenen Nutzungen - Gewerbe und Wohnen - sind räumlich sehr eng miteinander verflochten. Zudem sind größere Teilflächen innerhalb des Plangebiets unbebaut und liegen brach, werden landwirtschaftlich genutzt oder dienen als Stellplatz- und Lagerflächen.An den Geltungsbereich angrenzende FlächenDas Plangebiet grenzt direkt an kleinteilige Wohngebiete entlang der Bonifatiusstraße im Westen sowie an mischgenutzte Bereiche nördlich der Kalbacher Hauptstraße. Südwestlich des Plangebietes setzt der Bebauungsplan Nr. 376 - In den Seewiesen - ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO fest.Direkt östlich der A 661 befindet sich ein Park-and-Ride-Parkplatz an der Stadtbahnhaltestelle Kalbach. Der Standort wird derzeit als Potenzialfläche für eine mehrgeschossige Erweiterung der bestehenden Park-and-Ride-Anlage geprüft.Südlich des Plangebietes schließt unmittelbar der Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 658 - Nordwestlich der A 661 und südwestlich des Kalbaches (KGV Bonifatiusbrunnen e.V.) - an. Dieser umfasst den Kalbach, den Kalbacher Niddapfad, eine Kleingartenanlage sowie angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der gesamte Bereich liegt innerhalb der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main".PlanungsgrundlagenBebauungspläneDas Plangebiet liegt überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und ist daher im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - überlagert in seinem Geltungsbereich kleinere Teilbereiche von insgesamt drei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen:
- Nr. 246 - Seewiesen (Inkraftgetreten: 17.10.1974)
- Nr. 259 - Außenerschließungsstraße für das Baugebiet Bonames/Nieder-Eschbach (Inkraftgetreten: 26.08.1980)
- Nr. 376 - In den Seewiesen (Inkraftgetreten: 07.07.1981)Diese Bebauungspläne setzen im Bereich der Kalbacher Hauptstraße sowie der Bonifatiusstraße lediglich Verkehrsflächen fest. Im Bereich der Kalbacher Hauptstraße stimmen die festgesetzten Straßenbegrenzungslinien teilweise nicht mit den heutigen Katastergrenzen überein und überlagern in geringem Umfang die südlich angrenzenden Grundstücke. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - ist vorgesehen, diese Abweichungen planungsrechtlich zu bereinigen und die Festsetzungen an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten anzupassen.Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist das Plangebiet fast vollständig als "Gewerbliche Baufläche, Bestand", ein kleiner Teilbereich im Norden des Plangebiets als "Gewerbliche Baufläche, Planung" dargestellt. Die im RPS / RegFNP 2010 dargestellte "Gewerbliche Baufläche, Bestand / Planung" stellt zugleich die Festlegung des regionalplanerischen Vorranggebiets Industrie und Gewerbe dar.Eine "Überörtliche Fahrradroute, Bestand" ist zentral auf der Talstraße verlaufend im Plangebiet dargestellt. Entlang der Bonifatiusstraße im Westen und südlich des Geltungsbereichs wird ein "Vorranggebiet Regionalparkkorridor" sowie eine "Fernwasserleitung, Bestand" dargestellt. Die A 661 grenzt im Osten an das Plangebiet an und ist im RPS / RegFNP 2010 als "Bundesfernstraße, mindestens vierstreifig, Bestand" dargestellt.Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens angestrebten Festsetzungen können grundsätzlich aus den Darstellungen des RPS / RegFNP 2010 entwickelt werden und stehen nicht im Widerspruch zu den regionalplanerischen Zielfestlegungen. Sie können daher gemäß §1(4)BauGB als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar betrachtet werden.Gleichzeitig gilt es im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans jedoch zu prüfen, inwieweit die derzeitige Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der Stadt Frankfurt am Main auf das gesamte Plangebiet weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden kann. Vor diesem Hintergrund ist auch zu prüfen, ob die geplanten Festsetzungen vollständig aus den flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS / RegFNP 2010 entwickelt werden können. Gegebenenfalls muss für die betroffenen Teilbereiche eine Anpassung des RPS/RegFNP 2010 an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß §8(3)BauGB erfolgen. Insbesondere unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen gemischt genutzten Strukturen nördlich der Talstraße ist die gewerbliche Entwicklungszielsetzung differenziert zu betrachten. Daher ist zu untersuchen, ob und in welchen Teilbereichen die Festsetzung gemischter Nutzungen als städtebaulich verträglicher einzustufen ist, um den bestehenden Gegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen.Ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) wäre hierfür nicht erforderlich, da es sich um kleinere Flächen handelt, die unterhalb der Darstellungsgrenze von 3 ha innerhalb eines Ortsteils liegen.Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am MainDie Stadtverordnetenversammlung hat am 04.03.2021 mit § 7283 (M 151) das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Durch den Stadtverordnetenbeschluss § 1838 vom 09.06.2022 (M 44) (Rechenzentrenkonzept) erfolgte eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten. Es wurde den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen sowie urbanen Entwicklungen in Frankfurt am Main und den dazugehörenden Herausforderungen entsprechend angepasst. Das Konzept leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk. Es fungiert als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen.Grundlagen sind das Gewerbeflächenkataster, die gewerblichen Bauflächen des RegFNP 2010 und das "Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe" des Masterplans Industrie (Stadtverordnetenbeschluss § 6727 vom 28.01.2016, M182).Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm / Rechenzentrenkonzept definierten Standorttypiken konkretisieren die Erhaltungs- beziehungsweise Entwicklungsziele für die gewerblichen Bauflächen inhaltlich und räumlich und trennen unter anderem klassische Gewerbeflächen von Dataparks.In der Anlage 1 - Standorttypik und Entwicklungsziele - des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms / Rechenzentrenkonzeptes ist das Gewerbegebiet "Carbone" (Gebietsnummer 12.2) mit der Standorttypik Gewerbe (emittierend) dargestellt.Auch wenn im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm nicht explizit die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Standort Carbone empfohlen wird, ergibt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Areals ein dringender Regelungsbedarf.Anlass, Erfordernis und Ziele der PlanungDie Stadt Frankfurt am Main verfolgt gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm das Ziel, die Flächen langfristig für Gewerbe zu sichern. Der Vorrang für auf Gewerbegebietsstandorte angewiesene Nutzungen begründet sich unter anderem darin, dass das begrenzte Gewerbeflächenpotenzial der Stadt Frankfurt am Main auch durch Nutzungen nachgefragt wird, die nicht zwingend auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind.Das Plangebiet befindet sich in verkehrsgünstiger Lage am Siedlungsrand innerhalb eines lärmintensiven Bereichs westlich der A 661. Es grenzt nördlich unmittelbar an die Landesstraße L 3019 (Kalbacher Hauptstraße) und liegt in Nähe der Anschlussstelle zur A 661. Zudem ist der Standort über die nahegelegene Stadtbahnstation Kalbach im Osten gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Aufgrund dieser verkehrlichen Rahmenbedingungen bietet das Gebiet grundsätzlich geeignete Voraussetzungen für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen.In den letzten Jahren ist jedoch festzustellen, dass sich im Plangebiet sowie im unmittelbaren Umfeld eine zunehmend heterogene Nutzungsstruktur entwickelt hat, insbesondere durch eine Zunahme einzelner Wohngebäude nördlich der Talstraße. Das Gebiet ist zudem in Teilbereichen stark untergenutzt und weist, insbesondere auf dem nördlich gelegenen städtischen Grundstück, ein erhebliches Entwicklungspotential auf. Aktuelle Entwicklungen, wie Grundstückskäufe und Bauvoranfragen, verdeutlichen darüber hinaus, dass das Gebiet insgesamt einem zunehmenden Transformationsdruck unterliegt.Diese bauliche Entwicklung steht im Widerspruch zur Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms, am Standort schwerpunktmäßig emissionsrelevantes Gewerbe zu entwickeln und lässt die Verfestigung der bereits vorhandenen Gemengelage - das enge Nebeneinander von gewerblichen Nutzungen und Wohnbebauung - befürchten. In diesem Kontext bietet die derzeitige Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 BauGB keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten mehr um eine geordnete städtebauliche Ordnung sicherzustellen.Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Ziel ist die langfristige Sicherung und Entwicklung gewerblicher Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere im südlichen Bereich des Plangebiets. Für die Flächen nördlich der Talstraße ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, um zu prüfen, inwieweit die Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (Standorttypik Gewerbe - emittierend) weiterhin umsetzbar ist oder eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen erforderlich wird - etwa durch weniger emittierende gewerbliche oder gemischte Nutzungen, die auch soziale, kulturelle oder Bildungszwecke umfassen können und in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig sind. Dabei wird insbesondere eine mögliche Nutzung der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu Bildungszwecken weiterhin intensiv geprüft.Darüber hinaus soll dem Trend der Inanspruchnahme wertvoller Gewerbeflächen durch Betriebe, die sich mit einer höheren Zahlungsbereitschaft in der Flächenkonkurrenz oft durchsetzen können, wie beispielsweise Rechenzentren, entgegengewirkt werden. Um dem daraus resultierenden Umnutzungsdruck und einer möglichen Bodenspekulation vorzubeugen, sollen entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen getroffen werden. Ziel ist es, die Flächen langfristig für gewerbegebietstypische Nutzungen zu sichern und so zuverlässige Entwicklungsperspektiven sowohl für bestehende Betriebe als auch für ansiedlungswillige Unternehmen zu gewährleisten. Es soll damit auch dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm / Rechenzentrenkonzept entsprochen werden, welches für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - kein Eignungsgebiet zur Ansiedelung von Rechenzentren vorsieht.Zusätzlich soll der Bebauungsplan, im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten, die Umweltbelange insbesondere die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel bestmöglich vertreten. Dazu gehören etwa die Prüfung der Themen Wassermanagement, Erhöhung der Durchgrünung, Fassaden- und Dachbegrünung und der Ausbau erneuerbarer Energien.Die bestehenden verkehrlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die innere Erschließung - insbesondere die Anbindung an die Kalbacher Hauptstraße sowie die Ausgestaltung und Dimensionierung der vorhandenen Erschließungsstraßen - entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Erschließung eines Gewerbegebiets. Im Zuge der Planung sind diese daher zu überprüfen und standortgerecht anzupassen. Darüber hinaus besteht Optimierungsbedarf hinsichtlich der fußläufigen Verbindung zwischen der Stadtbahnstation Kalbach und dem Ortskern. Ziel ist es, eine durchgehend sichere, barrierefreie und städtebaulich ansprechende Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr innerhalb des Geltungsbereichs als Lückenschluss sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026Sie sind hierMM 2Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 8. Juni 2026OFOF 25/12Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/CarbonestraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 19. Juni 2026VV 65Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/CarbonestraßeAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)