Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“
    OMOB 6
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7905 entstanden aus Vorlage: OF 1427/6 vom 28.12.2025 Betreff: Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt "Gündi-West" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob den Bewohner:innen des Hausprojektes in der neu genutzten Liegenschaft des (ehemals) Parkside Hotel in der Liederbacher Straße 34 bis 36 die nötigen Zimmer angeboten werden können oder ob nach einem Ersatzobjekt für das Hausprojekt "Gündi-West" (Palleskestraße 31 bis 33) gesucht werden muss bzw. eine geeignete Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Hausprojekt "Gündi-West" hat mit wenigen Ressourcen und viel ehrenamtlichem Einsatz ein einzigartiges Angebot in Frankfurt geschaffen und in den letzten drei Jahren bewiesen, dieses erfolgreich führen zu können. Neben der Wohnraumversorgung von 40 vormals obdachlosen Menschen bietet das Hausprojekt viele integrative Angebote für die dort Aktiven sowie den gesamten Stadtteil. Dazu zählen beispielsweise Sprachcafés, eine Sozialberatung und kulturelle Veranstaltungen, die regelmäßig und kostenlos für alle Interessierten angeboten werden. Darüber hinaus können zivilgesellschaftliche Initiativen das Café in der Palleskestraße 31 kostenlos nutzen. Durch die Arbeit der dortigen Initiativen konnte bereits Dutzenden Menschen ein selbstbestimmter Weg aus der Obdachlosigkeit und in eigene Wohnungen geebnet werden. Das Hausprojekt ist mit anderen sozialen Trägern im Stadtteil und darüber hinaus vernetzt und steht mit diesen in regelmäßigem Austausch, um Menschen bestmöglich in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Die aktuellen Gebäude müssen im nächsten Jahr aufgrund des dort vorgesehenen Schulbaus aufgegeben werden. Ohne ein geeignetes Ersatzobjekt besteht die Gefahr, dass all die wichtigen, mit dem Projekt verknüpften Fortschritte wieder verloren gehen und etwa 40 Personen erneut obdachlos werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren
    OMOB 6
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7906 entstanden aus Vorlage: OF 1430/6 vom 11.01.2026 Betreff: Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren Der Magistrat wird gebeten, den im Dezember 2025 durch unbekannte Täter stark beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus zeitnah instand zu setzen und wieder vollständig nutzbar zu machen. Begründung: Der Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wurde kurz vor Weihnachten 2025 durch Gewaltanwendung und das Entzünden eines Feuers erheblich beschädigt. Der Stadtteil Nied hat viele Jahre auf die Aufstellung dieses öffentlichen Bücherschranks gewartet. Damit die Bürgerinnen und Bürger den Schrank wieder wie vorgesehen nutzen können und das Angebot im Stadtteil erhalten bleibt, ist eine schnelle Reparatur dringend erforderlich. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 630 Aktenzeichen: 66-0

  • Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7907 entstanden aus Vorlage: OF 1180/10 vom 14.12.2025 Betreff: Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle Der Magistrat wird gebeten, durch eine Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht auf dem Gravensteiner-Platz zu untersagen. Im Zeitraum vom 31.12.2026 bis 01.01.2027 soll das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (§ 3 a Absatz 1 Ziffer 1 b. Sprengstoffg esetz) u. a. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien trotz § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) speziell für diesen Standort verhindert werden. Begründung: Der Gravensteiner-Platz hat sich in den letzten Jahren zulasten der Anwohnenden zum zentralen Böllerplatz entwickelt. Neben dem übermäßigen Müll, der Luftverschmutzung und dem verschlechterten subjektiven Sicherheitsgefühl ist die unmittelbare Nähe zum Altenheim ausschlaggebend. Auch die Menschen und ihre Haustiere in Preungesheim haben ein sicheres und angenehmes Neujahrsfest verdient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 648 Aktenzeichen: 32-4

  • Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7908 entstanden aus Vorlage: OF 1185/10 vom 14.12.2025 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Parkplätze im Bereich der Straße Am Borsdorfer, auf Höhe der Hausnummer 77/Ecke Renettenstraße, ausgewiesen werden können. Auf dem sehr breiten Gehweg konnte seit mehr als 20 Jahren sicher geparkt werden. Zuletzt wurde das Parken auf diesen bisher nicht störenden Parkflächen durch die Stadtpolizei geahndet. Sollte dies wider Erwarten zu Schwierigkeiten oder gar einer Ablehnung führen, wird der Magistrat rein vorsorglich bereits hiermit um einen Vor-Ort-Termin gebeten, um dem dortigen Parkdruck Rechnung zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7909 entstanden aus Vorlage: OF 1187/10 vom 14.12.2025 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25 In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610, ist unter anderem Folgendes zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wie es im Detail mit der - insbesondere für Preungesheim und den Frankfurter Bogen - sehr wichtigen Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße weitergeht. Sollten wider Erwarten Schwierigkeiten oder gar ein Scheitern dieser Lösung bezüglich dieser bisher noch nicht realisierten Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsteilnehmer drohen, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, welche Alternativplanungen gut und rasch verfolgt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610 Antrag vom 01.02.2026, OF 824/11 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8102 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 824 Aktenzeichen: 32-1

  • Müllprobleme im Frankfurter Bogen
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7910 entstanden aus Vorlage: OF 1189/10 vom 14.12.2025 Betreff: Müllprobleme im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die vor Ort als sehr nennenswert empfundenen Müllprobleme in und um den Gravensteiner-Platz beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 359 Aktenzeichen: 79-4

  • Buslinie 39 nach Berkersheim im ZehnMinutenTakt
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7911 entstanden aus Vorlage: OF 1194/10 vom 14.12.2025 Betreff: Buslinie 39 nach Berkersheim im Zehn-Minuten-Takt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Buslinie 39 in Berkersheim auf einen Zehn-Minuten-Takt umstellen kann. Begründung: Viele Berkersheimer fahren immer noch notgedrungen mit dem Auto, da die Buslinie 39 nicht in ausreichender Taktzahl fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 808 Aktenzeichen: 92-11

  • Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7912 entstanden aus Vorlage: OF 1196/10 vom 14.12.2025 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999) Vorgang: OM 6789/25 OBR 10; ST 1113/25; OM 7259/25 OBR 10; ST 1999/25 Mit Stellungnahme vom 14.07.2025, ST 1113, berichtete der Magistrat zur medizinischen Versorgung in Berkersheim. Hierbei wurde leider nicht deutlich, ob der Magistrat, wie notwendig, erneut mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) Kontakt aufgenommen hatte. Eine entsprechende Nachfrage des Ortsbeirates 10 (OM 7259) bejahte der Magistrat mit Stellungnahme vom 28.11.2025, ST 1999. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso die Frage, warum der Magistrat die Informationen der KVH dem Ortsbeirat 10 nicht in seiner Stellungnahme vom 14.07.2025 mitgeteilt hat (beziehungsweise klarstellte, dass es sich um aktuelle Informationen handelte), unbeantwortet blieb; 2. wieso der Magistrat der Ansicht ist, dass die ST 1113 alle wesentlichen entsprechenden Informationen enthält, wenn sie gerade nicht mitteilte, dass eine erneute Kontaktaufnahme erfolgte; 3. wie er sein jeweiliges Vorgehen a) vor dem Hintergrund seiner Aussage, dass eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils ist (vgl. ST 1113), b) vor dem Hintergrund einer kollegialen und wertschätzenden Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 10 bewertet. Begründung: Antworten des Magistrats auf Nachfragen werfen neue Nachfragen auf. Der Ortsbeirat 10 zeigt sich hierüber irritiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7259 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 988 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 53-0

  • Onlineprojekt für mehr Teilhabe in Eckenheim
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7913 entstanden aus Vorlage: OF 1203/10 vom 14.12.2025 Betreff: Onlineprojekt für mehr Teilhabe in Eckenheim Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verband sowie dem Quartiersmanagement gebeten, in Eckenheim schnellstmöglich ein Pilotprojekt für mehr Teilhabe an Onlineprojekten allen interessierten Menschen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch soll informiert und geschult werden, um auf die allgemein steigenden entsprechenden Erfordernisse umfassend einzugehen. Dies betrifft ausdrücklich auch ein technisches Angebot vor Ort, um Menschen ohne PC und Handy in wichtigen Onlinebereichen, wie zum Beispiel den regelmäßigen Einkauf, nicht auszugrenzen. Begründung: Onlineerfordernisse gibt es zunehmend in vielen Bereichen des Lebens. Dies kann zu Problemen führen, wenn wie jetzt in Eckenheim ein Supermarkt lediglich online beauftragt werden kann und es keine weiteren entsprechenden Einkaufsmöglichkeiten gibt, wie dies bislang mit dem Smart-Markt und einem Kiosk der Fall war. Eine Ausgrenzung darf es nicht geben. Entsprechende Abhilfe ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 735 Aktenzeichen: 51

  • Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7914 entstanden aus Vorlage: OF 1205/10 vom 14.12.2025 Betreff: Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden Im Frankfurter Norden erstellt die Mainova AG einen Windpark mit vier Windrädern, welche auch durch die Frankfurter Bürgerenergiegenossenschaft eG (FraBeG) finanziert wird. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1) auf welche Weise die Bürgerschaft und das Gewerbe im Ortsbezirk 10 profitieren in Bezug auf (a) das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG); (b) Anteile an der FraBeG; 2) ob ein neuer Windkraft-Ökotarif geplant ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Klimareferat, der Mainova AG und der FraBeG für alle partizipierenden Ortsteile durchzuführen. Begründung: Eine Windkraftanlage mit Bürgerbeteiligung in unmittelbarer Nähe zum Ortsbezirk ist eine einmalige Chance, den Menschen und dem Gewerbe im Ortsbezirk 10 günstigeren Strom anzubieten. Durch die unmittelbare Nähe zum Windpark könnte die Bevölkerung und das Gewerbe profitieren, beispielsweise mit einer bevorzugten Vergabe der Bürgerbeteiligungsanteile der FraBeG an Privatpersonen und Gewerbe im Ortsbezirk 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 776 Aktenzeichen: 91-50

  • Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7915 entstanden aus Vorlage: OF 1179/10 vom 14.12.2025 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975) Vorgang: OM 7251/25 OBR 10; ST 1975/25 Mit Stellungnahme vom 24.11.2025, ST 1975, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 unter anderem mit, dass es sich bei dem Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg um Teilstörungen gehandelt habe. Es seien nur einzelne Leuchten betroffen gewesen. Die Störungen konnten mithilfe der Rufbereitschaft zeitnah behoben werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er diese Aussagen vor dem Hintergrund der Angaben von Anwohnenden dahin gehend bewertet, dass 1. die Beleuchtung in großen Teilen des Holunderwegs und der Flensburger Straße ausfiel, also jeweils viele Häuser hiervon betroffen waren; 2. die Beleuchtung mehrere Nächte ausfiel. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich irritiert über die relativierende Einschätzung des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 91-52

  • Bänke in der Weilbrunnstraße
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7916 entstanden aus Vorlage: OF 1181/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Vorgang: OM 4624/23 OBR 10; ST 100/24 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 14.01.2024, ST 100, zugesagten Bänke aufzustellen und dabei eine der beiden in der Farbe Orange zu halten. Begründung: In diesem Zusammenhang ist die Farbe Orange als Symbol gegen Gewalt an Frauen anzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 777 Aktenzeichen: 67-0

  • Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7917 entstanden aus Vorlage: OF 1182/10 vom 14.12.2025 Betreff: Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkw, Wohnmobile und Anhänger auf dem schmalen Seitenstreifen/Bürgersteig abgestellt werden und damit auch den Schulweg verengen, sollen die Verkehrszeichen VZ 314 "Parken" mit dem Zusatzzeichen VZ 1010-58 "Personenkraftwagen" der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 523 Aktenzeichen: 32-1

  • Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7918 entstanden aus Vorlage: OF 1183/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Kindergartenkinder kommen über den Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Autofahrenden fahren oft mehr als Tempo 30 und kommen vor dem Zebrastreifen um eine Ecke, wonach immer gerne Gas gegeben wird. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1155 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7919 entstanden aus Vorlage: OF 1184/10 vom 14.12.2025 Betreff: Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Jaspertstraße vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer zu gestalten. Dies kann beispielsweise durch eine Fahrbahnverengung im Bereich des Fußgängerüberwegs erfolgen. Begründung: Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 582 Aktenzeichen: 32-1

  • Schutz der ParkandRide-Plätze unter der A661 vor Taubenkot
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7920 entstanden aus Vorlage: OF 1186/10 vom 14.12.2025 Betreff: Schutz der Park-and-Ride-Plätze unter der A661 vor Taubenkot Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der in der Stabsstelle Sauberes Frankfurt angesiedelten Einheit Taubenmanagement gebeten, bei der Autobahn GmbH des Bundes darauf hinzuwirken, dass die dort abgestellten Autos vor Taubenkot geschützt werden. Begründung: Unter der Autobahnbrücke an der Einmündung zum Dachsberg hat sich ein Taubenschwarm angesiedelt (der von Unbekannten regelmäßig gefüttert wird), der die dort von Pendlerinnen und Pendlern abgestellten Autos in großem Stil verschmutzt. Wer kann, sucht sich einen Ausweichparkplatz in den umliegenden Straßen, um der Verschmutzung seines Wagens zu entgehen. Das ist nicht Sinn von Park-and-Ride-Plätzen und führt nicht dazu, Pendelnden das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr schmackhaft zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 429 Aktenzeichen: 79-4

  • Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7921 entstanden aus Vorlage: OF 1191/10 vom 15.12.2025 Betreff: Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten Der Magistrat wird gebeten, die große Verkehrsinsel zwischen Gießener Straße und Homburger Landstraße an der Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U5 1. unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes und 2. unter Berücksichtigung der veränderten Straßenführung im Rahmen der Verlängerung der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv zu gestalten (Belegfotos 1 bis 3). Begründung: Diese Grünfläche ist das nördliche Eingangstor in den Stadtteil Preungesheim. Es besteht der dringende Bedarf nach einer ansprechenden Gestaltung, da dieser Teil von Preungesheim durch das Umfeld der Endhaltestelle und den vorhandenen Park-and-Ride-Platz kontinuierlich verunreinigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1237 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Rollerständer und Basketballkörbe an der Berkersheimer Grundschule
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7922 entstanden aus Vorlage: OF 1193/10 vom 14.12.2025 Betreff: Rollerständer und Basketballkörbe an der Berkersheimer Grundschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man an der Berkersheimer Grundschule Rollerständer und Basketballkörbe installieren kann. Begründung: Viele Kinder kommen mit dem Roller zur Schule und finden nur unzureichenden Platz, diese abzustellen. Ebenso würden viele Kinder gerne Basketball spielen, finden aber kein entsprechendes Equipment. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 389 Aktenzeichen: 40-31

  • Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7923 entstanden aus Vorlage: OF 1195/10 vom 14.12.2025 Betreff: Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim Vorgang: OM 6057/24 OBR 10; ST 165/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, das bisher vor Ort leider nicht bekannte Brand- und Katastrophenschutzkonzept für den Bereich der Bahnlinie in Berkersheim im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 10 vorzustellen. Dabei sind auch die umliegenden Bereiche und Nutzungen um die S-Bahn-Station "Berkersheim", einschließlich der künftigen Omegabrücke sowie der Bereich um den Bahndurchgang Wiesengarten einschließlich der Reitanlagen, der Berkersheimer Kerb sowie der Fuß-, Rad- und Landwirtschaftswege im Niddatal zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6057 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 775 Aktenzeichen: 37-0

  • Plattform auf dem Heiligenstock
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7924 entstanden aus Vorlage: OF 1197/10 vom 14.12.2025 Betreff: Plattform auf dem Heiligenstock Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand der Planungen über die angekündigte Aussichtsplattform auf dem Heiligenstock mitzuteilen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 begrüßt die geplante Errichtung, benötigt hierzu jedoch genauere Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 681 Aktenzeichen: 67-0

  • Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7925 entstanden aus Vorlage: OF 1198/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg vor der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring aufbringen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg aus Richtung Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die in den Wendelsgarten abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nur nach links, da von dort die Autos kommen und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1154 Antrag vom 05.10.2026, OF 94/10 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1509 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kinderbücherschrank in Eckenheim
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7926 entstanden aus Vorlage: OF 1199/10 vom 14.12.2025 Betreff: Kinderbücherschrank in Eckenheim Vorgang: OIB 113/22 OBR 10; ST 1094/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man den schon lange zugesagten Kinderbücherschrank in Eckenheim endlich verwirklichen kann. Begründung: Die Ortsbeiratsinitiative-Budget zu dem Kinderbücherschrank ist vom 03.05.2022, OIB 113. Die mit Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1094, erbetenen Angaben zum Standort und zur Patin wurden bereits mitgeteilt. Die Patin ist benannt und der Standort vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2022, OIB 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 583

  • Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7927 entstanden aus Vorlage: OF 1201/10 vom 14.12.2025 Betreff: Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Ecke Festeburgring (soweit möglich im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers) einzurichten. Sollte wider Erwarten dort kein Fußgängerüberweg realisierbar sein, wird der Magistrat alternativ gebeten, im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers optisch/farblich gut erkennbare Markierungen/Muster auf dem Straßenbelag als Hinweis auf die vorhandene Gefahrenstelle aufzubringen. Begründung: Auf der Homburger Landstraße ist nicht nur im Berufsverkehr eine hohe Fahrzeugbelastung festzustellen. Ein Zebrastreifen ist an dieser Stelle aus Gründen der Verkehrssicherheit sehr wichtig, zumal von und zu der nahe gelegenen U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße" ein reger Fußgängerstrom über die südliche Theobald-Ziegler-Straße und den Festeburgring bis zur katholischen Kirche St. Christophorus sowie von und zum Wohngebiet um die evangelische Festeburgkirche herrscht. Insbesondere nutzen auch viele Kinder diesen Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 584 Aktenzeichen: 32-1

  • Neue Verkehrsführung im Bereich Jean-Monnet-Straße
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7928 entstanden aus Vorlage: OF 1202/10 vom 14.12.2025 Betreff: Neue Verkehrsführung im Bereich Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. die neu eingerichtete Straßenführung im Bereich Jean-Monet-Straße von der A661 aus Bad Homburg kommend nach Preungesheim umgehend sicherer zu gestalten. Die Verkehrsteilnehmer müssen derzeit anhalten und den Blick um 180 Grad drehen. Sollte dann frei sein, darf gefahren werden. Im Dunkeln besteht an dieser Stelle eine große Gefahr. Es kam bereits zu einem Unfall; 2. die Beschilderung aus Eckenheim kommend zu verbessern, da dieses Provisorium wohl noch eine ganze Weile, eventuell auch dauerhaft, bestehen bleibt; 3. zu prüfen und zu berichten, ob ein Abriss oder eine Sanierung der Brücke über die A661 in Richtung Bad Homburg geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schaukästen im Ortsbezirk 10
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7929 entstanden aus Vorlage: OF 1204/10 vom 14.12.2025 Betreff: Schaukästen im Ortsbezirk 10 Vorgang: OIB 165/22 OBR 10; OIB 177/22 OBR 10; ST 2630/22; OIB 216/23 OBR 10; ST 1170/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die schon lange zugesagten Schaukästen im Ortsbezirk aufgestellt werden. Begründung: Die beantragten Schaukästen auf dem Gravensteiner-Platz (OIB 216, ST 1170; bei dem Bücherschrank), in Berkersheim West (OIB 165, ST 2630; in den Gräben/Am Neuenberg) und für die Berkersheimer Grundschule am "Dalles" (OIB 177) sind leider immer noch nicht aufgestellt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1170 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.09.2022, OIB 165 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 177 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2630 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.03.2023, OIB 216 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 744

  • Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren
    OMOB 10
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7930 entstanden aus Vorlage: OF 1206/10 vom 14.12.2025 Betreff: Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche verändernden Verkehrsplanungen für die Stadtteile im Ortsbezirk 10 und der dort lebenden und arbeitenden Menschen derzeit geprüft und für realisierbar gehalten werden. Von besonderem Interesse sind alle die nordöstlichen Stadtteile betreffenden übergreifenden, verbindenden und trennenden Maßnahmen, jeweils auch bezüglich des derzeitigen und des künftigen Generalverkehrsplanes; 2. bis wann er diese Verkehrsplanungen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorstellt, sodass sie diskutiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 576

  • Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus
    VOB 6
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1353 entstanden aus Vorlage: OF 1395/6 vom 09.12.2025 Betreff: Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, warum zeitgleich die Zufahrt nach Goldstein über die Goldsteiner Straße und den Tannenkopfweg baustellenbedingt gesperrt ist und nicht abgewartet werden konnte, bis eine der Baumaßnahmen abgeschlossen ist und die Straße Zur Waldau noch immer gesperrt ist, obwohl die Öffnung der Straße vom Ortsbeirat 6 auch angesichts der gegenwärtigen Situation erbeten worden ist und sich diese Gelegenheit anböte, die dauerhafte Öffnung dieser Straße zu erproben. Begründung: Durch die zeitgleiche vollständige Sperrung der Straße Tannenkopfweg im südlichen Teil und die einseitige Sperrung der Goldsteiner Straße in Richtung Goldstein ist Goldstein nur noch über die Uferstraße zu erreichen. Das ist mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. In dem von dem Ortsbeirat 6 für Goldstein entwickelten und beschlossenen Verkehrskonzept ist die Öffnung der Straße Zur Waldau vorgesehen. Nochmals hat der Ortsbeirat auf Anfrage des Mobilitätsdezernats die Öffnung zumindest während der oben genannten Baumaßnahmen erbeten. Gleichwohl ist nichts geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 559 Aktenzeichen: 32-1

  • Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?
    VOB 6
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1354 entstanden aus Vorlage: OF 1416/6 vom 06.12.2025 Betreff: Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur? Vorgang: OM 5350/24 OBR 6; ST 1589/24 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu berichten, was die in der Stellungnahme vom 26.08.2024, ST 1589, genannte "Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur" für den Frankfurter Westen ergeben hat. Daher sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Welcher Bedarf wurde für die einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 6 ermittelt? 2. Welche Standorte werden vorgeschlagen? 3. Wie erfolgt die angekündigte Einbeziehung des Ortsbeirats 6 dazu? Begründung: Die Stadtteile im Ortsbezirk 6 benötigen mehr E-Ladestationen, die öffentlich zugängig sind. In der Stellungnahme ST 1589 wurde auf die Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur hingewiesen und dass die Ortsbeiräte einbezogen werden. Dies ist bisher nicht erfolgt. Der Ortsbeirat 6 will zeitnah über den Stand informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5350 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 884 Aktenzeichen: 66-0

  • Dieselaggregate in Rechenzentren
    VOB 6
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1355 entstanden aus Vorlage: OF 1418/6 vom 14.11.2025 Betreff: Dieselaggregate in Rechenzentren Im Frankfurter Westen haben viele Dienstleister mit Rechenzentren ihren Sitz. Die Rechenzentren haben zur Sicherung ihrer Daten große Notstromdieselaggregate eingebaut. Diese müssen regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden. Beim Verbrennen von Dieselkraftstoff wird bekanntlich das Klimagas CO2 emittiert. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Aggregate mit welcher Leistung sind in Betrieb? 2. Was soll in der nächsten Zeit hinzukommen? 3. Auf wie viele Betriebsstunden kommen die Aggregate durchschnittlich im Jahr? 4. Wie viele Tonnen an Kohlendioxid werden damit emittiert? 5. Was wird als Ausgleich für die Belastung der Umwelt getan? Begründung: Da die Stadt Frankfurt einer der weltweit größten Internetknoten ist und der Ausbau immer weiter voranschreitet, ist es an der Zeit, auch diese Emissionen im Auge zu haben und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um den Ausstoß zu begrenzen oder mindestens Ersatzleistungen zu ergreifen, wie z. B. Aufforstung etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 665 Aktenzeichen: 79-3

  • Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse
    VOB 6
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1356 entstanden aus Vorlage: OF 1419/6 vom 12.12.2025 Betreff: Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre. Ungeachtet der am 25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Anregung des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats. Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte. Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen konkreten Stellenwert misst der Magistrat der Arbeit des Ortsbeirats bei, wenn einstimmige Beschlüsse, Prüfaufträge und Alternativvorschläge faktisch unbeachtet bleiben und Maßnahmen ohne vorherige Stellungnahme umgesetzt werden? 2. Aus welchen Gründen wurde die Anordnung der Halteverbotszonen in der Marienberger Straße mit auffälliger Eile umgesetzt, während andere, ebenfalls angekündigte oder beschlossene Maßnahmen des Dezernats (z. B. die Anbringung von Piktogrammen in Spielstraßen) seit Monaten nicht realisiert werden? 3. Ist dem zuständigen Dezernenten bewusst, dass Entscheidungsprozesse ohne nachvollziehbare und frühzeitige Einbindung des Ortsbeirats dessen Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen und das Vertrauen in kommunalpolitische Beteiligung insgesamt schwächen? 4. Wie sollen ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unter solchen Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert werden, ihr Mandat verantwortungsvoll auszuüben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1300 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bahnhof „Griesheim“ - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103)
    VOB 6
    13.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1357 entstanden aus Vorlage: OF 1425/6 vom 16.12.2025 Betreff: Bahnhof "Griesheim" - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103) Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie Fahrradfahrende vom und zum Mittelgleis am Griesheimer Bahnhof mit ihren Fahrrädern kommen, oder vorgesehen ist, eine entsprechende Möglichkeit diesen Nutzern an der Unterführung West anzubieten. Begründung: Bahnnutzer müssen nicht zu Fuß unterwegs sein, sondern können auch ihre Fahrräder mitnehmen. Diese sind aber nicht leicht zu tragen, wenn man eine Treppe überwinden muss, sondern hierfür gab es immer Fahrradrinnen, um die Fahrräder auf den Bahnsteig zu bekommen. Diese sind in Griesheim bei dem renovierten Zugang Ost zum Mittelgleis nicht eingebaut. Der Ortsbeirat bittet daher um Mitteilung, wie die Bahnnutzer mit Fahrrad das Mittelgleis erreichen bzw. von ihm wegkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 885 Aktenzeichen: 66-2

  • Antisemitismus-Kampagne in den Glasschaukästen oder auf News-Monitoren der UBahnStationen im Ortsbezirk 2 und im Stadtgebiet
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 10 Betreff: Antisemitismus-Kampagne in den Glasschaukästen oder auf News-Monitoren der U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 2 und im Stadtgebiet Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6748 - EA 115/24 OBR 2, B 165/25 - Zwischenbericht: Es wird derzeit eine Ausschreibung einer stadtweiten Kampagne gegen Antisemitismus vorbereitet, mit der die gesamte Frankfurter Bevölkerung erreicht werden soll. Für den Kampf gegen Antisemitismus braucht es eine sehr breite Unterstützung, denn gerade aktuell sagen Vertreter:innen des Jüdischen Lebens in Frankfurt, dass sie sich immer weniger sicher fühlen. Mit verschiedenen Medien soll in vielen Bereichen des Öffentlichen Lebens, wie auch das ÖPNV gegen Antisemitismus aufgerufen und aufgeklärt werden. Über die breite Öffentlichkeit hinaus ist angedacht, auch Lehrkräfte und Schüler:innen mit spezifischen Informationsangeboten zu erreichen. Der Magistrat wird über die Kampagne berichten, sobald die Ausschreibung voll-zogen und Konzept und Zeitplan festgelegt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.04.2024, EA 115 Bericht des Magistrats vom 05.05.2025, B 165 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 255 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 10 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 19.05.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 10 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 27, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 19.05.2026

  • Illegale E-Bikes der Lieferdienste - Verkehrssicherheit verbessern
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 11 Betreff: Illegale E-Bikes der Lieferdienste - Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2026, § 6693 - NR 1350/25 CDU - Die Landespolizei ist die originär zuständige Behörde für Überprüfungen von manipulierten Fahrzeugen wie E-Bikes und Pedelecs im öffentlichen Straßenverkehr. Sie überprüft im Rahmen der Streifentätigkeit entsprechende Fahrzeuge der Lieferdienste und ahndet festgestellte Verkehrsverstöße. Wenn konkrete Anhaltspunkte einer technischen Manipulation vorliegen oder bei Geschwindigkeiten, die die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h deutlich übersteigen, werden die Fahrzeuge von den Sachverständigen der Landespolizei einer technischen Prüfung unterzogen und bei Bedarf sichergestellt. Die Stadtpolizei und die städtische Verkehrspolizei unterstützen die Landespolizei bei der Überwachung der E-Bikes, verfügen jedoch nicht über die Fachkenntnisse, um die technisch bedingten Verstöße eines manipulierten Fahrzeuges rechtssicher festzustellen zu können. Weiterqualifizierungsmaßnahmen für Tätigkeiten, für die keine originäre Zuständigkeit besteht, sind nicht zwingend erforderlich, zumal in den wenigen Fällen, bei denen die Landespolizei wegen Manipulationsverdacht hinzugezogen werden musste, eine Unterstützung sichergestellt war. Eine Informations- und Schulungskampagne wäre - wenn sie für notwendig und sinnvoll erachtet wird - seitens der für den fließenden Verkehr zuständigen Landespolizei vorzunehmen. Aufgrund der originären Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Die spezialisierten Verkehrsdienststellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main überwachen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags grundsätzlich alle Verkehrsbeteiligungen; auch den Radverkehr in Frankfurt am Main. Ein Fokus liegt hierbei auf den Fußgängerzonen in der Innenstadt. Im laufenden Jahr waren Beschwerden zu Fahrradkurieren, hier: insbesondere Lebensmittellieferdienste, eingegangen. Beanstandet wurden vorrangig eine nicht angepasste Fahrweise und das Abstellverhalten der Fahrräder. Die Verkehrsüberwachung (D 610) und der Stabsbereich Prävention (E 4) haben darauf reagiert und gesonderte Kontrollen und Präventionsstände zu der Thematik auf der Zeil durchgeführt bzw. betrieben. Ein Schwerpunkt wurde auf die "Fressgass" und die Münchener Straße gesetzt. Eine vermehrte Manipulation von E-Bikes von Fahrradkurieren wurde bislang nicht festgestellt. Aktuelle Beschwerdesachverhalte liegen dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main nicht vor." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.08.2025, NR 1350 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 11 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 11 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 28, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Lebensmittelkontrollen
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 12 Betreff: Lebensmittelkontrollen Vorgang: A 378/25 AfD Zu Frage 1: Eine jährliche Auswertung der gemeinsam durch die Frankfurter Polizei, das Ordnungsamt sowie das Finanz- und Hauptzollamt durchgeführten Gaststätten- und Gewerbekontrollen liegt nicht vor. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Zu Frage 2: s. o. Zu Frage 3: Schließungen: 2023 ► 238 2024 ► 218 Teilschließungen: 2023 ► 41 2024 ► 37 Zu Frage 4: 31.03.2023 ► 16,79 (davon 2 Fortzubildende) 30.06.2023 ► 16,79 (davon 2 Fortzubildende) 30.09.2023 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.12.2023 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.03.2024 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 30.06.2024 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 30.09.2024 ► 15,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.12.2024 ► 15,92 Zu Frage 5: Zum 01.01.2024 standen gemäß Stellenplan 17 Stellen für die Beschäftigung von LMK zur Verfügung. Alle 17 Stellen waren zu diesem Zeitpunkt besetzt. Zu Frage 6: Ja. Eine Personalaufstockung im Bereich der Lebensmittelüberwachung wird weiterhin als unerlässlich angesehen. Zu Frage 7: Die im Bericht B 168/2023 aufgezeigte Tendenz vermehrt auftretender unhygienischer und potenziell lebensmittelbeeinflussender Zustände in Frankfurter Lebensmittelbetrieben hat sich auf einem konstant hohen Beanstandungsniveau fortgesetzt. Zu Frage 8: Um die personelle Ausstattung der Lebensmittelüberwachung nachhaltig zu stärken, müssten zusätzliche Planstellen geschaffen werden. Dies betrifft sowohl weiteres Kontrollpersonal (Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure) als auch zusätzliche Stellen in der Verwaltung. Letztere sind erforderlich, um die aus den Kontrollen resultierenden Maßnahmen, wie etwa Bußgeldverfahren, ordnungsrechtliche Verfügungen oder Gebührenbescheide, zeitnah und rechtssicher bearbeiten zu können. Darüber hinaus sollte eine wettbewerbsfähige und wertschätzende Vergütung geprüft werden, die sich am kommunalen Umfeld im Bereich der Lebensmittelkontrolle orientiert. Auf diese Weise können Abwanderungen verhindert und neue Bewerber:innen gewonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.10.2025, A 378 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 12 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7260, 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.03.2026 Aktenzeichen: 32-0

  • Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 13 Betreff: Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6718 - NR 1073/24 CDU, B 372/25 - Zwischenbericht: Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Der aktuelle Sachstand, insbesondere zur durchgeführten Marktrecherche, wurde zuletzt mit Bericht B 372 mitgeteilt. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass nur die Software eines Anbieters in das städtische EDV-System eingebunden werden kann. Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen soll zunächst eine Erprobungsphase mit acht Leasinggeräten über die Dauer eines Jahres erfolgen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die Geräte auch den praktischen Anforderungen der Stadtpolizei entsprechen. Erst nach dem Testeinsatz kann über den dauerhaften Einsatz bzw. einen abschließenden Kauf sowie über die endgültig benötigte Anzahl von Geräten abschließend entschieden werden. Die Geräte wurden zwischenzeitlich bestellt und auch bereits geliefert. Aktuell finden verschiedene vorbereitende Arbeiten für deren praktischen Einsatz statt, insbesondere die Einbindung in die städtische EDV. Eine Mulitplikatorenschulung der ausbildenden Mitarbeiter ist dahingehend für Januar 2026 vorgeplant. Die Schulung der kameraführenden Mitarbeiter erfolgt im Anschluss. Der Einsatz der Bodycams soll im 1. Quartal 2026 beginnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.12.2024, NR 1073 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 372 Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 248 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 13 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7261, 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.03.2026

  • Erde auf der Baustelle für „Am Erlenbruch“
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 14 Betreff: Erde auf der Baustelle für "Am Erlenbruch" Vorgang: A 377/25 Linke Zwischenbericht: Der Magistrat befindet sich zur Beantwortung derzeit im ämterübergreifenden Austausch sowie im Kontakt mit der Autobahn GmbH. Ein abschließender Bericht ist in der vorgegebenen Zeit nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 23.10.2025, A 377 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 264 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 14 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, Linke und FDP (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 19.05.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 14 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 29, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 19.05.2026

  • Fahrradstadt Frankfurt am Main
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 15 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4602 - NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 74/24 - Am 29. August 2019 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN "Fahrradstadt Frankfurt am Main", § 4424 Ziffer III. Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich in der Pflicht, im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsweisenden Radverkehrspolitik ihre Aktivitäten zur Radverkehrsförderung massiv auszuweiten, sowohl in Bezug auf bauliche Maßnahmen als auch in Bezug auf regulatorische und Werbemaßnahmen. Damit soll die Lebensqualität aller Frankfurter:innen gesteigert und nicht zuletzt auch die Aufenthaltsqualität der Fußgänger:innen im öffentlichen Raum verbessert werden. Dieser Statusbericht wird exemplarisch darlegen, welche Maßnahmen seit 2023 auf Basis der Beschlussfassung umgesetzt wurden und an welchen derzeit gearbeitet wird. Dabei orientiert sich der Bericht an der Gliederung des beschlossenen Antrags. Das gesamte Maßnahmenspektrum der Radverkehrsförderung wird über das städtische Radfahrportal www.radfahren-ffm.de dokumentiert. Kap. I Sichere Radwege Mit dem Ziel, sichere Radverkehrsangebote für alle Altersklassen in Frankfurt am Main zu schaffen, die im Idealfall nicht nur 2,30 m breit und baulich getrennt sind, sondern auch den zeitgemäßen Qualitätsstandards wie z.B. gut befahrbaren Oberflächen und Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Pkw entsprechen, werden in Frankfurt am Main Radverkehrsanlagen geplant. Bauliche Lösungen Für die "ersten konkreten Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen" sind im Beschluss die Hauptverkehrsstraßen Bockenheimer Landstraße, Schwarzwaldstraße/ Rennbahnstraße und Schweizer Straße genannt. In der Bockenheimer Landstraße besteht die besondere Herausforderung, die unter Naturschutz stehenden Baumreihen zu erhalten und dennoch eine anforderungsgerechte Radverkehrsanlage zu konzipieren und noch dazu den motorisierten Individualverkehr (MIV) abwickeln zu können. Hierzu wurde in der Planung die Verkehrsfläche im Straßenbereich umverteilt und der Fahrbahnquerschnitt von drei auf zwei Fahrspuren reduziert, notwendige Linksabbiegebeziehungen für den MIV wurden erhalten. Die Entwurfsplanung wurde inzwischen abgeschlossen, derzeit befindet sich das Projekt in der Ausführungsplanung sowie in der Bauvorbereitung. Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde am 30.01.2025 (M 150/2024, § 5667/2025) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Seit Juni 2025 erneuern die Netzdienste Rhein-Main verschiedene Leitungen und die Mainova AG verlegt eine neue Fernwärmeleitung in der Bockenheimer Landstraße. Daher wird der Magistrat erst im Anschluss an diese Bauarbeiten mit der Neuordnung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße beginnen können. Die Vorplanungsvorlage zur Schwarzwaldstraße wurde am 12.05.2022 von der Stadtverordnetenversammlung (M 32/2022, § 1692/2022) beschlossen. Der Planungsauftrag konnte in 2024 vergeben werden. Derzeit wird die Entwurfsplanung erarbeitet. Das Ziel für die Schweizer Straße ist die Umgestaltung des Straßenraums zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Attraktivität durch Begrünung und Belebung. Eine besondere Herausforderung liegt in der Neuordnung des ÖPNV durch die Verlegung der Straßenbahnhaltestellen. Im Jahr 2024 wurde das Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) infolge des Wettbewerbs für den Schweizer Platz durchgeführt und die Planung an einen der beiden 2. Preis-Träger vergeben. Derzeit wird die Vorplanung erstellt. Es gilt, die vielen Anforderungen an den öffentlichen Raum am Schweizer Platz miteinander in Einklang zu bringen. Hierzu zählen anforderungsgerechte Verkehrsanlagen, ansprechende Gestaltung, Belange der Feuerwehr und Rettungsdienste sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Nach Möglichkeit soll die Vorplanung in 2026 der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Jahr 2025 konnte der Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach feierlich in Betrieb genommen werden. Dieser fast zwei Kilometer lange Radweg stellt nun eine sichere und gut befahrbare Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen dar. In 2024 wurde außerdem die Planung für die Schloßstraße aufgenommen. Herausforderung hierbei ist, für die unterschiedlichen Anforderungen an den Straßenraum eine verträgliche Lösung zu finden. So soll die Straßenbahntrasse reaktiviert werden und eine neue Linie 13 vom Industriehof Richtung Hauptbahnhof eingerichtet werden. Der Radschnellweg Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) soll künftig über die Schloßstraße geführt werden und der motorisierte Individualverkehr soll weiterhin dort fahren können. Bestandsnahe Markierungslösungen Für folgende Hauptverkehrsstraßen wurde seit 2023 eine Flächenumverteilung mittels Radfahrstreifen (meist baulich geschützt) durchgeführt: § Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenallee (2023) § Hohenstaufenstraße (2023) § Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Platz der Republik (2023) § Dillenburger Straße (2023) § Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und Ernst-Achilles-Platz sowie zwischen Ernst-Achilles-Platz und Anlagenring § Henschelstraße zwischen Röderbergweg und Danziger Platz (2024) § Wilhelm-Leuschner-Straße (2024) § Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße (2024) § Dreieichstraße zwischen Willemerstraße und Darmstädter Landstraße (2025) § Am hohen Weg zwischen Große Nelkenstraße und Industriehof (2025) Aufgrund sich örtlich überlagernder Tiefbauarbeiten anderer übergeordneter Projekte war die vollständige Umsetzung am Hauptbahnhof bislang nicht möglich. Am Hauptbahnhof kann in Fahrtrichtung Süden erst nach Abschluss der Arbeiten der Deutsche Bahn AG an der B-Ebene im Zuge der Umgestaltungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" ein abgetrennter Radweg bei Wegfall einer Fahrspur eingerichtet werden. Kap. II Fahrradfreundliche Nebenstraßen Die sichere und komfortable Führung auf Nebenstraßen mit einer hohen Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr sowie Anwohner:innen war ebenfalls Teil des Beschlusses zur NR 895. In den vergangenen Jahren wurde die bestandsnahe Umgestaltung des Oeder Wegs zu einer Fahrradstraße umgesetzt und abgeschlossen. Der zuständige Ortsbeirat 3 hat die Verstetigung der Maßnahmen am 04.07.2024 angeregt (OM 5717). Derzeit wird die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet. Planungsstart ist in 2026 vorgesehen. Für den Grüneburgweg konnte die fahrradfreundliche Umgestaltung weitergeführt werden. Nach dem mittleren Abschnitt zwischen Reuterweg und Mitscherlichplatz konnte in 2024 der östliche Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße ebenfalls umgesetzt werden. Es wurde eine Einbahnstraßenregelung zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz Frankfurt eingerichtet (von Ost nach West), um die Verkehrszahlen zu reduzieren und eine Fahrradstraße überhaupt einrichten zu können. Auch dieser Teil wurde nach gleichem Prinzip umgestaltet - Einrichtung von Multifunktionsstreifen für Außengastronomie, Lieferzonen und Stellplätze, um die Gehwege freizumachen für den Fußverkehr, an den Knotenpunkten wurden rote Markierungen aufgebracht und die Fahrbahn wurde verschmälert. Für den westlichen Teil ab der Straße Wiesenau steht die Umgestaltung noch aus, hier ist allerdings eine Fahrbahnsanierung der Auslöser. Diese Planung soll in 2026 fortgeführt werden. Der Ortsbeirat 2 hat am 27.10.2025 angeregt (OM 7642), die Umgestaltung des Grüneburgwegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zu verstetigen. Der Kettenhofweg, und in Verlängerung die Robert-Mayer-Straße, wurden pünktlich zur Eurobike 2023 in eine Fahrradstraße umgestaltet und bieten seither eine gut zu befahrende Fahrradachse in Ost-West-Richtung. Der Ortsbeirat 2 hat in der Sitzung am 27.10.2025 beschlossen (OM 7643), auch die Umgestaltung dieser beiden Straßen gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zu verstetigen. Aktuell wird an deren Ende im Westen an der Kreuzung von Robert-Mayer-Straße/ Hamburger Allee/Emser Straße/Nauheimer Straße an einer fahrradfreundlichen Umgestaltung gearbeitet, um das legale Befahren durch den Radverkehr bis zum Westbahnhof zu ermöglichen. Für die Frankenallee wird derzeit die Vorplanung erarbeitet. Diese soll nach verwaltungsinterner Abstimmung in 2026 dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Für die Nordendstraße konnte zwischenzeitlich eine Planungsausschreibung durchgeführt werden, die Vergabe ist erfolgt. Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Für die Brückenstraße konnte in den letzten zwei Jahren aufgrund der zahlreichen Anforderungen noch keine zufriedenstellende Lösung entwickelt werden. Der Magistrat wird hier weiterarbeiten. In der Moselstraße ist für den Radverkehr die sogenannte "Grüne Welle im Rotlichtviertel" angeordnet worden und wurde in 2025 umgesetzt. Die anderen Nebenstraßen stehen teilweise in Abhängigkeit zu anderen Projekten und werden weiter beplant, sobald sich eine Chance auf Umsetzung ergibt. Neben den im Beschluss genannten Straßen arbeitet der Magistrat an weiteren Projekten zur Förderung des Radverkehrs, so zum Beispiel an einer baulichen Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr in der Speicherstraße auf Höhe der Schleusenstraße, an der Verbesserung der Situation für den Rad- und Fußverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke ("Fechenheimer Fackeln") und die Planung zur fahrradfreundlichen Umgestaltung in der Willemer Straße zwischen Dreieichstraße und Siemensstraße wurde wieder aufgenommen. Kap. III Durchgehende innerstädtische Fahrradtrassen Für den Alltagsradverkehr - und insbesondere für den Berufsradverkehr - sollen die sogenannten Fahrradtrassen zügige, komfortable und sichere Verbindungen im Stadtgebiet sein. City-/Anlagenring Eine dieser Trassen verläuft entlang des City-/Anlagenrings, welcher eine dauerhaft funktionierende Lösung braucht und derzeit noch zu großen Teilen keine (mit Ausnahme der Hochstraße und Lange Straße) gesonderte Radverkehrsinfrastruktur aufweist. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche 2023 abgeschlossen werden konnte. Das Ergebnis der Studie wurde im März 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Da die Planung und Umsetzung des gesamten Projekts sehr umfangreich sind, wird es in Teilprojekte gegliedert und sukzessive umgesetzt. Zunächst wurde für die Bockenheimer Anlage, das Eschenheimer Tor, inklusive Zweirichtungslösung vom Oeder Weg bis zur Hauptwache, sowie für die Bleichstraße die Planung aufgenommen. Da die Anforderungen in allen Teilen sehr komplex sind, konnten hier noch keine finalen Lösungen erarbeitet werden. Nördliches Mainufer Am nördlichen Mainufer wurde die Netzlücke am Mainkai geschlossen. Unter Entfall eines Fahrstreifens wurde in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein rot markierter Schutz-/Radfahrstreifen eingerichtet. Damit wurde eine durchgängige Alternative, östlich der Wiesenhüttenstraße in Verbindung mit dem Abschnitt Schöne Aussicht, zum stark frequentierten Mainuferweg geschaffen. Aufgrund der unklaren politischen Haltung in dieser Frage konnte hier nicht weitergeplant werden. Radschnellverbindungen Auf regionaler Ebene laufen gegenwärtig neun Vorhaben zu Radschnellschnellverbindungen. Frankfurt am Main ist an sechs Vorhaben beteiligt. Vorhabenträger Regionalpark Südwest GmbH: Darmstadt - Frankfurt (FRM 1), Projektstatus: Die Vorplanung für den Abschnitt Stadtwald - Stadtgrenze zu Neu-Isenburg bis Louisa - konnte in 2024 (M 152/2024, § 5542/2024) beschlossen werden. Aktuell wird hier die Entwurfsplanung erstellt. Für den Abschnitt Stadtraum - Louisa bis Holbeinsteg - konnte die Vorplanung zwischen Louisa und dem neuen Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße beschlossen werden. An der Vorplanung im Bereich der Holbeinstraße wird derzeit noch gearbeitet, da die Anforderungen am Otto-Hahn-Platz sehr komplex sind. Es ist vorgesehen, in 2026 auch für diesen Teil eine Vorplanungsvorlage vorzulegen. Vorhabenträger Regionalverband FrankfurtRheinMain: Wiesbaden - Frankfurt (FRM 3), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt. Der zugehörige Grundsatzbeschluss soll Anfang 2026 vorgelegt werden. Anschließend soll mit der Planung begonnen werden. Mit dem Durchstich des Homburger Damms in Höhe Frankenallee konnte bereits ein wichtiger Meilenstein für die spätere Realisierung des Radschnellwegs erreicht werden. Der Bau des Geh- und Radweges zwischen Schloßborner Straße und Schmidtstraße konnte im Oktober 2025 starten. Mit einer Freigabe der Verbindung wird in 2026 gerechnet. Vordertaunus - Frankfurt (FRM 5), Projektstatus: In 2025 wurde entschieden, dass die Erarbeitung der Planung für den Abzweig nach Eschborn von der Stadt selbst durchgeführt wird. Hierzu konnte bereits ein Ausschreibungsverfahren für die Planung durchgeführt und ein externes Ingenieurbüro gefunden werden. Planungsstart ist im Dezember 2025. Für den Abschnitt entlang der Ludwig-Landmann-Straße wird der Regionalverband verantwortlich zeichnen. Eine Ausschreibung der Planung ist für 2025 vorgesehen. Butzbach ("Wetterau") - Frankfurt (FRM 6), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, Grundsatzbeschluss dazu soll Anfang 2026 gefasst werden. Hanau - Maintal -Frankfurt (FRM 7), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, von den beauftragten Ergänzungen der Machbarkeitsstudie wurde Teil 1 bereits abgeschlossen, Durchführung des Teil 2 ist für 2026 vorgesehen. Hanau - Offenbach - Frankfurt (FRM 8), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, der Grundsatzbeschluss (M 111/2025, §6628/2025) wurde im September 2025 gefasst. In 2026 sollen dazu die Planungen aufgenommen werden. Kap. IV Sichere Kreuzungen Der fahrrad- und fußgängerfreundliche Umbau von Kreuzungen hat zum Ziel, geregelte Verkehrsströme zu erzeugen, bessere Sichtbeziehungen herzustellen, den motorisierten Individualverkehr möglichst im rechten Winkel abbiegen zu lassen und damit mehr Sicherheit für Fuß- und Radverkehr zu erzeugen. Insgesamt wurden 15 Knotenpunkte im Beschluss genannt, die fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestaltet werden sollen. Einige Maßnahmen stehen in Abhängigkeit zu parallel laufenden Planungen. Dies betrifft alle Knotenpunkte am City-/Anlagenring sowie an der Bockenheimer Landstraße und Mörfelder Landstraße. Folgende Kreuzungsbereiche haben seit 2023 sichere Angebote erhalten: Die Umgestaltung des Verkehrsknotens Darmstädter Landstraße/Textorstraße und der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstraße haben auch dem Radverkehr Verbesserungen gebracht. An dieser großen Kreuzung in Sachsenhausen gab es bisher keine zeitgemäße Radverkehrsführung. Jetzt entstanden für Radfahrende in Ost-Westrichtung für alle Fahrbeziehungen sichere Führungen im Knotenpunktbereich. Ein Haltestellenumbau an der Galluswarte wurde dazu genutzt, den Radverkehr vom Gallus in Richtung Gutleutviertel und weiter zum Main besser anzubinden. Eine neu gebaute Fahrradquerung führt nun von der Günderrodestraße über die Mainzer Landstraße in Richtung Camberger Straße. Die Bauarbeiten für den Lückenschluss am Verkehrsknoten Friedrich-Ebert-Anlage/Rheinstraße/Hohenstaufenstraße konnten abgeschlossen werden. Somit gibt es an diesem Verkehrsknoten ein Zweirichtungsangebot zwischen dem Westend und dem Gallus. Über eine neu gebaute Furt können Radfahrer:innen nun vom Mainuferweg sicher über die Straße Schwanheimer Ufer gelangen. Damit ist das Lyoner Quartier als Arbeitsplatzschwerpunkt nun an diese bedeutende Radverkehrsachse angeschlossen. Im Zuge des Umbaus der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Alleenring wurde am Verkehrsknoten Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße die Radverkehrsführung stadteinwärts signaltechnisch abgesichert. Am Verkehrsknoten Eschersheimer Landstraße/Miquelallee/Adickesallee hat der Radverkehr auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts, wie auch auf der Adickesallee stadtauswärts, eine deutlich sicherere Führung erhalten. Kap. V Fahrradparkplätze Im Bereich des Fahrradparkens konnten weiterhin große Fortschritte verzeichnet werden. Von den vorgegebenen 2.000 neuen Fahrradstellplätzen pro Kalenderjahr konnten 2023 2.808 und 2024 2.274 Abstellplätze geschaffen werden. Die Zahlen für 2025 konnten zum Redaktionsschluss noch nicht benannt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch im siebten Jahr in Folge die vorgegebenen 2.000 neuen Fahrradstellplätze erreicht werden. Mit dem Aufstellen der Frankfurter "Omegabügel" konnte darüber hinaus das Falschparken an Kreuzungsbereichen unterbunden werden, Lauf- und Sichtachsen für Fußgänger:innen, mobilitätseingeschränkte Personen sowie für Eltern mit Kinderwagen freigehalten werden. Aber auch attraktive Radabstellangebote für den Einzelhandel wurden geschaffen. Wie beispielsweise die 110 Fahrradstellplätze direkt vor dem Nordwestzentrum sowie am Heddernheimer Steg eine neue überdachte Doppelstockanlage. Ergänzend zu den dezentralen Fahrradbügeln wurden seit 2023 noch an folgenden Bahn-Stationen Bike + Ride Angebote (Anzahl Stellplätze) geschaffen: Berkersheim (130), Fahrradsammelgarage Bahnhof Höchst (24), Station Lokalbahnhof (16) Kap. VI Fahrradkampagne An der Friedrich-Ebert-Anlage ist 2023 Frankfurts erste Zählsäule für den Radverkehr in Betrieb gegangen. Auch in den Jahren 2023 bis 2025 war die Stadt Frankfurt am Main auf der Eurobike, der weltweit größten Fahrradleitmesse, mit einem Stand vertreten. In 2024 wurde das Logo "Radfahren in Frankfurt" nach über 15 Jahren durch eine neu gestaltete moderne Version abgelöst. Die Stadt Frankfurt am Main belegte beim deutschlandweiten ADFC-Fahrradklimatest 2024 in der Kategorie > 500.000 Einwohner den 1. Platz. Dies dokumentiert in besonderer Weise, dass die Anstrengungen in der Radverkehrsförderung honoriert werden. Die Strahlkraft dieses Ergebnisses hat auch die Fachwelt erreicht. So gehen seither eine Vielzahl an Anfragen aus anderen Städten ein. Kap. VII. Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" Aktuell sind alle im Beschluss geforderten Projektstellen im Straßenverkehrsamt und im Amt für Straßenbau und Erschließung besetzt. Kap. VIII Kampagne für die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln (Fahrradstaffel) Mit dem Ziel, eine verstärkte Präsenz der städtischen Verkehrspolizei zu erreichen, wurde im Dezember 2019 eine zehnköpfige Fahrradstaffel eingeführt, welche die Belange des Radverkehrs konsequenter durchsetzt und die Teilnahme am Straßenverkehr für die schwächeren Gruppen sicherer und attraktiver macht. Die Bediensteten üben seither ganzjährig ihren Dienst mit eigens hierfür angeschafften Pedelecs aus. Die Fahrradstaffel schließt somit die Lücke zwischen motorisiertem Personal und Fußstreifen und erlebt die Verkehrsverstöße ganz bewusst aus der Perspektive der Radfahrenden. Kap. IX Radverkehrskonzeption Seit 2023 wurden die zuvor erarbeiteten Radverkehrskonzepte für die westlichen Stadtteile (Sindlingen, Zeilsheim, Höchst, Unterliederbach, Sossenheim, Nied, Griesheim) und die südlichen Stadtteile (Niederrad, Sachsenhausen) um die Radverkehrskonzepte für die nördlichen Stadtteile (Hausen, Industriehof, Praunheim, Rödelheim, Westhausen, Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt, Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim, Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Harheim, Nieder-Eschbach) und die östlichen Stadtteile (Ostend, Bornheim, Fechenheim, Riederwald, Seckbach, Bergen-Enkheim) ergänzt. Darauf aufbauend wurden für das gesamte Stadtgebiet Haupt- und Nebenrouten bestimmt. Das Haupt- und Nebenroutennetz stellt eine wesentliche Basis der Teilstrategie Radverkehr im Rahmen des Masterplans Mobilität dar. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2026, OF 616/7 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 15 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU und 1 BFF gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Kenntnis); 1 BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage B 15 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8271 2026 1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 616/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. 4 GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Herr Can gegen AfD und Herr Rudloff (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 35 Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion die Vorlage B 15 bis zur turnusmäßigen nächsten Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen die Stimme der FDP abgelehnt, bei Enthaltung der CDU. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 30, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 32-1

  • Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 16 Betreff: Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6737 - NR 1261/25 Linke - Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (§ 5776, M 16) ist die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH beauftragt, in Zusammenarbeit mit den seit der Machbarkeitsstudie eingebundenen städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einzusteigen und damit im ersten Schritt die Vorplanung aufzunehmen. Die tatsächliche Streckenführung der U4-Verlängerung von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim und die genauen Stationslagen werden im Zuge dieser frühen Projektphase, der Vorplanung, untersucht. Eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete und zukunftsfeste, nachhaltige Planung der Verlängerung ist, dass im Rahmen der Vorplanung auch die komplexe Beziehung zwischen der Stadtbahntrasse und der Rosa-Luxemburg-Straße ergebnisoffen und umfassend untersucht wird. Es ist nicht Teil des Planungsauftrags der SBEV, in Zusammenhang mit dem Projekt "Verlängerung U4" einen möglichen Rückbau des Miquelknotens zu betrachten. Wie bereits in der Machbarkeitsstudie, werden im Rahmen der Vorplanung mögliche Varianten unter den Aspekten der "Ökologie", "Ökonomie", "Soziokultur", "Städtebau & Standort" und "Prozesse" betrachtet. Dabei werden auch Erschließungswirkungen und verkehrliche Auswirkungen sowie städtebauliche Aspekte und Entwicklungspotenziale, beispielsweise Wohn- und Freiraumpotenziale, betrachtet und untersucht. All das geschieht in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachinstanzen, zu welchen auch das Stadtplanungsamt gehört, welches seit der Machbarkeitsstudie eng in das Projekt eingebunden und beteiligt ist. Eine flankierende städtebauliche Begleitplanung ist gemäß Beschluss § 2710/2023 (B 429/2022) Teil dieser Projektphase. Um das Projekt "Verlängerung U4" hinsichtlich seiner Auswirkungen fundiert bewerten und belastbare Aussagen treffen zu können, werden im Rahmen der Vorplanung zudem auch die folgenden Punkte betrachtet: · Für den nördlichen Abschnitt zwischen Bundesbank und Ginnheim wird eine hydrogeologische Abschätzung durch Expert:innen vorgenommen, um mögliche Auswirkungen eventueller Tiefbauwerke zu prüfen. · Das bereits für die Machbarkeitsstudie erstellte Grundwassermodell und -monitoring wird mit Blick auf ein mögliches Planfeststellungsverfahren fortgeführt und weiterentwickelt. · Um mögliche verkehrliche Auswirkungen der zu betrachtenden Varianten auf den Stadtteil Ginnheim wie auch Frankfurt zu untersuchen und darzustellen, wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. · Darüber hinaus werden für das gesamte Projektgebiet mögliche Betroffenheiten geprüft, der ober- und unterirdische Bestand wird detailliert erfasst und der gesamte Projektkorridor digital modelliert. Zudem wird der Baugrund untersucht und die tunnelbautechnischen Betrachtungen werden fortgeführt. · Die für die Machbarkeitsstudie eingeführte Nachhaltigkeitsbetrachtung und -bewertungsmatrix wird weiterentwickelt und fortgeschrieben. Ziel der Projektphase "Vorplanung" ist es, die machbaren Varianten innerhalb des beschlossenen Trassenkorridors der Vorzugsvariante 3i vollumfänglich zu bewerten und eine Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Wie die Machbarkeitsstudie, werden auch die Vorplanung sowie die darin empfohlene/n Variante/n für die U4-Verlängerung den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit einer fundierten Entscheidungsgrundlage können die Stadtverordneten als gewählte Interessensvertreter:innen der Menschen in Frankfurt am Main entscheiden, welche Variante weiter beplant werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorplanung um eine frühe Projektphase handelt. Ziel ist es, der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich Ende 2026 eine entsprechende Entscheidungsvorlage für einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in der das mögliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Diese Projektphase schließt mit einem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ab, mit welchem Baurecht geschaffen wird. Mögliche Auswirkungen des Projektes werden auch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens umfassend geprüft. Aus dieser Prüfung können Auflagen für die Vorhabenträgerin resultieren. Während des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit durch Auslegen der Planunterlagen beteiligt, mögliche Einwände und Stellungnahmen werden in einem sogenannten Erörterungstermin erörtert. Bis zur Veröffentlichung und Vorstellung der Vorplanung ist der im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2025 (M 16) vorgetragene Sachstand gültig. Die Projekt-Website "Verlängerung U4" (sbev-frankfurt.de/de/u4/startseite) enthält zahlreiche Informationen rund um das Projekt und wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen und Anliegen rund um das Projekt steht das Projekt-Team der SBEV über ein Projekttelefon (0151/641 52 907) und eine E-Mail-Adresse (verlaengerungu4@sbev-frankfurt.de) für einen direkten Dialog zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.06.2025, NR 1261 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 16 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 16 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 16 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 31, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Spitzengehälter bei städtischen Unternehmen deckeln
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 17 Betreff: Spitzengehälter bei städtischen Unternehmen deckeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6712 - NR 1380/25 Linke - Zu 1: Die Stadt Frankfurt am Main ist an nahezu 60 Gesellschaften mehrheitlich direkt oder indirekt beteiligt. Die Mehrheitsbeteiligungen sind sehr unterschiedlich: Dies betrifft sowohl die Größe und Struktur (von Einzelgesellschaften bis hin zu Konzernen, von Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden bis hin zu Gesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten) als auch die Branchen, in denen die Gesellschaften tätig sind (von Verkehr über Wirtschaft, Stadtentwicklung, Ver- und Entsorgung, Wohnungsbau, Kultur, Freizeit und Bildung, Gesundheit und Soziales). Sie bewegen sich in komplexen Märkten und müssen den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Daseinsvorsorge bewältigen. An die Expertise und Qualifikation von Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften werden daher hohe bis sehr hohe Anforderungen gestellt; die Gewinnung von qualifizierten Geschäftsführungen steht dabei auch in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen. In den Vergütungsstrukturen des öffentlichen Dienstes wäre dies nicht abbildbar. Um gleichwohl einen Rahmen zu setzen, der es ermöglicht, in der erforderlichen Flexibilität die Unterschiedlichkeit der Unternehmen zu berücksichtigen, enthält die "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" im Abschnitt A.3.3.5 Regelungen zum Thema Geschäftsführungsvergütung. So heißt es dort u. a.: "Bei der Festlegung der Vergütung sind etwaige Konzernbezüge zu berücksichtigen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung einschließlich eventueller Versorgungs- und Nebenleistungen sind die Aufgaben der Geschäftsführung, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und der Erfolg des Unternehmens sowie das Vergleichsumfeld. Die Vergütungsstruktur, die ansonsten im Unternehmen gilt, sollte berücksichtigt werden." Der letzte Satz ist mit der Neufassung des PCGK 2023 ergänzt worden. Die Änderung ist, wie in der seinerzeitigen Gremienvorlage ausgeführt, Ergebnis des wissenschaftlichen Begleitprozesses zur Überarbeitung des Kodexes. Hier wird auch die Weiterentwicklung der Diskussion zur Transparenz der Geschäftsführervergütung seit der ersten Fassung des Kodexes berücksichtigt. Hinsichtlich eines Benchmarks von Geschäftsführungsvergütungen nutzt die Stadt Frankfurt am Main zudem seit dessen Gründung in 2016 das Vergütungsportal öffentlicher Unternehmen auf dem PCG-Forschungsportal (Zeppelin Universität), eine Studie mit besonderen Potenzialen für die öffentliche Hand, unterstützt vom Deutschen Städtetag. Zu 2: Ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung ist dies nicht möglich. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen der derzeitigen Rechtslage in Hessen die Regelung der Hessischen Gemeindeordnung im PCGK abgebildet: "Im Anstellungsvertrag ist sicherzustellen, dass der/die Geschäftsführer:in einer Veröffentlichung seiner/ihrer Bezüge im Rahmen des § 123a Abs. 2 S. 2 HGO zustimmt. Die Bezüge werden im Beteiligungsbericht differenziert nach Festvergütung, variabler Vergütung, Sachzuwendungen/Nebenleistungen (wie z. B. Dienstwagen) und Aufwand für Altersversorgung ausgewiesen." Der letzte Satz wurde im Zuge der Neufassung des PCGK von 2023 ergänzt als Ergebnis des wissenschaftlichen Begleitprozesses zur Überarbeitung des Kodexes und unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Diskussion zur Transparenz der Geschäftsführungsvergütung seit der ersten Fassung des Kodexes. Zu 3: Aufgrund der Vertraulichkeit persönlicher Daten ist dies im Rahmen der bestehenden Rechtslage nicht möglich. Im PCGK (B.2.13) ist geregelt, dass neben der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zur Abschlussprüfung auch die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer:innen und leitenden Angestellten gehört. Nach A.3.3.5 ist die ordnungsgemäße Vergütung der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten durch den/die Abschlussprüfer:in zu überprüfen und schriftlich gegenüber dem/der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Beteiligungsdezernat zu bestätigen (Bezügebericht). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1380 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 41. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 02.03.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und FRAKTION (= Kenntnis) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7297, 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.03.2026 Aktenzeichen: 11-0

  • Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 18 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6810 - NR 1389/25 Linke - Das Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde ist bereits seit Jahren durch einen Erlass der Obersten Straßenverkehrsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) angehalten, bei Neuplanungen Sicherheitstrennstreifen zur Radverkehrsanlage mit mindestens 0,75 m Breite vorzusehen. Insofern wird dem Antrag bereits entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1389 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 18 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Kenntnis) 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU uns FDP (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Herr Can gegen AfD (= Zurückweisung); Herr Rudloff (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 32, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 32-1

  • Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 19 Betreff: Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark Vorgang: OI 119/25 OBR 6 Der Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße "Am Goldsteinpark" ist nicht unbenannt, sondern dem Benennungsbereich "Goldsteinpark" zugeordnet. Die Benennung ist in Form von Straßennamenschildern an beiden Wegeinmündungen - sowohl im Norden, als auch im Süden - kenntlich gemacht. Grundsätzlich wäre eine Umbenennung des Weges aufgrund nicht vorhandener Adressen zwar möglich, die Benennung muss sich jedoch nach den im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main aufgeführten Grundsätzen richten. Hiernach soll eine Benennung nach Personen der Ehrung von oder Erinnerung an um das Gemeinwohl besonders verdiente(n) Persönlichkeiten dienen (Ziffer 2.4.1). Benennungen nach Personen, die dem Ansehen der Stadt Frankfurt am Main schaden können, sind unzulässig (Ziffer 2.4.2). Die Recherchen des Instituts für Stadtgeschichte haben keine Hinweise erbracht, aus denen sich ein hohes Ansehen der Emilie von Reichenbach-Lessonitz ableiten ließe. Vielmehr bestehen aus historischer Sicht Bedenken gegenüber der vorgesehenen Namenspatin. So heißt es in der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte u.a., dass sie sich während ihrer Zeit in Kassel "zunehmend in die Regierungsgeschäfte einmischte, offenkundige Günstlingswirtschaft betrieb und sich erhebliche Vermögenswerte übertragen ließ" und deshalb "bei anderen Herrschern und ihren Untertanen gleichermaßen unbeliebt" war. Nachdem sie Kassel verlassen hatte, zog sie nach Frankfurt am Main, nachdem sie zuvor "in Hanau als ‚persona non grata' abgewiesen worden war." Da eine Benennung nach Emilie von Reichenbach-Lessonitz mit den Grundsätzen des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main offenbar nicht vereinbar ist, kann der Magistrat die Ortsbeiratsinitiative OI 119, den Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße "Am Goldsteinpark" in "Emilienweg" zu benennen, nicht umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.10.2025, OI 119 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7199, 45. Sitzung des OBR 6 vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 62-2

  • Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 20 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6663 - NR 326/12 GRÜNE, B 267/25 - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 mit Beschluss § 7287 am 04.03.2021 als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgte die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2011, wobei die Ziele des Konzepts grundsätzlich gleichgeblieben sind. Das Stadtplanungsamt hat im Jahr 2023 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt ein Monitoring der Frankfurter Einzelhandelsentwicklung beauftragt. Ein externer Gutachter wurde mit der Überprüfung des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes betraut, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erarbeitung eines Nahversorgungskonzeptes mit entsprechenden Handlungsempfehlungen liegt. Im Rahmen dieses Nahversorgungskonzeptes werden die Versorgungsstrukturen in allen Stadtteilen systematisch analysiert, um die wohnortnahe Erreichbarkeit von Waren des täglichen Bedarfs verlässlich bewerten zu können. Dies umfasst die Untersuchung des bestehenden Angebots, die Bewertung der räumlichen Verteilung der Einrichtungen der Grundversorgung sowie die Identifizierung bestehender oder künftig zu erwartender Unter- und Fehlversorgungen. Auf dieser Basis werden Kriterien für eine dauerhaft gesicherte Nahversorgung entwickelt. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden voraussichtlich im Jahr 2026 vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 267 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, 2 SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und 1 SPD (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage B 20 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, Linke, FDP und fraktionslos (= Kenntnis) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Die Vorlage B 20 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 33, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 92-31

  • Pilotprojekt zum Wohnungstausch
    B
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 21 Betreff: Pilotprojekt zum Wohnungstausch Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6682 - E 46/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 297/25 - Ab dem 15.01.2026 wird eine Mitarbeiterin im Amt für Wohnungswesen, Stabsstelle Wohnungsmarkt, Mietrecht, innovative Wohnprojekte, ihren Dienst aufnehmen. Sie wird die bisherigen vorbereitenden Arbeiten aufgreifen und weiterführen. In der ersten Projektphase wird es darum gehen, eine Übersicht zu Instrumenten und Maßnahmen zu erarbeiten und eine Handlungsempfehlung für die praktische Erprobung zu geben. In dieser Phase sollen auch geeignete Partner:innen in Zivilgesellschaft und Wohnungswirtschaft identifiziert und für eine Zusammenarbeit gewonnen werden. Ziel ist es, durch kommunales Handeln effektiv die adäquate Versorgung mit Wohnraum bei sich ändernden Lebensverhältnissen zu fördern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 46 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 297 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU uns FDP (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 39 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen GRÜNE und Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Leitschuh, Avdic und Dr. Dürbeck sowie Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BFF gegen GRÜNE und Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 113, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 64-4

  • Nachhaltigkeitsstrategie muss Netto-Null beinhalten
    NR
    12.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, NR 1497 Betreff: Nachhaltigkeitsstrategie muss Netto-Null beinhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 180/25 wird zurückgestellt, bis folgende Anregung eingepflegt ist. Das Ziel Netto Null Neuversiegelung muss in die Nachhaltigkeitsstrategie eingepflegt werden. Ein Konkreter Zeitplan muss enthalten sein, wie dieses schlimmste aller Umweltverbrechen (Flächenfraß) gestoppt werden kann. Begründung: Die Statistik zeigt, Frankfurt wurde wieder Versiegelungsmeister, hat aber keiner gemerkt. https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 180 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 13 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP und AfD gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 14 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (NR 1497 = Ablehnung, M 180 und NR 1460 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 = Ablehnung) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 10 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 180 und NR 1460 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1497 = Ablehnung) FRAKTION (M 180 und NR 1460 = Annahme, NR 1497 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 180, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 16 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Der Geschäftsordnungsantrag der Gartenpartei die Vorlage M 180, NR 1460 und NR 1497 bis zur turnusmäßigen nächsten Sitzung zurückzustellen wird bei Enthaltung von CDU und AfD abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1460 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 1460 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 180 und NR 1460 = Ablehnung, NR 1497 = Annahme) Gartenpartei (M 180 = Ablehnung, NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 180, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1460 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 1460 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yimaz (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 180 = Ablehnung, NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7161, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 79-0

  • Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!
    OAOB 11
    12.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 12.01.2026, OA 590 entstanden aus Vorlage: OF 815/11 vom 24.09.2025 Betreff: Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. sowie andere gemeinnützige Vereine die sogenannten Dreiecksständer für Werbung nicht mehr aufstellen dürfen. Begründung: Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt Frankfurt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, dass die großartige Arbeit des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Der Ortsbeirat weiß, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, die Dreiecksständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurter mit Kindern ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1020 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 105 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7250, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 66-5

  • Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim
    OFOB 5
    12.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 1161/9 Betreff: Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Vorgang: OM 3402/23 OBR 9; ST 1112/23; ST 753/24; OIB 251/23 OBR 9 Schon mehrfach hat sich der Ortsbeirat für Kinder-Bücherschränke im Ortsbezirk eingesetzt - zuletzt im Herbst 2023. Fragen zu Standorten, Patenschaften und Finanzierung wurden geklärt. Doch bislang ist wenig passiert. Immerhin wurde einer für den Dornbusch zugesagt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ebenfalls jeweils einen Kinder-Bücherschrank in Eschersheim und Ginnheim zu installieren. Die Kinder in Eschersheim und Ginnheim freuen sich auf diese Möglichkeit, näher an Bücher und das Lesen herangeführt zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3402 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1112 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7976 2026 Die Vorlage OF 1161/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße
    OFOB 5
    12.01.2026 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 1171/9 Betreff: Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: OM 7323/25 OBR 9; ST 2080/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine in der ST2080 zum Ausdruck gebrachte Ablehnung eines Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu überdenken und dieses zeitnah umzusetzen. Die durch den Magistrat vorgebrachte Begründung für die Ablehnung der Anregung des Ortsbeirats, dass ein solches Verbot zu Verdrängung in schmalere Nebenstraßen führe, überzeugt nicht: Gemäß StVO ist das Parken an engen Straßenstellen bereits unzulässig, wenn keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. In den vom Magistrat angeführten "deutlich schmaleren Nebenstraßen" wäre das Abstellen von Wohnmobilen und Lkw somit ohnehin rechtswidrig, insbesondere auf dem Gehweg. Ein antizipiertes illegales Ausweichverhalten, gegen das der Magistrat ebenso zur Tat schreiten müsste, sollte kein Grund sein, notwendige Maßnahmen zu unterlassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich wiederholt über die durch parkende Wohnwägen und LKW angespannte Parksituation in der Kaiser-Sigmund-Straße beschwert und dazu bereits eine Petition beim Magistrat vorgelegt. Der Ortsbeirat hat das Problem bereits erkannt und den Magistrat um Abhilfe gebeten. Die Dringlichkeit soll angesichts der Beschwerdenlage und der teilweise gefährdenden Situation noch einmal deutlich gemacht werden. Neben den Wohnwagen werden auch immer wieder gewerbliche LKW und Lieferwagen mit Überlänge in diesem Wohngebiet abgestellt, die die Sicht der zu Fuß gehenden Personen massiv einschränken. Angesichts der Tatsache, dass sich hier auch Schulwege und Kinderbetreuungseinrichtungen gibt und es auf der gesamten Straßenlänge außerhalb der Kreuzungen mit Marbachweg und Eckenheimer Landstr. keine gesicherten Querungsmöglichkeiten eingerichtet wurden, stellt dies einen weiteren Grund dar, diese Straße frei von solchen Fahrzeugen zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7984 2026 Die Vorlage OF 1171/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

  • Gehwegparken in der Monisstraße beenden: Fußwege und Einfahrten frei halten
    OFOB 5
    12.01.2026 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 1172/9 Betreff: Gehwegparken in der Monisstraße beenden: Fußwege und Einfahrten frei halten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Gehwegparken in der Monisstraße (etwa durch entsprechende Markierungen und Kontrollen) abzustellen und das Parken in dieser Straße so zu sortieren, dass der Bürgersteig für alle Gruppen von zu Fuß Gehenden wieder begehbar wird und die Anwohnenden wieder ausreichend Platz vorfinden, um ihre Einfahrten zu nutzen. Berücksichtigt werden sollten dabei auch die den Ein/Ausfahrten gegenüberliegenden Bereiche. Begründung: In der Monisstraße wird beidseitig auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Die Restbreite ist extrem gering. Anwohnerinnen und Anwohner beklagen daher im Ortsbeirat, dass die Gehwege nicht mehr ausreichend passierbar sind. Das ist insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ein Problem. Grade diese Gruppen sollten nicht auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem werden Anwohnende bei der Benutzung der Einfahrten zu ihren Grundstücken eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1172/9 wurde zurückgezogen.

  • Schriftliche Antworten der Fragestunde mit betroffenem Ortsbezirk kennzeichnen
    OFOB 5
    12.01.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 1179/9 Betreff: Schriftliche Antworten der Fragestunde mit betroffenem Ortsbezirk kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den schriftlich beantworteten Fragen aus der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung künftig den jeweils betroffenen Ortsbezirk auszuweisen, sofern ein örtlicher Bezug besteht. Sie sollen damit auch leichter in ParLis auffindbar gemacht werden. Begründung: Die schriftlichen Antworten auf Fragen aus der Fragestunde enthalten häufig wertvolle Detailinformationen zu lokalen Themen - etwa zum Stand von Baumaßnahmen, zu Planungen oder zu Zuständigkeiten. Diese Informationen sind für die Arbeit der Ortsbeiräte relevant, lassen sich aber in der Fülle der Dokumente nur schwer auffinden. Eine Kennzeichnung mit dem betroffenen Ortsbezirk würde es ermöglichen, gezielt nach relevanten Antworten zu suchen und so die Informationsgrundlage für die ehrenamtliche Arbeit in den Ortsbeiräten zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1179/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Die Leiterin des Kinderbüros in den Ortsbeirat einladen
    OFOB 5
    12.01.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 1180/9 Betreff: Die Leiterin des Kinderbüros in den Ortsbeirat einladen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Leiterin des Kinderbüros in die letzte Sitzung des Ortsbeirats einzuladen. Die Leiterin des Kinderbüros wird zu einem Gespräch eingeladen, um folgende Fragen mit ihr zu diskutieren: Welche großen Projekte hat das Kinderbüro im Bezug auf Partizipation der Kinder- und Jugendlichen in Frankfurt die letzten Jahre erreicht? Wo sieht das Kinderbüro Möglichkeiten der Ortsbeiräte Partizipation der Zielgruppe in den Stadteilen zu stärken und fördern? Welche Unterstützung von Seiten des Ortsbeirats wünscht sie sich für die gesamte Arbeit des Kinderbüros? Wie schätzt sie fachlich die Einführung des kinder- und Jugendparlaments in Frankfurt ein? Was kann der Ortsbeirat tun, um die Etablierung der stadteilbezogenen Kinder- und Jugendbeiräte zu beschleunigen und zu unterstützen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Kinderbeauftragten haben bereits einige größere und kleinere Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche initiiert und durchgeführt. Die UN Kinderrechtekonvention besagt , dass Kinder und Jugendliche zu allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden müssen. Davon sind alle Städte noch weit entfernt. Dem Orts Beirat ist das Thema wichtig und er möchte weiter dazu vorangehen...Ein Austausch mit der engagierten und kompetenten Leiterin des Kinderbüros wird weitere Impulse für die kommende Wahlperiode setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1180/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "in die letzte Sitzung" durch die Worte "in eine der ersten Sitzungen (nach der Konstituierung)" ersetzt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, 1 FDP und BFF gegen 1 FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

ZurückSeite 135 Weiter