Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus zu reparieren, um ihn wieder für die Bürger nutzbar zu machen. Die schnelle Instandsetzung ist notwendig, da der Schrank erheblich beschädigt wurde und der Stadtteil lange auf seine Aufstellung gewartet hat.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den im Dezember 2025 durch unbekannte Täter stark beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus zeitnah instand zu setzen und wieder vollständig nutzbar zu machen.
Begründung
Der Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wurde kurz vor Weihnachten 2025 durch Gewaltanwendung und das Entzünden eines Feuers erheblich beschädigt. Der Stadtteil Nied hat viele Jahre auf die Aufstellung dieses öffentlichen Bücherschranks gewartet. Damit die Bürgerinnen und Bürger den Schrank wieder wie vorgesehen nutzen können und das Angebot im Stadtteil erhalten bleibt, ist eine schnelle Reparatur dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2026OFOF 1430/6Nied: Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7906Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparierenDirektanregung
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 630Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats