Bahnhof „Griesheim“ - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103)
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 bittet um Auskunft, wie Fahrradfahrer am Bahnhof Griesheim zu den Mittelgleisen gelangen können. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der bestehenden Situation, in der Fahrräder nicht ohne Weiteres transportiert werden können, insbesondere durch Treppen. Eine Verbesserung dieser Situation wird angestrebt, um eine barrierefreie Anbindung zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie Fahrradfahrende vom und zum Mittelgleis am Griesheimer Bahnhof mit ihren Fahrrädern kommen, oder vorgesehen ist, eine entsprechende Möglichkeit diesen Nutzern an der Unterführung West anzubieten.
Begründung
Bahnnutzer müssen nicht zu Fuß unterwegs sein, sondern können auch ihre Fahrräder mitnehmen. Diese sind aber nicht leicht zu tragen, wenn man eine Treppe überwinden muss, sondern hierfür gab es immer Fahrradrinnen, um die Fahrräder auf den Bahnsteig zu bekommen. Diese sind in Griesheim bei dem renovierten Zugang Ost zum Mittelgleis nicht eingebaut. Der Ortsbeirat bittet daher um Mitteilung, wie die Bahnnutzer mit Fahrrad das Mittelgleis erreichen bzw. von ihm wegkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2025OFOF 1425/6Griesheim: Bahnhof Griesheim - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2026Sie sind hierVV 1357Bahnhof „Griesheim“ - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103)Anfrage
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 885Bahnhof „Griesheim“ - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen