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Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark in "Emilienweg" aufgrund von Bedenken gegen die Namenspatin Emilie von Reichenbach-Lessonitz abgelehnt. Historische Recherchen legen nahe, dass diese Benennung nicht mit den Grundsätzen der Straßenbenennung in Frankfurt am Main vereinbar ist. Deshalb bleibt der Weg unter dem aktuellen Namen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Der Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße "Am Goldsteinpark" ist nicht unbenannt, sondern dem Benennungsbereich "Goldsteinpark" zugeordnet.

Die Benennung ist in Form von Straßennamenschildern an beiden Wegeinmündungen - sowohl im Norden, als auch im Süden - kenntlich gemacht.

Grundsätzlich wäre eine Umbenennung des Weges aufgrund nicht vorhandener Adressen zwar möglich, die Benennung muss sich jedoch nach den im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main aufgeführten Grundsätzen richten. Hiernach soll eine Benennung nach Personen der Ehrung von oder Erinnerung an um das Gemeinwohl besonders verdiente(n) Persönlichkeiten dienen (Ziffer 2.4.1). Benennungen nach Personen, die dem Ansehen der Stadt Frankfurt am Main schaden können, sind unzulässig (Ziffer 2.4.2).

Die Recherchen des Instituts für Stadtgeschichte haben keine Hinweise erbracht, aus denen sich ein hohes Ansehen der Emilie von Reichenbach-Lessonitz ableiten ließe. Vielmehr bestehen aus historischer Sicht Bedenken gegenüber der vorgesehenen Namenspatin.

So heißt es in der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte u.a., dass sie sich während ihrer Zeit in Kassel "zunehmend in die Regierungsgeschäfte einmischte, offenkundige Günstlingswirtschaft betrieb und sich erhebliche Vermögenswerte übertragen ließ" und deshalb "bei anderen Herrschern und ihren Untertanen gleichermaßen unbeliebt" war. Nachdem sie Kassel verlassen hatte, zog sie nach Frankfurt am Main, nachdem sie zuvor "in Hanau als ‚persona non grata' abgewiesen worden war."

Da eine Benennung nach Emilie von Reichenbach-Lessonitz mit den Grundsätzen des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main offenbar nicht vereinbar ist, kann der Magistrat die Ortsbeiratsinitiative OI 119, den Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße "Am Goldsteinpark" in "Emilienweg" zu benennen, nicht umsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2025OIOI 119Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am GoldsteinparkInitiative
  2. 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 19Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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